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Reklamation bei K&M Computer...

minbari / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Moin,

ich habe ein defektes Mainboard (3 Monate alt) und habe dieses zu K&M zurückgeschickt. Das ist mittlerweile 2 Wochen her.
Heute habe ich dann mal angerufen um nach dem Stand der Dinge zu fragen.

K&M hat das Board geprüft - es ist defekt (ach was...).
Das Board wurde zum Hersteller geschickt... Dauer unbekannt...

Jetzt muß ich mal nachfragen... Ich habe doch sowohl beim Verkäufer, als auch beim Hersteller ein Gewährleistungsrecht?

Ich hatte erwartet, dass K&M das Board prüft und mir dann einen Austausch schickt
oder eben Geld... So würde es z.B. beim MediaMarkt laufen.
Ich habe das Gefühl, dass sich da K&M aus der Verantwortung stiehlt und alles auf den Hersteller abwälzt...

Wie seht Ihr das? Und wie ist da eigentlich die Rechtslage?

Danke für die Hilfe!

minbari

Alpha13 minbari „Reklamation bei K&M Computer...“
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1. Gesetzliche Gewährleistung hat man nur beim Händler!
Da gilt aber nach 6 Monaten die Beweislastumkehr und man muß beweisen, daß die Ware schon beim Kauf defekt war, was normalerweise unmöglich ist!
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_%28Deutschland%29#Gew.C3.A4hrleistung

2. Auch beim Blödmarkt gibts freiwillig nur 14 Tage nach Kauf einen direkten Austausch, danach versuchen die (wie alle online Händler) die gesetzliche Gewährleistung auf die Garantie vom Hersteller abzuschieben!

3. Wenn du nix machts kanns noch rund 4 Wochen dauern...

Da muß man auf die Rechte der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler pochen (und Fristen setzen), die gesetzliche Gewährleistung gilt aber nur 6 Monate, weil alle online Händler auf die Beweislastumkehr pochen!

Markus Klümper Alpha13 „1. Gesetzliche Gewährleistung hat man nur beim Händler! Da...“
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Die Darstellungen sind hier soweit korrekt - doch ich möchte hier noch was anmerken:

Es ist nicht fair, von "auf den Hersteller abwälzen" zu sprechen. Der Händler, der seine Ware aus seriösen Kanälen bezieht kann für den Defekt nichts, hat aber den Ärger. Gerade bei PC-Komponenten ist fast immer der Herstelller "Schuld", denn er hat das Teil produziert. Manchesmal auch der Kunde durch nicht nachweisbare, aber unsachgemäße Handhabung. Klar gibt es auch Händler, die selber bewußt B-Ware verscheuern, aber das ist wohl die Ausnahme.

Der Händler hat immer die A-Karte, denn oft genug ist er zwar im Recht, muß aber einen Kunden zufriedenstellen. Neulich kam ein a) menschlich sehr netter, b) guter und c) einflussreicher Kunde zu mir. Mainboard nach 23 Monaten abgeraucht. Zum Glück hatte ich ein passendes Ersatzboard mit fast identischem Chipsatz auf Lager. Somit belief sich mein Schaden auf nett 45 Euro für das Board und eine halbe Stunde in der Werkstatt. Ich habe noch Anspruch auf Herstellergarantie bzw. Rückgriffshaftung. Dummerweise kam das Teil von einem unseriösen Großhändler der es geschafft hat, bei mir für mindestens 15% Garantieschäden zu sorgen, obendrein verweigerte er mir Leistungen, die gesetzlich geregelt sind und sogar in seinen eigenen AGB stehen (Erstattung von Portokosten).

Warum Hersteller sich so arschnasig verhalten ist mir schleiherhaft. Für mich sieht das so aus: Wareneingang verbuchen -. prüfen ob defekt oder selber kaputt gemacht - falls alles richtig ist SOFORT Neuware raus. Die Firmen könnten sich so einen guten Ruf verschaffen, aber auf die Chance verzichten sie offenbar gerne. Der Großhändler verdient an dem Kram noch weniger als wir Händler, hat aber eine bessere Infrastruktur als kleine Händler, für die jede Reklamation lästig ist. Ich werfe Waren im Wert unter 50 Euro einfach weg. Basta. Da ich bei Reklamationen i.d.R. 2x einschicken muss bis ich intakte Ware zurückbekomme, lohnt der Aufwand nicht. Zum Glück muss ich aber sagen, daß sich dank seriösem neuen Großhändler bei mir die Defekte in Grenzen halten!

Habt also bitte mehr Verständnis für Euren Händler. Er ist der Schikane genauso ausgesetzt und legt oft richtig Geld dabei!

Alpha13 Markus Klümper „Die Darstellungen sind hier soweit korrekt - doch ich möchte...“
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Die Probs eines Händlers (besonders der kleinen) sind nachvollziehbar, Gesetz ist aber Gesetz...

Jeder Käufer hat das gesetzliche Recht der Gewährleistung gegenüber dem Händler (in den ersten 6 Monaten) und muß sich nicht mit dem Hersteller und dessen Garantiebedingungen und Abwicklungsmodalitäten auseinandersetzen, das ist Sache des Verkäufers und im Zweifel muß er da halt in Vorleistung gehen oder sogar das Geld für den Austausch janz abschreiben.

Markus Klümper Alpha13 „Die Probs eines Händlers (besonders der kleinen) sind...“
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Genau so schaut es aus. Das ist ja das Dilemma. Dabei ist der Austausch beim Hersteller ja nicht mal aussergewöhnlich schwierig. Es dauert i.d.R. aber ewig und ich habe schon manches mal defekte Ware als Ersatz bekommen. Sowas geht garnicht. Schwierig ist es aber auch in der restlichen Zeit nach den ersten 6 Monaten. Hier ist nämlich der Discounter im Vorteil. Der hat i.d.R. Mitarbeiter die den ganzen Tag nix anderes machen, bessere Kontakte zum Hersteller u.s.w. Jedenfalls bekommt der Kunde im Normalfall die gleichen Garantieleistungen wie in den ersten 6 Monaten. Und da muss ich als kleiner Fachhändler mitziehen, ansonsten gehen mir die Argumente aus. Schließlich leben wir finanziell und vor allem imagemäßig vom perfekten Kundenservice.

gelöscht_84526 minbari „Reklamation bei K&M Computer...“
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ist mittlerweile 2 Wochen her.

Da wirst du wohl noch weitere 3 - 4 Wochen warten müssen. Um die 6 Wochen ist da eigentlich - leider - normal, und zwar bei allen Händlern.

Gruß
K.-H.
olliver1977 minbari „Reklamation bei K&M Computer...“
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Ich weiß ja nicht wo du wohnst, hättest du das Board allerdings, in eine K&M Filliale vor Ort gebracht, hättest du wahrscheinlich (aus eigener Erfahrung mit K&M) direkt ein neues mitbekommen. K&M ist meiner Erfahrung nach ein sehr kulanter und seriöser Händler. Ich kaufe allerdings immer, direkt in der Filliale Essen oder lasse mir in die Filliale liefern. Eine defekte Festplatte, wurde mir vor einiger Zeit, 5 Minuten vor Feierabend noch ausgiebig überprüft und direkt eine neue bestellt die ich zwei Tage später abholen konnte.

minbari olliver1977 „Ich weiß ja nicht wo du wohnst, hättest du das Board...“
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Lübeck... kein Shop von K&M...

V672-User minbari „Reklamation bei K&M Computer...“
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Nichts durcheinanderbringen:
1. Garantie ist eine freiwillige Leistung des HERSTELLERS.
2. Gewährleistung ist Sache des HÄNDLERS.
3. Der Händler kann natürlich auch eine Garantie geben, aber diese muss er im Angebot genau spezifizieren, und sie muss die Leistungen der Hersteller-Garantie auf jeden Fall übertreffen. (Ansonsten drohen Abmahnungen, aber das ist eine andere Baustelle).

Wenn ein Kunde jetzt einen defekten Artikel zurückschickt, dann muss der Händler (als "erste Adresse") aufgrund der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf
- entweder den Artikel ersetzen,
- oder eine Rückzahlung vornehmen (wobei es hier auch zahlreiche Details zu bedenken gibt, z.B. Übernahme der Versandkosten bei Artikeln, die der 40-Euro-Klausel unterliegen, Wertersatz bei Beschädigungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch zustandegekommen sind...)

Bei Reklamationen hat man also 2 Möglichkeiten:

Bei Nutzung der Gewährleistung:
Den Händler kontaktieren, dieser muss - besonders in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf - im Sinne des Kunden tätig werden.
Nach 6 Monaten wird vom Gesetz her die sogenannte Beweislast umgekehrt, ab dann muss der Kunde beweisen, dass der Schaden nicht durch ihn entstanden ist. (Vorher wird angenommen, dass der Artikel bereits bei Auslieferung einen Defekt hatte, der Händler ist also IMMER in der Pflicht.)
Der Händler hat allerdings durchaus das Recht, "nachzubessern". Also: Z.B. kann ein defektes Einzelteil von geringem Wert an den Kunden geschickt werden, das muss genügen. Ebenso kann es in den AGB? geregelt werden, dass bei einem Totalschaden eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung das Mittel der Wahl für die Regulierung der Angelegenheit sein kann.
Voraussetzung für eine einwandfreie Abwicklung von Reklamationen ist, dass der Kunde genau schreibt, was er will. Leider wird das oft vergessen.
Wird weder vom Kunden ein Wunsch geäußert ("ich will mein Geld zurück"), noch vom Händler etwas hierzu in den AGB? angegeben ("die xyz-GmbH hat das Recht, bei Defekten, die innerhalb... usw... zunächst einen gleichwertigen Ersatz zu liefern... usw...") kann der Händler natürlich auch seine "bevorzugte" Methode nutzen. In der Praxis sieht es heute sehr oft aber so aus, dass generell eine Rückzahlung gegeben wird, denn dann ist der Vorgang abgeschlossen - und nichts ist für einen Händler im Online-Gewerbe ärgerlicher, als haufenweise nicht abgeschlossene, offene Reklamationen zu haben, bei denen man überall auf Reaktionen verschiedener Partner (Hersteller, Vertrieb, Versicherung...) warten muss. Den Verlust kann man im Zweifelsfall von der Steuer absetzen, es gibt also keinen Grund, NICHT auf Kulanz sofort eine Rückabwicklung vorzuschlagen. Gerade die ganz Großen tun das schon fast vollautomatisch.


Bei Nutzung der Garantiebedingungen des Herstellers:
Hier sollte der Kunde direkt zum Hersteller Kontakt aufnehmen. Das geht natürlich nicht immer, aber viele größere Hersteller haben Servicezentren oder Servicepartner in jeder größeren Stadt. Wenn nicht, muss man es an eine spezielle Serviceadresse schicken. Vorsicht:
Bei dieser Variante kann es sein, dass der Kunde auf seinen Portokosten sitzen bleibt, denn der Hersteller ist nicht verpflichtet, diese zu ersetzen (das geht nur, wenn man mit dem Händler Kontakt aufnimmt usw. - siehe oben!)

minbari V672-User „Nichts durcheinanderbringen: 1. Garantie ist eine freiwillige...“
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Ist schon merkwürdig, nach dem ich gestern angerufen habe ist die Sendung seit Heute unterwegs!

Alpha13 minbari „Ist schon merkwürdig, nach dem ich gestern angerufen habe...“
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Nicht merkwürdig sondern normal bei nem halbwegs koscheren Shop...