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WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(

Olaf19 / 52 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Um die allgemeine Kauflust in der Adventszeit zu nutzen, habe ich bei ebay ein gutes Dutzend alte Sachen eingestellt, von denen ich mich gern trennen möchte.

Jetzt, nachdem die Auktionen stehen, stelle ich zu meinem Entsetzen fest, dass ebay bei fast allen Angeboten gegen meinen Willen reingeschrieben hat, dass ich den Artikel zurücknehme. Das mache ich natürlich nicht, schließlich bin ich Privatmann, die Leute sollen sich vorher überlegen, was sie kaufen wollen.

Eher zufällig ist mir das aufgefallen, und glücklicherweise sind auf den meisten Auktionen noch keine Gebote, so dass ich die Rücknahmebedingung noch entfernen konnte. Bei allen anderen habe ich die Artikelbeschreibung ergänzt, die aktuell Höchstbietenden angeschrieben und ihnen den Sachverhalt mitgeteilt. Eine Heidenarbeit, und so überflüssig wie ein Kropf.

Normalerweise gehört der Text Keine Rücknahme - dies ist ein Privatverkauf zu meinen Standard-Einstellungen, genau wie z.B. auch "Käufer mit -1 und weniger Bewertungspunkten ausschließen" oder "Käufer aus Ländern, in die ich keine Ware verschicke, ausschließen". Deswegen gucke ich da nicht bei jeder Auktion so genau hin, und bis jetzt hat ebay noch nie eigenmächtig andere Defaultwerte gesetzt.

Was soll dieser Dreck? Wenn private Verkäufer zukünftig gar nicht mehr erwünscht sind, soll ebay mir das sagen, dann muss ich den Account eben dichtmachen und die Sachen auf den Müll schmeißen (was mit Blick auf den enormen Arbeitsaufwand und die ganze Umständlichkeit der Abwicklung eh das Ökonomischste wäre).

Kopfschüttelnd
Olaf

andy11 Olaf19 „WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(“
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Sowas würde doch im Netz unverzüglich die Runde machen.
Hast du eventuell den Haken versehentlich entfernt? Ich hab mal gekramt aber nichts finden können.
Apropos Ebay. Heut Amt isses soweit. Hier verhökert einer noch zwei Karten.
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/david-garrett-erfurt/87350583-255-3678
Seit Frühjahr 11 liegen die Karten bei mir schon da.
Ansonsten noch viel Glück für deine Ebay-Verkäufe. Gruß Andy

Olaf19 andy11 „Sowas würde doch im Netz unverzüglich die Runde machen. ...“
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Hi andy,

Danke für die guten Wünsche und sorry für die späte Antwort:

Hast du eventuell den Haken versehentlich entfernt?

Diese Möglichkeit kann man ausschließen, da es sich bei der Rücknahmeoption um weit mehr handelt als nur um einen Checkbox-Haken - so wie es ihn etwa bei der Option "Barzahlung bei Abholung" oder "Käufer können den Artikel abholen" handelt.

Zunächst einmal muss man einem Link folgen, um in den Rücknahmeoptionsdialog zu gelangen. Dann hat man die Auswahl zwischen 2 Radiobuttons: Rücknahme wird akzeptiert oder eben nicht. Diesen Dialog muss man zum guten Schluss mit Ja oder Nein beantworten. Die Gefahr, dass man da versehentlich etwas anklickt, geht somit gegen Null. Da hat ebay herumgemauschelt, siehe auch den Thread von IT-Lok.

Deswegen ist es ja auch so idiotisch, dass dir mir empfehlen, einen anderen Browser anzutesten...

CU
Olaf
InvisibleBot Olaf19 „WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(“
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Hab ich auch schon festgestellt. Im neuen Turbo-Lister steht dazu sogar irgendwo, dass man angeblich verpflichtet ist Angaben zur Rücknahme zu machen. Nicht, eine Rücknahme zwingend anzubieten. Wenn die Angabe darin besteht, dass man den Artikel nicht zurücknimmt, wird das auch akzeptiert und übernommen. 

Nur wenn man da nichts angibt, steht anschließend auf der Auktionnseite dass eine Rückgabe möglich ist.

RogerWorkman InvisibleBot „Hab ich auch schon festgestellt. Im neuen Turbo-Lister steht ...“
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Im neuen Turbo-Lister steht dazu sogar irgendwo

So isses. Wegen der ständige geänderten Kategorien macht man ein Update in TurboLister. Damit ändern sich aber auch die Geschäftsbedingungen und Grundeinstellungen.

Mir ist das Problem und noch mehr auch passiert.

Es wird zeit, das ebay eine kompetente Konkkurenz bekommt, für PRIVAT.  Geschäftskunden wenden sich auch immer mehr von ebay ab und nutzen es nur noch als Kontaktportal. Auf eigenen Shopseiten werden zumeist die angebotenen Produkte preiswerter als über ebay verkauft. Auf den ebayseiten steht dann z.B. rufen Sie uns an, besuchen Sie uns im Internet, wir machen ihnen besonders günstige Angebote. I.d.R. stimmt das auch, den die teuren Vermittlungskosten an ebay kann man sich sparen. Das Zwangspaypal war ja auch voll daneben.
gelöscht_84526 Olaf19 „WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(“
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Moin Olaf,

da hatte sich der Kolti letztens schon hier bei Nickles drüber ausgelassen - ist noch gar nicht so lange her. Habe gerade mal versucht, den Thread wiederzufinden, ist mir aber bisher leider nicht gelungen.

Man kann das bei Ebay zwar umstellen, aber richtig ist das natürlich nicht, dass die das einfach so still und heimlich umstellen, ohne die Verkäufer zu informieren. Da ich bei jeder Auktion tatsächlich immer jeden Punkt durchgehe, ist mir das bei einer meiner Auktionen vor längerer Zeit sofort aufgefallen, das machen die nämlich schon seit ein paar Monaten so. Ich finde, das ist eine Sauerei sondergleichen.

Gruß
K.-H.

andy11 gelöscht_84526 „Moin Olaf, da hatte sich der Kolti letztens schon hier bei ...“
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Wenn man bei ebay ein Angebot erstellt & anschließend auf "Artikel einstellen" geht, kommt dann automatisch eine Fehlermeldung (z.B. "Ein Wert ist ungültig" o.Ä.). Es wird verlangt, dass man sein Angebot bearbeitet & während dieser Bearbeitung ändern sich automatisch die Rücknahmebedingungen. Man muss dann extra nochmal bei Rücknahmen den Button "Der Artikel kann nicht zurückgegeben werden" anklicken & abspeichern, ansonsten wird automatisch "Rücknahme akzeptiert" ins Angebot übernommen.

Es ist echt nicht korrekt, was ebay da abzieht, zumal man damit doppelte Arbeit hat :-/  Andy

gelöscht_265507 gelöscht_84526 „Moin Olaf, da hatte sich der Kolti letztens schon hier bei ...“
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http://www.nickles.de/forum/off-topic/2012/epay-vielleicht-hilft-es-ja-den-einen-oder-anderen-538952050.html

Bei Nickles ist es eh schwer, was wiederzufinden.

Mir ist es nur über das Datum gelungen.


gelöscht_265507 Olaf19 „WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(“
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vollheinz1 Olaf19 „WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(“
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was ärger ich mich ständig über ebay ---das wird immer schlimmer und die werden immer blöder---aber ich sag euch eins---egal was wir hier schreiben ---das is denen sowas von furzegal---und leider gibts keine alternative was an die annähernt dran käme--bei hood is einfach nix los---und ...ach was schreib ich mir die finger wund---hilft eh nix

gelöscht_265507 vollheinz1 „was ärger ich mich ständig über ebay ---das wird immer ...“
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Du hast die falsche Philosophie.

epay muss man als großen Katalog betrachten.
Dort macht man erst mal Preisfindung.
Dann geht man ins große Internet und schaut mal, wo es den Artikel günstiger gibt.
Das ist meist schon erfolgreich.

Findet man nichts, dann schaut man, ob der Händler von epay einen online-shop hat.
Da ist oft wegen der epay-Gebühren manchmal günstiger.

Letztendlich ruft man den Händler an und verhandelt bzw. kauft dort direkt.
Auf die Weise habe ich schon mal für Miele-Geräte im Wert von 4.000 € bei einem epay-Händler 20% Rabatt bekommen.

Tja, so ist das Leben und der Sinn eines Impressums.
Lachend

gelöscht_231142 vollheinz1 „was ärger ich mich ständig über ebay ---das wird immer ...“
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--bei hood is einfach nix los---und ..
Das nimmst du sofort zurück...Zwinkernd
Olaf19 Nachtrag zu: „WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(“
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Der Ärger geht munter weiter... jetzt gibt es ein Problem beim Einstellen eines Artikels: ebay bietet mir an, meine Beschreibung durch bei ebay hinterlegte Produktinformationen zu ergänzen. Egal ob ich den Dialog mit Ja oder Nein beantworte: Startdatum und Startzeit werden bei der Gelegenheit gelöscht, ich trage sie wieder ein, will auf die nächste Seite, der Produktinfo-Dialog erscheint wieder und der Spaß beginnt von Neuem.

Übrigens ein bekanntes Problem, hatte ich schon mal, habe es auch gemeldet, geändert wird nix.

Jetzt habe ich einmal den ebay-Kundenservice angeschrieben und ein bisschen Dampf abgelassen:

Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um folgende geplante Auktion:
http://www.ebay.de/itm/{snipped} - und in Punkt 2 noch um etwas Grundsätzliches.

Hier werde ich quasi gezwungen, die Überschrift "zwangszukastrieren", denn sobald ich das eingebe, was ich will - Buchtitel plus Name des Autors - erscheint kurz vor Abschluss des Einstellvorgangs eine vorwitzige Dialogbox, die mich fragt, ob ich nicht vielleicht doch die bei ebay hinterlegten Produktinformationen nutzen möchte (die dann obendrein noch wie üblich fehlerhaft sind - das Buch ist nicht im Esslinger Verlag erschienen).

Wenn ich dann auf "Nein" klicke, wird plötzlich moniert, dass ich keine Startzeit und kein Startdatum eingegeben hätte - was vorher a) beides vorhanden war und b) mit den Produktionformationen, mit Verlaub gesagt, einen feuchten Kehricht zu tun hat. Somit hänge ich in einer Endlosschleife fest und kann den Artikel nicht einstellen, jedenfalls nicht ohne faule Tricks.

Ich habe das vor einiger Zeit schon einmal moniert. Warum wird dieser Mist nicht endlich geändert? Es kann doch nicht sein, dass man gezwungen wird, Schreibfehler in seine Artikelbeschreibungen einzubauen, nur damit man den Artikel überhaupt instellen kann.

Wo wir gerade dabei sind: es ist ferner - auf gut Deutsch gesagt - eine Riesensauerei, dass ebay einfach in meine Auktionen reinschreibt, dass ich den Artikel zurücknehmen würde. Dazu bin ich als privater Verkäufer natürlich NICHT bereit. Wieso wird die Default-Einstellung für Rücknahme einfach hinter meinem Rücken geändert?

Gottseidank habe ich das noch rechtzeitig bemerkt. Ich musste mühsam sämtliche Auktionen nachbearbeiten und den Rücknahmehinweis manuell entfernen. Leider hatten einige schon Gebote, so dass ich nur die Möglichkeit hatte, die Nicht-Rücknahme am Ende der Artikelbeschreibung zu ergänzen und den Höchstbietenden eine freundliche Mail mit einem Hinweis darauf zu schreiben. Das ist aber ein unsauberes Vorgehen, da im Kopfbereich der Auktionen weiterhin steht, der VK nimmt den Artikel zurück.

Eine Heidenarbeit, und überflüssig wie ein Kropf!

Ich weiß nicht, was ebay sich von solchen Schikanierereien verspricht. Sollen die Privat-Verkäufer endgültig vergrault werden? In meinem Bekanntenkreis sind die ersten schon freiwillig gegangen, wegen all solcher Dinge...

Vielen Dank im voraus für eine Stellungnahme zu beiden Problemen!

Beste Grüße (...)

Danke einstweilen an alle, die mitgelesen und sich meinen Kopf mitzerbrochen haben!

FYI
Olaf

InvisibleBot Olaf19 „Der Ärger geht munter weiter... jetzt gibt es ein Problem ...“
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Du glaubst aber nicht ernsthaft, was anderes als einen Textbaustein zur Antwort zu bekommen - der mit Deiner Mail dann nicht mal etwas zu tun hat, oder?

Olaf19 InvisibleBot „Du glaubst aber nicht ernsthaft, was anderes als einen ...“
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Um ehrlich zu sein: doch... denn genau das ist mir schon etliche Male passiert. Dann habe ich zurückgeantwortet und darauf aufmerksam gemacht, dass die doofen Bausteine nur sehr am Rande mit meinem Problem zu tun haben und man möge sich die Frage doch bitte noch einmal vernünftig durchlesen.

Dann kam als zweite Antwort etwas Treffenderes - zugegeben, es ist schon ganz schön mühsam.

@IT-Lok

Ich hätte die einfach angerufen:

Im selben Beitrag schreibst du aber, ob man da anruft oder die Currywurst rollt vom Tisch...

CU
Olaf
gelöscht_265507 Olaf19 „Um ehrlich zu sein: doch... denn genau das ist mir schon ...“
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Oh, entschuldige.

Ich meine natürlich eine Mehl schreiben.
Bei einer Mehl hast Du nur jemand (in der Regel der Computer), der auf den Antwortknopf drückt.

Bei einem Anruf hast Du einen Menschen am Rohr.
Allerdings möchte ich mich über deren Wissensstand nicht auslassen.

Olaf19 gelöscht_265507 „Oh, entschuldige. Ich meine natürlich eine Mehl schreiben. ...“
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Bei einem Anruf hast Du einen Menschen am Rohr. Allerdings möchte ich mich über deren Wissensstand nicht auslassen.

Das habe ich noch nicht ausprobiert, war aber zu befürchten.

Die Korrespondenz mit ebay in dieser Angelegenheit war wie zu erwarten auch wieder nur ein Teilerfolg, Einzelheiten möchte ich euch ersparen. Am Ende lief es auf die Empfehlung hinaus, einen anderen Browser zu nehmen...

Hätte ich den Firefox 17 doch bloß nicht erwähnt :-(

CU
Olaf
gelöscht_265507 Olaf19 „Der Ärger geht munter weiter... jetzt gibt es ein Problem ...“
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Ob die bei ePay anrufst oder in Bochum rollt eine Currywurst vom Tisch, das bliebt sich gleich.

Ooops, Du bist ja Hamburger.

also:
............oder in Hamburg eine Tür zufällt.


Ich hätte die einfach angerufen:

0800-666 5722

jonnyswiss Olaf19 „WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(“
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Mir ist bekannt dass Ebay gerne selber betrügt und auch Betrüger unterstützt!

Ich habe kürzlich eine Bluetooth-Tastatur erworben die kaputt war - Ebay hat meine Reklamation wie auch Einspruch abgelehnt, und als ich dann vom Hersteller schliesslich die Bestätigung bekamt dass die Tastatur tatsächlich auch fehlerhaft war haben die diese Information einfach ignoriert, da die 14-tägige Einsprachefrist abgelaufen sei.

Ich bin mir nun auch zu 100& sicher, dass die diese Frist nur deshalb so kurz gemacht haben weil kein Hersteller in dieser Zeit ein Produkt prüfen und einen Ersatz liefern kann.

Somit ist dies für mich ein eindeutiger Beweis, dass Ebay selber Betrügt wie auch Betrüger unterstützt!

gerhard38 jonnyswiss „Mir ist bekannt dass Ebay gerne selber betrügt und auch ...“
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haben die diese Information einfach ignoriert, da die 14-tägige Einsprachefrist abgelaufen sei.
da muss man grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen einen Fall eröffnen, wenn man der Meinung ist, etwas sei nicht in Ordnung. Damit beginnen neue - andere - Fristen zu laufen. Um einen Fall zu eröffnen ist es nicht erforderlich, schon ein Gutachten darüber zu haben, dass der Gegenstand irgend einen Mangel hat, zum Zeitpunkt der Beschwerde genügt die eigene Einschätzung (wie auch bei der Bewertung der Transaktion). Danach bekommen die Vertragspartner Gelegenheit zur Stellungnahme. Da besteht dann immer noch die Möglichkeit, gegebenenfalls den Fall zu schließen, wenn man entdecken sollte, dass beispielsweise der vermeintliche Schaden auf einen Bedienungsfehler zurückzuführen ist.

Ebay selbst legt immer Wert darauf, nur Vermittler und nicht für die Qualität der Artikel verantwortlich zu sein, daher sind Beschwerden an Ebay über Produktmängel in gewisser Weise sinnlos. Das einzige, was etwas bewirkt, ist das Meldesystem für Problemen bei einer Transaktion. Das findet nämlich in einer Ebay-Datenbank seinen Niederschlag, und sollte es bei einem Verkäufer zu viele Beschwerden geben, geht Ebay dem nach lassen ihn ggf. nicht mehr zum Handel zu (behaupten sie zumindest; ich habe schon 3x mein Geld anstandslos zurückbekommen).

Der Verkäufer möchte auch innerhalb eines akzeptablen Zeitrahmens zu seinem Geld kommen. Wenn die Zahlung über Paypal erfolgt, dann zahlen die anscheinend erst dann dem Verkäufer, wenn die 14tägige Einspruchsfrist abgelaufen ist und keine Beschwerden vorliegen. In welchem normalen Geschäft wartet man 2 Wochen nach Kaufabschluss einer Tastatur, dass der Kunde zahlt? Ich finde die 2wöchige Frist für Beschwerden großzügig bemessen. Unabhängig davon gelten ja noch andere Gesetze bezüglich Gewährleistung und Garantie, die man am Rechtsweg voll ausschöpfen kann.

Gruß, Gerhard
gelöscht_265507 jonnyswiss „Mir ist bekannt dass Ebay gerne selber betrügt und auch ...“
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Somit ist dies für mich ein eindeutiger Beweis, dass Ebay selber Betrügt wie auch Betrüger unterstützt!


Du solltest Dich mit solchen Äußerungen zurückhalten.
ePay stellt nur die Plattform. Betrüger haben da eine relativ gute Chance, leicht Kohle zu machen.

Du wirst doch sicherlich auch Deinen Provider nicht der Beihilfe zum Betrug unterstellen, bloß weil Du aufgrund einer Phishing-Mehl Deine Daten ins Netz gestellt hast.

Möglicherweise wird Dein Beitrag aber von den lokalen Sittenwächtern bald gelöscht.
jonnyswiss gelöscht_265507 „Du solltest Dich mit solchen Äußerungen zurückhalten. ...“
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Du solltest es vielleicht auch richtig lesen, denn Ebay muss auf Meldungen reagieren - wie der Provider, wenn der Pisher in seinem Netz ist und der Provider alle Meldungen (beweise) dazu ignoriert unterstützt der Provider indirekt den Betrüger - oder etwa nicht!
also bitte, wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil

gelöscht_265507 jonnyswiss „Du solltest es vielleicht auch richtig lesen, denn Ebay muss ...“
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Das hat nicht nur was mit Lesen zu tun, sondern auch mit Wissen.

In Deutschland darf niemand einen Betrüger "Betrüger" nennen, wenn der nicht rechtskräftig verurteilt wurde.

Alles klar?

jonnyswiss gelöscht_265507 „Das hat nicht nur was mit Lesen zu tun, sondern auch mit ...“
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Aha, jeder darf dich betrügen und du darfst die aber nicht Betrüger nennen?

Ok, schon möglich, ich weiss ja auch das sin Deutschland die Meinungsfreiheit sei einigen Jahren abgeschafft wurde - hier in der Schweiz existiert sie aber immer noch!

Somit ist wirklich allles klar!

gelöscht_265507 jonnyswiss „Aha, jeder darf dich betrügen und du darfst die aber nicht ...“
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1. Ich weiß nicht dass Du Schweizer bist.

2. Du bist in einem deutschen Forum.

3. Wenn Du in arabischen Ländern Alkohol trinkst, könntest Du auch öffentlich ausgepeitscht werden.

4. Das Leben ist grausam, gelle.

jonnyswiss gelöscht_265507 „1. Ich weiß nicht dass Du Schweizer bist. 2. Du bist in ...“
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Der einzige Fehler dran: 
Das deutsche Volk ist immer freundlich... Lachend

gelöscht_265507 jonnyswiss „Der einzige Fehler dran: Das deutsche Volk ist immer ...“
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Das deutsche Volk ist immer freundlich... 

Hmmm,

das kann ich eigentlich nicht behaupten.
Aber egal.
Max Payne jonnyswiss „Aha, jeder darf dich betrügen und du darfst die aber nicht ...“
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hier in der Schweiz existiert sie aber immer noch!
Üble Nachrede bzw. Verleumdung sind auch nach Schweizerischem Recht strafbar. (Art. 173, 174 SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch)
Olaf19 jonnyswiss „Mir ist bekannt dass Ebay gerne selber betrügt und auch ...“
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Vielleicht denke ich gerade etwas zu simpel - aber wäre es nicht das Einfachste gewesen, das Teil einfach innerhalb der 14-Tage-Frist als "Geschmacksretour" zurückzusenden? Ist zwar eigentlich ein anderer Sachverhalt, aber im Ergebnis läuft es auf dasselbe hinaus.

Ansonsten kann ich mich den Ausführungen von Gerhard38 nur anschließen.

Was anderes... ist es in der Schweiz offiziell erlaubt, nach eigenem Gutdünken Leute als Betrüger hinzustellen, auch wenn es kein diesbezügliches Urteil gibt?

CU
Olaf

Max Payne Olaf19 „Vielleicht denke ich gerade etwas zu simpel - aber wäre es ...“
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ist es in der Schweiz offiziell erlaubt, nach eigenem Gutdünken Leute als Betrüger hinzustellen, auch wenn es kein diesbezügliches Urteil gibt?

Ganz so einfach ist es nicht. Üble Nachrede bzw. Verleumdung sind auch nach Schweizerischem Recht strafbar. (Art. 173, 174 SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch)
schuerhaken jonnyswiss „Mir ist bekannt dass Ebay gerne selber betrügt und auch ...“
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Somit ist dies für mich ein eindeutiger Beweis, dass Ebay selber Betrügt wie auch Betrüger unterstützt!
Darum geht es nicht: Betrüger (aktiv) zu unterstützen (dolus directus).
Es geht um die Rettung der eigenen Provisionen.
Da nehmen sie gern alles in Kauf (dolus eventualis).
Hauptsache: Die Provision ist und bleibt im Sack.

Man kann ebay aber auch in die Zange nehmen und z.B. mit einer Klage bedrohen, man werde für unzumutbaren Aufwand und dadurch eingetretenen Verlust an "Lebenszeit" eine Feststellungsklage einreichen dahingehend, dass dadurch ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen erlittenen Ärgers begründet wird.
Klingt abenteuerlich und absolut abstrus.
Doch ein Freund von mir (exzellenter und in der Fachliteratur bekannter und gerühmter Jurist) hat ebay das mal angedroht und dadurch aus der Fassung gebracht.
Um Unwägbares nicht zu riskieren, sind sie dann eingeknickt. Vorher hatten sie sich stocksteif stur gestellt.

ebay zeigt das arrogante Gehabe erfolgreicher Monopolisten und versteckt sich wie z.B. auch Amazon in einem abenteuerlichen Gestrüpp, das der "normale Sterbliche" nicht zu durchdringen vermag.
Der "unnormale Spezialist" jedoch findet heraus, wo die maßgblichen Leute sitzen, welche Postanschriften, Telefonnummern, Faxnummern und Email-Adressen sie haben und zapft den direkten Draht an.
Dann sieht alles ganz anders aus:
Dann kann ganz schnell "von oben nach unten" eine Weisung ergehen, zumindest auf "Kulanz" umzuschalten und ("ohne Anerkennung von Rechtsansprüchen") nachzugeben.

Was die Dialoge beim Einstellen von Artikeln angeht:
Da sind Technokraten am Werk, die ihre Abstrusitäten selbst kaum noch durchschauen und durchaus aufgeweckt werden können, indem auch sie plötzlich "von oben" was aufs Dach bekommen.
Von mir hat ebay eine durch Gerichtsvollzieher zugestellte schriftliche Erklärung vorliegen, dass ich grundsätzlich nur als Privatperson anbiete und nicht zurücknehme, und zwar ungeachtet etwa anderslautender Angaben im veröffentlichten Angebot, die "möglicherweise" durch verwirrende oder kaum durchschaubare erschwerende Dialoge bei der Einstellung von Angeboten zustande kommen.
Und dass ebay dafür einzustehen hat.
Trotz Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher (kann jede Privatperson bewirken!) und zu unterstellendem Einverständnis bei fehlendem Widerspruch innerhalb bestimmter Frist hat ebay bis heute darauf nicht reagiert.
Außerdem stelle ich entsprechende Floskeln bei jedem meiner (seltenen) Angebote mit in den Angebotstext.

Das dazu. - Ansonsten kann ebay mich mal...
Sie - ebay -  sind nicht das Gesetz! - Und wer bei ebay einfach drauflos träumt und seine Kinder erst in den Brunnen fallen lässt (das sind notgedrungen wohl die allermeisten), muss damit leben.
Thomas199 Olaf19 „WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(“
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Danke für den Hinweis.

Ich habe auch einige Artikel neu eingestellt und die Rücknahme ausgeschlossen. Die Artikel werden somit ohne Rückgabemöglichkeit verkauft.

Ich habe allerdings einige Artikel wiedereingestellt und dabei die automatische Funktion verwendet. Diese Artikel hatten die Möglichkeit der Rückgabe (Dank Ebay) - mittlerweile abgeändert.

Zusätzlich habe ich dies immer in der Artikelbeschreibung und unten bei den Bezahlungshinweisen mit dem üblichen Wortlaut ausgeschlossen.

gelöscht_265507 Thomas199 „Danke für den Hinweis. Ich habe auch einige Artikel neu ...“
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Zusätzlich habe ich dies immer in der Artikelbeschreibung und unten bei den Bezahlungshinweisen mit dem üblichen Wortlaut ausgeschlossen.

Die Frage ist nun, was rechtlich am Ende Bestand hat.

Ich hoffe nicht, dass Du mit dem albernen EU-Recht argumentierst.
gelöscht_84526 gelöscht_265507 „Die Frage ist nun, was rechtlich am Ende Bestand hat. Ich ...“
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dass Du mit dem albernen EU-Recht argumentierst.

Jau, da muss ich auch immer grinsen, wenn ich diese Texte lese....

Gruß
K.-H.

Olaf19 gelöscht_265507 „Die Frage ist nun, was rechtlich am Ende Bestand hat. Ich ...“
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Ich hoffe nicht, dass Du mit dem albernen EU-Recht argumentierst.

Ein paar klarstellende Worte zum Thema aus dem Jahr 2008: http://www.nickles.de/forum/contra-nepp/2008/gewaehrleistung-bei-ebay-ausschliessen-doch-ueberfluessig-538470474.html - heute immer noch gültig. Wobei der Sinn des Threads damals darin bestand, dem angestrengten Formulierungswettstreit ein Ende zu setzen, nicht ihn noch zu befeuern, was dann doch geschehen ist...

@moinmoin1
Das war es dann aber auch. Untenstehende Bedingungen habe ich in meinen Auktionen nicht finden können.

Die kannst du auch nicht finden. Du musst die Rücknahmebedingungen formulieren, während du die Auktion einstellst. Später ist das nur noch möglich, wenn noch keine Gebote vorliegen. Hat bereits jemand geboten, können die Rücknahmebedingungen nicht mehr geändert werden, ebenso wenig wie die Rücknahme dann noch ausgeschlossen werden kann - was ich auf reichlich unelegante Weise versucht habe zu umgehen, indem ich eine Nicht-Rücknahmeklausel nachträglich in die Artikelbeschreibung eingebaut habe.

Ist aber nicht ganz sauber, denn wenn man die Auktion aufruft, steht oben rechts neben dem Bild: "Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben" - dass dann keine Bedingungen mehr folgen, ist ein schwacher Trost für den Verkäufer.

CU
Olaf
michel9 Olaf19 „Ein paar klarstellende Worte zum Thema aus dem Jahr 2008: ...“
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Moin Olaf,

was mich bei dieser ganzen Diskussion wundert: Warum benutzt Du eigentlich den Ebay TurboLister? Den habe ich zuletzt vor ca. 3 Jahren mal probiert...war damals schon nix. Ich stelle meine Auktionen seit längerem mit dem Etope Lister ein (gibts als Free und als Pro ). Bisher keine Probleme; man kann zwar nur 6 Bilder hochladen...aber mir hat das bis jetzt immer gereicht. Allerdings weiss ich gerade nicht ob der auch auf dem Mac läuft :-/

gruß, michel9

Olaf19 michel9 „Moin Olaf, was mich bei dieser ganzen Diskussion wundert: ...“
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Hi Michel,

Da hast du etwas völlig falsch verstanden. Den Turbo-Lister habe ich noch nie benutzt, nicht einmal ausprobiert. Ich verwende immer das Standard-Verkaufsformular.

Aber damit muss doch auch alles funktionieren, ich jedenfalls fände, es wäre ein Armutszeugnis von ebay, wenn man auf irgendwelche externen Lösungen/Softwareprodukte angewiesen wäre.

CU
Olaf

P.S. eben noch einmal nachgeschaut - das mit dem Turbo Lister waren Invisible Bot und Roger Workman. Warum der überhaupt ins Spiel gebracht wurde, war mir allerdings auch nicht ganz klar.

michel9 Olaf19 „Hi Michel, Da hast du etwas völlig falsch verstanden. Den ...“
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Hallo Olaf,
danke für den Hinweis; das hatte ich wirklich so verstanden :). Aber vielleicht probierst Du das mal aus...Unabhängigkeit von E*ay kann ja nicht schaden...

gruß, michel

Olaf19 michel9 „Hallo Olaf, danke für den Hinweis; das hatte ich wirklich ...“
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Hi Michel, mit 1 Woche Verspätung noch eine Zusatzfrage von mir:

Ich hatte dich weiter oben so verstanden, dass diese Etope-Software eine Alternative zu ebays TurboLister darstellt, und so liest sich auch die offizielle Produktbeschreibung: http://www.freshworx.com/weitere-software/etope-lister-freeware.html

Was meinst du daher mit "Alternative zu ebay" - das Tool ist doch nur für ebay...?

Greetz
Olaf

moin moin1 Olaf19 „WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(“
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hi Olaf,

habe gerade in meine Auktionen geschaut. Da steht doch tatsächlich :

"Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben." 

Das war es dann aber auch. Untenstehende Bedingungen habe ich in meinen Auktionen nicht finden können.

torsten40 Olaf19 „WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(“
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bei ebay bin ich 2003.
Irgendwann war das möglich, sein Käufer Konto um zu wandeln in dein Verkäufer Konto. Nun, das war 4free, also egal, hab ich das gemacht. Hier und da auch mal einige Dinger verkauft. Ich glaub in all den Jahren 5 Verkäufe. Dies Jahr kam eine EMail von Ebay, ich hätte angeblich zuviel verkauft, und deshalb wird mein Konto eingeschränkt. Dumm wie blöde stand ich vor der E-Mail und hatte die Einschränkung, warum auch immer. An Ebay sendete ich eine Email, dass da ein Fehler ist. Als Standartantwort bekam ich nur, dass ich mein "Verkäuferkonto" upgraden kann. Also tat ich dies.
Obwohl ich eher selten bei ebay verkaufe, darf ich jetzt. warum auch imer, nur noch 32 Auktionen und max, 7500€ einnehmen" alles andere ist gewerblich.
Dafür, dass ich eher selten verkaufe, halte ich diese Limitierung für reine Wilkür.

Schade, dass es keine tatsächliche alternative zu ebay gibt!

Olaf19 torsten40 „bei ebay bin ich 2003. Irgendwann war das möglich, sein ...“
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Irgendwann war das möglich, sein Käufer Konto um zu wandeln in dein Verkäufer Konto. Nun, das war 4free, also egal, hab ich das gemacht.

Für mir war von Anfang an klar, dass ich ebay vorrangig nutzen würde, um meinen Hausrat regelmäßig zu entrümpeln, daher habe ich mich gleich als Verkäufer angemeldet. Kostenlos geht das heute noch. Allerdings wurde ich 2003 noch nicht dazu genötigt, als Anfänger PayPal als Zahlungsmethode anzubieten. Als die Regelung eingeführt wurde, hatte ich schon weit über 100 Bewertungen, insofern betraf mich das nicht mehr.

Ich habe > 200 Sachen verkauft in all den Jahren, darunter auch hochpreisigere Teile wie meinen alten Mac G5, elektronische Musikinstrumente u. dgl. - also Umsätze im 4-stelligen Bereich. Auf die Idee, dass ich zu viel verkaufe, ist ebay noch nie gekommen... also irgendetwas stimmt da in deinem Fall nicht. Ruf doch mal die 0800er-Nummer an, die IT-Lok weiter oben angegeben hat. Das muss ein Versehen sein.

CU
Olaf
torsten40 Olaf19 „Für mir war von Anfang an klar, dass ich ebay vorrangig ...“
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Ach, das ganze Ding ist nun einige Monate zurück, und ich habe mich damit abgefunden. Deren Unternehmen, deren Regeln.
Fand es halt damals nur, dass es eine Sauerrei war.

Olaf19 torsten40 „Ach, das ganze Ding ist nun einige Monate zurück, und ich ...“
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Ich will es einmal so sagen: im Vergleich zu deinen Verkaufsaktivitäten, so wie du sie geschildert hast, wäre ich dann schon ein regelrechter Powerseller :-) ...nee, da ist irgendwas gründlich in die Hose gegangen in der Administration von ebay, ganz so schnell schießen die Preußen normalerweise nicht.

CU
Olaf

Marwoj Olaf19 „WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(“
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Stell doch die Dinger hier her (ein). Na ja ... zumindest ein Teil davon. Kostet nichts und frequentiert wenigstens. :)
--

Olaf19 Marwoj „Stell doch die Dinger hier her (ein). Na ja ... zumindest ...“
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Na, frequentiert sind meine ebay-Auktionen ganz gut, kann wirklich nicht klagen. Liegt natürlich auch, wie schon im Eröffnungsposting erwähnt, an der konsumfreudigen Jahreszeit.

Hier bei Nickles habe ich erst ein- oder zweimal etwas eingestellt: meine Windows-XP-Lizenz, und ich meine auch die Office-2003-Lizenz. Bei letzterer bin ich mir nicht mehr ganz sicher.

Greetz
Olaf

RogerWorkman Olaf19 „WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(“
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Hi Olaf und alle, die sich besser als ich mit ebay auskennen.

Jetzt muß ich mal ganz dumm nachfragen. Habe gestern was über ebay ersteigert. Mich trifft der Schlag. Bei der Kaufabwicklung wird nicht mehr die Anschrift der Verkäufers, sondern nur der Name angezeigt. Eine Selbstabholung, obwohl der Käufer dies anbietet, ist somit ohne weitere mails über ebay nicht möglich. Was soll das?  Da ich keine Paypalkonto habe, ist diese ebay-Maßnahme ein Freifahrtschein für Betrüger. Ebay deckt anscheinend solch Mist.

Was ist zu tun? Ebay kann man ja auch kein mail mehr schicken um nachzufragen.

schuerhaken RogerWorkman „Hi Olaf und alle, die sich besser als ich mit ebay ...“
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Du musst eben wissen, wie und wohin man sich bei ebay durchzuklicken hat.
Bei rechtsgültigen Abschlüssen erfährt man die Anschrift des Vertragspartners.

RogerWorkman schuerhaken „Du musst eben wissen, wie und wohin man sich bei ebay ...“
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Du musst eben wissen, wie und wohin man sich bei ebay durchzuklicken hat.

Könne es mir jemand sagen!

Ebay tut ja nix für Verkäufer und Käufer, außer automatisiert zu antworten und Gebühren kassieren.
torsten40 RogerWorkman „Könne es mir jemand sagen! Ebay tut ja nix für Verkäufer ...“
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RogerWorkman torsten40 „http://ocs.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?CustomerSupport“
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Hallo Thorsten, das hab ich auch gefunden. Nun finde mal eine Kategorie, wo man ebay fragen kann, warum sie keine Anschriften mehr angeben?  Da blicke ich nicht durch. Weder unter kaufen noch verkaufen kommt man da weiter. Die Rubrik: "Probleme mit ebay" gibt es nicht. Scheinen wohl unfehlbar zu sein oder (positive)Kundenkritik ist wohl nicht erwünscht?

Olaf19 RogerWorkman „Hallo Thorsten, das hab ich auch gefunden. Nun finde mal ...“
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Hallo Roger,

Tut mir leid, aber da muss ich auch passen. Bislang war es immer so, dass mir die vollständige Anschrift des Verkäufers unter Einzelheiten zum Kauf angezeigt wurde. Bei gewerblichen Verkäufern erscheint die Anschrift darüber hinaus in der Artikelbeschreibung und/oder in den Widerrufsbelehrungen ("Der Widerruf ist zu richten an:" etc. pp.) Wenn das nicht mehr der Fall ist, bin auch ich jetzt ratlos.

CU
Olaf

torsten40 RogerWorkman „Hallo Thorsten, das hab ich auch gefunden. Nun finde mal ...“
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Torsten ohne h :)
Da ich sehr selten bei Ebay kaufe, oder verkaufe, bin ich eher der falsche Ansprechpartner dafür.
Dies habe ich allerdings gefunden
http://pages.ebay.de/help/tp/know-seller-contact.html