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garantieleistung meines druckers

Michael236 / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

ich habe mir vor einem jahr einen pc mit drucker und bildschirm bei netto im angebot gekauft.jetzt druckt der drucker auch nach mehrmaligem reinigen des druckkopfes anstatt schwarz-weiß, grün-weiß.nach anfrage bei netto wurde mir gesagt das sie keine geräte annehmen dürfen und ich mich an eine servicenummer wenden soll(auf meine kosten)dort wurde mir gesagt das ich das gerät einschicken muß die kosten trage wieder ich. IST DAS SO KORREKT ??? es ist immerhin ein garantiefall! dann kommt es mir ja fast billiger wenn ich einen neuen kaufe.

Kolti Michael236 „garantieleistung meines druckers“
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Ist denn da ein Jahr Garantie drauf?
Wenn ja, was steht in der Garantieurkunde?

Gewährleistung ist was völlig anderes.
Diese beträgt zwei Jahre. Dazu solltest Du mal im BGB nachlesen.

anubis5 Michael236 „garantieleistung meines druckers“
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Hallo Michael236,
soweit noch eine Gewährleistung vom Verkäufer besteht "muss" der Verkäufer die Ware annehmen und für die
ordnungsmäßige Wiederherstellung der Ware sorgen.Und zwar auf sine Kosten.
Ich würde beim Verkäufer darauf bestehen,daß er die Ware zurücknimmt oder reparieren läßt.
Der Verkäufer weiß genau daß er das muss.Aber es sind nun mal die Kosten die "ER"dafür übernehmen muß.
Aber so mancher Verkäufer in so einem Supermarkt weiss das nicht.

Olaf19 anubis5 „Hallo Michael236, soweit noch eine Gewährleistung vom Verkäufer besteht muss...“
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> soweit noch eine Gewährleistung vom Verkäufer besteht "muss" der Verkäufer die Ware annehmen
> und für die ordnungsmäßige Wiederherstellung der Ware sorgen. Und zwar auf seine Kosten.


Soweit die Theorie... in der Praxis sieht es für den Käufer leider nicht ganz so gut aus. Nur in den ersten 6 Monaten läuft es etwa so wie du gesagt hast - danach gilt das Prinzip der Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muss beweisen, dass das Gerät von Anfang an den beschriebenen Mangel gehabt hat. Und das ist für den Käufer fast unmöglich - die Kosten für einen Gutachter dürften den Wert des Gerätes jedenfalls bei weitem übersteigen.

Aussichtsreicher wäre in der Tat eine Garantieabwicklung über den Hersteller - sofern dieser eine gibt. Wie Kolti schon sagte, das müsste Michael erstmal nachlesen.

CU
Olaf

RW1 Michael236 „garantieleistung meines druckers“
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Hallo Michael236. Ja, das ist korrekt. (siehe Olafs Posting wg. Beweislast). Sollte es sich jedoch wirklich um einen Garantiefall handeln, hast Du Anspruch auf Ausgleich Deiner Kosten.

Jedoch wird es wahrscheinlich folgender massen laufen:
Entweder es ist keine Garantie, dann bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen
oder
es ist ein Garantiefall, dann wird der Service des Druckers, wenn er klever ist, Dir mitteilen, dass Dein Drucker kein Garantiefall ist, aber sie aus Kulanz Dir einen Ersatzdrucker stellen. Und; Du bleibst wieder auf Deinen Kosten sitzen!

Vielleicht schaust Du mal nach wie teuer (oder eher billig) ein ähnliches Modell heute ist.

Solltest Du mit dem Gedanken spielen einen neuen Drucker zu kaufen, überleg Dir gut ob Du wirklich "Farbe" brauchst. Wenn nein, kauf Dir einen Laserdrucker, die gibts bereits ab 130€ und bei mir langt eine Kartusche bisher schon länger als 3 Jahre!