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Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?

Olaf19 / 16 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.

Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.

CU
Olaf

gelöscht_305164 Olaf19 „Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?“
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Dieses Urteil sollte sich S. Kauder genau durchlesen. Vielleicht schwant ihm dann, was das BVerfG mit seinem geplanten Gesetz machen wird.
Wie es aussieht, werden die Gerichte wach.

soppiy gelöscht_305164 „Dieses Urteil sollte sich S. Kauder genau durchlesen. Vielleicht schwant ihm...“
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Das mit den sogenannten Urheberechtsverletzungen, so wichtig die Urheberechte auch sind, ist doch längs schon eine Lizenz zum Gelddrucken geworden. Ganze Herrscharen von Anwälten leben doch nur noch davon andere ans Bein zu pi.. und stark überhöhte Kosten zu verursachen.

Olaf19 soppiy „Das mit den sogenannten Urheberechtsverletzungen, so wichtig die Urheberechte...“
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Das denke ich auch - die Sache hat sich verselbständigt.

Natürlich muss ein Rechtsanwalt bezahlt werden, wenn er tätig werden muss - nur darf seine Tätigkeit nicht zum Selbstzweck ausarten.

Die Frage ist ja schon gar nicht mehr, ob eine Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder nicht - die Leute zahlen, weil sie ihre Ruhe haben wollen. Wenn man das recht bedenkt, drängen sich schon Vergleiche zur Mafia auf...

CU
Olaf

soppiy Olaf19 „Das denke ich auch - die Sache hat sich verselbständigt. Natürlich muss ein...“
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Es müßten vom Gesetz her solche Höchstgrenzen für Abmahnungen festgelegt werden, das es sich für diese windigen Anwälte einfach nicht mehr lohnt solche Briefe zu versenden dann wäre Schluss mit der Abzockmasche Urherrechtsverletzung.

Olaf19 soppiy „Es müßten vom Gesetz her solche Höchstgrenzen für Abmahnungen festgelegt...“
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Einmal müsste es nach oben hin "gedeckelt" werden, und zum anderen müsste die erste Abmahnung kostenfrei sein. Afaik wird eine solche Regelung in anderen Ländern schon "erfolgreich" praktiziert. Erfolgreich in dem Sinne, dass die Rechteinhaber zu ihrem Recht kommen, auch ohne, dass jeder, der sich irgendwie "aktiv" im Internet betätigt (also nicht nur als Mitleser) ständig mit einem Bein im Knast steht, drastisch ausgedrückt.

CU
Olaf

soppiy Olaf19 „Einmal müsste es nach oben hin gedeckelt werden, und zum anderen müsste die...“
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Das wäre wirklich eine gute Regelung, erst einmal ein Schuß vor den Bug, man weiß was man falsch gemacht hat, und wenn man dann noch weiter macht ist man selber Schuld wenn es dann teuer wird.
Aber gleich beim ersten "Vergehen" mit allen feuern was man im Köcher hat ist doch viel zu überzogen, da geht es nicht in erster Linie um den Rechteinhaber sondern nur ums Geld.

Olaf19 soppiy „Das wäre wirklich eine gute Regelung, erst einmal ein Schuß vor den Bug, man...“
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Das geht ja schon so weit, dass manche Leute schon ihre Websites vorsorglich vom Netz nehmen, weil ihnen das alles zu unüberschaubar ist.

Ein Bekannter von mir ist selbstständig, ich hatte mich gewundert, warum er keine eigene Website dafür hat - kostet ja nicht die Welt. Aber er meinte, das finanzielle Risiko wäre ihm viel zu groß, dass irgendein Neidhammel von Konkurrent ihm da fadenscheinigen Begründungen per Rechtsanwalt ans Bein pinkeln würde, z.B. wegen irgendwelcher Aussagen, die so angeblich nicht in Ordnung wären oder sogar weil das Design der Seite Ähnlichkeit hat mit dem von XYZ usw.

Ich finde diese Haltung zwar etwas übertrieben, andererseits ist es aber schon schlimm, dass die Rechtslage so ausschaut, dass Menschen überhaupt auf solche Ideen kommen können.

CU
Olaf

Crazy Eye Olaf19 „Einmal müsste es nach oben hin gedeckelt werden, und zum anderen müsste die...“
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mit einen Bein in Knast bist du lange nicht, den da gibt es durchaus grenzen die du zuerst überschreiten mußt bevor die Staatsanwaltschaft tätig wird.

Die Schadensbemessung ist in der Regel sehr optimistisch, und hier sollte man vllt mal ein Auge drauf werfen es gab ja vor kurzem mal einen Fall bei den ein Anwaltskanzleien von Firmen wegen zu niedrieger Schadenssumme eine korrektur derer und afaik sogar eine Anzeige von betrug bekommen haben(um Gerichtsgebühren zu sparen, da läuft es oft umgekehrt).

Die erste Abmahnung gratis mag ich allerdings nicht wenn jemand in deinen neuen Mercedes fährt, willst du ja auch nicht hören das war mein erster Unfall den schaden zahlst du selbst.

soppiy Crazy Eye „mit einen Bein in Knast bist du lange nicht, den da gibt es durchaus grenzen die...“
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Wobei in solchen Fällen der Schaden oft nur ideell und in Geld schwer zu messen ist. Hierbei geht es um gegränkte Eitelkeiten und die Möglichkeiten noch mehr Geld zu generieren.

Crazy Eye soppiy „Wobei in solchen Fällen der Schaden oft nur ideell und in Geld schwer zu messen...“
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er ist schwer zu messen, aber er ist auf jedenfall vorhanden.

Das ist beim Mercedes je nach mechaniker auch anders, mit Glück ersetzt er nur die Stoßstange mit Pech wird noch der Wagen lackiert und ein vorschaden auf die Rechnung gesetzt ;)

soppiy Crazy Eye „er ist schwer zu messen, aber er ist auf jedenfall vorhanden. Das ist beim...“
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Der Schaden ist nicht messbar aber die Anwälte verdienen sich trotzt alledem ein goldenen Nase. Die Abmahnsumme sollte sich immer nach dem wirklich feststellbaren Schaden richten und nicht pauschal als Mittel zum Abzocken mißbraucht werden, ich weiß das sowas in vielen Ländern gang und gäbe ist

Crazy Eye soppiy „Der Schaden ist nicht messbar aber die Anwälte verdienen sich trotzt alledem...“
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ich denke in prinzip sind wir uns schon einig, aktuell bekommen sie schon zuviel oder eher gesagt sie drohen mit zuviel ich glaub die Sachen die vor Gericht waren hatten realistischere Schadenssummen als Ergebniss.

Es soll auf der einen Seite nicht eine tolle Einnahmequelle sein, aber auf der anderen Seite auch keine alternative/freifahrtschein zum erwerb der Rechte. Filesharer sind auch keine Helden, und erwischt zu werden ist immer noch relativ selten und bis man dann das zweitemal sogar von selben Rechteinhaber erwischt wird ist eher die seltenheit(und grade bei diebstählen von designern etc. fast ausgeschlossen).

soppiy Crazy Eye „ich denke in prinzip sind wir uns schon einig, aktuell bekommen sie schon zuviel...“
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So denke ich auch, es sollte so das, dass Urheberecht geachtet wird, ohne daraus eine Masche zur Geldvermehrung zu machen.

peterson Olaf19 „Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?“
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Da hat ein Richter Brain 1.0 gehabt.

Max Payne Olaf19 „Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?“
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Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?

Davon lese ich allerdings nichts:

In dem Fall, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzungen begangen hat, wäre nämlich eine Verurteilung als Täter ausgeschlossen gewesen, so das Oberlandesgericht. Lediglich eine Verurteilung als Störer wäre infrage gekommen, hätte der Anschlussinhaber seinen WLAN-Router nicht ausreichend verschlüsselt

Ganz ungeschoren kommt der Anschlussinhaber also nicht zwangsläufig davon.
Olaf19 Max Payne „ Davon lese ich allerdings nichts: In dem Fall, dass ein Dritter die...“
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Lediglich eine Verurteilung als Störer wäre infrage gekommen, hätte der Anschlussinhaber seinen WLAN-Router nicht ausreichend verschlüsselt

Gut, aber als Mitstörer zu haften ist ja nun sicherlich um einiges "glimpflicher" als wäre man selbst der "Raubkopierer" gewesen. Auch die Einschränkung mit der Verschlüsselung ist kein unwichtiger Aspekt - demnach gilt man nur dann als Mitstörer, wenn man seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, nicht aber, wenn man gut verschlüsselt hat, diese aber dennoch geknackt wurde.

CU
Olaf