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was bitte soll das sein?

xafford / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Neuste nachricht im rechtlichen wilden westen internet. ein verein zum schutz persönlicher daten versendet gerade reihenweise abmahnungen gegen seitenbetreibern mit einer begrüdnung, die fast nach 1. april klingt. ist aber total ernst gemeint.
der wortlaut:
Abmahnung wegen *Verstoss gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit*
Eine *Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V.* veranlasst derzeit den Versand von Abmahnungen. Streitwert immerhin 50000 DM. Als Grund wird unter anderem ein *Verstoss gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit* auf den Webseiten angegeben. (Auf der beanstandeten Seite Suchedomain.de wird zusätzlich zur E-Mail Adresse der Name abgefragt um die Nutzer persönlich ansprechen zu können) Uns liegen bereits mehrere Schriftstücke vor, sodass der Verdacht einer Serienabmahnung begründet ist.

Wenn Sie als Seitenbetreiber eine Abmahnung mit ähnlicher Begründung, oder von der gleichen Gesellschaft bekommen haben, so wenden Sie sich bitte per Mail an uns. Wir werden geeignete Massnahmen gerne koordinieren.
(quelle: www.witch.de)
die begründung lautet:
verstoss gegen den grundsatz der datensparsamkeit!!!!
wer zum teufel lässt sich sowas einfallen???????
die url der news ist----
hier

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Amenophis IV xafford „ähm...dürfte ich mal erfahren, wovon du sprichst? posting falsch gesetzt? text...“
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Doch, schon gelesen und auch darauf ME geantwortet: Ich halte das für eine üble Abzocke, die in die Ablage P. gehört.

Wäre ich Liebling Kreuzberg, hätte ich mehr Zeit gebraucht und dieses zu Papier gebracht:

"Abmahnungen sind ein Rechtsinstrument, das im Wettbewerbsrecht angewendet wird. Hier geht es aber - angeblich - um die Verletzung eines Bundesgesetzes. Falls ein solches Gesetz besteht und falls es verletzt worden sein sollte, ist für die Verfolgung die Staatsanwaltschaft zuständig. Dabei ist zu überprüfen, ob in diesem Fall das Legalitätsprinzip gilt, d.h. die Verfolgung von Amts wegen angezeigt ist oder nur auf Antrag aufgenommen wird...."

okay?

salut - amenophis Kreuzberg
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