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Torrent, Rechnung, Unterlassung, wer haftet?

Beutelschneider / 21 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
mal wieder ärger mit der MI; leider fand ich nichts passendes im Archiv, und bei Google gibts zu viele verschiedene Meinungen...
Ein 12jähriger hat sich mit Torrent ein Musikalbung gezogen, und kurz darauf kam ein netter Brief incl Unterlassungserklärung und Rechnung (1200.-).
Wie sieht das mit der Haftung der Eltern in diesem Fall aus? Sehr interessant ist da zB dieser Artikel ab Abschnitt 5:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-filesharing.htm
Es würde mich freuen wenn man die Forderung in diesem Fall abschmettern könnte!
Und nein, es ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden.
Weiß jem von Euch was konkretes?
Danke,

Beutel

Unholy Beutelschneider „Torrent, Rechnung, Unterlassung, wer haftet?“
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Hallo Beutelschneider,

ich bin mal so frech. Keine Infos, keine Hilfe.
Naja Rechtsberatung über deinen Link ist wohl nicht angebracht. Geh zum Anwalt deines Vertrauens. Eventuell bekommst du Gerichtshilfe, aber da mußt du zum Amtsgericht und mußt du selber fragen...
Ärger mit der MI ist oft "hausgemacht" was soll man dazu sagen?


Gruss

Beutelschneider Unholy „Hallo Beutelschneider, ich bin mal so frech. Keine Infos, keine Hilfe. Naja...“
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Hallo,
danke erst mal für Eure Reaktionen!

@Prosecco: in D, BW.

@Fake23: Danke, aber dort geht es um ein etwas anderes Thema, zumindst in den Seiten die ich gelesen habe, sei mir nicht böse wenn ich mich nicht durch 300 Seiten nage. Hier ist vor allem das Thema "Störhaftung" wichtig, ob man die Eltern haftbar machen kann.

@Crazy Eye: Super Link, zumindest das mit der "Modifizierten Unterlassungserklärung" ist schon mal wichtig.

Leider spricht jedes Gericht ein anderes Urteil, also haben die Eltern eine 50/50 Chance.
Hoffnung macht der §97a Abs. 2, dass zumindest die Anwaltskosten beim ersten Mal im Rahmen bleiben.
http://www.antiquariatsrecht.de/?p=252
Ich werd mir die Papiere heut abend schicken lassen um noch genauere Fakten zu bekommen, aber bis jetzt denke ich dass es Sinn macht eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, und einen Vergleich mit dem Abmahner anzustreben um die Kosten zu senken.
Evtl werden sich die Eltern auch einmal von einem Fachanwalt beraten lassen wozu ich geraten habe, auch wenn das nichts bringt fallen die 100.- extra nicht mehr ins Gewicht...
Je nach dem wann ich die Unterlagen habe melde ich mich wieder, dann kann ich auch die restlichen Fragen beantworten.
Danke erst mal,

Beutel

Prosseco Beutelschneider „Torrent, Rechnung, Unterlassung, wer haftet?“
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Hallo Beutelschneider,

wo wohnt denn der 12 Jaehrige ?

Gruss
Sascha

Fake23 Prosseco „Hallo Beutelschneider, wo wohnt denn der 12 Jaehrige ? Gruss Sascha“
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Hallo,

ich hab nen Link für dich, der all deine Fragen beantworten dürfte:

http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-alleiniger-zugangsinhaber.html

In diesem Forum geht es sehr ausführlich um das Thema Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen und dort wird eigtl. jeder denkbare Fall behandelt. Auch wie es mit der Haftbarkeit der Eltern aussieht, wirst du dort nach sorgfältigem einlesen finden können.

Ausserdem findet man dort viele findige Leute, die sich bereits bestens rund um das Thema auskennen.

Crazy Eye Beutelschneider „Torrent, Rechnung, Unterlassung, wer haftet?“
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http://abmahnwahn-dreipage.de/

ich empfehle persönlich die seite sehr gerne, auch ein blick ins forum von denen Lohnt sich grade die Stickys.

Unter Abmahnwahnwissen ist ein Ebook verlinkt, was recht ausfürhlich ist, der teil mit der störerhaftung ist dort intressant für dich

trilliput Beutelschneider „Torrent, Rechnung, Unterlassung, wer haftet?“
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Welches Album, welcher Tracker?

Aragorn75 Beutelschneider „Torrent, Rechnung, Unterlassung, wer haftet?“
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Egal wie.
Zum Anwalt solltest du gehen, es mit ihm besprechen und ihn dann auch den Schriftverkehr machen lassen.
Gute Links zum einlesen hast du ja schon bekommen.

Crazy Eye Aragorn75 „Egal wie. Zum Anwalt solltest du gehen, es mit ihm besprechen und ihn dann auch...“
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beim anwalt ist es auch wichtig, vorher einen festen Satz zu vereinabaren den die Schadenssummen werden oft zur einschüchterung sehr hoch gewählt und darauf berechnen sich dann die Gebühren - und wenn du 2000€ zahlst damit er den vergleich von 1000 auf 500€ runterhandelt hat man ein Problem.

Zudem sollte es ein Anwalt sein der mit internetrecht vertraut ist.

Aragorn75 Nachtrag zu: „Egal wie. Zum Anwalt solltest du gehen, es mit ihm besprechen und ihn dann auch...“
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Zudem sollte es ein Anwalt sein der mit internetrecht vertraut ist.
Das sollte logisch sein.
Ein Anwalt für Familienrecht wird hier nicht viel helfen können ;-)

Crazy Eye Aragorn75 „ Das sollte logisch sein. Ein Anwalt für Familienrecht wird hier nicht viel...“
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Naja es gibt einige die zu ihren Haus und Hof anwalt rennen, und die sind danach nicht immer glücklich ;) Da es hier shcon von vorteil ist, wenn der Anwalt die 8-9 Ankläger einschätzen kann, und schon vorher mit den gängigen rechtssprechungen vertraut ist oder der Technik.

Beutelschneider Nachtrag zu: „Torrent, Rechnung, Unterlassung, wer haftet?“
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Hallo,
mal ein Zwischenbericht:
Die Eltern gingen zu einem Fachanwalt, dieser schrieb einen schönen Brief, und bis jetzt kam darauf keine Antwort oder weitere Forderungen.
Weiß nicht was ich davon halten soll, klingt aber nach dem Versuch mit viel Drohen schnell Geld zu machen, solange man sich nicht wehrt...
Wenn etwas endgültiges bekannt wird melde ich mich wieder

Grüße,

Beutel

Fake23 Beutelschneider „Hallo, mal ein Zwischenbericht: Die Eltern gingen zu einem Fachanwalt, dieser...“
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Danke das du uns nochmal auf den neusten Stand gebracht hast. Bin gespannt wie die Sache sich weiterentwickelt. Ich drücke auf jeden Fall die Daumen.

Beutelschneider Fake23 „Danke das du uns nochmal auf den neusten Stand gebracht hast. Bin gespannt wie...“
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Hallo,

letzte Woche wurde ich überrascht, kam doch tatsächlich wieder eine Zahlungsaufforderung von denen...
Nach 1,5 Jahren, frech...
Jetzt wird ein Kompromiss versucht, um das ganze billiger zu machen.
Wenn ich mehr weiß dann melde ich mich wieder.
Gruß

Beutel

RedRed2x Beutelschneider „Hallo, letzte Woche wurde ich überrascht, kam doch tatsächlich wieder eine...“
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Ich würde das jetzt knallhart durchziehen vor Gericht.
Ich spekuliere mal: Nach 1,5 Jahren fehlen denen doch sämtliche Beweise.
Die wollen doch nur einschüchtern, damit doch noch bezahlt wird.
Den schon eingschalteten Rechtsanwalt entsprechend instruieren.

Nebenfrage:
Hatte der damals 12-jährige die Tat gestanden?

redred2x

Beutelschneider RedRed2x „Ich würde das jetzt knallhart durchziehen vor Gericht. Ich spekuliere mal: Nach...“
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Hatte der damals 12-jährige die Tat gestanden?

den Eltern schon, also der wars. Bei ner Klage gäbs auch keine Diskussion über Schuld oder Unschuld, nur ob man die Eltern in "Störerhaftung" nehmen kann. Da denkt jedes Gericht anderst...
Ist eh ein Sch..., die ganze Briefeschreiberei mit den Anwälten machts auch nicht billiger, ich kenn da jemand der erst mit 16 wieder Taschengeld bekommt.. ;-)
out-freyn RedRed2x „Ich würde das jetzt knallhart durchziehen vor Gericht. Ich spekuliere mal: Nach...“
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Nach 1,5 Jahren fehlen denen doch sämtliche Beweise.

Wie kommst Du auf dieses schmale Brett? Wenn sie vor 1,5 Jahren Beweise hatten, dann natürlich auch jetzt.
gelöscht_305164 out-freyn „ Wie kommst Du auf dieses schmale Brett? Wenn sie vor 1,5 Jahren Beweise hatten,...“
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Dann werden die Abzocker die Beweise vorlegen müssen.
Als VIP bist Du ein Brüller.

out-freyn gelöscht_305164 „Dann werden die Abzocker die Beweise vorlegen müssen. Als VIP bist Du ein Brüller.“
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Du hast anscheinend keine Ahnung, wie ein Zivilprozess abläuft. Da gibt es kein "im Zweifel für den Beklagten", sondern es geht einzig und allein darum, wer die besseren Argumente hat.

Die Gegenseite wird die Logfiles vorlegen, aus der die beanstandete Datei (inkl. Hash-Wert), der Zeitstempel und die IP-Adresse hervorgeht, sowie die Unterlagen vom Provider, wer zur fraglichen Zeit diese IP innehatte. Im vorliegenden Fall scheint es zudem unstrittig zu sein, dass die fragliche Urheberrechtsverletzung tatsächlich über diesen Anschluss erfolgt ist.

Es könnte schwierig werden, das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen.

Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen verjähren erst 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Rechteinhaber Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung erlangt hat. Diese Zeit ist noch lange nicht um.

Mittlerweile gibt es auch neues vom BGH (zumindest im Vergleich zu dem Link mit Infos von 2008 weiter oben): http://www.internetrecht-rostock.de/bgh-urheberrecht-haftung-minderjaehrige.htm

Bleibt nur noch die Frage, was das mit meinem VIP-Status zu tun haben soll. Sollten da jemandem die sachlichen Argumente ausgegangen sein?

i.fass Beutelschneider „Torrent, Rechnung, Unterlassung, wer haftet?“
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Meine Strategie bei Torrent-Bettelbriefen:

Abmahnung nach mehr als 1-2 Monate nach Download - ignorieren.
Abmahnung nach weniger als 1-2 Monate nach Download - ModUE

Wiederholte Abmahnungen auch durch Inkasso - ignorieren.

Böser Brief im gelben Umschlag vom Gericht - "Nix da" ankreuzen und zurück.

Und schon klappt er mit den Abmahnern.

Klagen ist teuer und mit Risiken für den Kläger verbunden. Trophäen-Urteile basieren auf den Fehlern der Abgemahnten (UE des Abmahners unterschrieben, sonst wie den Schuld zugegeben). Also relax und leech.

Das ist aber meine eigene Strategie, keine Empfehlung, keine Rechtsberatung und vor allem kein Freischein für andere.

Freshi23 i.fass „Meine Strategie bei Torrent-Bettelbriefen: Abmahnung nach mehr als 1-2 Monate...“
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Hat das schon mal geklappt?

Ich habe erst einen Brief mit 390 Euro für ein Lied bekommen obwohl ich das ganze Album geloadet habe. Das ganze kam nach 2 Monaten. Ich habe einen Anwalt geholt und der hat geregelt dass der Betrag bezahlt wird aber keine anderen Lieder dieses Albums kommen. jetz kam wieder 2 Monate später ein 1.200 Euro Betrag. Was soll ich tun? Das ganze zeug kommt ja vom landgericht da ist doch nichts zu machen mit verweigerung oder?

mfg Freshi23

Conqueror Beutelschneider „Torrent, Rechnung, Unterlassung, wer haftet?“
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Aussitzen kann gut gehen, muss nicht. Ein Anwalt für Internetrecht wird dir helfen können bei überschaubaren Kosten