Hallo, ich wollte meinem Patenkind (14 Jahre) ein Taschengeldkonto einrichten, als Geschenk, anstelle von irgendwelchem Kram zum Geburtstag und zu Weihnachten. Da ich das natürlich vorher mit den Eltern absprechen muß, habe ich also gestern mit denen telefoniert. Da diese Familie von Hartz IV betroffen ist, haben sie es erstmal abgelehnt, weil auch das "Einkommen" der Kinder überprüft würde, und sie dadurch evt noch weniger Geld bekommen würden. Nicht, dass sie das
nicht annehmen wollen, mein Patenkind wünscht sich schon länger ein Taschengeldkonto. Sie haben einfach nur Angst, dass dann unterm Strich noch weniger überbleibt....
Da war ich erstmal erschüttert.....
Dann hab ich gegoogelt, aber leider nicht allzuviel gefunden. Beim Sparbuch gibts einen Freibetrag von 750 Euro, beim Taschengeldkonto war von 50 Euro pro Jahr die Rede, aber alles sehr schwammig.
Weiß jemand, wie das bei so einem Tachengeldkonto ist? Wieviel darf ein minderjähriges Kind monatlich aufs Taschengeldkonto bekommen, ohne dass dies als "Einkünfte" verrechnet und den Eltern wieder abgezogen wird? Also ich dachte so an 10 Euro pro Monat.
Ich bin da im Moment völlig ratlos, aber überwiegend wütend...
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Den Empfängern von Arbeitslosengeld II und deren Partner stehen ein Vermögensfreibetrag von 200 Euro pro vollendetem Lebensjahr zu, mindestens 4.100 Euro, höchstens 13.000 Euro. Bei Personen, die vor dem 1.1.1948 geboren sind, beträgt der Freibetrag 520 Euro pro Jahr. Die Höchstgrenze liegt hier bei 33.800 Euro. Jedem hilfebedürftigen, minderjährigen Kind steht ein Freibetrag in Höhe von 4.100 Euro zu.
Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen für Ihre Altersvorsorge ein Freibetrag in Höhe von 200 Euro je Lebensalter, höchstens jedoch 13.000 Euro zu. Zusätzlich ist vom Vermögen abzusetzen die Altersvorsorge (Riester-Rente) in Höhe des gesetzlich geförderten Umfanges.
Zudem hat jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen zur Verfügung.
Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen für Ihre Altersvorsorge ein Freibetrag in Höhe von 200 Euro je Lebensalter, höchstens jedoch 13.000 Euro zu. Zusätzlich ist vom Vermögen abzusetzen die Altersvorsorge (Riester-Rente) in Höhe des gesetzlich geförderten Umfanges.
Zudem hat jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen zur Verfügung.
