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@Liebling Kreuzberg oder jeden Anderen, der interessiert ist.

(Anonym) / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Liebling,

nachstehend habe ich nochmal meine Frage aus einem anderen Posting hierherkopiert. Vielleicht hast Du diese Frage nicht mehr gesehen, vielleicht wolltest Du aber auch nicht mehr. Anyway, eventuell weiß auch jemand anderes Rat.

Ciao
Ralle

Ex-Posting:

Von: (Anonym)
Geschrieben am: 23.02.2001

Schwerwiegender (insbesondere unter Berücksichtigung der rechtlichen Würdigung) finde ich folgendes Problem bei Snogard:
Das SCSI-DVD-ROM Laufwerk von Pioneer heißt in seiner aktuellsten Version als retail-Variante: U05S und in der bulk-Version: 305S.
Bei Snogard gestaltet sich das jedoch so:
305S, slot-in, bulk 319 DM
305S, slot-in, retail 329 DM
Frage bzw. rechtliche Würdigung des Sachverhalts wäre interessant, wenn man nun die retail-Version haben will (in gutem Glauben, dass es sich dabei um das U05S handelt) und diese dann auch bestellt. Das U05S kostet bei fast allen anderen Anbietern ca. 40 DM und nicht nur 10 DM mehr als das 305S. Handelt es sich nun bei dem angebotenen 305S (retail) um die bulk-Version des Pioneer Laufwerkes, dem Snogard lediglich nen aktuellen Treiber auf Diskette beilegt und dies dann als (snogard-)retail-Version verkauft oder handelt es sich tatsächlich doch um das U05S ? Wenn ich in gutem Glauben nun die 305S-retail-Version bestelle (weil ich denke, dass es das U05S ist) und dann nur das 305S mit zum Beispiel einer Treiberdiskette bekomme, bin ich dann rechtlich gesehen betrogen worden und kann Schadenersatz verlangen bzw. auf der Lieferung der offiziellen retail-Version (U05S) bestehen ? Oder was ist das dann ?
Vielleicht kann sich Liebling Kreuzberg mal mit diesem Sachverahlt beschäftigten. Natürlich nur, wenn er/sie will.

Ciao

Liebling Kreuzberg (Anonym) (Anonym) „@Liebling Kreuzberg oder jeden Anderen, der interessiert ist.“
Optionen

Hallo, Ralle;
es ist so, daß ich diese Frage nicht gesehen hatte.
Zunächst einmal würde ich schriftlich (auf Papier, keine eMail) bei
der Fa. Snogard anfragen, ob "es sich bei dem angebotenen 305S (retail) um die bulk-Version des Pioneer-Laufwerkes handelt, dem die
Fa. Snogard möglicherweise (bitte keine Unterstellung!) lediglich nur
einen aktuellen Treiber aus Disc beilegt und ...". Antwort abwarten.

Wenn Du in gutem Glauben die 305S-retail-Verstion bestellt hast und
Du dann nur das 305 S mit zB der Treiber-Disc erhälst, dann ist
zivilrechtlich Dein Kaufvertrag seitens der Fa. Snogar (noch) nicht
erfüllt worden. Nach der Vorschrift des § 320 BGB kannst Du die soge-
nannte "Einrede des nicht erfüllten Vertrages" erheben. Mit anderen
Worten: Solange Snogard nicht das Richtige geliefert hat, kannst Du
die Zahlung des Kaufpreises verweigern; Du hast das Recht, dasjenige
zu erhalten, was Du (am besten eine schriftliche, papiernene Bestel-
lung aufgeben!) auch bestellt hast. Wenn Snogard wider Erwarten nicht
liefern sollte, dann kannst Du immer noch die sogenannte Klage auf
Erfüllung (des Kaufvertrages) erheben.
Das mit dem Betrug lassen wir mal weg, weil es sich um eine straf-
rechtliche Bezeichnung handelt; ich unterstelle halt' mal, daß niemand
von der Fa. Snogard Dich betrügen wollte.
Schreib' doch mal, was rausgekommen ist.
Au revoir (wegen der vielen Anglizismen)