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betr. schriftform zum reklamieren und festsetzen einer frist

pit / 1 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo
gibt es vieleicht musterbriefe zumr festsetzung einer frist
(reklamiertes teil kommt nicht zurück schon 4 wochen her "alternate versand")
was muss ich schreiben damit sie sich mal kümmern!!??
danke schonmal pit
(pit )

Antwort:
Hi Pit,
mit den Musterbriefen ist das so eine Sache...
Kläre für Dich zunächst mal die Frage, in welchem Status Du Dich mit Deinem Reparaturwunsch befindest (Gewährleistung, Garantie, Reparaturauftrag).
Sind zur Reparatur irgendwelche Zeiten oder Fristen vereinbart worden?
Wichtig ist vor allem, daß Du Deinen Reparateur in Verzug setzt.
Das kannst Du mit einem ganz einfachen, formlosen Schreiben erreichen, in dem Du mit klaren Worten ausdrückst, wie sich die Sachlage für Dich darstellt und in dem Du ihm eine ANGEMESSENE Frist (i.d.R. 1-2 Wochen) setzt, in der Du Dein Gerät repariert zurückforderst.
Die stärkste Position als Verbraucher hast Du in der 6 monatigen Gewährleistungsfrist. Hier muß der Verkäufer bei Mängeln nachbessern / austauschen / wandeln (Rückabwicklung des Kaufs).
Beim Verschicken der Fristsetzung solltest Du ein paar Mark extra für die Versendung als Einschreiben mit Rückschein investieren, damit Du später (bei einem Rechtsstreit) die Zustellung Deines Schreibens beweisen kannst.
Formal kannst Du -falls darauf nichts geschehen sollte- Deinem Vertragspartner nach dem Verstreichen der von Dir genannten Frist eine Mahnung auf dem selben Weg zuzschicken, in dem Du einen neuen Fristtermin nennst und zusätzlich darauf hinweist, daß Du ihn ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung Deiner Unkosten heranziehen willst.
Passiert noch immer nichts, überleg' Dir, ob Du allein weitermachen willst oder ob Du einen Anwalt konsultieren möchtest.
Ansonsten gibt es als nächste Stufe den sogenannten Mahnbescheid, den Du Dir als Vordruck (im Schreibwarenhandel) besorgen, ausfüllen und verschicken kannst.
Abschließend könntest Du den zuständigen Gerichtsvollzieher (über das Amtsgericht am Sitz Deines Lieferanten) mit dem Ergebnis Deines Mahnbescheides mit der Vollstreckung (Geldwert + Unkosten) beauftragen.
Das alles macht aber leider nur wenig Spaß;-((
Viel Erfolg!!!
Q.
(Quirly )