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Gillt das Rückgabegesetz auch für eBay?

Turboman / 18 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi,


desöfteren trifft man auf Verkäufer, die für eine Rücknahme 5€ behalten. Dabei kostet die ebay auktion gerade mal 2€. Und normale Intenetgeschäfte nehmen ja auch immer die Ware ohne was zu behalten zurück. Die bieten obendrein auch noch kostenlose Rücksendung ab 40€. Muss das also nicht auch bei ebay für gewerbliche Verkäufer so sein?

GarfTermy Turboman „Gillt das Rückgabegesetz auch für eBay?“
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man muß dabei privat von gewerblich unterscheiden. das fernabsatzgesetz gilt nur für gewerbliche verkäufer.

eine gebühr ist dabei laut gesetz NICHT zulässig.

;-)

Kolti GarfTermy „man muß dabei privat von gewerblich unterscheiden. das fernabsatzgesetz gilt...“
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Aber die Portokosten unter 40 €

hundevatta Turboman „Gillt das Rückgabegesetz auch für eBay?“
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Selbst die Grenzen von privat und gewerblich sind nicht klar - Gerichte haben 10 regelmässige Versteigerungen im Monat schon mal als gewerblich eingestuft. Aber das ist eine nicht klar festgelegte Sache.
Mir sind auch schon Verkäufer mit so dubiosen Formulierungen wie: Klar haben Sie Widerrufsrecht - aber ich ziehe pro Tag ab Kauf 1% Prozent der Kaufsumme ab. Oder ...behalte mir die Kürzung des Kaufpreises um 5 EURO vor.
Iss nich! Widerrufsrecht bedeutet (intakte) Ware gegen vollen Kaufpreis zurück. Wie Kolti schon anmerkte sind nur bei unter 40 EURO Warenwert die Portokosten vom Käufer zu tragen.
Im Moment läuft bei ebay die grosse Abmahnwelle - Verkäufer mit so dubiosen AGB sind ein beliebtes Ziel der Verbraucherzentralen und werden im Falle der Abmahnung im Schnitt 1500 EURO los.

Kolti hundevatta „Selbst die Grenzen von privat und gewerblich sind nicht klar - Gerichte haben 10...“
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Hundevatta, Du irrst.
Das Schreiben der Wettbewerbszentrale kostet genau 189,00 € und es wird für den Wiederholungsfall 4.000,00 € Strafe angedroht.

hundevatta Kolti „Hundevatta, Du irrst. Das Schreiben der Wettbewerbszentrale kostet genau 189,00...“
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Glücklicherweise bin ich noch nie betroffen gewesen. Ich habe meine "Weisheit" über die 1500 EURO aus dem Ebay-Forum, in dem in letzter Zeit immer mehr Verkäufer Ihre jeweiligen Strafen nennen. Und dort hat einer, der seine AGB zwar verändert, aber leider wieder falsch formuliert hatte eine Summe von 1500 genannt. (Der berühmt-berüchtigte Passus: Widerrufsrecht bei Sofortkauf und einem festen Preis ja - bei einer Auktion nicht!)
Du wirst deine Quellen haben und ich will dir wirklich nicht widersprechen.
Ob 1500 oder 4000 - die Abmahnwelle bei Ebay rollt jedenfalls.

Kolti hundevatta „Glücklicherweise bin ich noch nie betroffen gewesen. Ich habe meine Weisheit...“
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hundevatta Kolti „“
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Danke für den Scan - jetzt weiss ich endlich wie die Dinger aussehen. Und besser hier von dir als selber bekommen... ;o))

Kolti hundevatta „Danke für den Scan - jetzt weiss ich endlich wie die Dinger aussehen. Und...“
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wenn manche Heinis Ärger machen, dann muß man die auch dort melden.
Ist immer wieder lustig.

Mummins Turboman „Gillt das Rückgabegesetz auch für eBay?“
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Grundsätzlich ist es so geregelt, dass das FAG nur bei gewerblichen Angeboten zum Sofortkauf Preis gilt. Hat die Ware nen Wert unter 40€ muss das Rückporto vom Käufer getragen werden, darüber vom Verkäufer. Die Ware kann nach Erhalt geprüft werden, in dem Umfang wie man es im Laden könnte. Dabei darf aber keine Verschlechterung der Ware einhergehen, d. h. man darf die Verpackung nicht beschädigen und die Sache nicht tagelang benutzen. Wer etwas ordentlich auspackt kurz testet es wieder ordentlich einpackt wird keine Probleme haben. Sollte aber eine Beschädigung oder Verschlechterung erfolgen darf der Verkäufer einen Betrag gem. der Verschlechterung abziehen.

Thomas69 Turboman „Gillt das Rückgabegesetz auch für eBay?“
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Fragt doch einfach mal einen Rechtsanwalt, ich hab jedenfalls mein Geld regelmäßig zurückerhalten. Das muß man sich doch nur mal überlegen, da verkauft Dir einer Mist, ja, und Du sollst dafür auch noch Kosten übernehmen?
Auch diese "bis zu einem Wert von 40€", alles Müll, so meine Erfahrung!
Übrigens sind wir so ziemlich das einzige ebayLand in welchem dieses EU Gesetz für Garantie etc. bei 80% der Versteigerungen strapaziert wird. In den Staaten mußt Du Mängel fotografisch darstellen. Eine stinkende Lederjacke z.B. hat mit Garantie viel zu tun, es gibt nämlich auch noch die arglistige Täuschung!!!!

Kolti Thomas69 „Fragt doch einfach mal einen Rechtsanwalt, ich hab jedenfalls mein Geld...“
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Jeder der was von EU-Gesetz in seine Angebote reinschreibt, hat keine Ahnung und es irgendwo abgeschrieben.
Maßgebend in DE ist das BGB, dort ist alles geregelt.

Und Versteigerungen gibt es bei eBay eh nicht, sondern nur Verkauf gegen Höchstgebot.

signalton Kolti „Jeder der was von EU-Gesetz in seine Angebote reinschreibt, hat keine Ahnung und...“
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>>>Jeder der was von EU-Gesetz in seine Angebote reinschreibt, hat keine Ahnung und es irgendwo abgeschrieben.
Maßgebend in DE ist das BGB, dort ist alles geregelt.
genau kolti ! für alle dies nicht wissen: es gibt überhaupt kein "eu recht", das ist blödsinn und wird durch 100fache widerholung net richitger. richitg is viel mehr: es gibt richtlinien von der eu die in den einzelnen staaten umgesetzt werden müssen . daher die reform des bgb zum 1.1.02. und garantie is eh freiwillig, kein mensch hat ein recht auf garantie.

aber sach mal - was isn der unterschied zwishen versteigerung, auktion und verkauf gegen höchstgebot ?? dachte das wär alles eine sosse !

hundevatta Thomas69 „Fragt doch einfach mal einen Rechtsanwalt, ich hab jedenfalls mein Geld...“
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Ich glaube du wirfst da verschiedene Sachverhalte durcheinander. Wenn dir einer "Mist verkauft", hat das mit Gewährleistung zu tun und du hast als Käufer deine gesetzlichen Rechte - Erstattung restlos usw.
Widerrufsrecht gilt sozusagen einfach so - du schickst ohne Grund die Sache innerhalb von 14 Tagen zurück.
Ich als Verkäufer habe meinen Kunden in den seltenen Fällen des Nichtgefallens auch bei einem Wert unter 40 EURO das Rückporto erstattet - hat was mit Kundenfreundlichkeit zu tun. Müssen allerdings hätte ich es nicht. Und so halten es viele Verkäufer - geh mal in die Ebayforen.
Leider ist es wie überall: Einige schwarze Schafe machen Schlagzeilen und schon ist Ebay ein einziger Ort des Verbrechens - so wie das Internet ja auch nur aus Kinderpornografie besteht... Frag die Bildzeitung!

Turboman hundevatta „Ich glaube du wirfst da verschiedene Sachverhalte durcheinander. Wenn dir einer...“
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So'n Quatsch. Fast jeder Verkäufer meint, er habe das Recht dem Käufer mit Gebühren zu belasten, weil ja für ihn dadurch ein Minusgeschäft entsteht. Also ist der Käufer der Depp, der seine Ware zurückschickt, weil der Verkäufer die Macht hat das Geld teilweise zurückzugeben. Und gegen solche Arschlochverkäufer mit Anwalt zu kommen ist wie mit Kanonen auf Fliegen schießen. Da investiert man nur seine Zeit und Mühe und Geld. Das ist es ja, was stinkt.

hundevatta Turboman „Gillt das Rückgabegesetz auch für eBay?“
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Immer wieder nett zu hören, dass seine eigene (meine) Meinung Quatsch ist - du musst es ja wissen.
"Fast jeder Verkäufer meint..." du musst ja schon unendlich Käufe getätigt haben und immer auf die Fresse gefallen sein.
Ich bin selber Verkäufer und habe in meiner Bekanntschaft viele Verkäufer. Jeder von uns macht kein Theater, tauscht um oder erstattet das Geld. Ohne Abzüge! Woher nimmst du also dein Wissen, dass fast jeder Verkäufer ein Arschlochverkäufer ist? Ich selber habe Unkosten, weil jeder sich bei Ebay anmelden und mal eben locker bieten kann und dann nicht bezahlen will. Im Gegensatz zu deiner Pauschalierung würde ich auf Grund dieser Ausnahmen nie im Leben "fast jeden Käufer" als "Arschlochkäufer" bezeichnen.
Nur so als Tipp: Beweise deine Pauschalurteile oder überdenke dein Pamphlet. Ich hasse Verallgemeinerungen.

spiderjens Turboman „Gillt das Rückgabegesetz auch für eBay?“
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Ich find Ebay ne feine Sache. Bin dreimal auf einen privaten Arschlochverkäufer sowie auch auf einen Arschlochkäufer gestossen. Das ganze bei ca 120 Geschäften. Wer sich informiert, kann dort immer noch gute Schnäppchen machen. Bei privaten Verkäufern ist es fast unmöglich, bei einem Fehlkauf ohne Verlust wegzukommen. Ansonsten wurde mir das Teil inklusive Porto ersetzt. Irgendwie hat man doch ein Gefühl, ob es ein seriöser Geschäftsmann ist oder nicht.
Grade Teile, die zB. bei Mediamarkt einen unverschämten Preis kosten sollen, bekommt man bei Ebay für die Hälfte oder noch weniger, Kabel, Adapter, etc. Und wenn ich vielleicht bei 100 Geschäften 20 Euro draufzahle wegen Arschlochkäufer/verkäufer, am Ende rechnet es sich doch.

hundevatta spiderjens „Ich find Ebay ne feine Sache. Bin dreimal auf einen privaten Arschlochverkäufer...“
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Wenn mich jemand fragt, wobei man bei einem Kauf achten soll, sage ich immer: Auf die Bewertungen! Aber nicht auf die, die der Verkäufer bekommen hat, sondern auf die vom ihm abgegebenen. Die von ihm vergebenen Formulierungen sagen viel mehr aus als seine wasweissichwieviel eigenen Bewertungen.
Wenn man in den abgegebenen Bewertungen eines Verkäufers persönliche Beleidigungen findet: Finger weg! Wer nicht fähig ist seine Kommentare sachlich abzugeben wird von mir gemieden - auch wenn seine Preise noch so gut sind!
Ich habe gerade eben wieder Provision und Einstellgebühr dank eines Spassbieters abschreiben dürfen. Die halten sich aber glücklicherweise in Grenzen; bei mir sind es bei hundert Käufern durchschnittlich höchstens zwei.

spiderjens Turboman „Gillt das Rückgabegesetz auch für eBay?“
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>>>Wenn man in den abgegebenen Bewertungen eines Verkäufers persönliche Beleidigungen findet: Finger weg! Wer nicht fähig ist seine Kommentare sachlich abzugeben wird von mir gemieden thats it:-)