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Entsorgung nicht kostenlos?

Achim20 / 12 Antworten / Baumansicht Nickles

Kann gut sein, dass ich mich irre, aber müssen PC- und Elektrowarenhändler defekte Altgeräte nicht kostenlos zurücknehmen und für ihre Entsorgung sorgen?
Wollte gestern meinen defekten Tintenstrahldrucker bei meinem Local Dealer abgeben, aber der wollte dafür 20 Euro haben.

Olaf19 Achim20 „Entsorgung nicht kostenlos?“
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...und auch nicht zu ändern, denn der Händler muss ja seinerseits Abgaben zahlen, und zwar sowohl

- für die Menge an Neugeräten, die er selbst in Verkehr bringt, als auch
- für die Menge an Altgeräten, die ihm Kunden zur Entsorgung bringen,

d.h. er würde draufzahlen, wenn er das gebührenfrei macht.
Bring das Teil doch zum Recyclinghof, da bezahlst du nichts.

CU
Olaf

gelöscht_84526 Achim20 „Entsorgung nicht kostenlos?“
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Das gilt wohl eher, wenn du einen neuen Drucker kaufst.

Kostenlos abgeben kannst du sowas bei einer entsprechenden Annahmestelle, also dort, wo du auch deinen Sperrmüll kostenlos abgeben kannst. So habe ich erst vor zwei oder drei Wochen dort 3 Kühlschränke, 6 alte Monitore und diverse andere Kleinelektrogeräte abgegeben. Alles Teile, die sich im Laufe der Jahre angesammelt hatten und für deren Entsorgung ich vor noch gar nicht so langer Zeit richtig Knete hätte abdrücken müssen.

Gruß

Olaf19 gelöscht_84526 „Das gilt wohl eher, wenn du einen neuen Drucker kaufst. Kostenlos abgeben kannst...“
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Moin Heinz,

selbst wenn Achim ein neues Gerät kauft, ist der Händler afaik nicht verpflichtet, ein Altgerät kostenlos zurückzunehmen, auch wenn der Händler bei dem ich mich kürzlich erkundigt hatte, dies (auf Kulanz?) so gemacht hätte.

Der Knackpunkt ist ja, dass der Händler bereits die Recycling-Gebühren für das neu verkaufte Gerät an der Hacke hat. Wenn er jetzt noch das Altgerät kostenfrei übernimmt, zahlt er doppelt. Wenn er sich darauf einlässt, ohne Extra-Gebühren zu verlangen, dann muss er diese Summen eben bei seiner Preiskalkulation mit einrechnen.

Wie mans dreht und wendet, am Ende zahlt doch immer der Verbraucher... bzw. wenn der Händler jedes Altgerät einzeln abrechnet, dann zahlen wenigstens nur die Leute, die viele Geräte verschleißen und nicht die Allgemeinheit. So gesehen ist das Verhalten von Achims Händler sogar eher gerechter, als wenn er auf alle Neugeräte eine Recyclingpauschale aufschlüge.

Letztlich ist das wie mit der Betriebskostenabrechnung bei der Miete: Wenn mein Nachbar ein Energie- und Wasserverschwender ist, dann soll er das gefälligst selbst bezahlen. Ich würde Sturm dagegen laufen, wenn ich das per Umlageverfahren mittragen sollte. Man zahlt sowieso schon viel zu viel für den Mist, den andere verzapfen - aber das führt jetzt zu weit.

CU
Olaf

Achim20 Olaf19 „Moin Heinz, selbst wenn Achim ein neues Gerät kauft, ist der Händler afaik...“
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Ich danke euch.
P.S.: Natürlich war das nicht gestern, sondern vorgestern, hehe...

Andreas42 Olaf19 „Moin Heinz, selbst wenn Achim ein neues Gerät kauft, ist der Händler afaik...“
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Hi!

Ichd enke, dass kann man als Massstab nehmen: http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/doc/36297.php

Wenn ichd as richtig verstehe, hat sich mit "Rücknahme-Verordnung" eigentlich nichts für Privatmenschen eändert: sie sollen ihre Geräte weiterhin an (i.d.R. ) öffentlichen Sammelstallen abgeben. neu ist offenbar, dass "Profis" verpflichtet werden die Geräte an defineirte Sammelstellen zurückgehen zu lassen (und müssen sich vorher bei einer Stiftung www.stiftung-ear.de registrieren lassen um an einer Art Sammelpool teilzubnehmen).

Hat mich übrigends auch überrascht, ich dachte ursprünglich auch, dass man die Geräte nun da zurückgeben kann, wo man sie gekauft hat (ist aber halt für Privatmenschen weiterhin nicht si).

Bis dann
Andreas

Olaf19 Andreas42 „Allgemeine Info“
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> neu ist offenbar, dass "Profis" verpflichtet werden die Geräte an defineirte Sammelstellen zurückgehen zu lassen
> (und müssen sich vorher bei einer Stiftung www.stiftung-ear.de registrieren lassen um an einer Art Sammelpool teilzubnehmen).


Hi Andreas, das ist richtig - so kann man das sagen.

Betroffen sind alle Händler, die Elektrogeräte in Verkehr bringen, darüber hinaus der sog. "Erst-in-Verkehr-Bringer", z.B. deutsche Hersteller oder Importeure, die an deutsche Groß- und Einzelhändler und sonstige gewerbliche Abnehmer weiter verkaufen.

Darüber hinaus kann man einen Vertrag mit einem Dienstleister - z.B. Take e-way - abschließen, der einem die bürokratische Prozedur der Anmeldung bei der EAR-Stiftung abnimmt. D.h. man muss diesem Dienstleister lediglich einmal monatlich mitteilen, wie viel potenziellen Elektroschrott man in Verkehr gebracht hat, und zu welcher Kategorie der gehört - z.B. Unterhaltungselektronik ohne Fernsehgeräte, Kühlschränke, Lampen, Fernsehgeräte... nach der Kategorie richtet sich auch, ob nach Stückzahl, Volumen oder Gewicht abgerechnet wird und was die Abrechnungseinheit kostet.

Danke für den Link!

CU
Olaf

Dr. Dooley Achim20 „Entsorgung nicht kostenlos?“
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Soweit ich weiss ist nicht der Händler sondern der Hersteller dazu verpflichtet, das bedeutet du kannst das Zeug dahin schicken, was letztendlich wohl teurer ist, als beim Bauhof deiner Stadt abzugeben.

Olaf19 Dr. Dooley „Soweit ich weiss ist nicht der Händler sondern der Hersteller dazu...“
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...der Hersteller hat sich ja schon von seiner Rücknahmepflicht "freigekauft", indem er bereits Elektroschrott-Entsorgungsgebühren an die EAR-Stiftung zahlen muss, sobald er hergestellte Ware in Verkehr bringt. Als Gegenleistung dafür nimmt er dann die Ware nicht selbst zurück, sondern überlässt dies den Recyclinghöfen und Händlern.

Was mir dagegen nicht 100% klar ist, wie es zu den "Doppel-Abrechnungen" kommt:

- der Hersteller hat als "Erst-in-Verkehr-Bringer" bereits seinen Obulus entrichtet, der Händler muss aber für jedes verkaufte Gerät noch einmal zahlen
- der Händler zahlt sowohl für verkaufte Geräte als auch für zurückgebrachte Altgeräte, also letztlich auch wieder doppelt.

Sinn ergibt das nur dann, wenn es sich bei den Altgeräten um Geräte handelt, die in Verkehr gebracht wurden, bevor es die E-Schrott-Verordnung gab. Für die wäre dann ja noch gar nichts gezahlt worden. Dann allerdings müsste das eine Übergangsregelung sein, denn irgendwann wird es solche Geräte ja gar nicht mehr geben.

CU
Olaf

Dr. Dooley Olaf19 „Nicht ganz...“
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Die billigste Art ist immernoch, das Zeug bei ebay zu "verschrotten" - allerdings kanns auch sein, wenigstens zahlt man nicht drauf, wenn man Glück hat und das Teil ohne Aufwand verkauft wird für einen Euro

Conqueror Achim20 „Entsorgung nicht kostenlos?“
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Bei uns kann man dort den Elektronikschrott kostenlos abgeben !

Dr. Dooley Conqueror „Habt Ihr keinen Wertstoffhof“
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Ist bei uns der Bauhof

Olaf19 Dr. Dooley „Habt Ihr keinen Wertstoffhof“
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...stand aber auch schon in meinem ersten Posting. Ist ja im Grunde auch wurscht wie sich das Ding schimpft - entscheidend ist nur, dass es kommunale Sammelstellen für Elektroschrott gibt, bei denen man seine ausrangierten Sachen kostenfrei abgeben kann.

CU
Olaf