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Aus gegebenem Anlass: www.usenext.de

Kolti / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

www.usenext.de ist eine Internetfirma, die Dienstleistungen in Form von Internetzugängen anbietet.

Um Kunden zu gewinnen, bietet sie ein 14-tägiges Testabonnement jetzt kostenlos, früher für 1,00 Euro an.

Beim Anmelden muss man sämtliche Daten einschließlich der Kontonummer angeben, um der Firma das Abbuchen zu ermöglichen.
Eigentlich muss es einem schon merkwürdig vorkommen, wenn bei einem kostenlosen Angebot nach der Kontonummer verlangt wird.
Wenn die 14-tägige Testzeit abgelaufen ist, dann beginnt ein Einjahresvertrag mit erheblichen Gebühren.

Merkwürdigerweise verpassen Kunden, die das 14-Tage-Abo in Anspruch genommen haben, oft die Kündigungsfrist.
Manchmal kommt es sogar vor, daß die "Kunden" gar nicht wissen, dass sie dort einen Vertrag haben.

Wenn man sich mal das Anmeldeverfahren genauer betrachtet, dann gibt man dort auf zwei Seiten alle notwendigen Daten ein und bekommt aus Sicherheitsgründen einen Freischaltcode per Telefon.

Mir ist folgendes passiert:

Ein "Kunde" hat sich dort mit Phantasiedaten angemeldet, hat aber meine Kontonummer angegeben. Per Telefonnummer den den Freischaltcode bekommen. Geprüft wird bei diesem Verfahren seitens der Firma gar nichts.

Aufgrund dieser Anmeldung hat Usenet dann sofort den ersten Euro bei mir abgebucht. Nun ja, unrichtige Abbuchungen werden selbstverständlich storniert. Ein paar Tage später, kam dann die nächste Abbuchung von ca. 100 EUR. Die ließ ich logischerweise auch platzen.

Nun begann ich zu schauen, was das denn für ein Verein ist. Höflicherweise schrieb ich denen, man möge doch mein Konto in Ruhe lassen, da uns keinerlei Vertragsbedingungen verbinde.

Wie es bei solchen Firmen ist:
Sie glauben einem nicht. Sie gehen einfach davon aus, dass man sich vor Zahlungen drücken will. So wurde mir dann schon mal ein Inkassoverfahren und andere rechtliche Schritte angedroht.

Man kann, wenn man Lust hat, das Spiel bis zum Ende ausreizen. Es wird dann eventuell vor Gericht enden.
Meistens endet es da aber nicht, da solche Firmen ja nachweisen müssen, dass sie eine Dienstleistung erbracht haben und das können sie nicht.
Für solche Dinge braucht man keinen Rechtsanwalt, man muß nur auf rechtliche Dinge wie z.B. Mahnbescheide fristgerecht reagieren.

Dieses war mir aber einfach zu blöd. So habe ich dann meine Kontoauszüge genommen und bin zur Polizei marschiert und habe eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Das Ende vom Lied war, dass man nach dreimonatiger Recherche den bösen Buben fand, nämlich aufgrund seiner Telefonnummer und möglichen Internetnutzungen.
Der Herr Staatsanwalt aus Münster stellte das Verfahren ein, weil der böse Bube unbelastet war und seiner Meinung nach durch das Ermittlungsverfahren sehr "beeindruckt" war.
Heute weiß ich, dass ich keine Strafanzeige, sondern einen Strafantrag hätte stellen müssen. Dann wäre nichts so einfach eingestellt worden.

Sollte irgend jemand das gleiche Problem haben, so gilt der alte Feuerwehrspruch:
Ruhe bewahren.
Die kochen auch nur mit Wasser. Und... die sind beweispflichtig.
Wenn man also tatsächlich keine Daten bei solchen Unternehmen abgegeben hat und auch Familienmitglieder nicht beteiligt sind, dann hat man auch nichts zu befürchten.

Man sollte nur generell vorsichtig sein, wo man Daten eingibt.
Die Internetkriminalität hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass es kaum noch möglich ist, da gezielt einzuschreiten.
Ein Paradebeispiel für den Internet-Tatort ist ebay. Aber das ist schon wieder ein anderes Thema.

Crazy Eye Kolti „Aus gegebenem Anlass: www.usenext.de“
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Auch wenn es nicht ganz ins Thema passt, die Phantasiedaten zusammen mit deiner Kontonummer, waren die wirklich so aus der Luft gegriffen oder hatte der betrüger irgendwo deinen Namen in verbindung mit deiner Kontonumemr aufgeschnappt? Wieso ich frage, wenn ich was überweis und nbeim entfängerfeld einen falschen Namen eintrag wird es zumindest afaik bei Onlineüberweisungen storniert, daraufhin würd ich das selbe bei einzugsermächtigungen tippen die ohne deinen richtigen Familiennamen in auftrag gegeben werden.

Kolti Crazy Eye „Auch wenn es nicht ganz ins Thema passt, die Phantasiedaten zusammen mit deiner...“
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Es war NUR meine Kontonummer, die Adresse war eine andere.
Unter 100 EUR prüft da keiner.

Überweisung und Lastschrift sind verschiedene Dinge.

Crazy Eye Kolti „@Crazy“
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Ok danke,

klar sind es unterschiedliche Sachen aber ich hät gedacht das man das selbe Prüfverfahren verwenden könnte ... Man muß ja irgendeinen Beleg haben das XY einen wirklichd en auftrag zu diesen lastschrift verfahren gegeben hat und da wär das ein offensichtliches Prüfkriterium, aber scheinbar nur für mich und nicht für die banken ;)

Kolti Crazy Eye „@Crazy“
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Nö.

Wenn ich bei Dir was abbuche, dann glaubt man mir das, wenn ich eine große Firma habe.
Die machen das ja auch elektronisch. Da prüft keiner.
Früher wurden die Abbuchungen mit Diskette reingereicht.

Du hast ja im Gegensatz zu einer Überweisung die Möglichkeit, der Lastschrift zu widersprechen.

Crazy Eye Kolti „@Crazy“
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aber auch nicht unendlich lang, und ich muß gestehen das es bei mir teilweise dauert bis ich meine Kontoauszüge kontrolliere ;) Und wie lang war die frist 2 Wochen? Wenn diese vermutung richtig ist, überschreit ich sie in mindestens 50% der Fälle.

Amenophis IV Crazy Eye „@Crazy“
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Abbuchung können 6 Wochen lang rückgängig gemacht werden.

Kolti Amenophis IV „Abbuchung können 6 Wochen lang rückgängig gemacht werden.“
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Die 6-Wochen-Frist wollen uns die Banken weismachen.
Du kanst Dein Geld selbstverständlich auch noch viel später zurückfordern.
Die genauen Verfallsfristen findet man sicherlich im BGB.

Crazy Eye Kolti „Die 6-Wochen-Frist wollen uns die Banken weismachen. Du kanst Dein Geld...“
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Dann kann man es ja wirklich selbst kontrollieren ;)

out-freyn Amenophis IV „Abbuchung können 6 Wochen lang rückgängig gemacht werden.“
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Abbuchung können 6 Wochen lang rückgängig gemacht werden.

Die 6 Wochen sind die Frist, die für die Banken untereinander gelten. Da Du als Kunde deren Abkommen nicht beigetreten bist, gelten die 6 Wochen aber keinesfalls für Dich. Dazu gibt's auch ein Urteil des BGH (AZ: XII ZR 271/94).

Evtl. steht in den AGB der Bank nun, dass die Frist zur Lastschriftrückgabe 6 Wochen nach dem darauffolgenden Rechnungsabschluss endet.
Tom West Kolti „Aus gegebenem Anlass: www.usenext.de“
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Heute weiß ich, dass ich keine Strafanzeige, sondern einen Strafantrag hätte stellen müssen. Dann wäre nichts so einfach eingestellt worden.
. Und wieso?

In Deinem Fall wohl kein Unterschied.
Kolti Tom West „Heute weiß ich, dass ich keine Strafanzeige, sondern einen Strafantrag hätte...“
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Ob es in meinem Fall einen Unterschied gemacht hätte, weiß ich nicht.
Liegt daran, dass ich es noch nicht geschafft habe, Jura zu studieren.

Aber wenn Du den Unterscheid wissen willst: Googlen & Lesen

http://www.th-h.de/infos/jura/strafanzeige-strafantrag.php

Tilo Nachdenklich Kolti „Aus gegebenem Anlass: www.usenext.de“
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Es bleibt aber unbefriedigend. Dass sich jedermann einfach mal per Einzugsverfahren bedienen kann, wenn er eine Kontonummer angibt...
Das Strafziel Abschreckung wird wohl auch gar nicht mehr angepeilt bei derartigen Trend-Straftaten.

REPI Kolti „Aus gegebenem Anlass: www.usenext.de“
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Denn selben Fall hatte ich vor ca. einem Jahr in der Firma. Da hat auch eine Banause unser Firmenkonto angegeben. Die(Buchhaltung) haben es aber erst nach 3 Monaten gemerkt, wo bereits, bedingt durch recht hohen Traffic, den der Gauner verursacht hat, schon 300 € bezahlt waren, eh man mal in der DV Abteilung nachfragte.

Die ganze Sache ging dann an unseren "Hausanwalt". Was dann dabei herauskam, habe ich jedoch nicht mehr erfahren.

Meine Info damals ergab auch, dass der Betrüger nur über die Telefonnummer zu ermitteln sei, über die er den Freischaltcode bekommen hat.

Warum zieht der Gesetzgeber nicht nach und lässt das Internet immer mehr zum rechtsfreien Raum verkommen, wo teilweise die Rechtsgrundlage umgedreht ist, nämlich man seine Unschuld beweisen muss?

Tilo Nachdenklich REPI „Denn selben Fall hatte ich vor ca. einem Jahr in der Firma. Da hat auch eine...“
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"Warum zieht der Gesetzgeber nicht nach und lässt das Internet immer mehr zum rechtsfreien Raum verkommen, wo teilweise die Rechtsgrundlage umgedreht ist, nämlich man seine Unschuld beweisen muss?"

Je mehr Trouble die Leute am Hals haben, je mehr sie ausgelastet und ausgepowert sind, desto weniger können sie sich um Politik kümmern oder laut aufregen, das emotionale Konto "Aufregung" ist mehr als gedeckt. Und so läuft die Umleitung der Profite immer besser von unten nach oben.

Vergleich:
Das ist so wie bei Autowerkstätten. Diejenigen, die nicht so perfekt reparieren, die haben den größten Umsatz. Und der klamme Kunde wird ganz demütig, wenn er kein neues Auto kaufen kann und sich nicht mehr Richtung einer anderen Werkstatt (und Automarke) absetzen kann.

Und die vielen kleinen Firmen sind überhaupt nicht besser dran als Privatleute, die ersticken in Bürokratie und Abgaben, die bauen keine Lobby auf.

Ich denke beim Verfassungsgericht hat man noch kaum kapiert, dass da im Kleinen eine besondere Sorgepflicht besteht, weil sonst die Bürgerrechte und das Wachstum den Bach runtergehen.