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1Jahr und 6 Monate für Autobahnraser

Heike4 / 124 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Urteil für den Autobahnraser auf der A5 ist gefällt. Da es sicher viele Autofahrer unter den Nicklesianern gibt, würde mich mal Eure Meinung interessieren. Ist das ein Abschreckungsurteil? Ist das "fahrlässige Tötung"? Oder ein Unfall?


Gruss


Heike

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basil Heike4 „1Jahr und 6 Monate für Autobahnraser“
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Schon erstaunlich, daß hier anscheinend niemand seine Meinung posten kann, ohne dafür zerpflückt zu werden. Noch erstaunlicher finde ich, daß Leute auf Postings reagieren, ohne im geringsten auf diese Bezug zu nehmen. Wie dem auch sei, mittlerweile hat man etwas mehr über diesen Indizienprozeß erfahren (ja es war ein Indizienprozeß, da es kein Geständnis oder Zeugen gab, die Angaben zum Fahrer oder den Unfallhergang machen konnten).
Die Zeugen auf der Autobahn konnten nur einen schwarzen Mercedes mit Doppelauspuff identifizieren. Da ich häufiger diese Strecke fahre werde ich das nächste mal zählen, wieviele schwarze AMG mit Dopelauspuff auf der Strecke an mit vorbeirasen.
Der Farher fuhr 250km/h, bestimmt zu viel für Leute wie mich oder euch, aber wahrscheinlich auch zu viel für einen beruflichen Testfahrer. Ob und wie dicht er letztendlich aufgefahren ist sind Mutmaßungen. Mich wundert nur, warum es Mutmaßungen sind. Wenn die Frau links fuhr, müssten rechts Fahrzeuge gewesen sein, die den Unfallhergang gesehen haben müssten.
Aufgrund der Identifizierung des Doppelauspuffs und der Scheinwerfer, sowie seinem Interesse am Unfall nach diesem wurde geschlossen, daß er der Unfallfahrer war. Möglich, eventuell sogar wahrscheinlich, aber keineswegs sicher. Passiert ein Unfall auf einer Strecke, auch der ich mit einem ähnlichen Auto wie dem beschriebenen unterwegs bin, dann würde ich mich auch für diesen Unfall interessieren und eventuell auch einen Anwalt aufsuchen um mich zu erkundigen, ob ich mich besser bei der Polizei melde, oder nicht.
Der Fahrer soll die Strecke von 76km in einer Zeit von 28 Minuten zurück gelegt haben. Technisch zwar wohl möglich, aber da ich die Strecke kenne halte ich es praktisch für eher unwahrscheinlich dies zu schaffen.
Was erschreckt einen Menschen an einem mutmaßlich dicht auffahrenden Hintermann so, daß man bei Tempo 100 das Steuer so extrem verreißt? Es ist traurig und es tut mir leid es noch einmal zu erwähnen, aber es war ein Fahrfehler ihrerseits ungeachtet der Schuld des Hintermannes, die natürlich bei Drängeln auf jeden Fall gegeben ist.
Die Crux an diesem Urteil ist aber eher folgende. Hätte hier eine Mutter mit Kind vor Gericht gestanden und der Mann wäre ums Leben gekommen, dann wäre das Urteil wohl wahrscheinlich anders ausgefallen. Urteile sollen aber ohne Ansicht der Person gesprochen werden. Ebenso ist es eine Farce einem Angeklagten keine Reue vorzuwerfen, der behauptet Unschuldig zu sein.
Wenn sich alles wirklich so abgespielt haben sollte, wie das Gericht es sah, dann wäre das Urteil zwar ungewöhnlich hart, aber man könnte es einsehen. Das Problem ist, daß die Anklage es eben nicht wasserdicht klar machen konnte in meinen Augen und nach meiner Logik.

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