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tv gerät zum 3 mal defekt, welche rechte habe ich?

solitsnake / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

hi!


 


habe mir am 06.06.2001 ein 72cm tvgerät gekauft, dies war nun schon 2 mal zur reperatur.


jetzt ist das gerät wieder defekt.


ich habe bei dem laden angerufen und gesagt das bei der 2ten reperatur der Verkäufer zu mir gesagt hat das ich beim nächsten mal mein geld zurück bekommen werde, nun arbeitet dieser verkäufer natürlich nichtmehr dort.


Die dame mit der ich jetzt gesprochen habe sagte das ich mein geld nicht zurück bekommen werde. Weiteres würde sie mir sagen wenn ich mit meinen unterlagen vorbei kommen würde.


also was muss ich jetzt in kauf nehmen?


 

schnaffke solitsnake „tv gerät zum 3 mal defekt, welche rechte habe ich?“
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Hallo, wenn der Fernseher von 2001 ist, is doch sowieso keine Garantie mehr drauf (es sei denn, der Hersteller hat ausdrücklich was anderes festgelegt). Und durch die 2 bisherigen Reparaturen wird die Garantie nicht automatisch aufgestockt. Lediglich, die Teile, die ersetzt wurden haben dann wieder Garantie (bei Ersatzteilen meist aber nur ein halbes Jahr. Seit 2002 hast du ja zwei Jahre Garantie. Innerhalb dieser Zeit muß man dem Händler 3 mal die Chance zur Nachbesserung geben. Gehts dann immer noch nicht, hat der Käufer das Recht auf Wandlung (Umtausch), Minderung (geringerer Preis) oder Schadenersatz (da bin ich jetzt nicht sicher). Das mit dem "Geld zurück" ist sicher ein heiß diskutiertes Thema, und ich bin mir nicht sicher, ob es dafür tatsächlich ein Hieb- und Stichfestes Urteil gibt (hier sind mal die Juristen unter euch Mitlesern hier gefragt). Die zwei Jahre sind ja Herstellergarantie, d.h. im Falle eines Defektes müßte der Kunde sich an den Hersteller wenden, der üblicherweise auch korrekt umtauscht, aber eben kein Geld rausrückt. Was macht aber der Kunde: er trägts zum Händler und will sein Geld wieder. Versetz dich mal in den Händler: da steht jetzt vielleicht ein fast zwei Jahre alter total verpeekter Fernseher, und der Händler soll den Kaufpreis erstatten??? Das kann doch wohl nicht wahr sein.
Du merkst schon, ich arbeite bei einem Händler (kein Radio/Fernseh, sondern Computer) und ich hör ja schon auf, denn das hilft dir nicht weiter.
Also Juristen, meldet euch mal zu Wort...
Gruß Schnaffke

solitsnake Nachtrag zu: „tv gerät zum 3 mal defekt, welche rechte habe ich?“
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Also der Fernseher ist vom Real markt, und die geben schon ewig 2 jahre garantie!

Low Rider solitsnake „tv gerät zum 3 mal defekt, welche rechte habe ich?“
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Ist ja lustig... ich hab nen Monitor mit 2 Jahren Garantie, der ist gerade zum 3. Mal bei der Reparatur... seit 8 Wochen. Die letzten 2 haben etwa 9 Wochen gedauert.

Da läßt sich aber kaum was machen, da die eigentliche Garantie vorbei ist und nur noch Garantie auf die Reparatur besteht. Geht mir genauso. Die reden mir sogar ein, daß ich froh sein kann, daß der überhaupt repariert wird... blabla Kulanz... blabla... Während des letzten halben Jahres stand mein superteurer Monitor nicht mal 2 Monate lang bei mir zu Hause herum :(

Tja, dumm gelaufen... scheint bei dir genauso zu sein.

Kolti Low Rider „Ist ja lustig... ich hab nen Monitor mit 2 Jahren Garantie, der ist gerade zum...“
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Die Zeit, wo das Teil in Reparatur war, kannst Du hinten dran hängen.

Herman Munster solitsnake „tv gerät zum 3 mal defekt, welche rechte habe ich?“
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Nach 3maliger und unerfolgreicher Reparatur (idealereise wegen GENAU demselben Fehler) stehen DIR !!! alle Rechte zur Verfügung. Minderung, Wandelung oder Rückgabe. Deine Wahl. Willst Du "Geld zurück", dann ist "Geld zurück". Dagegen sollte man vortrefflich rechtlich vorgehen können, wenn der Händler nicht mitmacht. Wohlgemerkt: "der Händler"! Eine/r Angestellte/ ist ja auch nur an die Chef-Weisungen gebunden, mit der/dem zu streiten, bringt nun gar nichts.

"Rechtlich vorgehen" feilich erst im nachhinein, denn wer hat schon stets und ständig einen Rechtsverdreher zur Hand? Oder ist selber einer?

Wichtig bei solchen Dingen sind immer wieder: ZEUGEN! Wenn also die Schnepfe/der Schnepferich schon am Telefon rausposaunt, "Geld zurück ist nicht", kann man sich ja auf dem Weg zum Laden mit ein paar volljährigen und zuverlässigen Zeugen bewaffnen. Davon bekommt man zwar die Asche auch nicht, aber rechtlich steht man um Zehnerpotenzen besser da als ein Einzelkämpfer.