Abgesehen davon, das ICQ unsere Festplatten ausspioniert und die ICQ-User nun mit dem Werbe-Dreck und diversen Angeboten amerikanischer Nutten terrorisiert, frage ich mich nun echt.. was haben die Einträge von ICQ in MEINEM Outlook zu suchen...???? Das hier ist immer noch MEIN Computer, ihr elenden dreckfressenden Amerikaner, und Ihr verkommenen Schweine habt da nix aber auch gar nix hier rumzukramen und einzutragen...manchmal wünsche ich mir echt, Saddam haut mal die Bombe auf Washington DC hehe
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Hallo, Lightning1;
teile Deine Auffassung dem Grunde nach; bin aber der Meinung, daß man
Leute vom Stamm der ehemaligen Besatzungsmacht nach deren Abzug ganz
anders beikommen muß als mit Fluggeräten. Wie wäre es mit der Jura ?
Eine Strafanzeige bei Polizei/Staatsanwaltschaft wegen
a) Ausspähen von Daten, strafbar nach § 202 a StGB: "Wer unbefugt
Daten, die nicht für ihn bestimmt sind und die gegen unberechtigten
Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft
, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft."
b) Datenveränderung gem. § 303 a StGB: "Wer rechtswidrig Daten (§ 202
a Abs. 2 StGB) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verän-
dert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geld-
strafe bestraft. Der Versuch ist strafbar."
c) Computersabotage gem. § 303 b StGB: "Wer eine Datenverarbeitung,
die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine
Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er
1. eine Tat nach § 303 a Abs. 1 StGB (Datenveränderung - Anm. des
Uz.)begeht oder
2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört,
beschädigt, unbrauchbar macht , beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe be-
straft. Der Versuch ist strafbar."
Jeder User sollte eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen; dann wird
man schon sehen, wie es weiter geht. Herr M. Nickles seinerseits sollte insbesondere auch eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen
§ 303 b StGB - Computersabotage - erstatten, da er zivilrechtlich
seinen Schaden in DM noch "nachschieben" kann. Mit Geld, so lehrt die
Erfahrung, sind Straftäter noch am ehesten zu beeindrucken (nicht die
Geldstrafe meine ich, sondern Schadensersatz des Herrn M. Nickles
wegen rechtswidrigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb, § 823 I BGB - sog. Betriebsunterbrechungsschaden !)
Liebling Kreuzber hofft, daß alle anderen User auch mitziehen.
