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Frage zu Ebay

amigo456 / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich hatte bei Ebay einen Artikel ersteigert,Wert 77€.
Das Geld wurde mit Paypal von mir überwiesen.
Der Verkäufer lieferte nicht und hatte immer irgendwelche ausreden.
Gestern erstattete mir Paypal das überwiesene Geld zurück(Käuferschutz).

Heute sehe ich den Artikel wieder neu eingestellt bei Ebay,nur unter einem anderen Account,ist aber eindeutig dass es sich um den selben Verkäufer handelt,er hat dasselbe Bild verwendet wie beim ersten mal.Die Namen der beiden Accounts sind auch ähnlich.
Offenbar war der Preis beim Ersten mal zu niedrig.

Ich finde das eine Frechheit.

Ist so ein Verhalten zulässig?Kann man das Ebay melden?

Danke und Gruss

jueki amigo456 „Frage zu Ebay“
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Kann man das Ebay melden?
Das sollte man sogar.
Wenn der Bieter es nicht unter einem bestimmten Preis verkaufen will, dann soll er den Startpreis entsprechend definieren. Oder einen Freund mitbieten lassen.
Ist jedenfalls meine Meinung.

Jürgen
peterson amigo456 „Frage zu Ebay“
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Vorab die Gretchenfrage: Warum willst Du Dich ärgern?

Der Junge hat die Gebühren dafür bezahlt und von ePay eine Verwarnung bekommen.

Nun zu Deinem ersteigerten Teil:
Ist es wirklich interessant für Dich und für 77,00 € ein Riesenschnäppchen?
Dann zieh die Sache durch und beauftrage einen Anwalt.
Du hast einen gültigen Kaufvertrag und auch der VK muss sich daran halten.
Erfolgschancen = 100%