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Soll ich oder soll ich nicht?

xafford / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi, mal ne frage wie ihr handeln würdet:
ich war dieses wochenende auf einer tagung im hyatt. hatte zu diesem anlaß ein mietauto und mußte dies irgendwo parken. naheligenderweise bin ich in die tiefgarage gefahren. war schon etwas spät dran und hab wohl nicht gesehen, daß die parkplätze für hotelbesucher auf der ersten etage sind und bin bis zur 3. gefahren. anden meisten parkplätzen stand "Privat" oder ein schild mit einer autonummer. endflich fand ich eine reihe, ander überhaupt nix stand. hab da die kiste abgestellt und bin weg.
als ich später ans auto kam erlebte ich eine mittelgroße überraschung:
alle 4 radkappen des wagens waren abmontiert (ne schweinearbeit ohne werkzeug). eine lag auf dem dach des wagens, eine klemmte hinter dem front-scheibenwischer, eine hinter dem heckscheibenwischer (der dies nicht überlebte) und an der scheibe hing ein zettel. auf dem zettel stand folgendes:
"Du blöder Fischkopp, du parkst auf meinem Parkplatz. Beim nächsten mal Kieferbruch." (der mietwagen hatte HH als kennzeichen)
naja...is ja an sich schon ein ding, es kommt aber noch besser. derzettel auf dem das stand war eine visitenkarte (mit ziemlicher sicherheit desjenigen) und siehe da, es war ein Dr. jur. und Rechtsanwalt mit eigener kanzlei.
nun sollte man ja von einem RA erwarten können, daß er sich im StGB auskennt und ihm die paragraphen 185 (Beleidigung), 241 (Bedrohung) 303 (Sachbeschädigung), 305a (Beschädigung wichtiger Arbeitsmittel) bekannt sind, aber vielleicht ist er ja auf scheidungsrecht spezialisiert ;o)...
auf jeden fall bin ich jetzt schwer am überlegen, ob ich nun strafanzeige stellen soll, oder doch nicht...ist ja auch die frage, ob ein staatsanwalt überhaupt arg motiviert ist gegen einen eventuellen ehemaligen studienkollegen vor zu gehen...
bin auch am überlegen, ob ich mich nicht an einen bekannten wende, der in der anwaltskammer sitzt, ich glaube die sind da empfindlicher, was fehlverhalten eines mitgliedes angeht...
also wie in der altbekannten fernsehsendung:
"Wie würden Sie entscheiden?"

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Amenophis IV xafford „Soll ich oder soll ich nicht?“
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Wahrscheinlich geht es uns allen so, wenn man ähnliches erlebt: Man ist zu Recht auf 100 und sagt sich 'eigentlich sollte ich.' Und tut dann nichts. Ich meine das aus eigener Erfahrung.

Also eigentlich solltest Du schlicht mit der Visitenkarte zur Polizei gehen. Der Anfangsverdacht, daß der Schreiber der Zeilen nicht nur mit dem ehemaligen Besitzer, sondern mit dem Eigentümer der Visitenkarten identisch ist, der Anfangsverdacht ist einfach gegeben. Und dann ist das halt Nötigung, Sachbeschädigung etc.

Kosten tut's Dich auch nichts. Die Polizei wird den Anwalt anschreiben, der wird alles abstreiten und dann wird das Verfahren ohne weitere Ermittlungen eingestellt. Aber man könnte ja zumindest mal darauf hinweisen, daß eine Handschriftenprobe nicht so schwer zu bekommen ist und in diesem Fall beweiskräftig wäre.
Also: Du mußt ja nur zum nächsten Revier gehen. Wie gesagt. 'Man' sollte schon.

Gruß - und laß Dir heut abend dennoch ein Bier schmecken.
A4.
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Nöööööööö Kolti