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DVD in Originalverpackung zerkratzt - Rückgaberecht?

Nevergrey / 21 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

erstmal hoffe ich, daß Ihr die Bescherung halbwegs streßfrei überlebt habt und wünsche Euch natürlich schöne Feiertage.

Nun zum Problem: ich habe mir eine neue DVD per Rechnung bestellt. Sie war nicht in Folie eingeschweißt, hatte aber an der Seite der Hülle ein Siegel, welches darauf hinwies, daß eine Öffnung der Hülle (und damit Zerstörung des Siegels) das Rückgaberecht hinfällig macht. So weit, so gut.

Beim Herausnehmen der DVD entdeckte ich aber einen kleinen, jedoch ziemlich tiefen Kratzer, der es mir unmöglich macht, die DVD im Laufwerk bzw. DVD-Player zu lesen. Ich vermute, daß entweder bei der Fertigung etwas schiefgelaufen ist oder die DVD schon einmal in Gebrauch war und dann neu versiegelt wurde. Die DVD würde mich knappe EUR 50 kosten. Für diesen Betrag kann ich doch makellose Neuware erwarten. Ich habe Beweisfotos der DVD geknipst. 

Wie sieht es nun in diesem speziellen Fall mit der Gewährleistung aus? Ich konnte ja nicht wissen, daß die DVD beschädigt ist, bevor ich die (nicht durchsichtige) Hülle öffnete. Ich habe die Rechnung noch nicht bezahlt und befinde mich innerhalb des 14tägigen Rückgaberechts. Weiß jemand von Euch, wie ich nun verbraucherrechtlich auf der sicheren Seite bleibe, wenn ich die DVD zurückschicke? Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

Nevergrey

joseph3 Nevergrey „DVD in Originalverpackung zerkratzt - Rückgaberecht?“
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Zuerst mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, damit die Rücksendung / der Austausch problemlos klappt. Meist schickt der dann einen Rücksendebeleg, damit er die Retoure zuordnen kann.

Niemals ohne vorherigen Kontakt einfach zurückschicken! Natürlich hast du das Recht auf einwandfreie Ware.

Beste Grüße
Joseph

gelöscht_265507 joseph3 „Zuerst mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, damit die ...“
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Niemals ohne vorherigen Kontakt einfach zurückschicken!

Das ist beim Widerrufsrecht vollkommen egal.
kongking gelöscht_265507 „Das ist beim Widerrufsrecht vollkommen egal.“
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aber es könnte die Sache vereinfachen...

Gruß- Kongking

gelöscht_265507 Nevergrey „DVD in Originalverpackung zerkratzt - Rückgaberecht?“
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Das 14-tägige Rückgaberecht betrifft Dich hier nicht, weil Du das Teil ja gerne haben möchtest.

Hier tritt die 2-jährige Gewährleistung in Kraft.

Das bedeutet, dass Du Dich mit dem VK in Verbindung setzt und ihm die Möglichkeit der Nachbesserung einräumt. Am besten, auch das Bld schicken.

Reparieren kann er das sicherlich nicht. So bekommst Du entweder eine neue DVD oder er bittet Dich, diese zurückzuschicken. Das darf allerdings nicht zu Deinen Lasten erfolgen.

Nevergrey gelöscht_265507 „Das 14-tägige Rückgaberecht betrifft Dich hier nicht, weil ...“
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Die gesetzliche Gewährleistung für DVDs gilt doch nur 6 Monate, oder? Vom Umtausch werde ich aufgrund der offenbar mangelhaften Qualitätskontrolle des Herstellers absehen, bzw. werde mich stattdessen auf dem Gebrauchtmarkt umschauen. Gemailt habe ich dem Händler heute, die DVD wird dann nach den Feiertagen per versichertem Versand zurückgeschickt. Da das Medium auch nur per Warensendung zugestellt wurde, gehe ich erst gar nicht davon aus, daß der Händler mit Retourenscheinen arbeitet. Bei den guten Versandhändlern, die ich kenne, liegt der Rücksendeschein meist ohnehin schon der Lieferung bei.Zwinkernd

Vielen Dank für Eure Hilfe und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

joseph3 Nevergrey „Die gesetzliche Gewährleistung für DVDs gilt doch nur 6 ...“
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Mit den 6 Monaten meinst du die Beweislast des Händlers, in den folgenden 1,5 Jahren musst umgekehrt du beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft war.

Dass eine zerkratzte DVD verschickt wurde, muss nicht unbedingt auf Schlampigkeit des Händlers zurückzuführen sein, schließlich hattest du während des stressigen Weihnachtsgeschäftes bestellt, oder?

Ich kenne einige professionelle Versandhändler, die den Retourenschein erst auf Anforderung zuschicken, dies ist für mich persönlich kein Vertrauenskriterium.

Good luck!
Joseph

Nevergrey joseph3 „Mit den 6 Monaten meinst du die Beweislast des Händlers, in ...“
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Dem Versandhändler gebe ich selbstverständlich keine Schuld, schließlich kann er wohl kaum seine originalverpackten und versiegelten DVDs röntgen. Lächelnd

Manch unseriösem Großhändlern traue ich aber durchaus zu, daß er vom Hersteller als 'B-Ware' deklarierte Artikel zum vollen Preis abgibt. 

Ich hatte auch nicht den Eindruck, daß irgendwas durch die DVD-Hülle den Silberling 'gepierct' hat. Wäre die Scheibe in einer dünnen Hülle und einem entsprechenden Briefumschlag angekommen, hätte der Kratzer theoretisch auch auf dem Postweg verursacht werden können. Bei mir kamen mal Schrauben in einem wattierten Umschlag an. Offenbar war er während des Transports von den Schrauben aufgerissen worden. Jedenfalls hatte ihn die Post dann wieder zugeklebt (es waren auch noch alle Schrauben drin). Wenn ein solcher kaputter Umschlag mit spitzen Schrauben auf einem dünnen Umschlag mit einer DVD liegt, könnte es durchaus zu einem solchen Kratzer kommen. Aber wie gesagt, die DVD lag in der stabilen Plastikbox, der Umschlag war zwar nicht wattiert, aber immerhin aus Pappe. Diesbezüglich war also alles im grünen Bereich.

Was ich mich viel eher frage: Gibts bei der DVD-Produktion niemand, der auch mal schaut, ob das, was da aus der Fabrik kommt, ohne Schäden ist?  Oder wird da nur stichprobenweise auf Mängel bei der Produktion kontrolliert?

Ich persönlich hatte bisher nur diesen Fall einer kaputten, neuen DVD. Andererseits kaufe ich meine Scheibchen meist eh gebraucht, da gibts dann oft gewisse Gebrauchsspuren - wenn auch keine solchen Kratzer.

gelöscht_265507 Nevergrey „Die gesetzliche Gewährleistung für DVDs gilt doch nur 6 ...“
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Vom Umtausch werde ich aufgrund der offenbar mangelhaften Qualitätskontrolle des Herstellers absehen,

Das kannst Du nicht bestimmen. Das liegt im Ermessen des Händlers.

Und warte erst ab, wie er die DVD zurück haben will.
Wenn er sie als Warensendung haben will, wird er Dir auch nur das Geld als Warensendung bezahlen.

Die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwaren liegt immer bei zwei Jahren.
Nevergrey gelöscht_265507 „Das kannst Du nicht bestimmen. Das liegt im Ermessen des ...“
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Das kannst Du nicht bestimmen. Das liegt im Ermessen des Händlers.
Indirekt geht das schon. Wenn mir der Händler den Umtauschartikel schickt, kann ich ihn problemlos (und diesmal ungeöffnet) im Rahmen meines erneuten 14-tägigen Rückgaberechts sofort auf meine Kosten zurücksenden.

Das ist zwar nicht die feine englische Art (immer noch besser als die Annahme der Lieferung schlicht zu verweigern), aber juristisch wohl nicht zu beanstanden.

Ich werde mich hüten, einen Artikel als Warensendung zurückzuschicken. Dann kann ein unseriöser Händler jederzeit behaupten, er habe nichts zurückerhalten. Mindestens Einwurfeinschreiben, für größere Artikel Hermes.
joseph3 Nevergrey „Indirekt geht das schon. Wenn mir der Händler den ...“
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"Einschreiben" kannst du günstiger haben: Schick es als DHL-Paket (Größe ist völlig unerheblich), kostet je nach Online-Einsatz 5,90 oder 6,90 EUR und du hast Sendungsverfolgung inklusive.

Übrigens: Wenn es hart auf hart kommt, nützt dir ein Einwurfeinschreiben auch nichts (besagt nur, dass der Post-Angestellte es irgendwo eingeworfen hat, nicht aber, dass es tatsächlich beim Händler ankam). Und wieviel du auf Hermes verwetten willst, ist allein dein Bier. Prost!

Beste Grüße
Joseph

gelöscht_265507 Nevergrey „Indirekt geht das schon. Wenn mir der Händler den ...“
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Indirekt kannst Du dadurch aber auch DIREKTE Kosten bekommen.

Wenn der Händler sagt: Warensendung, dann legt er die Kosten fest.

Kostet es mehr, dann darf er es Dir in Rechnung stellen z.B bei "unfrei".

Nevergrey gelöscht_265507 „Indirekt kannst Du dadurch aber auch DIREKTE Kosten ...“
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Indirekt kannst Du dadurch aber auch DIREKTE Kosten bekommen. Wenn der Händler sagt: Warensendung, dann legt er die Kosten fest. Kostet es mehr, dann darf er es Dir in Rechnung stellen z.B bei "unfrei".
Liest Du eigentlich meine Antworten auch komplett durch? Oben schrieb ich bereits: ICH zahle auf jeden Fall das Porto fürs Zurücksenden Die Mehrkosten sind somit mein Problem. Ergo entstehen dem Händler für den Postweg zurück NULL Kosten.

Was der Verkäufer theoretisch kann oder nicht, spielt eh keine Rolle. Ich wollte mich nur möglichst auf der juristisch sicheren Seite bewegen und diesbezüglich wurde meine Frage beantwortet. Die DVD geht morgen versichert zurück, der Händler wurde schon gestern per Email über den Sachverhalt informiert. Er wird sich dann wohl spätestens im neuen Jahr melden.

Ich bedanke mich für Eure Hilfe. Ich klinke mich jetzt aus dem Thread aus, da mir dies zu sehr in eine unnötige Grundsatzdiskussion ausartet, was denn so ein Händler theoretisch könnte oder nicht.

Gruß

Nevergrey
gelöscht_265507 Nevergrey „Liest Du eigentlich meine Antworten auch komplett durch? ...“
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Tut mir Leid, dass ich versucht habe, Dir zu helfen.

Entschuldige, dass ich überhaupt geboren wurde.

Nevergrey gelöscht_265507 „Tut mir Leid, dass ich versucht habe, Dir zu helfen. ...“
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Jetzt wird aber jemand albern, oder? Na dann spiel halt ein wenig beleidigte Leberwurst. 

Gruß

Nevergrey

gelöscht_265507 Nevergrey „Jetzt wird aber jemand albern, oder? Na dann spiel halt ein ...“
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Liest Du eigentlich meine Antworten auch komplett durch? Oben schrieb ich bereits: ICH zahle auf jeden Fall das Porto fürs Zurücksenden Die Mehrkosten sind somit mein Problem. Ergo entstehen dem Händler für den Postweg zurück NULL Kosten.


Schau mal aufs Datum.
Jetzt ist der 27.12.

Es tut mir wirklich Leid, dass ich nicht wieder alles von vorne lese, sondern nur auf das letzte antworte.



Es ist schön, dass Du der Einzige auf der Welt bist.

joseph3 Nevergrey „Liest Du eigentlich meine Antworten auch komplett durch? ...“
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Hallo Nevergrey,

Du hast die IT-Lok falsch verstanden, falls du "unfrei" auf die Rücksendung bezogst. Der Co-Poster meinte die ursprüngliche Warenlieferung.

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass du von uns bestimmte Antworten einfordern wolltest, obwohl dein Entschluss vorher schon fest stand. Nun ja, vielleicht hilft dieser Thread echten Ratsuchenden.

Beste Grüße
Joseph


P.S.:
Mit deinem Zurücksenden auf deine Kosten kann es weitere Probleme geben. Ich war einmal im Versandgeschäft tätig (vor dem Internet-Zeitalter) und weiß, dass "wilde" Rücksendungen für den Händler teurer sind, auch wenn sie ihn erst einmal kein Geld kosten. Warum? Der ungeordnete Arbeitsprozess, diese Rücksendung ordnungsgemäß abzuwickeln, kostet mehr Zeit und damit echtes Geld.

--> Jeder ist seines Glückes Schmied.

dirkj Nevergrey „DVD in Originalverpackung zerkratzt - Rückgaberecht?“
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Ich habe Beweisfotos der DVD geknipst.
Die beweisen aber nicht, daß Du die DVD beschädigt bekommen hast, sondern lediglich, daß sie zum Zeitpunkt der Fotoerstellung beschädigt ist. Theoretisch könntest Du die beschädigte DVD fotografiert haben, nachdem sie Dir beim Auspacken heruntergefallen ist. Das will ich Dir auf gar keinen Fall unterstellen, aber der Verkäufer könnte so argumentieren. Zeugen wären hier hilfreich.
Nevergrey dirkj „Die beweisen aber nicht, daß Du die DVD beschädigt ...“
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Daß die DVD nur einen einzigen, aber dafür tiefen Kratzer durch das Runterfallen bekommt, wage ich zu bezweifeln, zumal er noch nicht einmal 5 mm lang ist. Ansonsten ist die DVD unversehrt. Beim Runterfallen gäbe es vermutlich mehrere Schrammen. Ich habe den Verdacht, daß irgendein kleiner spitzer bzw. scharfer Gegenstand beim Fertigen oder Verpacken in Kontakt mit der DVD-Oberfläche kam. Werden DVDs von Hand verpackt? Vielleicht hatte eine(r) der Angestellten des Betriebes einen scharfkantigen Ring so etwas ähnliches an oder ein gröberer Metallpartikel hat sich von einer Maschine gelöst und kam mit der DVD in direkte Berührung. Reine Spekulation, was da passiert sein könnte.       

Die Beweisphotos sind, wie ich mittlerweile festgestellt habe, ohnehin unbrauchbar, da die Oberfläche der DVD zu stark reflektiert. Und klar, theoretisch hätte ich auch jede andere zerkratzte DVD fotografieren können.

Andererseits habe ich die DVD-Box glücklicherweise tatsächlich vor Zeugen geöffnet. Da ich immer sofort die DVD-Oberfläche auf etwaige Schäden überprüfe (wer öfter mal gebrauchte DVDs bei Ebay kauft, macht das vermutlich schon instinktiv), fiel mir der Kratzer sofort auf und mir wurden die Schäden auch von Familienangehörigen bestätigt. Die Beweislast liegt zudem während der 6-monatigen Gewährleistungspflicht ohnehin beim Verkäufer (oder liege ich da falsch?).

Würde es der Händler juristisch darauf anlegen, wären aber auch eidesstattliche Aussagen meiner Family kein Problem. Allerdings frage ich mich, welcher Händler überhaupt ein solches Theater wegen EUR 49,90 veranstalten würde. Ich vermute, er wird die DVD seinem Großhändler links und rechts um die Ohren hauen und damit ist der Fall erledigt. Zwinkernd

gelöscht_265507 Nevergrey „Daß die DVD nur einen einzigen, aber dafür tiefen Kratzer ...“
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Werden DVDs von Hand verpackt?


Nein.

wären aber auch eidesstattliche Aussagen meiner Family kein Problem.

Nützt nichts.


Aber sei nun mal frohen Mutes. Allein dass der Händler Dir das auf Rechnung schickt, zeugt von Seriosität.
Ihr werdet schon einig.


49,90 für eine DVD? Das muss schon was Wertvolles sein.
Nevergrey gelöscht_265507 „Nein. Nützt nichts. Aber sei nun mal frohen Mutes. Allein ...“
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So ganz nutzlos kann eine eidesstattliche Aussage aber doch nicht sein. Meine Mutter hatte sich mal über Amazon ein Buch bestellt (sowas soll vorkommen). Zwinkernd

Wurde per Büchersendung verschickt. Kam nicht an. Amazon hat ihr dann ein entsprechendes Formular geschickt, in dem sie eidesstattlich (und unter Androhung von juristischen Konsequenzen im Falle einer falschen Aussage) mit ihrer Unterschrift versicherte, die Ware nicht erhalten zu haben. Fall erledigt. Sie hat dann das Buch nochmals bestellt und im zweiten Anlauf klappte es auch mit dem Zustellen.

Wenn Amazon das ausreicht, sollte eigentlich generell jeder Versandhändler damit zufrieden sein - zumal, wenn er noch nicht mal versichert verschickt und damit letztlich das Risiko in Kauf nimmt, daß seine Ware auf dem Postweg in ein Bermuda-Dreieck purzelt.

Jetzt, wo Du es sagst: bitte wer verschickt so teure DVDs unversichert? Unentschlossen

gelöscht_265507 Nevergrey „So ganz nutzlos kann eine eidesstattliche Aussage aber doch ...“
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Amazon hat ihr dann ein entsprechendes Formular geschickt, in dem sie eidesstattlich (und unter Androhung von juristischen Konsequenzen im Falle einer falschen Aussage) mit ihrer Unterschrift versicherte, die Ware nicht erhalten zu haben


Nein.
Sie hat keine Eidesstattliche Versicherung (EV), sondern eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.
Eine EV ist ein Offenbarungseid (frühere Bezeichnung)

Und die eidesstattliche Erklärung hat sie als Betroffene abgegeben und kein anderes Familienmitglied.

Im Übrigen hat der Verkäufer es "versichert" verschickt.
Da er für den Versand der Ware verantwortlich ist, haftet er selbst. Das heißt, er hat Geld bei einem Unternehmen gespart und zahlt nun selbst für den Verlust. Dann kann sich auf Dauer rechnen.