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Gesetzliche Frist für Widerruf

Thovan / 17 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

es hat zwar nicht direkt mit Nepp und Betrug zu tun, aber es ist wohl noch die passende Ecke.

Wie lang ist derzeit, die gültige Frist für den Widerruf einer Bestellung (kein Ladengeschäft)?

Noch 2 Wochen oder sind's schon 4?

peterson Thovan „Gesetzliche Frist für Widerruf“
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Bei ebay 1 Monat.

Dummerweise ist sich die Rechtsprechung hier überhaupt nicht einig.
Allerdings beginnt die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware und den Erhalt der Belehrung.

Das betrifft Bestellungen aus dem Internet.
Im Ladengeschäft hast Du gar kein Widerrufsrecht.

Calixtus1 Thovan „Gesetzliche Frist für Widerruf“
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2 bleibt; sollte doch wirklich genügen!

Calixtus1 Nachtrag zu: „2 bleibt sollte doch wirklich genügen!“
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@Peterson
die Rechtssprechung ist sich da schon einig: 2 bleibt!!! Ansonsten: Fristlauf beginnt mit Erhalt der Belehrung!
Gruss Calixtus
Gruss Calixtus

hundertneunundneunzig Calixtus1 „@Peterson die Rechtssprechung ist sich da schon einig: 2 bleibt!!! Ansonsten:...“
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... aber nicht vor Erhalt der Ware!

Gruß
hu-

peterson Calixtus1 „@Peterson die Rechtssprechung ist sich da schon einig: 2 bleibt!!! Ansonsten:...“
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Dann verkaufe mal was als gewerblicher Händerle bei ebay und gib 14 Tage an.

Schwupps hast Du eine Abmahnung am Hals.


Infos findest Du bei der Wettbewerbszentrale.de, Internetzrecht-Rostock.de, usw.

Am besten vorher informieren und dann belehren.

http://www.wortfilter.de/News/news2268.html

Olaf19 peterson „@Calixtus1“
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> Dann verkaufe mal was als gewerblicher Händerle bei ebay und gib 14 Tage an.
> Schwupps hast Du eine Abmahnung am Hals.


Und wie kommt das jetzt, dass für den Handel bei ebay andere Regelungen gelten als im übrigen Leben? Etwas anderes als 14 Tage Widerrufsrecht bei Versandkäufen habe ich noch nirgendwo gelesen - übrigens auch bei ebay nicht! Auf welche gesetzliche Bestimmung gründen sich denn diese Abmahnungen?

CU
Olaf
Indronil Ghosh Olaf19 „ Dann verkaufe mal was als gewerblicher Händerle bei ebay und gib 14 Tage an....“
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auf ein Urteil was sagt das bei eBay 30 Tage, oder 1 Monat (auch da wird unterschieden,zumindest was die Abmahungen angeht), Wiederufsrecht eingeräumt werden muss.


EDIT:

ich denke mit feineren Suchbegriffen, solltena uch bessere Ergebnisse zu erzielen sein, nur bin ich dazu zu faul ;)


http://www.c-g-w.de/Urteile/op=show/kid=3.html

http://www.google.de/search?hl=de&client=opera&rls=de&hs=hRW&q=ebay+urteil+zum+widerrufsrecht+30+tage&btnG=Suche&meta=

Olaf19 Indronil Ghosh „auf ein Urteil was sagt das bei eBay 30 Tage, oder 1 Monat auch da wird...“
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Der Sache nach geht es dem Kammergericht darum, dass, bedingt durch den Ablauf einer Online-Auktion, eine geeignete Belehrung des privaten Kunden auf eBay nicht erfolgen kann. Konkret wird die mangelnde „Textform“ der bestehenden Widerrufsbelehrungen gerügt: Generell kann eine nur 14-tägige Widerrufsfrist nur dann gelten, wenn der Kunde noch vor Abschluss des Kaufvertrages in Textform über u.a. sein Rechts zum Widerruf des Vertrages informiert worden war. Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs ist die Voraussetzung der „Textform“ nach Ansicht des Gerichts erst dann erfüllt, wenn der Besteller die Belehrung per E-Mail auf seinen empfangen und damit physikalisch auf seinem Rechner gelagert hat.

Man muss wohl Paragrafenklempner studiert haben, um auf so kranke Ideen zu kommen.

Die "geeignete Belehrung" schreiben die ebay-Verkäufer doch bereits in ihre Artikelbeschreibungen rein! Wat denn nun noch? Eine E-Mail mit dem Inhalt, "Lieber Käufer, diese Belehrung gilt nicht nur für die andern, sondern exklusiv und ganz allein für dich"?

Ja, dafür muss man die Frist um 14 Tage verlängern. Solange braucht der Durchschnittverkäufer, bis er's verstanden hat... au Mann. Man kann sich das Leben aber auch zur Hölle machen :-/

THX
Olaf

P.S. Hallo Indronil!! :-D
peterson Olaf19 „*Autsch*... mal wieder unser Rechtssystem:“
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Ein hochbezahlte Politikerin bastelt da an einer Musterwiderrufsbelehrung, die schon mal vor die Wand gelaufen.

Aber nun hat sie keine Zeit, nun kommt ja die Bootcamp-Debatte.

Deutschland hat halt wichtige Sorgen.

Ich auch.
Am 1. Weihnachtstag habe ich Heizlöl bekommen.
Eben mal 2.800 EUR. Ich glaube nicht, daß es nächstes Jahr reicht, wenn ich mtl. 250 Tacken zurücklege.

peterson Indronil Ghosh „auf ein Urteil was sagt das bei eBay 30 Tage, oder 1 Monat auch da wird...“
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Wie Du in meinem Posting nachlesen kannst, habe ich sehr wohl 1 Monat geschrieben.
Um das Eingangsposting zu beantworten, reicht das ja aus.

Thovan Calixtus1 „2 bleibt sollte doch wirklich genügen!“
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Reicht auch.

Außer natürlich der Händler sieht nicht ein, dass die Sachmängelhaftung greift und verweist auf das Widerrufsrecht, bei dem allerdings die Frist abgelaufen ist.

Das hat man nun davon, dass man die Weihnachtsgeschenke so zeitig gekauft hat.

peterson Thovan „Reicht auch. Außer natürlich der Händler sieht nicht ein, dass die...“
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Die Sachmängelhaftung hat mit dem Widerrufsrecht gar nichts zu tun. (Äpfel und Birnen)

Thovan peterson „Die Sachmängelhaftung hat mit dem Widerrufsrecht gar nichts zu tun. Äpfel und...“
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Das ist mir schon klar.

Und nun erkläre das mal einem CallCenter-Agent.

Nur mal zur Info:
Handy im Ladengeschäft eines großen Deutschen Netzbetreibers angeschaut. Dort vorgestelltes Gerät hatte zu diesem Zeitpunkt KEIN Branding, Tasten unter dem Display waren mit Funktionen wie "Menü" und "Telefonbuch" belegt.
Diese Tasten sind Sensortasten. Sie haben also keinen Druckpunkt sondern eine leichte Berührung ist ausreichend.

Vertrag per Hotline nun verlängetr, diesen Handytap als subventioniertes Gerät ausgewählt.
Handy wird am 09.12. geliefert.
Da es ein Weihnachtsgeschenk sein soll, wird die Sendung nur auf Vollständigkeit geprüft.

Am 24. dann das böse Erwachen:
Das Handy hat ein Branding des Netzbetreibers, die Sensortasten unter dem Display sind beide mit Internetfunktionen belegt.
Eine Änderung der Tastenbelegung ist bei diesem Modell nicht möglich.
Man ist nun gezwungen immer die Tastensperre zu verwenden um unnötige Kosten zu vermeiden.
(Alleine durch das In-Betrieb-nehmen nach dem Auspacken, sind schon ungewollte Internetkosten entstanden.)
Also liegt das Gerät seit dem bei mir ungenutzt, ich habe jemand Enttäuschtes - weil das Weihnachtsgeschenk "Schrott" ist - zu Hause und hatte eine Odyssee der Weiterverbindungen bei der 01805er Hotline hinter mir, die von unfreundlich & unverschämt über stur auf abgelaufene Widerrufsfrist pochend bis hin zu wenigstens bemüht reichte und 40 Minuten andauerte.

Fazit: ich muss mein Anliegen schriftlich vorbringen und bin laut Meinung des wenigstens um Klärung bemühten Call-Center-Agents dem Good-Willdes Netzbetreibers ausgeliefert um eine Kulanzregelung zu erreichen.

Ich sehe das anders:
Für mich ist das ein klarer Sachmangel, da ich nicht das bestellte Handy erhalten habe, sondern das bestellte Handy MIT manipulierter Software.
Ich hatte entweder einen Austausch oder ein Entbranding durch den Netzbetreiber angestrebt (da dieser seine Handies laut Auskunft selbst brandet).
Oder zumindest eine schriftliche Zusicherung, dass ich bei selbstständigem Entbranden durch den Handyhersteller oder eine Fachfirma, die Garantie nicht verliere.

Nun harre ich der Dinge die da kommen.
Bzw. der Antwort auf mein Fax.

peterson Thovan „Das ist mir schon klar. Und nun erkläre das mal einem CallCenter-Agent. Nur mal...“
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Ich würde denen das Teil zurückschicken (natürlich versichert) und das Gerät verlangen, welches dort angepriesen wurde.
Dazu kann man das BGB anführen und mit Rechtsbeistand drohen.

Nix lange Fax usw.
Die kommen auf den Trichter und behaupten, kein Fay bekommen zu haben.
Das gibt sogar Firmen, die behaupten leere Einschreiben bekommen zu haben.

Eine Postkarte als Einschreiben wirkt da Wunder.

bechri Thovan „Gesetzliche Frist für Widerruf“
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Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem: Ich habe einen DVD-Brenner mir vor 2 1/2 Wochen liefern lassen. Somit währe die Frist zum Zurückschicken abgelaufen, habe aber beim Hersteller Asus gelesen, dass das Produkt 1 Jahr Garantie ab dem Herstellungsdatum (bei mir Sept. 2007) hat.

Heißt das, dass ich das Gerät trotzdem zurück schicken kann und Ersatz bekomme?

Wäre über eine Beratung sehr dankbar.

MfG
BeChri

peterson bechri „Hallo, ich habe ein ähnliches Problem: Ich habe einen DVD-Brenner mir vor 2 1/2...“
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Schau bei ASUS in die AGB rein. Dort steht drin, wie lange Widerrufsrecht bzw. Rücktrittsrecht.

Garantie bedeutet, daß Du denen das zur Reparatur schicken kannst, aber wenn es nicht defekt ist, dann greift ja auch keine Garantie.

peterson Nachtrag zu: „Schau bei ASUS in die AGB rein. Dort steht drin, wie lange Widerrufsrecht bzw....“
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Auf der ASUS-Seite gibt es keine AGB.

In dem Fall müssen sie Dir auf der Rechnung einen Widerrufsbelehrung mitgegeben haben.
Ist sowas nicht dabei, hast Du unbegrenztes Widerrufsrecht.