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Käufer will Geld zurück !

Rumborak / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,


Ich habe bei E-Bay einen AthlonXP 2400 zum Verkauf angeboten, nach
drei Wochen meldet sich der Käufer das die CPU nicht funktioniert,
und er will rechtliche Schritte einleiten ( Anwalt & co ). Ich habe
die CPU aber als geprüft und Funktionstüchtig verkauft.
( die CPU war wirklich in Ordnung ! )
Ich selber habe keinen Anwalt um mich
zu erkundigen, kann der Käufer wirklich das Geld zurückverlangen ?
kann mann auf eine gebrauchte CPU eine Garantie geben?
Und das nach drei Wochen "Ausflug" der CPU !, in diese Zeit kann
die CPU durch X Hände geraten sein!


vielen Dank für Auskünfte !


CU RumBoraK

Golem Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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Die EU-Gewaehrleistungsverpflichtung gilt nach wie vor fuer GEWERBLICHE Anbieter.
Privatverkaufer sind davon nicht betroffen.
Einfach mal bischen googeln...
Nicht verrueckt machen lassen, es wird wohl nicht vor Gericht gehen...es sei denn Du hast fuer den Prozessor 5000 EUR bekommen :-)

Golem