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ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH

Michael Nickles / 15 Antworten / Baumansicht Nickles

Zwischenzeitlich habe ich das 17te Schreiben vom ARD/ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gekriegt, insgesamt 38 meist beidseitig bedruckte Zettel. Hinzu kommen  noch ein Haufen Briefumschläge, Rücksendeumschläge und Überweisungsvordrucke.  Demnächst wird es bestimmt genug Papiermüll sein um eine Bürowand damit zu tapezieren.

Wenn ich ein Büro hätte! Hinter Nickles.de steckt zwar die Nickles.de Publishing GmbH, die verfügt aber über keine eigenen Räumlichkeiten, wird einfach von meinem Arbeitszimmer aus betrieben. Der Service geht natürlich davon aus, dass bei einer Firma auch Räumlichkeiten existieren und deshalb dafür kassiert werden kann.

Entsprechend habe ich den "GEZ-Scheiss" doppelt am Hals. Nach dem ersten Schreiben im August 2013, hat sich der Service über ein Jahr Zeit gelassen um Ende Oktober 2014 an sich zu errinnern. Jetzt scheint der Druck erhöht zu werden. Dem Bettelbrief von neulich folgte am 27. November schon wieder einer.

Dritte Erinnerung an die Nickles.de Publishing GmbH.

Strenggenommen handelt es sich eigentlich nicht um einen Bettelbrief, weil nicht um Geld gebettelt wird. Stattdessen bettelt der Service nur darum, dass sich die Nickles.de Publishing GmbH endlich bei ihm als Beitragszahler anmeldet.

Dazu ist ein "Antwortbogen" beigepackt, dessen Unsinnigkeit ich bereits im Blog-Beitrag Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse bis zum Erbrechen erörter habe.

Kurzgefasst: der Antwortbogen ist eine Verarsche, weil er gar keine Möglichkeit bietet einfach mitzuteilen, dass ein Unternehmen keine Betriebsstätte hat und die Forderung von Rundfunkbeiträgen bereits an dieser simplen Tatsache scheitert.

Der Antwortbogen.

Natürlich kann man bei derlei Antwortbögen diskutieren, ob es vielleicht Sinn macht, den Antwortbogen so "umzubasteln", eventuell Passagen durchzustreichen, damit es irgendwie einen Sinn ergibt. Ich halte derlei Vorgehen für falsch.

Die beste Kommunikation mit den Bettelbrief-Freaks ist keine Kommunikation, so lange keine zwangsläufig nötig ist (also ein Widerspruch geleistet werden muss).  Man muss sich ausdrücklich vor Augen halten, dass man es hier mit einem Unternehmen zu tun hat, das sich außerordentlich unseriös verhält.

Der Service führt automatische Zwangsanmeldungen durch und er unterstellt Zahlungsunwilligen zunehmend auch, dass sie angeblich einer Ratenzahlung zugestimmt  hätten, auch wenn sie das niemals getan haben. Das sind typische Methoden von Abzockunternehmen und daher nicht ernst zu nehmen.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

2014, 28. November: ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheid

2014, 9. Dezember: ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung

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dirk42799 Michael Nickles „ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH“
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Keine Reaktion ist immer die schlechteste aller Möglichkeiten.

Schließlich gilt im Rechtsverkehr zwischen Kaufleuten, wovon bei einer GmbH ausgegangen wird, Schweigen als Zustimmung.

Und wer hindert Dich, das Schreiben unausgefüllt zurückzuschicken mit einem formlosen Zettel dabei, indem in Prosa erklärt wird, daß die GmbH keine eigenen Büroräumlichkeiten hat?

Manchmal scheint´s, manche Menschen möchten sich das Leben schwerer machen als nötig... :-/

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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IDE-ATAPI dirk42799 „Keine Reaktion ist immer die schlechteste aller ...“
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Schließlich gilt im Rechtsverkehr zwischen Kaufleuten, wovon bei einer GmbH ausgegangen wird, Schweigen als Zustimmung.

Woher hast du denn diesen Unsinn?? Schweigen an sich, egal ob zwischen Kaufleuten oder nicht, gilt als rechtliches Nullum.

Verträge werden durch die Abgabe einer Willenserklärung geschlossen, nicht durch Schweigen. 

Wegen Leuten wie dir können diese GEZler und Behörden schalten und walten wie sie wollen - und ich meine das gar nicht mal böse...

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Max Payne IDE-ATAPI „Woher hast du denn diesen Unsinn?? Schweigen an sich, egal ...“
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Schweigen an sich, egal ob zwischen Kaufleuten oder nicht, gilt als rechtliches Nullum.

Das ist auch nicht ganz richtig. Siehe meine andere Antwort.

Zwei mal Halbwissen gibt halt leider noch nix ganzes...

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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dirk42799 IDE-ATAPI „Woher hast du denn diesen Unsinn?? Schweigen an sich, egal ...“
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Lieber IDE-ATAPI,

auch Antworten wie die Deine sind es, die mich seit Monaten darüber grübeln lassen, meine Mitgliedschaft hier bei Nickles zu beenden.

In dem Moment, da eine fachliche Antwort getätigt wird und diese - wie hier von Dir - mit Attributen wie z.B. "Unsinn" belegt wird, fehlt mir jegliche Lust an weiterem Umgang oder Beteiligung.

Meiner Meinung nach hätte Deinerseits eine Rückfrage kommen können wie z.B. "wie meinst Du das?" oder "bist Du Dir sicher?" oder "ich habe das hier oder da aber anders gelesen/verstanden".

Aber nein, statt nachzufragen, woher ich mein Wissen habe, holst Du die große Unsinnskeule raus. Ist das Dein Niveau in einer Diskussion? Butterst Du jegliche andere Meinung mit "Unsinn" unter?

Dann möchte ich hoffen, daß Du Chef bist und nicht Angestellter, der seinem Chef gegenüber dessen Meinung als "Unsinn" tituliert. Solltest Du Chef oder Sozialhilfeempfänger sein, der sich diese Wortwahl u.U. seinen Mitarbeitern oder Ansprechpersonen gegenüber erlauben kann, sehe ich Dir das nach.

Im übrigen habe ich diesen "Unsinn" aus dem Jurastudium, das ich absolviert habe.
Und so schließe ich mich im Kern Max Payne an:
auch unter Verbrauchern kann Schweigen gem. BGB eine Zustimmung sein, genauso kann (bitte die Wortwahl beachten: "kann", nicht "muß") es auch eine Ablehung sein.
Hier beziehe ich mich auch auf den 362 HGB, lege ihn allerdings anders aus als Max Payne.

Darüber könnten er und ich in der Tat diskutieren - aber nicht wir zwei, IDE-ATAPI, und erst recht nicht darüber, ob das "Unsinn" ist, was ich schreibe.

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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IDE-ATAPI dirk42799 „Lieber IDE-ATAPI, auch Antworten wie die Deine sind es, die ...“
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Lieber Dirk,

in der Tat war meine Wortwahl wohl ein wenig hart, tatsächlich finde ich Michael Nickles' Aktion genial, und ich bewundere Ihn für seine Ausdauer und Mut. 

Wenn es mehr solche Menschen gäbe, sähe wohl vieles anders (besser) aus. Leider gibt der Großteil der Menschen in solchen Situationen nur Sätze wie den folgenden von sich:

Manchmal scheint´s, manche Menschen möchten sich das Leben schwerer machen als nötig... :-/

Zum eigentlichen Thema darf ich dir sagen, dass Paragraph z.B. 362 HGB voraussetzt, dass Vertragsverhandlungen vorangegangen sein müssen. So detailliert wie M.Nickles darüber berichtet, glaube ich nicht dass er in irgendwelche "Verhandlungen" mit der GEZ war.

Allein deshalb bleibe ich dabei dass ich deine Aussage...

Schließlich gilt im Rechtsverkehr zwischen Kaufleuten, wovon bei einer GmbH ausgegangen wird, Schweigen als Zustimmung.

in diesem Zusammenhang als großen Unsinn werte, welche mutige Leute in der gleichen Situation verunsichern könnte. Gerade wenn diese Aussage von einem studierten Jurist kommt, muss man doch so eine undifferenzierte Aussage als Unsinnig werten. 

Abschließend lass dir auch gesagt sein, hättest deine Aussage mit "Ich glaube/habe gehört/ist es nicht so..?" angefangen, statt mit "Schließlich gilt...", hättest du dich wohl nicht über meine Kritik grämen müssen, die dich ja anscheinend so hart getroffen hat, dass sie dir die Mitgliedschaft in diesem Forum vermieste, was wohl eher auf andere Probleme blicken lässt? Immer schön locker bleiben, das hier ist "nur" ein Internetforum.

Gruß

IDE

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Max Payne dirk42799 „Lieber IDE-ATAPI, auch Antworten wie die Deine sind es, die ...“
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auch unter Verbrauchern kann Schweigen gem. BGB eine Zustimmung sein

Hi Dirk, auf welche Vorschrift des BGB beziehst Du Dich da? Soweit ich weiß war es die Intention des Gesetzgebers, den Verbraucher explizit dadurch zu schützen, dass sein Schweigen eben genau keine rechtliche Bedeutung hat. Diesem Gedanken trägt z.B. auch der § 241a BGB Rechnung.

Schweigen kann natürlich im Zusammenhang mit konkludentem Handeln stehen; dann hat aber die konkludente Handlung die rechtliche Bedeutung, nicht das Schweigen an sich.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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dirk42799 Max Payne „Hi Dirk, auf welche Vorschrift des BGB beziehst Du Dich da? ...“
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Hallo Max,

grds. hast Du Recht: der Ges.geber will den Verbraucher schützen, sich durch (versehentliches) Schweigen, um Schlimmeres vermeintlich zu verhindern, noch tiefer in die Sch... zu reiten. ;-)

Aber wie so oft: keine Regel ohne Ausnahme.
Erschreckenderweise erläutert der folgende Wikipedia-Artikel das ansatzweise ganz gut:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schweigen_%28Recht%29

So wird eben beim Vertreter ohne Vertretungsmacht oder beim Minderjährigen das Schweigen u.U. als Willenserklärung ausgelegt.

Aber auch hier: keine Regel ohne Ausnahme.
Daher sind Sätze wie "Schweigen ist immer dies oder das" falsch.
Einfach mal drauf achten: auch in so großartigen Verbrauchersendungen versteckt sich in jedem Satz das Liebslingswort von Juristen, "grundsätzlich"; das heißt dann nämlich genau das "meistens ist es so... oder ganz anders". ;-)

Gruß,
Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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gelöscht_322266 dirk42799 „Lieber IDE-ATAPI, auch Antworten wie die Deine sind es, die ...“
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mir gefällt der Ton mancher Threads leider auch nicht.

Das liegt aber auch vielleicht an dem "Nickles-Chef", der auch nicht gerade zimperlich in der Wortwahl ist (GEZ-Scheiss).

Auch in anderen Leitartikeln des "Chefs" ist der Ton oft recht "rauh".

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peterdeutzmann dirk42799 „Lieber IDE-ATAPI, auch Antworten wie die Deine sind es, die ...“
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Hallo, erstmal an die Gemeinde!

Wer so wie ich genau weis, das es so etwas gibt, kann man auch mit Strafe belegt werden, wenn Mann/Frau nichts macht!

Unwissenheit, gleich zu setzen mit "NIX Tu´n" ,schützt nicht vor Strafe, meinte der Deutsche Richter!!!

So, Punkt2)

Auch wegen GEZ

Ich habe noch nie was angemeldet, also auch nicht abgemeldet, auch in meinem damaligen Haus, mit ca.25Fernseher, 30Radios, 7Autos,!

Nur als ich in eine andere Wohnung gezogen bin, lagen auf einmal die Zettel von denen im Briefkasten - alles in die Mülltonne!

Bei mir standen dann auf einmal die 3 von die Gerichtsvollzieher am Bett, Eingangstüre wurde mit Schlüsseldienst einfach geöffnet!

Kein Schreiben von denen bekommen, daß mal ein Termin gemacht werden könnte, nichts dergleichen - ich muss hier nicht Lügen, bringt mir NIX, oder nichts mehr, steh damit in die Schufa!!! Geld bekommen die so wie so nie von mir, SOZI-Rentner!!!

So, daß war mal ein Auszug von einem dem das passiert ist, Unterlagen sind davon noch vorhanden - Eidesstattliche Erklärungen, die laufen jede 3Jahre auf, war vor kurzem auch etwas darüber wieder im Fernsehn.

Gruß noch, Peter

P.S. Ich drücke denen die Daumen, die sich den Stress antuen, und hoffe die kommen damit durch - was ich aber auch nicht Glaube!

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
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gelöscht_308227 peterdeutzmann „Hallo, erstmal an die Gemeinde! Wer so wie ich genau weis, ...“
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Was machst du dir einen Kopp um diese dämliche Schufa? Ob du da nun eingetragen bist, oder in China fällt ein Sack Reis um...

Zur Vorsorge: Ich habe bei denen auch ein dickes Register... Na und?

Für die Dinge, die mir wichtig sind, hatte ich deswegen noch nie Nachteile. Schufa ist ein aufgeblasener Popanz; mehr nicht...

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Lütke gelöscht_308227 „Was machst du dir einen Kopp um diese dämliche Schufa? Ob ...“
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Es soll gerüchteweise sogar BANKEN geben, die arbeiten gar nicht mehr mit der SCHUFA zusammen ;-)

Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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Max Payne dirk42799 „Keine Reaktion ist immer die schlechteste aller ...“
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Schließlich gilt im Rechtsverkehr zwischen Kaufleuten, wovon bei einer GmbH ausgegangen wird, Schweigen als Zustimmung.

Nur unter den Voraussetzungen des § 362 HGB, die ich hier aus mehreren Gründen für nicht gegeben halte.

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ThomasRichter dirk42799 „Keine Reaktion ist immer die schlechteste aller ...“
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ThomasRichter Nachtrag zu: „...“
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https://openjur.de/u/708173.html  Urteil nochmals

ich seh das so - das so niemand ein gültigen Bescheid bekommen haben kann, denn von wem

wurde denn der Bescheid erlassen + Unterschrift + Stempel 

Der "Service"  darf kein Bescheid erstellen, ablehnen, etc. 

Gläubigerin der Forderung, derentwegen das Vollstreckungsersuchen gestellt wurde, ist gemäß § 10 RBStV der Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - als örtlich zuständige Landesrundfunkanstalt. Gläubigerin ist nicht - wie in den Entscheidungen des Gerichtsvollziehers angegeben - ein „Südwestrundfunk ARD ZDF Deutschlandradio“ und auch nicht - wie in dem angefochtenen Beschluss des Amtsgericht Nagold angegeben - ein „ARD ZDF Deutschlandradio, vertreten durch den Vorstand, Beitragsservice. Schon das Fehlen des richtigen Gläubigers in den angefochtenen Entscheidungen führt zu deren Aufhebung.
Korrekt hätte die Gläubigerin umfassend und eindeutig angegeben werden müssen, ebenso hätte klargestellt werden müssen, dass der nicht rechtsfähige Beitragsservice lediglich im Vollstreckungsverfahren eine Forderung des Südwestrundfunks für diesen geltend macht.
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schuerhaken Michael Nickles „ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH“
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Eine existierende GmbH, die keine "Betriebsstätte" hat. 
So naiv möchte ich einmal werden, um auch eine xxx zu rechtfertigen. 
Realität

Schicke doch den Antwortbogen -- egal wie auch immer ausgefüllt -- zurück. 
Dann haben Sie Dich in der Tonne. 

Und jetzt beharkt Euch gegenseitig mal lustig weiter...

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