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Fernabsatzgesetz, rückporto erstattung?

xtom / 17 Antworten / Baumansicht Nickles

moiens,

letzte woche hab ich ne neue festplatte geordert im netz und erhalten für meinen desktop.

heute hab ich ne email von der firma erhalten daß ich nen neuen schnieken laptop bekomme, und somit die entscheidung getroffen daß mein desktop ausrangiert wird.

händler angerufen daß ich die festplatte zurück schicken werde, er will aber nur den kaufpreis und das porto der sendung an mich erstatten, das porto um die platte zurück zu schicken soll ich selber tragen.

iss das nu rechtens oder nich?

gruezi

tom

Olaf19 xtom „Fernabsatzgesetz, rückporto erstattung?“
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Hi Xtom, hat die Festplatte mehr als 40 EUR gekostet? Das ist nämlich die "magische Grenze", schau mal hier:
http://forum.chip.de/recht/fernabsatzgesetz-versandkostenerstattung-ruecksendung-rueckgabe-739104.html
http://www.fernabsatz-gesetz.de/grundlagen/widerrufsbelehrungsfehler/widerrufsrecht.htm (Punkt 9!)

CU
Olaf

ABatC xtom „Fernabsatzgesetz, rückporto erstattung?“
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Kommt darauf an...

Bis zu einem Wert von 40 Euro kann der Verkäufer die Rücksendekosten dem Käufer übertragen, darüber muss der Verkäufer die Kosten übernehmen. Das gilt aber nur für Privatkäufe ('Verbrauchervertrag'), bei gewerblichem Kauf fällt das flach.

§361a (2) BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

R2D24 xtom „Fernabsatzgesetz, rückporto erstattung?“
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Jetzt wird der arme Desktop ausrangiert, egal die Tastatur war ja ohnehin schon kaputt.

xtom R2D24 „Jetzt wird der arme Desktop ausrangiert, egal die Tastatur war ja ohnehin schon...“
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@r2d24

in deinem satz fehlt ein komma :-), tastatur bissl kaputt, wa?

@olaf19 und ABatC

festplatte lag bei 53,90 eu + porto 4,90 eu, d.h. der kerle muß mir 53,90 eu + 4,90 eu porto + 4,90 eu rückporto überweisen?

das wär ja super :-)

Indronil Ghosh xtom „@r2d24 in deinem satz fehlt ein komma :- , tastatur bissl kaputt, wa? @olaf19...“
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Hast Du die Festplatte ausgepackt, schon mal im Betrieb genommen?

dirkj xtom „@r2d24 in deinem satz fehlt ein komma :- , tastatur bissl kaputt, wa? @olaf19...“
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Der arme Händler: 5 solche unentschlossene Kunden und er hätte die Platte lieber aus dem Fenster geworfen, das käme ihm billiger :)

Olaf19 dirkj „Der arme Händler: 5 solche unentschlossene Kunden und er hätte die Platte...“
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Ja Dirk, da sagst du was ganz Richtiges.

Inzwischen sind wir so weit, dass manche Leute, die sich zwischen 5 Modellen nicht entscheiden können, einfach alle 5 bestellen, das behalten was ihnen am besten gefällt und die anderen 4 wieder zurückschicken. Es ist klar, dass die Händler sich Gedanken machen müssen, wie sie diese schwer kalkulierbaren Extrakosten wieder reinholen wollen.

Oder auch: nicht gewünschte Artikel trotzdem mitbestellen, um den Mindestbestellwert zu "knacken", dann einen Teil davon wieder zu Lasten des Versenders zurückschicken. Praktiziert ein Kollege von mir "erfolgreich" bei Amazon.

Rein rechtlich ist er damit zwar auf der sicheren Seite, aber - schön finde ich das nicht. Vor allem nicht die Vorstellung, dass ich als "fairer" Kunde das irgendwann mitbezahlen muss, weil der Händler sonst mit der Preislkalkulation nicht auf seine Kosten kommt.

@xtom: Geht jetzt wirklich nicht gegen dich, das sind eher allgemeine Betrachtungen. Klar ist es dein gutes Recht, einen Artikel innerhalb 14 Tagen zurückzugeben, wenn du nicht zufrieden bist.

CU
Olaf

xtom Olaf19 „Ja Dirk, da sagst du was ganz Richtiges. Inzwischen sind wir so weit, dass...“
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nö,

festplatte iss noch in der ovp, nich angefaßt weil keine zeit gehabt....

eben weil mir dies seltsam vorkommt daß die bestimmungen genau dies hergeben, meine frage!!!!

die händler tragen somit mit sicherheit eine menge kosten wenn speziell solche kollegen wie olaf sie erwähnt das ausnutzen, und eins ist wohl klar, diese kosten werden für uns verbraucher mit umgelegt ganz einfach im vk!!!

sprich die masse bezahlt mehr weil einige spezialisten dieses system ausnutzen...

nochmal zur frage, weil ich es immer noch nicht ganz glauben kann, der bube muß mir also alles komplett erstatten?

Olaf19 xtom „nö, festplatte iss noch in der ovp, nich angefaßt weil keine zeit gehabt.......“
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Warte noch ein, zwei Meinungen ab - nach meinem Verständnis: Ja, muss er, denn der reine Verkaufspreis der Festplatte lag ja schon (deutlich) über 40 EUR. Also müsstest du insgesamt knapp 64 EUR zurückbekommen.

Wenn die Platte noch gar nicht "angefasst" ist - um so besser, dann kann der Händler auch nicht versuchen, dir eine "Gebrauchswertverschlechterung" (oder so - ich weiß gerade nicht, wie das juristisch richtig heißt ;-)) in Rechnung zu stellen. Die Platte kann er guten Gewissens als Neuware einem anderen Kunden geben.

CU
Olaf

Indronil Ghosh xtom „nö, festplatte iss noch in der ovp, nich angefaßt weil keine zeit gehabt.......“
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Grundsätzlich hat Olaf19 Dir bereits gesagt das Du im recht bist. Allerdings, möchte ich Dir ein paar Zeilen zusätzlich schreiben.
Die Marge (netto Umsatz) beim Verkauf der Festplatte liegt im kleinen einstelligen Eurobereich, für den Versender/ Händler.
Rein rechtlich bist Du im , und kannst auch das Rückporto erstattet bekommen, gerade wenn die Platte noch in der OVP ist, nur bitte überlege Dir ob das auch Fair ist, gegenüber dem Anbieter.
Ich selber würde es vom grundsätzlichen Verlauf der Bestellung und des Widerruf abhängig machen, wie ich mich verhalte.
Sprich war die Bestellung schnell und sicher verpackt bei mir angekommen, war der Ton des Anbieter neutral bis freundlich in dem Telefonat, der eMail, etc...

Größere Anbieter, können diese Kosten durchaus auf die Preise umlegen, kleine bis mittlere Unternehmer können dies nicht, da sie nicht die Mengen absetzten können.

Wie gesagt, soll nur ein freundlicher Denkanstoß sein.

Gruß Indronil



groggyman xtom „Fernabsatzgesetz, rückporto erstattung?“
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Hallo
Wie lange ist denn schon bekannt, dass du nen neuen schnieken laptop bekommst ? Konntest du die Platte nicht stornieren ?

-groggyman-

xtom groggyman „Hallo Wie lange ist denn schon bekannt, dass du st ? Konntest du die Platte...“
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nö, platte war schon über ne woche hier....

hab sie bei einem der großen versender gekauft, und wenn denn also die rechtslage eben dies hergibt, werd ich das auch entsprechend so einfordern, und zwar mit macht

dies, weil man mir ganz offensichtlich per email lügen aufgetischt hat, der versender sagte nämlich glasklar ich müsse das rückporto tragen, und niemand kann mir erzählen daß die jungs daß nich besser wissen!!!

außerdem, und das ist auch glasklar, zumindest die großen versender werden statistik führen über die kosten die ihnen pro jahr durch ebendiesen sachverhalt enstehen, und werden diese dann auf ihre verkaufspreise über das komplette sortiment umlegen

gewonnen hat der verbraucher also hier nix am ende, für jede bestellung zahlt er anteilig rückläuferkosten anderer artikel von vorneherein gleich mit....

merci für die infos

tom

dirkj xtom „nö, platte war schon über ne woche hier.... hab sie bei einem der großen...“
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zumindest die großen versender werden statistik führen über die kosten die ihnen pro jahr durch ebendiesen sachverhalt enstehen
... und sich die Kunden merken, die häufig etwas zurückschicken. Irgendwann bist Du auf deren schwarzer Liste.
xtom dirkj „ ... und sich die Kunden merken, die häufig etwas zurückschicken. Irgendwann...“
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das wäre aus betriebswirtschaftlicher sicht viel zu aufwendig und teuer, die umlage der gesamtrücklaufkosten auf die produktpalette ist einfach und kosteneffizient, das reicht denen durchaus, denke ich

out-freyn xtom „das wäre aus betriebswirtschaftlicher sicht viel zu aufwendig und teuer, die...“
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Du vergisst dabei, dass die Verkaufspreise nicht völlig frei vom Verkäufer bestimmt werden können.

Theoretisch geht das zwar schon - da werden einfach alle tatsächlichen und kalkulatorischen Kosten zusammengewürfelt und am Schluss steht ein Verkaufspreis.

ABER: Der Verkaufspreis wird auf einem Käufermarkt sozusagen extern vorgegeben. Die Preise der Konkurrenz sind das Orientierungskriterium. Gerade im Online-Handel bringt ein Händler, der "zu teuer" ist, keinen Fuß auf den Boden. Da viele Kunden über Preisvergleichsseiten kommen, muss man dort zu den günstigsten Anbietern gehören, um überleben zu können.

Der einzige Puffer, den die Kalkulation dem Händler lässt, ist der Gewinn - und der fällt bei PC-Hardware allgemein nicht gerade üppig aus.

Olaf19 dirkj „ ... und sich die Kunden merken, die häufig etwas zurückschicken. Irgendwann...“
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Irgendwann bist Du auf deren schwarzer Liste.

Wie muss man sich das in der Praxis vorstellen?

Man bestellt bei einem Händler, und der sagt, "nö, dich beliefere ich nicht"?

Zumindest bei einem Amazon-Marketplace-Partner würde das nicht funktionieren - entweder man ist Amazon-Kunde oder man ist es nicht. Zwischen willkommenen und weniger willkommenen Kunden kann da nicht unterschieden werden (auch wenn das im Falle einiger Zurückschick-Dauerschmarotzer durchaus angebracht wäre).

CU
Olaf
supreme78 Olaf19 „ Wie muss man sich das in der Praxis vorstellen? Man bestellt bei einem...“
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Hallo zusammen,

find ich toll, dass auch mal einer die andere Seite sieht! Habe selbst einen "kleinen" ebay shop und die Art und Weise und Sorglosigkeit mit der diese "Rechte" ausgeschöpft werden ist schon erschreckend.

Zum Thema Amazon ... die haben inzwischen von sowas auch bereits den Hahn voll : ) Siehe ...

http://www.amazon.de/gp/help/seller/custom.html?ie=UTF8&marketplaceID=A1PA6795UKMFR9&isCBA=&productInformation=0&asin=&seller=A30ESV2KQABC2Z&isPopup=&page=8


Meiner Meinung nach ist dieses Recht auch nicht sinnvoll zu begründen. Käufer trägt Hin- und Verkäufer "im Falle das" die Rücksendekosten. Das wäre fair. Die andere Lösung ist es sicher nicht und verleitet doch stark dazu dies auszunutzen oder wie es Olaf beschrieben hat noch "Spielchen" zu spielen um auf den Betrag von 40 EUR zu kommen - das ist sicher
keine Umgangsart die man sich wünscht und es nicht so, dass jeder Verkäufer auch den dicken Reibach macht und sowas locker weg steckt. Aber dem Käufer scheint es im Internet nicht möglich - grade auf Plattformen wie ebay oder Amazon - da einen Unterschied zu sehen - oder es ist ihm eben aus schlichter Ignoranz egal.


Worauf ich raus will - auf sein Recht pochen ist die eine Sache. Wenn ich aber weiß, dass es genau betrachtet Unrecht ist (oder wo läge die Begründung für so eine Regelung?) dann noch gut damit schlafen können - das ist eben die andere ...


Beste Grüße!
Eric

PS: in der ursprünglichen Rechnung des Threaderstellers liegt auch noch ein kleiner Fehler - denke ich zumindest - 4,90 EUR Rücksendekosten darf er nur berechnen, wenn das auch wirklich die reinen PORTOKOSTEN sind. Verpackung wird nicht berechnet, da man davon ausgeht, dass diese ja vom Hinversand vorhanden ist. Und der Käufer kann als Privatperson keine "Versandkosten" berechnen, sondern eben nur die reinen Portokosten - die wie ich schätze hier bei 3,90 EUR lagen (Päckchen). Der Verkäufer muss seine Versandkosten nämlich z.B. auch mit 19% versteuern und bekommt in der Regel von der MwStr. befreiten Post keinen Gegenwert zurück.
Ich habe hier leider schon oft genug erleben müssen, dass sogar versucht wird am Ende noch am Rückversand ein kleines Geschäft zu machen - man ist sich da für nichts zu schade und wenn es nur 1,50 sind - die sich dann in der Summe beim Verkäufer läppern!


Und nur so als Tip, weil ja auch nicht gesagt ist, dass die andere Seite fair spielt. Rückversand NUR versichert. Sonst sagt er einfach es ist nie was hier angekommen und dann ist der Käufer doch der Dumme - dann aber richtig!

Unfair geht immer auf beiden Seiten, oder auch: "wie es in den Wald reinschallt, so schallt es auch wieder raus" ; )