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Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??

msconfig / 19 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo
Fand kein passendes Brett für mein Anliegen, daher erstmal auf Contra Nepp.

Also, wie schon in der Überschrift geschrieben, werde ich in einem Ebay-Ergänzungskommentar einer Lüge bezichtigt, das ich, zumal unwahr, so nicht stehen lassen möchte.

Der Käufer schickte mir einen Tag nach der Auktion eine Mail, in der er mir mitteilte, dass er gerade im Krankenhaus läge und erst in ca. 7 Tagen das Geld überweisen könne.
Ich habe ihm dann zurückgeschrieben, dass ich mich damit nicht einverstanden erkläre und dass der Artikel für ihn nicht mehr zur Verfügung steht.


Habe dann von der Möglichkeit "Angebot an unterlegene Bieter", Gebrauch gemacht.
Dass das in diesem Fall eigentlich gar nicht anwendbar war, habe ich erst später gelesen.
Auktion ist jetzt also mit neuem Käufer abgewickelt.

Einen Tag später dann noch einige Mails vom Erstkäufer, dass ich ihm mein Paypalkonto nennen soll, damit er mir das Geld sofort via Paypal überweisen kann.

Habe dann meinerseits nochmal auf meine erste Mail hingewiesen und geschrieben, dass er bitte kein Geld überweisen soll, weil wie gesagt, der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht.


Frage: Stellt die Formulierung 'Lüge' eine Beleidigung/Verunglimpfung/Rufschädigung oder was auch immer, in juristischem Sinn dar und kann ich somit von Google mit Nachdruck verlangen, bzw. beantragen, dass der Kommentar entweder umformuliert oder sogar ganz gelöscht wird?


[URL=http://imageshack.us][IMG]http://img231.imageshack.us/img231/6503/bewertungskommentaras8.jpg[/IMG][/URL]
[URL=http://g.imageshack.us/img231/bewertungskommentaras8

Gruss, msconfig

Max Payne msconfig „Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??“
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Dir hätte ich auch eine negative Bewertung verpasst! Da teilt Dir der Käufer mit, dass er aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes (der sicher nicht geplant war) erst ein paar Tage später überweisen kann, und Du brichst sofort den geschlossenen Kaufvertrag.

Und anschließend heulst Du noch hier wegen der negativen Bewertung rum!

PS: Was hat Google damit zu tun?

msconfig Max Payne „Dir hätte ich auch eine negative Bewertung verpasst! Da teilt Dir der Käufer...“
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Hallo Max Payne

Ehrlich gesagt glaube ich nicht an die Story vom Krankenhaus, zumal sich diese Art von Ausreden häufen!
Einer wollte sogar schonmal, dass ich ihm den Artikel, den er für 1 Euro oder 1,50 Euro bei mir ersteigert hatte, per Nachname zuschicke. Und das teilte er mir erst eine Woche nach der Auktion mit, nachdem ich ihm nochmal die Überweisungsdaten mailte! Er bat mich nicht mal darum, sondern forderte es!

Ein andermal heisst es, "bin gerade in Urlaub, bla bla", usw, usw..

Also nein, für solche Sachen habe ich wirklich kein Verständnis mehr. Ich liesse ja mit mir Reden, wenn mich jemand "VOR" der Auktion fragt, "ob es vielleicht mögich sei...".

Aber dieses dreist hinauszögern der Zahlungen für unbestimmte Zeit habe ich gründlich satt.

Schliesslich handelt es sich, und das sollte man nicht vergessen, um "Auktionen", und da bezahlt man nunmal sofort, bzw. weist das Geld am nächsten Werktag an, so wie auch ich mir immer grösste Mühe gebe, die Ware spätestens am nächsten Werktag zu verschicken.

msconfig :-)

PS: Google war ein Verschreiber, sollte natürlich 'Ebay' heissen.

angelpage msconfig „Hallo Max Payne Ehrlich gesagt glaube ich nicht an die Story vom Krankenhaus,...“
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Geht es ums Glauben oder ums Geschäft: eBay hat Regeln und Empfehlungen, die für beide Seiten gelten, z.B.

http://pages.ebay.de/help/tp/unpaid-item-process.html

Wer diese nicht kennt, sollte sich nicht auf eBay herumtreiben. Eventuell wirds mal teuer - Schadenersatz ...

Das meine ich aber für beide Seiten, damit dann nicht wegen berechtigter Kritik oder gar finanziellem Schaden herumgejammert wird.

Aragorn75 angelpage „Geht es ums Glauben oder ums Geschäft: eBay hat Regeln und Empfehlungen, die...“
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Selbst wenn er nicht im Krankenhaus war (was du nicht beweisen kannst und nur weil das lt. deiner Meinung Ausreden sind) kannst du nicht einen Kaufvertrag einseitig von jetzt auf gleich auslösen.

Eine angemessene Frist zum bezahlen (und hier ist 1 Woche nicht viel) sollte man schon gewähren und es gibt dafür auch bestimmt ein Gesetz, wo die Fristen genannt sind.

Jetzt könnte der Käufer auf Einhaltung des Vertrages bestehen und bei nichterfüllen einen Schadenersatz von dir fordern.
Du hast dich auf alle Fälle nicht richtig und fair gegenüber dem Käufer verhalten.
Und grade wenn man Gewerbemässig unterwegs ist, sollte man schon wissen, was man bei einem Vertrag darf und was nicht.

Zum eigentlichen Frage: Wenn dir das Wort Lüge nicht passt, kannst du ihn bei Ebay melden. Die werden dann den Vorgang prüfen. Dann kann aber auch für dich nach hinten losgehen, wenn 1. es bestätigt wird, das Lüge angemessen ist und 2. Ebay erkennt, wie du dich verhalten hast.

peterson msconfig „Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??“
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Zuerst sieht es mal so aus, daß Du einen rechtsverbindlichen Vertrag mit jemanden hast.
Dieser Jemand meldet sich bei Dir und teilt Dir die Zahlungsprobleme mit. Das ist schon mal sehr lobenswert und weist eine korrekte Vertragsabwicklung aus.
Bei dieser Gelegenheit: Zahlungsfristen hat jeder. Oder hast Du in Deiner Auktion reingeschrieben, in welcher Frist bezahlt werden muß?
So hat er sich auch keine eigene Zahlungsfrist eingeräumt.
Also ist es eine Lüge.

Nachdem Du da nicht drauf eingegangen bist, hat er Dir PayPal angeboten. Ist das etwa für Dich der Beweis, daß er Dich belügt?

Nun hast Du den Vertrag gebrochen und ein verkauftes Teil woanders hin verkauft. Du bist dem Käufer gegenüber schadenersatzpflichtig.
Je nachdem um welchen Artikel es ging, wird es für Dich noch lustig und wahrscheinlich auch teuer.

Was glaubst Du wohl, warum man bei ePay 10 Tage warten muß, bis man entsprechende Unstimmigkeiten einreichen kann?

msconfig peterson „Zuerst sieht es mal so aus, daß Du einen rechtsverbindlichen Vertrag mit...“
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Also wie gesagt, für mich im Vordergrund steht, dass es sich um eine Auktion handelt und da kann man nicht einfach hinterher sagen: "Ich bezahle aber erst in ein paar Tagen", was erfahrungsgemäss dann NOCH ein paar Tage länger dauert.

Meiner Meinung nach ist so etwas kein gutes Geschäftsgebaren, auch wenn es sich noch innerhalb der von Ebay gestzten Frist bewegt.

Natürlich kann sich jeder in asketischer Geduld üben, aber im Grunde will doch auch jeder seine Ware so bald als möglich. Die Erwartungshaltung ist da, und genauso haben Verkäufer auch eine Erwartungshaltung gegenüber den Käufern.

Wenn jemand schon so anfängt mit: "Bin im Krankenhaus, etc..", was zwar im Einzelfall tatsächlich so sein kann, aber ich würde mich dann erstmal vielmals für die Verzögerung entschuldigen und vermutlich sogar die Rückgänigmachung des Geschäfts anbieten, auch wenn ich Gesetzesmässig vielleicht im Recht wäre.

Die erste paar Male war ich da noch gelassener, und dieser Fall ist ja jetzt nicht so gravierend, aber mit der Zeit nervts.

Habe auch schon auf mehreren Mich-Seiten gelesen, dass es nicht nur mir so geht.

Hier nun meine neue Mich-Seite:

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Wichtiger Hinweis zur reibungslosen Abwicklung!


Lieber Bieter, hier zu gegebenem Anlass ein paar Worte. In letzter Zeit häufen sich Käufer, die sich ungefragt, nach abgeschlossener Auktion, eigene Zahlungsmodalitäten einräumen. "Ich bin Krank und kann nicht zur Bank, schicken Sie mir die Ware per Nachname", oder "Bin gerade in Urlaub und kann erst in X Tagen überweisen", etc., bekomme ich nach abgeschlossenen Auktionen immer öfter zu ‚hören‘.

Ich persönlich gebe mir ausnahmslos immer die grösste Mühe, die Artikel spätestens einen Werktag nach Geldeingang zu verschicken, was nicht immer ganz einfach ist.

Hingegen erwarte ich vom Käufer, dass unmittelbar, das heisst spätestens am nächsten Werktag nach der Auktion das Geld auf mein Konto angewiesen wird.

Falls der fällige Betrag nach einer Woche nicht auf meinem Konto gutgeschrieben ist, behalte ich mir vor, von der Auktion zurück zu treten und den Artikel erneut einzustellen.

Bieten Sie bitte nur, wenn Sie sich mit dieser Bedingung einverstanden erklären!

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msconfig :-)



Aragorn75 msconfig „Also wie gesagt, für mich im Vordergrund steht, dass es sich um eine Auktion...“
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Meiner Meinung nach ist so etwas kein gutes Geschäftsgebaren, auch wenn es sich noch innerhalb der von Ebay gestzten Frist bewegt.


Deine Meinung zählt hier überhaupt nicht. Es gibt in Deutschland Gesetze bzw. eine Rechtssprechnung und an die hat sich jeder zu halten.
Nicht umsonst haben wir solche Paragraphen und nur weil sie dir persönlich nicht passen, kannst du sie nicht nach deinem empfinden anpassen.
Wenn du damit so ein Problem hat, dann mach eben keine Geschäfte bzw. geh auf den Flohmarkt, da wird direkt bezahlt.

Du hast in diesem Fall völligst falsch gehandelt. Hoffe mal, das der Käufer keine rechtlichen Schritte gegen dich einleitet.
peterson msconfig „Also wie gesagt, für mich im Vordergrund steht, dass es sich um eine Auktion...“
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Eine Auktion kann nur ein Auktionator anbieten.
Bist Du einer? Wahrscheinlich Nein.

Bei ePay gibt es nur Verkäufe gegen Höchstgebot.

Und was da zustande kommt, ist ein ganz normaler Kaufvertrag.

Du stellst was ein und bist dran gebunden!
Der, der kauft, dann genauso.

Und wer das nicht weiß und da ausbricht, ist halt der Depp.

i.mer msconfig „Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??“
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Eine negative Bewertung ist das Mindeste, was du da verdienst.

Eine Woche ist völlig angemessen. Es wäre schön, wenn der Typ eine gute Rechtschutzversicherung hätte und Schadenersatz wegen Nichteinhaltung verlangen würde.

Wenn du etwa 2-3 Tage Zahlungsfrist einräumst, dann ist die Klausel sowieso sittenwidrig und somit rechtlich irrelevant.

Wegen eines solchen asozialen Verhaltens, wie deins, macht Ebay keinen Spaß.


P.S.: kenne ich gut von einigen Versandhäusern, die auch mal 5 Tage Zahlungsfrist in den Katalogen nennen. Und daher weiß ich auch, dass es zumindest bei gewerblichen VK 14 Tage sind.

out-freyn msconfig „Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??“
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Damit Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, musst Du den Schuldner zunächst in Verzug setzen (z.B. durch eine Mahnung) und eine angemessene Nachfrist einräumen. Nach der ständigen Rechtssprechung beträgt eine "angemessene" Nachfrist mindestens 5 Werktage, eher mehr.
Die Mahnung ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nach dem Kalender bestimmt ist (z.B. "Zahlung bis zum 22.01.2009"). Nach 30 Tagen kommt der Schuldner automatisch in Verzug.

Erst wenn die Nachfrist ohne Erfolg verstreicht, kannst Du den Artikel anderweitig verkaufen und ggf. Schadensersatz vom Schuldner fordern.

So, das war Deine Seite. Kommen wir zur Seite Deines Käufers:

Dieser hat mit Dir einen Vertrag. Du hast nun erklärt, nicht mehr an ihn liefern zu wollen - damit setzt Du Dich selber in Lieferverzug. Somit hat der Käufer nun das Recht, Schadensersatz, also z.B. den Ersatz des Erfüllungsschadens zu verlangen.

Beispiel: Er hat bei Dir den Artikel für 100 € gekauft. Woanders kann er den Artikel für 130 € kaufen. Der Erfüllungsschaden durch Deine Nichtleistung beträgt also 30 €.

Das ergibt sich aus § 249 Abs. 1 BGB:

"Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."

Ich denke, mit der roten Bewertung bist Du noch ganz gut davongekommen.

Hingegen erwarte ich vom Käufer, dass unmittelbar, das heisst spätestens am nächsten Werktag nach der Auktion das Geld auf mein Konto angewiesen wird.

Falls der fällige Betrag nach einer Woche nicht auf meinem Konto gutgeschrieben ist, behalte ich mir vor, von der Auktion zurück zu treten und den Artikel erneut einzustellen.

Bieten Sie bitte nur, wenn Sie sich mit dieser Bedingung einverstanden erklären!


Diese Klauseln kannst Du getrost in der Pfeife rauchen. Im Falle eines eventuellen Rechtsstreits werden die Dir gnadenlos um die Ohren geschlagen. Das BGB gibt nun mal die Mindeststandards an, die im Rechtsverkehr einzuhalten sind.

Fernando2 out-freyn „Damit Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, musst Du den Schuldner zunächst...“
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Die Gesetze macht bei uns immer noch der Gesetzgeber und nicht jeder Bürger für sich.
Demnach ist es grob unangemessen, nach einer ebay-Auktion sofortigen Zahlungseingang zu fordern. Denn die Ware lagert friedlich beim Verkäufer und es lassen sich keine vernünftigen Gründe für solche Eile finden.
Bei einer Auktion in einer Halle ist eine andere Situation: Die Halle muß leer werden sonst entstehen sofort Logistikprobleme.

Es ist gang und gäbe, daß ebay-Gelder erst eine Woche später eintreffen.
Oft ist viel Glück und Mühe nötig um eine Versteigerung zu gewinnen. Daher will der Gewinner in aller Regel den Artikel. Sowas wie Krankenhausaufenthalt kann man daher nicht gleich als Ausrede wegfegen.
Ein wenig menschlichen Umgangstil sollte man sich schon erhalten und nicht selbst zum Roboter werden, nur weil der Computer der beste Freund ist.

Pumbo msconfig „Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??“
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Eindeutig ja,

denn -Zitat Wiki- "eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (der Lügner oder die Lügnerin (in diesem Fall also leider Du @msconfig)) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der oder die Hörer sie trotzdem glauben. Dies geschieht meist, um einen Vorteil zu erlangen oder um einen Fehler oder eine verbotene Handlung zu verdecken und so Kritik oder Strafe zu entgehen."

Und genau das machst Du "Raelitätsjustierer" mit dem Bewertungskommentar in dem dummdreist trotz besseren Wissens von "ohne Absprache" und "eigene Zahlungsfrist einräumen" gesprochen wird, obwohl der Käufer Dich davon unterrichtet, dass sich die Zahlung aufgrund höherer Gewalt um ein paar Tage(!) verzögert!

Was willst Du eigentlich hier von uns? Hörst Du Stimmen, die Dir befehlen, erst so 'ne vertragsbrecherische, linke Kacke mit jemanden durchzuziehen und dann rumzujammern, wenn sich der andere halt nicht auf so eine Honktour verarschen lässt und berechtigt rummault anstatt Dich -wie in diesem täterschützenden Staat üblich- dafür noch verbal in Watte zu packen?

Wer sagt uns denn, dass der Hase nicht noch ganz anders gelaufen ist, der 2. Bieter Mammi, Kumpel, Partner war und das Sicherheitsgebot abgegeben hat für ein Angebot, dass dann doch nicht das gewünschte Ergebnis erbrachte? Kraft Deiner Dir selbst verliehenen Autorität sprichst Du mit einem kräftigen "Nö" die Sore zu einem weiteren Verhökerversuch auf diese Weise flott mal Deinem Kumpan zu. Das wär' ein Spaß, oder? Wie würde man denn so was wohl nennen oder so jemanden, der so schäbige Dinge tut? Sicher nicht mit dem bösen Wort mit "L" am Anfang sondern mit dem mit dickem "B", "V" oder auch dem universalen "A"

Aber Du bist ja ein unschuldiges Sonnenscheinchen, dem gaaanz übel mitgespielt wurde. Von daher abwegig.


msconfig Pumbo „Eindeutig ja, denn -Zitat Wiki- eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender...“
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@Pumbo

Zu Absatz 1:

Also mit deiner bzw. Wiki-Deutung der Lüge,..die mag vielleicht einige Arten/Variationen von Lügen erklären, scheitert dann aber schon an der Deutung einer brechtigten "Notlüge", die in der Wiki-Interpretation völlig unterschlagen wird. Aber gut, mein Ansinnen ist es nicht, philosophische Überlegungen anzustellen.

zu Absatz 2 u. 3:

Selbstkritisch betrachtet kann das vielleicht sogar etwas für sich haben, wobei mir das teilweise wiederum bisschen zu drastisch und zu überzogen formuliert erscheint. Will sagen, im Kern sicherlich etwas wahres dran.

Zu Absatz 4:

Da gehen dir dann schlussendlich völlig die Pferde durch! Da könnte man, wenn man das so liest, auch philosophisch psychologische Überlegungen anstellen und sich fragen, was denn derjenige, der mit solchen mehr oder wenigen aus der Luft gegriffenen Anspielungen und unterstellungen zu erreichen versucht ;-)


Abschliessend möchte ich aber mit einem kleinen, für mich nicht ganz unwesentlichen Missverständnis aufräumen.

Ich erwarte natürlich nicht, dass der "Auktions-Betrag", also die Kohle, schon einen Werktag später auf meinem Konto gutgeschrieben ist, aber ich erwarte schon, dass das Geld bereits am nächsten Werktag angewiesen wird, bzw. in Auftrag gegeben wird. Dass das Geld innerhalb 7 Tage auf dem Konto gutgeschrieben sein sollte, halte ich für eine angemesse Frist.

Davon abgesehen, habe ich das bisher auch immer so gehalten, dass wenn nach einer Woche das Geld nicht eingegangen ist, ich dann erst nochmal eine Mail mit meinen Kontoverbindungsdaten geschickt habe. So nach ca. 10 Tagen dann eine Mail mit der Bemerkung: "Bis dato kein Geld eingegangen".

Es ist ja noch nicht mal mehr ein offenes Geheimnis, zumindest konnte man das so in verschiedenen Dokus über Ebay sehen und das ist ja auch nicht nur meine Erfahrung, dass wenn das Geld gen Monatsende knapp wird, einige Käufer sehr erfindungsreich in Sachen Ausreden werden, um die Zahlung bis zum Monatsanfang zu verschleppen.

Ersteigert wurde bei mir der Artikel um den es geht am 21.01., gemeldet hat sich die Person dann erst am nächsten Tag und erbat sich 4 Tage Zeit. 4 Tage + 3 Tage Überweisungsdauer sind schon 7 Tage. Das wäre noch irgendwie in der Zeit. Aber mein Gefühl und meine Erfahrung sagte mir, dass das gut und gerne bis zum 1. des Monats dauert, bis das Geld dann überhaupt erst mal angewiesen wird. Da wären dann gut und gerne 12 Tagen vergangen bis das Geld bei mir auf dem Konto gelandet wäre.

Und so etwas finde ich dann einfach nicht in Ordnung.

So, nun denke ich, ist alles zu diesem Thema gesagt und schliesse diesen Thread.

Bedanke mich für die zahlreichen wenn auch mitunter sehr kritischen Beiträge. Werde mir die Kernaussagen durch den Kopf gehen lassen.

Wünsche allen beteiligten einen schönen Abend.

msconfig :-)

Pumbo msconfig „@Pumbo Zu Absatz 1: Also mit deiner bzw. Wiki-Deutung der Lüge,..die mag...“
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Och mensch-Dich kann man aber auch mit gar nichts auf die Palme bringen...*g*
(Hut ab!)

Ich hätte dem halt noch die paar Tage Zeit gelassen. War das ein "100%"? Wenn ja, liegt der vielleicht wirklich auf der Nase und kriegt gerade jetzt dann "noch einen zusätzlich mit". Ist doch viel wichtiger, dass das Geld in ein paar tagen kommt. Wie war's denn noch vor ein paar Jahren? Da hast Du auf so 'ne ebaygeschichte 1-1,5 Wochen einplanen müssen und wir sind deswegen auch nicht verhungert, oder?

Zum Thema "Lügner"
Halte ich für erholsam straighten Schlagabtausch unter Männern mit Unterhaltungswert. Du hast ausgeteilt und was dafür auch eingesteckt. Für mich wäre das O.K. und würde daraus nicht so ein tuntige Anwalt-der-hat-mit-Sand-gschmissen-Nummer machen.

buechner08 msconfig „Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??“
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Hallo,

Habe etwa 750 Auktionen hinter mir, davon ca. 40% Verkäufe, und immer noch 100% positiv! Das einmal vorweg!!

Zur Sache: Ich habe auch schon merkwürdiges Gebaren auf Käufer- wie Verkäuferseite gesehen. Habe aber immer Ruhe bewahrt! Das hättest Du auch tun sollen. Es ist doch angenehm, dass Dir der Käufer überhaupt über sein Problem schreibt! Als nächsten Schritt hättest Du erst eBay einschalten sollen: "Unstimmigkeit melden" oder so. Oder man kann nach etwa 8 Werktagen eine freundliche mail schicken und nach dem fehlenden Geldeingang fragen.

Es fallen mir da also mehrere ruhige Schritte ein. Deine vorschnelle Aktion, an den nächsten Bieter zu verkaufen, war übel und kann Dir noch Ärger bereiten.

Der Käufer hat sich wirklich normal verhalten. Oder hat er viele negative Bewertungen/ Bemerkungen? Seine negative Bewertung war durchaus verständlich und ist im Ton noch angemessen.

Um welche Summe handelt es sich denn überhaupt? Immer locker bleiben, pflegen die Berliner da zu sagen.

Gruß
Frank

msconfig buechner08 „Hallo, Habe etwa 750 Auktionen hinter mir, davon ca. 40 Verkäufe, und immer...“
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@buechner08


"Um welche Summe handelt es sich denn überhaupt?"
92 Euro.

Thread geschlossen.

msconfig :-)

peterson msconfig „Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??“
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Dann können wir den Käufer hierher einladen.
Ist auch im Sinne von Nickles.

Schon mal Cola unbd Chips holen geh.

buechner08 peterson „Poste doch mal den Link zur Auktion.“
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Schon mal Cola unbd Chips holen geh.

Schätze mal, die Cola wird lau und die Chips werden weich. Sollte mich wundern, wenn hier noch mehr vom threadstarter oder dem eBay-Käufer käme.

Wir wollen zumindest dem Käufer im Krankenhaus erst mal alles Gute wünschen.

Auf der anderen Seite: Streitwert von 92 Euronen ist auch schon mal was!

Gruß
Frank
Max Payne peterson „Poste doch mal den Link zur Auktion.“
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