Hallo, ich wollte meinem Patenkind (14 Jahre) ein Taschengeldkonto einrichten, als Geschenk, anstelle von irgendwelchem Kram zum Geburtstag und zu Weihnachten. Da ich das natürlich vorher mit den Eltern absprechen muß, habe ich also gestern mit denen telefoniert. Da diese Familie von Hartz IV betroffen ist, haben sie es erstmal abgelehnt, weil auch das "Einkommen" der Kinder überprüft würde, und sie dadurch evt noch weniger Geld bekommen würden. Nicht, dass sie das
nicht annehmen wollen, mein Patenkind wünscht sich schon länger ein Taschengeldkonto. Sie haben einfach nur Angst, dass dann unterm Strich noch weniger überbleibt....
Da war ich erstmal erschüttert.....
Dann hab ich gegoogelt, aber leider nicht allzuviel gefunden. Beim Sparbuch gibts einen Freibetrag von 750 Euro, beim Taschengeldkonto war von 50 Euro pro Jahr die Rede, aber alles sehr schwammig.
Weiß jemand, wie das bei so einem Tachengeldkonto ist? Wieviel darf ein minderjähriges Kind monatlich aufs Taschengeldkonto bekommen, ohne dass dies als "Einkünfte" verrechnet und den Eltern wieder abgezogen wird? Also ich dachte so an 10 Euro pro Monat.
Ich bin da im Moment völlig ratlos, aber überwiegend wütend...
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siehe:
Arbeitslosengeld II
kann sein das Charlie62 Recht hat, auf meiner Quelle stehen noch 4100,- Euro pro Kind, als Kinderfreibetrag, bezogen auf jedes Kind eines erwerbsfähigen Bedürftigen.
http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2004-Arbeitslosengeld-II.html?session=f525c4bbb6b228b7ad1a506358758655
und
http://www.arbeitsagentur.de/
Falls da Zweifel sind, kann ich auch mal das Bild hier mit der Info hochladen, ich denke aber, dass schon die URL genügt.
MfG Nasser
