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Rückwirkend auch

Barbara Mertins / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt dieses Gesetzt auch rückwirkend?

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GG Art. 103, Abs. 2: Olaf19
GG Art. 103, Abs. 2: doomsday
GG Art. 103, Abs. 2: Olaf19
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Olaf19 doomsday „GG Art. 103, Abs. 2:“
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Das wird leider immer so sein, dass terroristische Aktivitäten als willkommener Anlass dafür herhalten, dass wieder mal Sicherheits-Bestimmungen und -Gesetze verschärft werden - gerne zu Lasten von Bürgerrechten und der Freiheit des einzelnen. Das Fatale daran: Es regt sich kaum ein Widerstand dagegen - alle haben Einsicht in die vermeintliche(!) Notwendigkeit.

Man braucht noch nicht einmal bis in die Hochzeit der RAF zurück zu gehen - Stichwort 11. September...

Allerdings ist mir kein Fall bekannt, in dem das Ex-post-facto-Verbot umgangen worden wäre, d.h. dass man jemanden dafür drangekriegt hat, dass er etwas Verbotenes getan hat, zu einer Zeit als es noch nicht verboten war. Falls Du etwas in dieser Richtung weißt, poste das doch mal, würde mich wirklich interessieren.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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