Lest Euch mal folgendes Urteil durch; bei dem ein Kläger eine Spammail aus seiner Sicht bekam.
http://www.ra-kotz.de/werbemails1.htm
Tststs.
(Ich bin für den Kläger!).
Grinsegruss.
Tschau.
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http://www.ra-kotz.de/werbemails1.htm
Stympt, Gerichte treffen leider recht oft nur allzu weltfremde und nicht nochvollziehbare urteile. WaUrteile... :-(
Insbesondere kann ich diesen Pasus der begründung:
Dabei gerät außer Acht, daß in den entschiedenen Fällen der Briefkastenwerbung, der Telefon-Werbung, der Telefax-Werbung und der Telex-Werbung, stets ein gesetzlich geschütztes Recht betroffen war, sei es das Persönlichkeitsrecht, die Privatsphäre, das Eigentum, der eingerichtete und ausgeübte Gewerbetrieb, oder jedenfalls ein wettbewerbsrechtlicher Abwehranspruch nach dem UWG bestand. Vorliegend fehlt es hieran.
Nicht nachvollziehen. Warum Telex-, Telefax- und Telefonwerbung "geschütztes Recht" verletzen, Mailwerbung aber nicht, hat das Gericht nicht mal ansatzweise Begründet. :-(
Volker
Stympt, Gerichte treffen leider recht oft nur allzu weltfremde und nicht nochvollziehbare urteile. WaUrteile... :-(
Insbesondere kann ich diesen Pasus der begründung:
Dabei gerät außer Acht, daß in den entschiedenen Fällen der Briefkastenwerbung, der Telefon-Werbung, der Telefax-Werbung und der Telex-Werbung, stets ein gesetzlich geschütztes Recht betroffen war, sei es das Persönlichkeitsrecht, die Privatsphäre, das Eigentum, der eingerichtete und ausgeübte Gewerbetrieb, oder jedenfalls ein wettbewerbsrechtlicher Abwehranspruch nach dem UWG bestand. Vorliegend fehlt es hieran.
Nicht nachvollziehen. Warum Telex-, Telefax- und Telefonwerbung "geschütztes Recht" verletzen, Mailwerbung aber nicht, hat das Gericht nicht mal ansatzweise Begründet. :-(
Volker
