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ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung

Michael Nickles / 29 Antworten / Baumansicht Nickles

Es wird zunehmend dämlicher und unseriöser. Der ARD ZDF Beitragsservice müllt mich mit Beitragsbescheiden (inzwischen heißen die auch "Festsetzungsbescheide") voll und ich mülle mit dem immer wieder gleichen Widerspruchs-Schreiben zurück.

Am 3. November 2014 habe ich auf den dritten echten Bescheid des Service Widerspruch eingereicht und recht schnell am 24. November die vorhersehbare Antwort gekriegt.

Lächerlich: der neue Bettelbrief beginnt bei Seite 2, eine Seite 1 existiert nicht.

Ganz wichtig: zum dritten Mal haben sich ARD/ZDF darum gedrückt einen echte, rechtlich gültige Ablehnung auf meinen Widerspruch zu schreiben.

Die Ablehnung eines Widerspruchs ist nur dann gültig, wenn sie individuell begründet ist und die händischen Unterschriften von zwei Verantwortlichen trägt.

Erst so eine rechtlich korrrekte Ablehnung ist dann die Grundlage für die Möglichkeit einer Klage.

Statt einer korrekten Ablegung hat der "Service" zum dritten Mal ein Schreiben mit lächerlichem Gefasel geschickt, das ganz offensichtlich aus Textbausteinen zusammengemurkst ist - erkennbar bereits am ersten Satz "vielen Dank für Ihre Information".  Es folgt dann eine Erläuterung, dass der Runfunkbeitrag rechtlich okay sei. Richtig cool finde ich diesen Satz:

"Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können."

Es wird also schamlos darauf hingewiesen, dass es keinerlei Rolle spielt, ob jemand ARD/ZDF und Co haben will - alleine für die Möglichkeit es haben zu können muss gezahlt werden. Auch lustig am neuen Schreiben: es fängt mit Seite "-2-" an, eine erste Seite existiert gar nicht!

Auf den Rückseiten aller Zettel (siehe rechts) sind in blassem Grau stets alle "Abwicklungskonten von ARD, ZDF, Deutschlandradio" aufgelistet.

Das Schreiben endet dann mit dem Hinweis, dass mein Beitragskonto inzwischen einen offenen Betrag von 455,52 Euro aufweist, den ich jetzt bitte überweisen soll.

Weiter hat der Service "für meine Unterlagen" die Daten meines Beitragskontos zusammengestellt und bittet um Hinweis, falls die nicht stimmen.

Selbstverständlich werden diese Rundfunk-Freaks von mir keinen Hinweis erhalten, keinerlei sonstige Antwort und natürlich auch keinerlei Zahlung!

Mit solchen unseriösen Bettelbriefen gebe ich mich nicht ab. Ich will endlich eine rechtlich korrekte Ablehnung meiner bisherigen drei Widersprüche haben, damit ich klagen kann.

Oder sie sollen halt endlich einen "Gerichtsvollstrecker" herschicken, mich von der Polizei abholen lassen oder was auch immer - hauptsache es passiert endlich mal was Neues in der Sache.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

2014, 28. November: ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheid

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Labrador Luna Michael Nickles „ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung“
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ARD und ZDF haben mir nun das konto gesperrt! Was kann ich nun tun?

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Proldi Labrador Luna „ARD und ZDF haben mir nun das konto gesperrt! Was kann ich ...“
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Von welchem Konto ist die Rede, was genau meinst Du damit?

-------------- Gruß Proldi
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Labrador Luna Proldi „Von welchem Konto ist die Rede, was genau meinst Du damit?“
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Eines Tages(letzte Woche) habe ich Post vom Landratsamt bekommen zwegs Kontopfändung  bei beiner Bank! Ich ging zu deiden Unternehmen um es zu klären aber zweglos(Rausschmiss)! Es konnten mir beide keine Nachweise vorlegen!Das LRA hatte nur einen Brief von ARD und ZDF wo aber nur drauf stand das sie alle meine Konten pfänden sollen! Nun sind alle gesperrt! und nun?

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Max Payne Labrador Luna „Eines Tages letzte Woche habe ich Post vom Landratsamt ...“
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und nun?

http://www.insolvenzhilfeverein.de/die-kontopfandung/

Vorgehensweise beachten.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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gelöscht_308227 Labrador Luna „Eines Tages letzte Woche habe ich Post vom Landratsamt ...“
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So schnell geht das mit einer Kontopfändung nicht; ein Brief an irgendein Amt reicht dazu nicht aus. Dazu bedarf es eines vollstreckbaren Titels, und den liefern ARD und ZDF nicht.

Entweder, du hast irgendwas versäumt, oder du willst uns einen Bären aufbinden...

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Max Payne Michael Nickles „ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung“
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Es wird also schamlos darauf hingewiesen, dass es keinerlei Rolle spielt, ob jemand ARD/ZDF und Co haben will - alleine für die Möglichkeit es haben zu können muss gezahlt werden.

Das ist fast die exakte juristische Definition eines öffentlich-rechtlichen Beitrags.

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Lati Max Payne „Das ist fast die exakte juristische Definition eines ...“
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PSSSST !

Stellt das doch nicht so laut ins Netz ;o). 

Sonst könnten bald auch Media Saturn oder Lidl das Geschäftsmodell übernehmen:  Überlegt doch mal, welche "Möglichkeiten" wir erst bei denen haben ... ;-)

Das Angebot bei ARD und ZDF ist da doch eher gering ...

Zwinkernd

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Max Payne Lati „PSSSST ! Stellt das doch nicht so laut ins Netz o . Sonst ...“
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Media Saturn oder Lidl

Sind keine öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Die Gefahr dürfte sich somit in Grenzen halten.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Lati Max Payne „Sind keine öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Die ...“
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Wer definiert denn, welche Kriterien zum Vergleich herangezogen werden müssen?

Sind doch beides Gelddruckmaschinen, haben beide nichts mit Kundeninteressen im Sinn, usw.

PS:  Hab hoffentlich genug Smilies in meinen Beitrag eingepflegt, um kund zu tun, dass alles ziemlich ironisch gemeint ist ... aber wie war es in der Schule mit den Beweisen in der Mathe:  Wenn man logisch weiterdenkt und es kommt am Ende Schwachsinn, dann muss auch schon der Ausgangspunkt Schwachsinn gewesen sein.  QED oder so ;-)

LachendZunge rausZwinkernd, damit ja keiner denkt, ich meinte das jetzt voll ernst ...

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Lati Nachtrag zu: „PSSSST ! Stellt das doch nicht so laut ins Netz o . Sonst ...“
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gelöscht_321935 Michael Nickles „ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung“
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Hallo Michael,

vielen Dank für Dein Update. Mein 5. Brief von denen war jetzt kürzlich einfach nur eine Mahnung. Bis hierher habe ich die gleichen Briefe in der gleichen Reihenfolge erhalten wie Du. Bisher habe ich noch nichts unternommen. Deshalb glaube ich, daß es völlig egal ist, ob und wie und wann man klagt, oder zurückweist, oder sonst was macht.

In dem Urteil von Tübingen steht ja z.B. drin, wie ein Beitragsbescheid aussehen muß. Mein Beitragsbescheid ist denmach falsch und er kam zeitlich nach dem Urteil! Mir (Nichtjurist) stellt sich die Frage: Warum soll ich einem rechtlich unwirksamen Bescheid wiedersprechen? Mir scheint es außerdem, daß in sämtlichen Foren (auch Facebook) viele Blogger von der GEZ bezahlt werden. Und das heißt doch, das deren einzige Geschäftsidee Einschüchterung ist. Ein weiterer Grund nicht zu zahlen ist für mich, daß meine Beiträge nicht für irgendwelche Sinnlosblogger ausgegeben werden soll.

MfG Thomas

PS: Gestern war in RTdeutsch Der fehlende Part ein Beitrag zur GEZ dabei.

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gelöscht_320371 Michael Nickles „ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung“
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Nach zweimal Widerspruch und keine Antwort habe ich nun eine Mahnung mit Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen erhalten: Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommen, der Rente???, oder auch der Mietkaution???

Ich werde nun zum dritten Mal Widerspruch einlegen!

Da weiß doch die rechte nicht, was die linke Hand tut.

Die dürfen doch nicht an die Rente oder an die Mietkaution, oder liege ich da falsch?

Ich weiß nicht wie viele Gleichgesinnte hier bei Nickles sind, sollten wir nicht eine Petition an den Bunddestag schicken?

Ich habe mit zwei Zeitungen gesprochen und die Sachlage geschildert, an solchen Sachen kein Interesse? Habe die journalistische Sorgfaltspflicht zur Sprache gebracht; aufgelegt!!!

Es kotzt mich an, aber ich halte durch!

Es grüßt euch alle ganz, ganz Doll:

Jobberknoll

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Michael Nickles gelöscht_320371 „Nach zweimal Widerspruch und keine Antwort habe ich nun eine ...“
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Hi Jobberknoll,

Ich werde nun zum dritten Mal Widerspruch einlegen!

Das ist bei Mahnungen nicht nötig. Du musst nur Widerspruch einlegen, wenn ein Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und Fristsetzung kommt. Da Du schon zweimal Widerspruch eingelegt hast, müssen diesen Widersprüche erstmal vom "Service" korrekt abgelehnt werden.

Grüße,
Mike

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gelöscht_320371 Michael Nickles „Hi Jobberknoll, Das ist bei Mahnungen nicht nötig. Du musst ...“
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Danke Michael für die Aufmunterung, du kennst doch bestimmt den Film: Denn sie wissen nicht was sie tun!

Das was Die hier tun ist aber die Realität, oder anders ausgedrückt...das blanke Entsetzen der Unkenntnis.

LG

Jobberknoll

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gelöscht_320371 Michael Nickles „Hi Jobberknoll, Das ist bei Mahnungen nicht nötig. Du musst ...“
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Guten Tag Michael,

ich möchte gerne wissen, wie du zu meinem Vorschlag  stehst, eine Petition zu erstellen?

Schönen Tag

Jobber

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agtino gelöscht_320371 „Guten Tag Michael, ich möchte gerne wissen, wie du zu ...“
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es sind längst welche gestartet

googel mal

bis jetzt habe ich keine Erfolge erkennen können.

Klagen sind immerwieder von den Gerichten abgeschmettert worden

http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html

Das ist schon ne ganz schöne Mafianuss

mit normalen Einspruch "Liebesbriefe" erreichen wir gar nichts.

Ich werde zwar weiterhin nicht zahlen und eine Klage abwarten, aber ich sehe da kein Erfolg mehr.

Zu wenige die Eier in der Hose haben.

Gruß

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Michael Nickles gelöscht_320371 „Guten Tag Michael, ich möchte gerne wissen, wie du zu ...“
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Hi Jobber,

die Petitionen werden bereits organisiert und es werden sehr bald noch mehr.

Siehe hier: www.nickles.de/forum/mikes-wohnzimmer/2014/gez-boykott-de-wichtiger-aufruf-an-die-nickles-de-mitmacher-539097652.html

Grüße,
Mike

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Max Payne gelöscht_320371 „Nach zweimal Widerspruch und keine Antwort habe ich nun eine ...“
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Petition an den Bunddestag schicken

Wenn's Dir Spaß macht...

Nur ist der Bundestag für die Rundfunkstaatsverträge und deren Drumherum gar nicht zuständig.

Die dicken Bretter, die gebohrt werden müss(t)en, verteilen sich auf die Landtage der 16 Länder.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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agtino Michael Nickles „ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung“
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fsb512 agtino „Hi Mike vielleicht ineressiert es dich? ...“
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Ich bekomme auch ständig solche Briefe, werde aber nicht einknicken.

Wenn  genug Menschen die Zahlung verweigern, haben sie keine andere Wahl als sich etwas anderes auszudenken. Ich werde dieses Verein, das täglich Grundgesetze bricht und Kriegspropaganda betreibt, nicht finanzieren. Und nach dem selben Grundgesetz sind wir sogar verpflichtet dies nicht zu tun und uns mit allen erdenklichen Mitteln zur Wehr zu setzen.

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agtino fsb512 „Ich bekomme auch ständig solche Briefe, werde aber nicht ...“
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Ich bin da wirklich bei dir

die Richter aber eben bei den Ö.R.

Schau mal

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Osnabrueck_1-A-18213_Rundfunkbeitrag-Rundfunkabgabe-nach-dem-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rechtmaessig.news17987.htm

bisschen gucken und du findest andere leiche Urteile

http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html

da kann man die nur...............................

anders geben die uns einfach keine Chance

G.

Ag

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gelöscht_320371 agtino „Ich bin da wirklich bei dir die Richter aber eben bei den ...“
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Schreibe doch verständlich, deine Kürzel sind zum k.....

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gelöscht_308227 Michael Nickles „ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung“
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Grad auch wieder mal so einen Wisch bekommen. Da steht nun drin, daß keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr geschickt werden; sind ja eh sinnlos bei mir... *fg*

Künftig gibt es Beitragsbescheide mit Säumniszuschlägen. Dann sollen sie mal schicken.

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agtino Michael Nickles „ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung“
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Hi Mike

schau mal

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Osnabrueck_1-A-18213_Rundfunkbeitrag-Rundfunkabgabe-nach-dem-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rechtmaessig.news17987.htm

kostenloseUrteile    Montag, 15. Dezember 2014

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Osnabrueck_1-A-18213_Rundfunkbeitrag-Rundfunkabgabe-nach-dem-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rechtmaessig.news17987.htm

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 10.12.2014
- 5 K 237/14.GI -

Klage gegen Rundfunkbeitrag erfolglos

Erhebung des Rundfunkbeitrags verstößt nicht gegen die Verfassung

Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage gegen den Hessischen Rundfunk abgewiesen. Da es sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bei dem Rundfunkbetrag nicht um eine Steuer handelt, sah das Gericht in der Erhebung des Rundfunkbetrages keinen Verfassungsverstoß.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger aus Gießen geltend gemacht, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags gegen die Verfassung verstieße.

VG verneint Verstoß gegen die Verfassung durch Erhebung des Rundfunkbeitrags

Das Verwaltungsgericht Gießen wies die Klage mit der Begründung ab, dass es keinen Verfassungsverstoß in der Erhebung des Rundfunkbeitrags sehe. Für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht war daher kein Raum.

Rundfunkbeitrag ist keine Steuer

Es handele sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer. Er werde nämlich als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben. Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 des Grundgesetzes sei nicht verletzt, auch nicht dadurch, dass auch derjenige den vollen Beitrag zahlen müsse, der Empfangsmöglichkeiten nur für Radio, nicht dagegen für Fernsehdarbietungen vorhalte. Der Gesetzgeber sei in diesem Bereich in weitem Umfang zur Typisierung und Generalisierung berechtigt. Die Grundrechte des Klägers hinsichtlich der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Informationsfreiheit und der Bekenntnisfreiheit würden durch den Rundfunkbeitrag ebenfalls nicht verletzt.

 

Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden

VG Köln verneint Verstoß gegen den Gleich­heits­grund­satz und weist Klagen gegen Beitragserhebung ab

Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 im privaten Bereich für jede Wohnung erhoben wird, ist verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden. Dies hat entschied das Verwaltungsgericht im Anschluss an gleichlautende Entscheidungen anderer Gereichte.

In den zugrunde liegenden Verfahren wies das Verwaltungsgericht zwei Klagen ab, die sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag für private Haushalte richteten. Die Kläger hatten vor allem geltend gemacht, der neu eingeführte haushaltsbezogene Rundfunkbeitrag stelle keinen Beitrag, sondern eine unzulässige Steuer dar. Zudem verstoße er gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil er unabhängig von der Zahl der im Haushalt lebenden Personen und dem Vorhandensein von Rundfunkgeräten in der Wohnung erhoben werde.

Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäße, nicht steuerliche Abgabe

Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Zur Begründung führte der Vorsitzende im Rahmen der mündlichen Verhandlung unter anderem aus, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine verfassungsgemäße, nicht steuerliche Abgabe handele, die die Länder gemeinsam im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hätten regeln dürfen. Insbesondere werde im privaten Bereich mit der Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung die Möglichkeit der Rundfunknutzung als abzugeltender Vorteil sachgerecht erfasst. Es komme daher nicht darauf an, ob in einer Wohnung tatsächlich Rundfunkgeräte bereit gehalten würden. Daher sei auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nicht erkennbar.

 

Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 01.04.2014
- 1 A 182/13 -

Rundfunkbeitrag: Rundfunkabgabe nach dem Rund­funk­beitrags­staats­vertrag rechtmäßig

VG Osnabrück verneint steuerlichen Charakter der Rundfunkabgabe

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage einer Privatperson abgewiesen, die sich gegen ihre Heranziehung zu Rundfunkabgaben nach dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen so genannten Rund­funk­beitrags­staats­vertrag wandte. Nach Auffassung des Gerichts hat die Rundfunkabgabe nicht den Charakter einer Steuer, sondern ist vielmehr als ein abgabenrechtlicher Beitrag zu qualifizieren.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wandte sich gegen ihre Heranziehung zu Rundfunkabgaben. Die Abgabe ist der Regelung des Staatsvertrages entsprechend erhoben worden, weil die Klägerin seinerzeit Inhaberin einer Wohnung war und deshalb davon ausgegangen wurde, dass sie über ein Rundfunkempfangsgerät verfüge. Tatsächlich nutzte sie damals einen Computer mit Internetzugang.

Rundfunkabgabe ist als abgabenrechtlicher Beitrag zu qualifizieren

Das Verwaltungsgericht Osnabrück führte zur Begründung der Abweisung der Klage im Wesentlichen aus, dass entgegen der Ansicht der Klägerin die Rundfunkabgabe nicht den Charakter einer Steuer habe, die von dem betroffenen Personenkreis ohne eine konkrete Gegenleistung der öffentlichen Hand erhoben werde, sondern als ein abgabenrechtlicher Beitrag zu qualifizieren sei. Das folge daraus, dass es sich bei der Abgabe um ein Entgelt für die von der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt erbrachte Leistung handele, Rundfunkprogramme etc. bereitzustellen und einer Privatperson die Möglichkeit zu eröffnen, innerhalb ihrer Wohnung Rundfunksendungen zu empfangen. Nicht zu beanstanden sei, dass der Gesetzgeber die Pflicht zur Zahlung der Rundfunkabgabe angesichts der medientechnischen Entwicklung im Rahmen der Neuregelung allein an den Umstand geknüpft habe, dass jemand über eine Wohnung verfügt. Die Frage, ob die Rundfunkabgabe im Hinblick darauf, dass sie allein durch das Innehaben einer Wohnung ausgelöst wird, nicht doch als Steuer zu betrachten sein könnte, hat das Gericht mit der Erwägung verneint, es sei nicht ausgeschlossen, den Staatsvertrag in verfassungskonformer Weise so auszulegen, dass jemand wegen einer unbilligen Härte von der Entrichtung der Abgabe befreit werden müsse, wenn er nachweise, tatsächlich kein Rundfunkgerät bereitzuhalten.

 

Anhaltspunkte für zweckwidrige Verwendung der Rundfunkbeiträge liegen nicht vor

Anders als die Klägers es meine, verstoße die Regelung, dass für jede Wohnung ein gleich hoher Rundfunkbeitrag erhoben werde, nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot. Zwar sei es richtig, dass diejenigen Personen, die über mehrere Wohnungen verfügten oder eine Wohnung nur allein nutzten, finanziell stärker belastet würden als diejenigen, die eine Wohnung gemeinsam bewohnten. Das sei angesichts der Befugnis des Gesetzgebers, insbesondere in Fällen der - hier gegebenen - Massenverwaltung zu typisieren und zu pauschalieren sowie angesichts des Umstandes, dass die daraus erwachsende Belastung auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Befreiung von der Zahlung des Beitrages keine übermäßige Inanspruchnahme darstelle, gerechtfertigt. Schließlich lägen keine begründeten Anhaltspunkte für die von der Klägerin gerügte zweckwidrige, über die Gewährleistung der medialen Grundversorgung hinausgehende Verwendung der Rundfunkbeiträge vor. Der Begriff der Grundversorgung umfasse angesichts der Unterschiedlichkeit der Rundfunkteilnehmer und ihrer medialen Bedürfnisse Informationen aus allen Lebensbereich.

 

Wolfgang Schwille schrieb am 06.04.2014

Die (ausschließliche) Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch einen einheitlichen Rundfunkbeitrag je Wohnung ist nach meiner Auffassung aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Leider gibt es, wie die bisher hierzu ergangenen Urteile zeigen, genügend willfährige Richter, die im Fall der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit der Politik eine unheilvolle Allianz eingehen und die mit ihren fragwürdigen Entscheidungen den Fortbestand dieses ungerechten Finanzierungsmodells sichern helfen. Nur ein Beispiel: Käme morgen jemand auf die Idee, zur ausschließlichen Finanzierung der kommunalen Müllabfuhr, der Wasserversorgung oder der Abwasserbeseitigung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Pauschalisierung nur noch einen einheitlichen Beitrag pro Wohnung zu erheben, ganz gleich, ob in der Wohnung eine oder zehn Personen wohnen, jedes Verwaltungsgericht würde eine solche Regelung umgehend für rechtswidrig erklären.

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Lati Michael Nickles „ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung“
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Hallo

könnte man in dieser Angelegenheit vielleicht so argumentieren?

Wenn ich kein Radio und kein Fernsehen (oder Ähnliches) habe, bin ich auf den Empfang mittels PC/Laptop angewiesen.

Die öffentlich/rechtlichen (ARD hat mir das stellvertretend bestätigt) bieten ausschließlich den Flash-Player von Adobe an.

Nun sind aber die Sicherheitsrisiken durch Verwendung des Flash-Player immer wieder im Gespräch, er scheint wohl dauerhaft unter den ersten zehn der unsicheren Windows-Software zu gastieren.

Also würde ich so argumentieren: 
Es ist mir nicht zuzumuten, mich und meine Daten und meinen PC durch die Verwendung von unsicherer Software zu gefährden.

Und dann bin ich aber natürlich NICHT in der Lage, die öffentlich/rechtlichen zu empfangen. 
Und dann habe ich - zumindest, solange dieser unleidliche Zustand nicht abgestellt wird - auch nichts zu zahlen.

Es ist den öffentlich/rechtlichen aber sehr wohl zuzumuten - immerhin haben sie ja durch die Abgaben erhebliche Mittel und (ich unterstelle) auch genügend technisches KnowHow - um einen sicheren Empfang zu gewährleisten.  Und hier wiederum:  So lange die das nicht tun, solange muss ich nicht zahlen.

Gruß

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Max Payne Lati „Hallo könnte man in dieser Angelegenheit vielleicht so ...“
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Und dann habe ich - zumindest, solange dieser unleidliche Zustand nicht abgestellt wird - auch nichts zu zahlen.

Der Witz an einem "Beitrag" ist ja gerade, dass er unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der angebotenen Leistung fällig wird.

Deine Argumentation wird also in fachkundigen Kreisen nicht gerade Euphorie hervorrufen.

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Lati Max Payne „Der Witz an einem Beitrag ist ja gerade, dass er ...“
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Mag schon sein, aber wenn der "Beitrag" mehr oder weniger prinzipiell nicht in Anspruch genommen werden kann ... ?

Ich überzeichne mal:  Wenn es nur um die "Beiträge" an sich gehen würde, dann bräuchte man auch gar keine Sendemasten, Satelliten, usw. LächelndZwinkerndLächelnd

Gruß

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gelöscht_321652 Lati „Mag schon sein, aber wenn der Beitrag mehr oder weniger ...“
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Die Beiträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind von Jedermann frei zu empfangen. Für das entsprechende Equipment hat jeder selber zu sorgen.

MfG 

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Lati gelöscht_321652 „Die Beiträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind von ...“
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@Silky-Voice: 

Mein Einwand bezog sich darauf, dass die Beiträge über PC/Laptop nur mit einem Sicherheitsrisiko zu empfangen sind.  Da gibt es einfach kein entsprechendes Equipment - ARD usw. setzen (alternativlos) den Flash-Player von Adobe voraus - und das ist eben immer schon ein Programm mit gravierenden Sicherheitslücken.

Gruß

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