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Rückwirkend auch

Barbara Mertins / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt dieses Gesetzt auch rückwirkend?

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GG Art. 103, Abs. 2: Olaf19
GG Art. 103, Abs. 2: doomsday
GG Art. 103, Abs. 2: Olaf19
GG Art. 103, Abs. 2: doomsday
GG Art. 103, Abs. 2: Olaf19
GG Art. 103, Abs. 2: doomsday
NANÜ Barbara Mertins „Is ja spannend was meine Frage ausgelöst hat, aber klüger bin ich nun nicht,...“
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Nein, brauchst du nicht, nein, man kann nicht feststellen oder zumindestens nur mit horrendem und unverhältnis hohen Aufwand feststellen, wann eine CD gebrannt wurde!

Dazu:
Nach dem ich einige auf Wirtschafts-, Zivil-, und Strafrecht spezialisierte Juristen gefragt habe, gab es natürlch (2 Juristen = 3 Meinungen) verschiedene Auslegungen. In einem Punkt waren sie sich aber alle einig:

gemäß des neuen Gesetzes:
Das Knacken oder Umgehen von Kopierschutz-Maßnahmen wird mit Geldstrafe oder Haft geahndet, wenn es "nicht schließlich zum eigenen Gebrauch des Täters" oder des engsten Familien- und Freundeskreises dient. Die Erlaubnis zur Herstellung einzelner Kopien "auf beliebigen Trägern" für den privaten Gebrauch gilt nicht, wenn die Vorlage, die kopiert werden soll, "offensichtlich rechtswidrig hergestellt" worden ist.


und zwar, daß solange keine CD- egal wie und mit was geschützt - über die private Nutzung hinausgeht, es keine Folgen (ob zivil- oder strafrechtlicher Art) haben wird. Die Beweislast eines Missbrauchs liegt bei der Exekutive!

cu

NANÜ

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