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Garantie ohne Kaufbeleg ?

SvennyPen / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe über ebay einen gebrauchten Yakumo Delta ersteigert. Das Gerät ist laut Typenschild im Januar 2003 hergestellt worden. Leider ist der Kaufbeleg verloren gegangen. Yakumo weigert sich ohne Kaufbeleg die Garantie zu übernehmen obwohl die Garantiefrist 2 Jahre beträgt. Da das Herstellerdatum sich in der 2 Jahresfrist bewegt muß doch ein Anspruch geltend gemacht werden können ?

Kaufbeleg oder Kulanz. SmallAl
Kaufbeleg oder Kulanz. Pumbo
Kaufbeleg oder Kulanz. SmallAl
Jens3577 schnaffke „Jetzt muß ich auch noch meinen Senf dazugeben, weil ich gerade einen konkreten...“
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Hallo!
Herstellergarantien sind vorallem Werbeargumente; Kulanzanpreisungen, die nicht einklagbar sind.
Zum späten Auftreten von Mängeln: Grundsätzlich muß jeder der einen Anspruch durchpeitschen will diesen auch beweisen. Bei einem Sachmangel muß also tatsächlich bewiesen werden, daß dieser von Anfang an vorlag. Allerdings kommt hier beim Verbrauchsgüterkauf wieder ein schöner Paragraph zum Einsatz nämlich der §476BGB. In den ersten sechs Monaten nach Kauf wird die Beweislast umgekehrt, d.h tritt hier ein Mangel auf muß der Unternehmer beweisen, dass die Sache bei der Übergabe KEINEN Mangel hatte. Das ist praktisch unmöglich. Man müsste als Händler z.B. sehr umfassendes (Video-)Material o.ä. für JEDEN verkauften Gegenstand aufbewahren, das geht wohl nicht, deshalb wird dem Verbraucher damit geholfen. Tritt der Mangel allerdings später auf muss der Verbraucher auch tatsächlich beweisen, daß der Mangel von Anfang an vorlag. Wobei beweisen nicht naturwissenschaftlich gemeint ist, sondern nur bedeutet den Richter überzeugen zu müssen, mitunter lassen die sich auch von relativ mickrigen Argumenten beeindrucken. Dies alles setzt natürlich voraus, daß man sich nicht irgendwie so einigt, sondern vor Gericht erscheint.
Gruß Jens.