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Ist die folgende Spiegel-Abo-Werbung rechtens?

Mdl / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Ist die folgende Spiegel-Abo-Werbung
https://microshop.spiegel.de/SPSPONMPR
rechtens?

Man beachte, dass, will man das Abo nicht weiter als die angegebenen 11 Wochen beziehen, rechtzeitig gekündigt werden muss. Die ist aber erst in den extra aufzurufenden AGBs zu ersehen.

Oder allgemein gefragt:
Kann etwas, was - meines Erachtens - ganz konkret zu dem Vertrag gehört immer in den AGBs versteckt werden und ist damit rechtskräftig?


Nächtliche Grüße,

Mdl

angelpage Mdl „Ist die folgende Spiegel-Abo-Werbung rechtens?“
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Ohne Akzeptierung der AGB gibts keinen Vertrag, sie sind Vertragsbestandteil. Ganz einfach: keine AGB - keine Zeitung und "Geschenk" (dieses nur, falls noch vorhanden).

Im Gegenteil aber, ein Vergleich mit anderen AGBs, oft mehrere Seiten Kleingedrucktes, sind die hier vereinbarten wenigstens einmal auf einen Blick zu erkennen

Max Payne Mdl „Ist die folgende Spiegel-Abo-Werbung rechtens?“
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Ist Dir die Lösung mit den winzigen *, **, *** etc. am Seitenende lieber?

Wenn Du sowieso bestätigen musst, die AGB gelesen zu haben, sollte man doch mal einen Blick reinwerfen - zumal von "versteckt" hier gar keine Rede sein kann.

Andreas42 Mdl „Ist die folgende Spiegel-Abo-Werbung rechtens?“
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Hi!

Ob das rechtens ist, müsste dir ein Anwalt verbindlich sagen können, als normaler User, der ab und zu mal Abos abschließt, kann ich dir nur sagen, dass es normal ist, dass ein Kurzabo gekündigt werden muss. Kurzabos, die automatisch auslaufen sind eher selten zu finden (meine persönliche Erfahrung).

Mich interessiert eher, wie du diesen Link bekommen hast. Gehe ich über www.spiegel.de auf die Abo-Seiten, dann lande ich beim Thema Kurzabos hier: http://abo.spiegel.de/go/place!ABOSMINI

Und da ist im Infokasten aufgeführt: "Jederzeit zum Monatsende kündbar". Für mich ein Zeichen, dass das Abo, "unendlich" läuft und nur die ersten Ausgaben billiger sind.

Wenn man der Geschenkauswahl folgt, landet man dann auch nicht auf deinem Link, sondern hier: https://abo.spiegel.de/shop/order!0ABOSabos-mini-KurierRucksackschwarzsilber

Die verlinkten AGBs halte ich jetzt für fast sensationell kurz, wenn man das mit den sonst üblichen AGBs vergleicht, denen man bei Internetgeschäften begegnet: https://abo.spiegel.de/do/abos_agb!ABOSabos-mini-KurierRucksackschwarzsilber
Wobei ich mich als AGB-Leser outen muss, meistens jedenfalls. Wobei ich auch nicht jede AGB schaffe, da gibt es ja echt unlesbare Monster in Überlänge - da sollte man fürs lesen Schmerzensgeld erhalten...


Wie gesagt: ob das rechtens ist, weiss ich nicht. In meinen Augen ist es normal, das Kurzabos nicht automatisch enden. Da das Abo offenbar monatlich kündbar ist, würde ich die Kündigung rausschicken.
Falls die Rechnung schon da ist, kurze Mail an die Abobetreulung schreiben udn fragen, wie zu verfahren ist. Üblicherweise wird, zurückerstattet, wenn vor Ablauf des bezahlten Zeitraumes gekündigt wird.

Bis dann
Andreas

Mdl Andreas42 „Hi! Ob das rechtens ist, müsste dir ein Anwalt verbindlich sagen können, als...“
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Hallo an alle Antworter,

@42!
Habe mich durchgeklickt und der Link, den ich hatte, hatte ein '? gefolgt mit ein paar anderen Zeichen dran'. Die hab ich weggeschnitten und da das Ergebnis dieselbe Seite war, hab ich die hier angegeben. Wer weiß was das alles für codierte Zusatzinfos sind, die ich da mitgeliefert hätte ;-)

Natürlich weiß ich auch, dass die meisten Abos nicht automatisch auslaufen. So hab ich mich, als ich die Anzeige heute gesehen habe, ein bißchen gewundert, dass darüber nichts angegeben war und bin dann eben - und das ist für mich etwas seltsam - in den AGBs darauf gestoßen. Als Laie/Nicht-Jurist hätte ich gedacht, dass alle für den Vertrag direkt relevanten Daten eben direkt auf dem Hauptformular ersichtlich sein müssen und in die AGBs eben nur so nebensächliche Angaben, wie Rücktrittsmöglichkeiten, Gerichtsstand, etc. gehören. Klar werfe ich einen Kurzblick auf die AGBs, bevor ich ein Kästchen akreuze - zumindest bei einem Kauf / bei Software i.d.R. aber nicht :-( - und bei der Anzeige stand das ja auch alles in ein paar Zeilen direkt dabei. Aber bei der nächsten Anzeige steht das vielleicht erst in Kapitel 23, Absatz 7. Und wenn das eine rechtskräftig ist, dann ist es das andere wohl auch.

Vielleicht schreibe ich dann demnächst bei eBay beim Verkauf eines Buches im AGB ein Buchabo an, mit jeweils 1 Buch / Woche und Mindestlaufzeit von 24 Monaten... Just kidding!! Aber im Ernst: Wo ist denn die Grenze zwischen akzeptabel und inakzeptabel, bzw. wie sieht der Gesetzgeber dieses.

Grüße,

Mdl

Andreas42 Mdl „Hallo an alle Antworter, @42! Habe mich durchgeklickt und der Link, den ich...“
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Hi!

Vielleicht schreibe ich dann demnächst bei eBay beim Verkauf eines Buches im AGB ein Buchabo an, mit jeweils 1 Buch / Woche und Mindestlaufzeit von 24 Monaten... Just kidding!!
Hmm, vielleicht nicht bei eBay. ;-)

-> http://www.weltbild.de/1/701000/krimis-romane.html

Weltbilds "Sammler-Editionen" sind quasi Buch-Abos.

Bis dann
Andreas

Kabelschrat Mdl „Ist die folgende Spiegel-Abo-Werbung rechtens?“
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Hallo,

ich kündige alle probe Abos nach der ersten Ausgabe, da kann man nichts falsch machen, 55 Cent plus Material.

Meinen DSL Vertrag habe ich auch schon gekündigt, obwohl er noch 10 Monate läuft.

Gruß
Kabelschrat