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§33 Abs. 1 BDSG als Druckmittel...???

Alibaba / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Grüss Euch !
Ich habe gerade die zweifelhafte Ehre, einem guten Bekannten aus der Patsche zu helfen. Er hat sich am Telefon das "kostenlose" Glücksmagazin "Sophie" (unter Google zigfach mit Prädikat Abzocke bedacht) aufquatschen lassen und sieht sich derzeit mit einer bereits ganz gut aufgeblasenen Forderung des Inkassobüros "Debitas" konfrontiert. Gut, ein alter Hut, aber wozu ich Euch gerne befragen möchte, ist der Nachsatz "Hiermit informieren wir Sie gem. § s.o., dass wir Daten über Sie gespeichert haben.

Das kommt mir so vor, als wäre diese scheinheilige gesetzliche Info eins der Mittel, um Druck auf die Opfer auszuüben, etwa so, als wird man mit Dreck beworfen und kann sich (erstmal) nicht dagegen wehren. Denn gespeichert hat man sicher nur, dass mein Bekannter ein Schuldenbuckel sei. Und bis man das irgendwann wieder löschen lassen kann, ist es ja sich schon fleissig verbreitet worden, ganz abgesehen von der Lizenz zum Datenverkauf. Soweit meine Annahme.

Kann ich verlangen, dass die das unterlassen ? Und zwar möglichst jetzt und nicht erst irgendwann. Und falls ich das verlangen kann, mit wem muss ich drohen: Datenschützer, Verbraucherschutz oder Aufsichtsbehörde ?

Sch...ssabzockertruppe !!!

Gruss

Alibaba

Borlander Alibaba „§33 Abs. 1 BDSG als Druckmittel...???“
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Denn gespeichert hat man sicher nur, dass mein Bekannter ein Schuldenbuckel sei.
SCHUFA-Einträge dürfen zu unbestrittenen Forderungen erfolgen. Darauf werden die vom Inkasso-Büro natürlich kaum von sich aus drauf hinweisen...
Alibaba Borlander „ SCHUFA-Einträge dürfen zu unbestrittenen Forderungen erfolgen. Darauf werden...“
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Servus !

Soll also heissen, dass die nur bei sich die Daten über diesen Fall gespeichert haben ? Was ja letztendlich egal ist, da die ja mittlerweilen die Forderung ihres Mandanten eintreiben sollen und dazu die notwendigen Daten haben - richtig ? Ich habs dann (zum Glück) falsch interpretiert, so als ob die einen bei der Schufa nur aufgrund der Forderung dieser Abzocker als "schlechtes Risiko" speichern. Bei der Schufa dürfte mein Bekannter also erst dann negativ gespeichert werden, wenn er verknackt wurde ? Der jetzige Stand der Forderung ist ja noch vor dem gerichtl. Mahnbescheid und wird auch bestritten !

Mein Bekannter hat nämlich bisher einen völlig sauberen Hintergrund, und wenns nach mir geht, soll das auch so bleiben.

peterson Alibaba „Servus ! Soll also heissen, dass die nur bei sich die Daten über diesen Fall...“
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Generell kann ein Inkassobüro nichts in die Schufa eintragen lassen, das können nur Unternehmen, die mit der Schufa zusammenarbeiten.

Rate Deinem Bekannten, zur Polizei zu gehen und Strafanzeige zu erstatten.
Das wird doch in jeder Akte-Sendung von SAT.1 von Rechtsanwälten und Verbraucherschützern geraten.

Alibaba peterson „Generell kann ein Inkassobüro nichts in die Schufa eintragen lassen, das...“
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Hallo,

also Strafanzeige kann mein Bekannter ja wohl nicht deswegen erstatten, weil die mitteilen, dass sie (!!) Daten über ihn gespeichert haben. Das kann ja u. A. auch nur das sein, was die von ihrem Kunden zur Erledigung ihres Geschäfts (Geld eintreiben) mitgeteilt bekamen. Aber da wir ja noch in der Phase sind, Druck gemacht zu bekommen, wollte ich auch zu diesem Punkt zumindest hier nachfragen. Den reinen Gesetzestext habe ich ja gegoogelt, nur hab ich da nichts gefunden (oder überlesen), wer und ab wann der Schufa mitteilen darf, dass sich hier jemand weigert zu zahlen.

Da beruhigt es mich ja doch, dass ein Inkassobüro nicht schon im Vorfeld Leute bei der Schufa anschwärzen kann. Ob berechtigt oder nicht wäre da ja egal, denn erstmal stehts dann da und bis die Formalitäten zur Löschung gelaufen sind, vergeht auch ne Weile. Und in der Zeit stünde man ja bei Anfragen nicht mehr ganz so solide da, womit der Schaden ja eingetreten ist.

Ich will hier gewisse Firmen ja nicht öffentlich beleidigen. Googelt man aber die Fa. Themis und ihr Produkt "Glücksmagazin Sophie", so taucht gleich dutzendfach das böse Wort mit A und zocke auf; und das hiermit betraute Inkassobüro sieht sich auf gleichem Weg ins gleiche Licht gerückt. Insofern rechne ich im Vorfeld mit jeder Gemeinheit. Was meinen Spezi da geritten hat, sich den Müll anzuhören, weiss ich auch nicht. Aber nach seinem Schlaganfall ist er nicht mehr so fit und die Geier scheinen das geschwächte Wild zu wittern. Na, jedenfalls scheint mir dann diese Sorge wohl doch ünbegründet. Über das sonstige Handling habe ich mich schon ausführlich auf einschlägigen Seiten informiert. Mal sehen, ob die das gerichtliche Mahnverfahren einleiten ? Schätze eher nicht.

Vielen Dank

Alibaba

gelöscht_305164 Alibaba „Hallo, also Strafanzeige kann mein Bekannter ja wohl nicht deswegen erstatten,...“
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...dass sie (!!) Daten über ihn gespeichert haben.
Da beschäftigt sich man schon mit:
#175
http://www.echte-abzocke.de/allgemein/161-gewinnspiel-abzocke-brauch-schnelle-hilfe-18.html
Das Thema ist hier schon bearbeitet worden:
http://www.nickles.de/forum/contra-nepp/2010/abofalle-drive2u-klagen-die-wirklich-538667444.html
Mal sehen, ob die das gerichtliche Mahnverfahren einleiten ? Schätze eher nicht.
Richtig.
Ein Gespräch mit der Verbraucherzentrale kann nicht schaden.
Alibaba gelöscht_305164 „ Da beschäftigt sich man schon mit: 175...“
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Hi Lockenfrosch, Dank fürs Echo. Auf die Gefahr hin, auf der Leitung zu stehen, aber was bedeutet #175 ?

Und in dem ersten Link von Dir (echte-abzocke.de) steht gleich als erster Beitrag was von einem Hitdiddel. Der schreibt, er hätte denen (den Betreibern dieses Glücksmagazin Sophie") ein Schreiben der Polizei gesendet, worauf die dann sofort die Kündigung bestätigt hätten. Weisst Du, was das gewesen sein soll ? In diesem Forum ists verboten, Mails zu veröffentlichen, deswegen stand da nirgends Näheres.

Ich hatte zwar geschaut, ob das hier schon Thema war, aber unter drive2u hab ich nicht geschaut. Danke trotzdem, dem Sinn nach ists ja auch so was. Theoretisch ists ja einfach, wie man sich bei so was verhalten soll. Aber da die Gauner auch immer wieder nachbessern, mach ich mich doch immer wieder aktuell schlau, wenn ich Bekannten dabei helfen soll. Ich sag ihnen zwar immer, dass sie letztendlich die Folgen selbst tragen müssen und dann nicht maulen sollen, aber es ist ja doch Verantwortung und man will ja seine Freunde nicht in die Sch... reiten.
Und klar, wenn die Geschichte über einen gerichtl. Mahnbescheid hinausgeht, empfehle ich in jedem Fall ein Anwaltsgespräch oder mindestens die Verbraucherberatung. Doch toi toi toi, habs bisher immer hingekriegt...

Grüsse

Alibaba

gelöscht_305164 Alibaba „Hi Lockenfrosch, Dank fürs Echo. Auf die Gefahr hin, auf der Leitung zu stehen,...“
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aber was bedeutet #175
Damit ist der Beitrag 175 von @De Kleine Eisbeer gemeint.
Es ist keine Schande, Opfer solch obskurer Angebote zu sein.
Die Vorgehensweise dagegen ist immer:
- Nicht reagieren!
- wenn ein GERICHTLICHER Mahnbescheid kommen sollte, ist diesem zu widersprechen. Damit ist eine Zustellung in einem gelben Briefumschlag gemeint, keine blinde Kopie im Anhang eines Drohschreibens.

Die Strolche werden sich hüten, mit ihren angeblichen Ansprüchen vor Gericht zu ziehen.
Dein Kumpel hat die Möglichkeit, STRAFANTRAG wg. Betrug zu stellen.
olliver1977 Borlander „ SCHUFA-Einträge dürfen zu unbestrittenen Forderungen erfolgen. Darauf werden...“
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Darauf werden die vom Inkasso-Büro natürlich kaum von sich aus drauf hinweisen
Vorallem, darf damit nicht gedroht werden. Schufaeinträge, dürfen auch nur Unternehmen veranlassen, die mit der Schufa kooperieren. Also noch lange nicht jeder Hinz und Kunz, sowie nicht jedes Inkassobüro (schongarnicht zweifelhafte) ;o)
out-freyn Alibaba „§33 Abs. 1 BDSG als Druckmittel...???“
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Hiermit informieren wir Sie gem. § s.o., dass wir Daten über Sie gespeichert haben.

Das hat nichts damit zu tun, Druck auf die Opfer auszuüben, sondern ist gesetzliche Pflicht. Ich zitiere mal den § 33 (1) BDSG:

Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen.

Zum Rest haben Dir ja andere schon genug geantwortet.
gelöscht_305164 out-freyn „ Das hat nichts damit zu tun, , sondern ist gesetzliche Pflicht. Ich zitiere mal...“
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Das hat nichts damit zu tun, Druck auf die Opfer auszuüben, sondern ist gesetzliche Pflicht.
So kann man das Scenario natürlich auch umtaufen.
Da wird denn mal ganz kurz eine "Gesetzliche Pflicht" zum Erzeugen von Angst eingesetzt.
Diese Arbeitsweise entlarvt den Abzocker.
out-freyn gelöscht_305164 „ So kann man das Scenario natürlich auch umtaufen. Da wird denn mal ganz kurz...“
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Ich verstehe Deine Argumentation nicht.

Unternehmen A hat eine Forderung gegen den Verbraucher V. (Ob die Forderung zu Recht besteht, ist jetzt nicht das Thema.) Um die Forderung zu betreiben, übergibt sie die Angelegenheit (samt der notwenigen Daten von V) an Inkassounternehmen B. Dies wendet sich nun an Verbraucher V.

Seit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes ist Unternehmen B verpflichtet, V davon zu unterrichten, dass sie Daten über ihn gespeichert haben. Nicht mehr und nicht weniger fordert der § 33 (1) BDSG. Inwieweit der Hinweis, "Hiermit informieren wir Sie gem. § 33 (1) BDSG, dass wir Daten über Sie gespeichert haben." bei V Angst auslöst (oder auslösen sollte) kann ich nicht nachvollziehen.

Alibaba out-freyn „Ich verstehe Deine Argumentation nicht. Unternehmen A hat eine Forderung gegen...“
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Grüsse Euch Alle !

Die Überschrift "...als Druckmittel..??" war ja auch als Frage definiert. Die Mitteilung stand direkt im Anschluss an das ganze Gefüge, das Ihnen als Beweismittel vorliegen soll (tel. Aufzeichnung, ang. Nachweis über zugesandte Auftragsbestätigung mit AGB und Widerrufsbelehrung, von der mein Bekannter nichts weiss. Der ganze Schmonzes halt.

Ehrlich gesagt, ich würde mich an deren Stelle schämen. Dieses sog. "Glücksmagazin" (Beschreibungen und so zu Gewinnspielen) ist dermassen erbärmlich zusammengestellt. Sollte einem Ganoven eher peinlich sein, dieses traurige Machwerk.

Naja, wir werden sehen. Bin jedenfalls erstmal etwas beruhigter, dass man nicht schon im Vorfeld abgestempelt werden darf. Vielleicht kommt ja nochmal ein Hinweis auf evtl. Folgen bei Nichtzahlung oder andere böse Briefe, aber generell beginnt jetzt das Abwarten, ob Mahnbescheid oder nicht.

Ich danke Euch jedenfalls für die Anregungen und Infos, drückt mir (uns) die Daumen.

Gruss

Alibaba

Loopi© gelöscht_305164 „ So kann man das Scenario natürlich auch umtaufen. Da wird denn mal ganz kurz...“
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Ich möchte mal kurz den T5F einwerfen:

http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/