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Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,

DannyCoburg / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

damit ich es einem Jugendlichen (14) schenken kann? Da mein Kleiner unbedingt ein Bundeswehrmesser haben möchte, habe ich mal im Internet geschaut und werde nicht so recht fündig, was das Abschleifen angeht.

War mal vor ein paar Wochen in einem Waffengeschäft und habe gefragt, unter welchen Voraussetzungen so etwas in diesem Alter möglich sei. Der Besitzer sprach von Abschleifen der Spitze, dann wär´s OK, Länge des Messers war, wie ich glaube, sogar egal.

Wer hat da auf die Schnelle Kenntnis? Keine Vermutungen, sondern Fakten? Das Waffengesetz habe ich selber aufgerufen, habe aber keinen Hinweis gefunden.

Wegen Eiligkeit (Weihnachten) kann ich auch nicht zu dem Händler fahren, BW-Messer hätte ich.

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Mario32 DannyCoburg „Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,“
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Wer hat da auf die Schnelle Kenntnis? Keine Vermutungen, sondern Fakten? Das Waffengesetz habe ich selber aufgerufen, habe aber keinen Hinweis gefunden.
Hier ich!!
Erfahrung: insgesamt 30 tagessätze wegen u.a. BESITZ (nicht führen!) von BUTTERFLYMESSER (noch nicht rechtskräftig!)

Was Messer angeht sieht die sache so aus: das bw messer (eines dieser tolle originalkillerteile? zweischneidige klinge? länge >10cm=) darfst du ihm problemlos schenken. Es darf jedoch kein messer sein was eine herausspringbare klinge hat, und es darf auch kein messer sein was klappbare griffe hat ("butterfly")!! (egal wie kurz die klingenlänge des butterfly dabei ist!!!)
was jedoch noch wichtig zu beachten ist, ist der unterschied zwischen besitz und führen. ein butterfly messer darfst du nichtmal mehr besitzen bei deinem original c. julius herberts bwkiller messer sieht es so aus: du und auch dein 14 jähriger osel dürfen das legal besitzen. wenn du oder er es draußen führen willst mußt du dir nen "kleinen waffenschein" besorgen. (gibt s bei der zustandigen kreispolizeibehörde)

ABER SCHENK IHM DOCH LIEBER NE ORDENTLICHE DOSE CS SPRAY! das dürfen jugendliche jetzt nähmlich AUCH führen!!
Wenn du den genauen wortlaut des geänderten Waffenrechtes seit erfurt lesen willst (inklusive der klassifizierung der einzelnen WAFFENdefinitionen (legal, illegal)

waffengesetz: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg/
und was für dich relevant ist bezüglich des messers sind die definitionsbestimmungen §37

HTH
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Ne, falsch: Messer DannyCoburg