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Schwammig formulierter Nutzungszwang bei Klarmobil rechtens?

trilliput / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Ein fröhliches Hallo in die Runde!

Ich habe wohl in November bei der Bild-Klarmobilaktion eine SIM-Karte geholt, auf die gab es zum 12-Cent-Postpaidtarif noch 3x1000 Minuten frei.

Nun wollte ich meinem Schufa-Score was gutes tun und den Vertrag kündigen, und in diesem Zusammenhang sicherheitshalber nach diesem AGB-tel gesucht

5.10 Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der klarmobil. Sie ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der klarmobil Leistungen. Bei Vertragsbeendigung ist die SIM-Karte an klarmobil zurückzuschicken.

So weit, so gut. Aber weiter drunter habe ich etwas in Fettschrift entdeckt, was mir (zugegeben, etwas zu spät) nun Fragen bereitet:

5.11 Aktionsangebote: klarmobil bietet vereinzelt Aktionen zu besonders günstigen Konditionen an, bei denen z.B. das Startpaket verbilligt oder eine Zugabe wie z.B. ein Handy beigefügt wird. Im Interesse aller Kunden geht klarmobil davon aus, dass Kunden nur dann eine SIM-Karte bestellen, wenn sie auch tatsächlich beabsichtigen, sie zu nutzen
und nicht nur der Aktionsvorteil genutzt werden soll. Gegenüber Kunden, die lediglich den gewährten Vorteil in Anspruch nehmen, behält klarmobil sich im Interesse aller Kunden vor, den Vorteil in Rechnung zu stellen, allerdings erst dann, wenn die Nutzung der SIM-Karte auch nach wiederholtem Hinweis unterbleibt. Die Kosten der einzelnen Produkte und der ggf. gewährten Vorteile sind den jeweils aktuellen Preislisten oder der Angebotsbeschreibung zu entnehmen.


Dürfen die das? Wenn der Tarif von vorne rein als grundgebührfrei und ohne Mindestumsatz beworben wird?

Ich weiß, dass Telco bei den aktuellen Auzahlungsangeboten eine Nutzung von 1000 Minuten pro Jahr vertraglich festgelegt hat, um die Vertragsschnorrer/Provisionsabstauber zu vertreiben. Aber da ist doch mindestens eine klare Zahl genannt, und es geht um die Auszahlungen, nicht um Rückforderungen.

Was sagt ihr denn dazu?

SCanisius trilliput „Schwammig formulierter Nutzungszwang bei Klarmobil rechtens?“
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Hi!

Genaues kann ich dazu auch nicht sagen. Aber mein Tipp: Wenn sich klarmobil bei Dir meldet und mit Bezug auf diesen Paragraph in den AGBs wirklich was zurückfordert (was ich nicht glaube), dann kontaktiere einen Anwalt mit Schwerpunkt Zivilrecht. Falls die in der AGB genannte Klausel gegen Regelungen des BGB verstößt, dann ist sie meines Wissens unwirksam, egal ob Du unterschrieben hast oder nicht...

Also abwarten, ob die Firma sich wirklich bei Dir meldet.

Gruß


SCanisius

Aragorn75 trilliput „Schwammig formulierter Nutzungszwang bei Klarmobil rechtens?“
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Glaube mal gehört/gelesen zu haben (war´s in einer CT?), das es seltsame Geschäftsgebaren bei den Prepaid-Anbietern gibt, die teilweise auch Rechtens sein sollen.

War die Rede von Mindestumsatz, Kündigungsgebühr, Gebühr für´s Auszahlen von Guthaben usw.
Leider weiß ich keine Details mehr...

trilliput Aragorn75 „Glaube mal gehört/gelesen zu haben war s in einer CT? , das es seltsame...“
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Wobei dies ein Postpaid-Vertrag ist, inkl. der monatlichen Null-Euro-Rechnungen im Kundenbereich.

Max Payne trilliput „Schwammig formulierter Nutzungszwang bei Klarmobil rechtens?“
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Na, das ist ja recht schwammig formuliert:
behält klarmobil ... vor, ..., wenn die Nutzung der SIM-Karte auch nach wiederholtem Hinweis unterbleibt

Hast Du schon einen solchen Hinweis erhalten?

Grundsätzlich sollte man AGB eher vor Vertragsabschluss lesen, nicht erst kurz vor der Kündigung. Schließlich herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit, solange nicht gegen geltendes Recht bzw. die guten Sitten verstoßen wird.

Das einzige, was man hiergegen anführen könnte, wäre die Einrede der "überraschenden Klausel". Wobei die Überraschung nicht allzu groß ausfallen kann, dass ein Mobilfunkanbieter davon ausgeht, dass sein Angebot (Mobilfunk) auch genutzt wird.

Aber da ist doch mindestens eine klare Zahl genannt,

Hier ja quasi auch: Die Kosten der einzelnen Produkte und der ggf. gewährten Vorteile sind den jeweils aktuellen Preislisten oder der Angebotsbeschreibung zu entnehmen.

peterson trilliput „Schwammig formulierter Nutzungszwang bei Klarmobil rechtens?“
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Und zwar solange, bis ein Gericht oder ein Abmahner sie gekippt hat.

Kündigungsgebühren sind generell nicht rechtens.
Das hat der BGH schon 2002 entschieden.

InvisibleBot trilliput „Schwammig formulierter Nutzungszwang bei Klarmobil rechtens?“
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Passt zwar nicht zur eigentlichen Frage, aber bei Klarmobil scheint wohl so einiges nicht mit rechten Dingen zuzugehen.

Ein Bekannter war bei denen (kein Aktionsangebot) und dem ist zweimal ohne sein Zutun die SIM-Karte gesperrt worden - angeblich weil eine Kündigung vorlag. Die Hotline meinte dazu nur das wäre halt ein technisches Versagen, sowas könne schonmal vorkommen. Toll.
Dazu passt, dass die Karte auch nicht mehr reaktiviert werden kann, er musste eine neue anfordern. Es ist ihm dadurch zwar kein finanzieller Schaden entstanden, weil der Preis der neuen SIM-Karte als Gesprächsguthaben zur Verfügung steht, aber er war jeweils einige Tage nicht erreichbar.

Beim zweiten Mal hat er dann keine neue Karte mehr angefordert, sondern den Anbieter gewechselt.

burhan trilliput „Schwammig formulierter Nutzungszwang bei Klarmobil rechtens?“
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Was sagt ihr denn dazu?

Ich habe Blau.de und das reicht mir. Mein iPhone habe ich mir aus Prag mitgebracht.
Ich mache nie solche "Angebote". Es gibt genügend seriöse Prepaidkarten.