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NACHTRAG ZU SCHLUSS MIT RAUBKOPIERFRAGEN

Michael@Nickles.de / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Da mein betreffender Beitrag am Brett für Unruhe gesorgt hat, möchte ich mich hier nochmals etwas verständlicher ausdrücken:
1. Es ist erlaubt persönliche Sicherheitskopien anzufertigen.
2. Die Diskussion von Kopierschutzverfahren unter technischen Aspekten ist an diesem Brett kein Problem.
3. Problematisch sind Fragen, die sich exakt auf das Raubkopieren eines bestimmten Produkts beziehen.
Beispiel: "Wie brenne ich Kopien vom Spiel XYZ?".
Exakt solche Fragen, solche die ziemlich eindeutig auf Raubkopiervorhaben basieren, sind hier unerwünscht.
4. Rein persönlich ist es mir egal, was wer kopiert und welche Fragen er hier stellt.
5. Letztmals der Hinweis: Ihr könnt hier beim Posten von Nachrichten zwar auf die Angabe Eurer Email-Adresse verzichten, aber deshalb seit Ihr dennoch nicht anonym. Ihr hinterlaßt auf dem Server einen eindeutigen Fingerabdruck. In der Log-Datei des Servers steht beispielsweise "übersetzt" so was:
"Am 18.10.98 um 14.13h schrieb der User 12.334.243.11 am Technik Brett Brenner die Nachricht "XYZ". Der User 12.334.243.11 ist Teilnehmer von T-Online.".
Bei T-Online wiederum ist exakt protokolliert, welcher User wann unter welcher Nummer-Adresse unterwegs war - damit ist die exakte Identifikation möglich.
Ein Staatsanwalt kann vom Internet-Betreiber die Herausgabe dieser Informationen verlangen.
6. Diese "Überwachung" ist keine Eigenheit von www.nickles.de sondern ÜBERALL IM INTERNET TATSACHE.
7. Wer also "strafbare" Inhalte veröffentlicht, kann dafür belangt werden (für den Gesetzgeber reicht es auch aus, wenn der Eind (Michael@Nickles.de)

Antwort:
(Kopie sh. unten)
Salve!
Jetzt muß ich auch mal meinen Senf dazugeben.
"most people think, but they don´t think hard enough"
(das da ein "h" gefehlt hat möchte ich hier nicht hochspielen!)
Schein hier wohl der Richtige Spruch zu sein. Jeder fühlt sich hier in seiner Ehre angekratzt zu sein. Ihr hab ja sicherlich überhaupt keine Raubkopien Zuhause! Aber darum geht es hier doch überhaupt nicht. Schon mal an Nickles gedacht? Nickles ist dann der, den die Polizei auf das Dach steigt, nur weil da ein paar Sicherheitskopierer ihre Tips an Originalbesitzer weitergeben. Doch damit könnten auch Raubkopien erstellt werden. Stellen wir uns mal vor das nur drei Tips zum Sicherheitskopieren auf der Seite stehen. Gehen wir weiter davon aus das die Artikel ca. 6 Wochen auf der Seite zu sehen ist. In dieser Zeit schauen ungefähr 10.000 Internetbenutzer auf diese Seite. Also könnten theoretisch 30.000 direkte und mehr als fünf mal so viele indirekte Raubkopien erstellt werden. Meint ihr das lassen sich die Softwarefirmen so einfach gefallen? Die wenden sich natürlich an die Bul?! Äh Polizei und die Drohen Nickles mit einer Schadensersatzklage in Millionen Höhe. Selbst wenn nie etwas Bewiesen werden könnte, so w
Ich weis das ich mir mit diesem Beitrag nicht nur Freunde gemacht habe, aber so ist das nun mal...
(the lone gunman )

Antwort:
Freunde oder nicht, nichts desto trotz hast Du absolut recht.
Micky
(Micky)

Antwort:
Doch,
es gibt sicher ganz viele Freunde bei den Anhängern der Rechtschreibreform.
Think about it ...
oder so ähnlich ;-)
(Quirly )

Antwort:
Lieber Michael Nickles,
entgegen der Verfolgung von Kaptalverbrechen wie Raub, Mord etc. ist der Versuch von Taten wie "Urheberrechtsverletzung" NICHT STRAFBAR.
Analog dazu gibt es übrigens auch keinen Tatbestand der Beihilfe (zur versuchten Urheberrechtsverletzung).
Der Sachverhalt, daß wenn jemand auf eine einschlägige Frage konkret antwortet, wird auch sicher nicht von vielen Gerichten als Anstiftung zu einer Straftat bewertet und bestraft.
Richtig ist sicher, daß ein allgemein Vefall des Rechtsbewußtseins zu beobachten ist, was man ja nicht noch fördern muß.
Wenn Du Probleme mit der Art der diskutierten Fragestellungen hast, hättest Du dieses Brett vielleicht besser erst gar nicht eröffnet.
Kleiner Tip (von Profi zu Profi): Wenn ich beispielsweise mit IP-Adressen und meinem System ein bißchen auskenne, dürfte es der Staatsanwaltschaft die Beweisführung, daß z.B. ic