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chrissv2 Olaf19 „Gebrüder Schmidtlein zu 24.000 ? Vertragsstrafe verknackt“
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Wie schon in den Kommentaren zu dem Artikel geschrieben, sin die 24000 Euro eher ein Witz.
Ich möchte nicht wissen wie viel Knete die damit gemacht haben.... doch eigentlich schon ;-)


mfg
chris


gelöscht_137978 Olaf19 „Gebrüder Schmidtlein zu 24.000 ? Vertragsstrafe verknackt“
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diese Strafe ist eher lächerlich.

Diesen Typen hätte ich noch 1 oder 2 Nullen angehängt.

Die lachen sich nen Ast über diese Strafe. Morgen machen sie weiter.......

Herid Junior gelöscht_137978 „diese Strafe ist eher lächerlich. Diesen Typen hätte ich noch 1 oder 2 Nullen...“
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> Nun hackt doch nicht so auf den armen Brüdern herum! Ist ja nicht so, als wären das Raubkopierer oder Videopiraten... >

Herid Junior Nachtrag zu: „ Nun hackt doch nicht so auf den armen Brüdern herum! Ist ja nicht so, als...“
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Soviel zum Thema HTML; in den Winkelklammern sollten eigentlich Sarkasmus-tags stehen, damit der ironische Unterton auch angemessen rüberkommt.

Olaf19 Herid Junior „Uups“
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<sarkasmus>
Das kommt davon, wenn man unerlaubte HTML-Tags einsetzt :-)
</sarkasmus>

(Du hättest die offene spitze Klammer durch die Zeichenfolge &lt; ersetzen müssen, damit der Browser nicht versucht, die Klammer als Beginn eines Tags zu interpretieren.)

Cheers
Olaf

siggi12 Olaf19 „Gebrüder Schmidtlein zu 24.000 ? Vertragsstrafe verknackt“
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Sicher ein Schritt in die richtige richtung.

Tilo Nachdenklich Olaf19 „Gebrüder Schmidtlein zu 24.000 ? Vertragsstrafe verknackt“
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Verurteilt? - Eine Einladung so fortzufahren!

Was würde passieren, wenn ich notorisch vergesse an der Tankstelle zu bezahlen? Welches Verhältnis von Schaden zu Strafe würde sich da ergeben?

Olaf19 Nachtrag zu: „Gebrüder Schmidtlein zu 24.000 ? Vertragsstrafe verknackt“
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...ein bisschen recht habt ihr sicherlich alle, aber am meisten kann ich siggi beipflichten: Die Richtung stimmt.

Man muss bedenken, dass es sich bei den 24.000 € ausschließlich um die Strafe handelt, d.h. die Schmidtleins müssten darüber hinaus - meinem bescheidenen Rechtsverständnis nach - noch damit rechnen, dass unrechtmäßig erzielte Gewinne abgeschöpft werden. Da könnte durchaus ein Vielfaches dieser Summe herauskommen, oder liege ich jetzt komplett falsch?

CU
Olaf

Schluckauf Olaf19 „Gebrüder Schmidtlein zu 24.000 ? Vertragsstrafe verknackt“
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Nicht das ich diese Halunken in Schutz nehmen möchte. Auch ich finde es gut das sie endlich mal einen Denkzettel erhalten haben. Aber andererseits finde ich auch die Verhaltensweise der User die immer auf "OK" klicken und bestätigen das sie die AGBs gelesen haben und sich damit Einverstanden erklären schockierend.

Leute wacht endlich auf!!!

gelöscht_137978 Schluckauf „Nicht das ich diese Halunken in Schutz nehmen möchte. Auch ich finde es gut das...“
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Du schreibst:
"Aber andererseits finde ich auch die Verhaltensweise der User die immer auf "OK" klicken und bestätigen das sie die AGBs gelesen haben und sich damit Einverstanden erklären schockierend."

Dazu folgendes.
Dumme Leute wird es immer geben. Schnell, schnell, weiterklicken, nicht richtig lesen.......alles bekannt.

Macht macht aber betrügerische Absicht nicht rechtens, oder?

Olaf19 gelöscht_137978 „@Schluckauf“
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Mein Eindruck ist, dass viele User sich überhaupt nicht darüber klar sind, dass es durchaus möglich ist, im Internet per Mausklick oder auch am Telefon rechtsverbindliche Geschäfte abzuschließen.

Mich erinnert das alles lebhaft an die Zeit, als ich noch in der Abonnenten-Betreuung für ein großes Verlagshaus gearbeitet habe. Eine der beliebtesten Standard-Ausreden war immer der Satz "ich bekomme ihre Zeitschrift, obwohl ich gar nichts unterschrieben habe" - was für ein Blödsinn! Im Supermarkt unterschreibe ich auch nichts, trotzdem erhalte ich die Ware...

Wenn allerdings ganz bewusst versucht wird, Leute aufs Glatteis zu führen, indem der Vertragscharakter des entscheidenden Mausklicks ganz bewusst verschleiert wird, dann kann man schon von unlauteren Absichten sprechen.

CU
Olaf

Schluckauf gelöscht_137978 „@Schluckauf“
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Natürlich wird es immer dumme Leute geben. Ich habe auch auch nicht gesagt das betrügerische Absicht rechtens sei. ganz im Gegenteil.

Dennoch haben alle diese Seiten eines gemeinsam: Man muß bestätigen die AGBs gelesen zu haben und sich mit ihnen einverstanden erklären. Und die Fahrlässigkeit oder Dummheit finde ich erschreckend. Nichts anderes habe ich zum Ausdruck bringen wollen.