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CDRW gekauft, aber nicht erhalten

Hansen / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Als blutiger Anfänger habe ich mir vor Wochen einen Fuji T-Bird 650 Premium CDRW kaufen wollen und auch bezahlt. Nachdem ich nun zum ersten Mal meine Daten auf CD sichern wollte, habe ich garkeine Software gefunden und gemerkt, daß der vermeintliche Brenner garkeiner ist (hat mir der Hersteller bestätigt!)Wie verhalte ich mich beim Händler um die Sache gutartig zu lösen? Bevor Ihr Euch totlacht, gebt mir bitte einen brauchbaren Rat. Danke

Herman Munster Hansen „CDRW gekauft, aber nicht erhalten“
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Aus genau den Gründen dieser Art bezahle ich solche Sachen grundsätzlich nur per Euroscheck. Wenn möglich, auch erst kurz vor
Geschäftsschluß. Wenn ich denn abends feststelle, dat die olle Kröte nicht geht, gehe ich am nächsten morgen sofort um
8 Uhr zur Bank und sperre den Scheck. Natürlich suche ich dann sobald wie möglich den Händler auf und haue ihm den Laden kurz
und klein. Selbiges bei Nahnahmesendungen per Post. Funktioniert klasse.

Zu Deinem Problem: sofort einpacken und zurückbringen. Noch vorher oder unmittelbar danach Deine Bank aufsuchen und
versuchen, die Zahlung zu stoppen, bei Barzahlung allerdings hoffnungslos. Das mit dem "hat mir der Händler bestätigt", hat das
außer Dir noch jemand anderes mitbekommen, d.h. hast Du Zeugen dafür? Man muß ja nicht gleich an eine jahrelange
Gerichtsschlammschalcht dabei denken, gibt Dir aber eine bessere Startposition.

Wir wollen mal annehmen, daß sich der Typ wirklich nur vergriffen hat, dann sollte ein Umtausch dieses offensichtlichen Versehens
kein Problem darstellen. In dem Gewerbe gibt es aber auch ausgesprochene Schurken, bei denen ist "aus Versehen" an
der Regel. Entweder ist der total bekloppt oder es ist Vorsatz.

Wenn ich mit den jüngsten Änderungen zum "Fernabnahmegesetz" oder wie das heißt, richtig vertraut bin, mußt Du die
Zurücksendung - falls Du per Post bzw. Paketdienst bei einem entfernten Händler gekauft hast - auch nicht frankieren.
Er darf sich nicht weigern, unfreie Sendungen anzunehmen.

Ein Gang zur Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale ist auch eine vorzügliche Idee, ganau wie die, zum Umtauschen einen
volljährigen Zeugen mitzunehmen.

Gehen wir aber erst mal von einem wirklichen, unbeabsichtigen Irrtum aus, gib das falsche Teil zurück und verlange das richtige.
Laß Dich aber nicht abspeisen mit sowas wie "kommt erst in xyz Tagen wieder rein", dann verlange das Geld zurück.

Und wer jemand, dem sowas passiert ist, auslacht, outet sich nur als Vollidiot. So etwas kann JEDEM passieren.
Nimm es also als Lernfall, noch im Laden genau die Verpackung zu lesen, was Du erhalten hast, genauso wie beim Wechselgeld
im Supermarkt. Und kommt es per Post, dann lies die Produktverpackung von außen, bevor Du es aufreißt. Sind Zeugen
zugegen, umso besser.

(Anonym) Herman Munster „Aus genau den Gründen dieser Art bezahle ich solche Sachen grundsätzlich nur...“
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Hallo Hermann,

im Prinzip gebe ich dir ja vollkommen Recht, so etwas KANN jedem passieren, aber das es jemandem erst nach Wochen auffällt kann doch normalerweise nur ganz wenig Gründe haben:

Es war ein Geschenk und von daher lag das Teil eine Weile rum
Ein neuer PC wurde gebaut und der Brenner lag auch eine Weile rum
Der User ist totaler Neuling und kann Bananen nicht von Birnen unterscheiden - was ihm nicht anzulasten ist!!! Ist auch nur ein Vergleich.

Warum ein falscher Gerät rausgegeben wurde kann auch mehrere Gründe haben:

Der Verkäufer hat den User bewußte betrogen - als dieser sich als Neuling outete - sehr schlimme Sache!!!
Der Verkäufer hat einfach aus Versehen danebengegriffen also sollte eine Wandlung möglich sein.
Auf der Packung stand etwas anderes als das was draufsteht. Kann passieren, insbesondere bei Bulkware sprich NICHT RETAIL bzw. NICHT VERKAUFWARE die eigentlich für PC Hersteller gedacht ist aber immer wieder im Handel anzutreffen ist.

Okay, man lernt durch seine Fehler und ich hoffe, es gibt eine Möglichkeit, das Ganze rückgängig zu machen. Leider ist da der Zeitfaktor und der ist wohl das Problem.

Immer alles überprüfen, allerdings hätte beim Einbau schon auffallen müssen, dass der Lieferumfang nicht stimmt. Einen Fujitsu T-Bird Brenner hm, davon habe ich noch nie was gehört. Man muß ja auch nicht alles wissen.

Viel Glück!!!

Gruß

Röpelheimer

Herman Munster (Anonym) „Hallo Hermann, im Prinzip gebe ich dir ja vollkommen Recht, so etwas KANN jedem...“
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Genau meine Rede!

Die ganze Branche ist durchsetzt von mehr oder noch mehr grauen Schafen, sodaß es mehr oder weniger darauf
hinausläuft, daß alle Deine geschilderten Möglichkeiten gleich wahrscheinlich sind.

Erstmal von einem "ehrlichen" Irrtum ausgehen, pampig kann man immer noch werden!

Tschja, von so einem Brenner habe ich auch noch nie gehört, aber vielleicht heißt das Dingens so, bevor jemand
anderes sein Firmenlogo draufbappt. Wer weiß das schon so ganz genau. Tonbandmaterial wird auch von wesentlich
weniger Firmen tatsächlich hergestellt als wie es Anbieter-Firmen in den Regalen gibt.

(Anonym) Hansen „CDRW gekauft, aber nicht erhalten“
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Hi,

es ist wirklich schwer nachvollziebar, daß Du das Gerät schon mehrere Wochen hast und erst jetzt feststellst, daß es sich nicht um einen Brenner handelt. Ich hoffe für Dich, daß es sich, um einen für den Händler rekonstruierbaren Fehler handelt, sonst hast Du wohl Pech gehabt.

Gruß, Kromm

(Anonym) Hansen „CDRW gekauft, aber nicht erhalten“
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Hallo nochmal!

Es gibt natürlich noch mehr Möglichkeiten, warum das Ganze nicht auffiel!!!

Der T-Bird 650 Premium ist gar kein Brenner sondern ein Komplett PC mit CD-RW - richtig!? Im Wust der ganzen Software die beiliegt ist dann auch nicht aufgefallen, dass da was fehlt und der Brenner wurde erst mal nicht gebraucht - gell!? So war's wohl und dann sollte der Herstelller auch nach ein paar Wochen noch so kulant sein und das Ganze wandeln. Steht auf der Rechnung denn kein Hinweis auf das CD-RW Laufwerk????

Gruß

Röpelheimer

(Anonym) Hansen „CDRW gekauft, aber nicht erhalten“
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Hallo!

ich als Händler wuerde erst mal sagen er hat den Brenner ausgebaut
und versucht nun nach Wochen ihn zu reklamieren!!
Und nun?Wenn auf der Rechnung ein Brenner steht...
Naja viel Glück!!!
Aus Fehlern lernt man!!
Oder verstuch es mal mit ner Brennersoftware.
Brenner sehen aus wie cd rom laufwerke!

Liebling Kreuzberg (Anonym) Hansen „CDRW gekauft, aber nicht erhalten“
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Juristischer Tip: Bitte Deinen "Bruder/Freund/oder etc." an folgender
Verfahrensweise mitzuwirken. Zunächst solltet Ihr einen schriftlichen
"Abtretungsvertrag" aufsetzen. Inhalt: Hiermit trete ich, Herr Hansen,
sämtliche Ansprüche gegen die Firma Händler aus dem Kaufvertrag meines Fuji T-Bird 650 Premium CDRW vom (Datum - vgl. Kassenzettelda-
tum) an meinen "Bruder/Freund/oder etc." ab. Der "Bruder/Freund/ oder
etc." nimmt diese Abtretungserklärung an. Ort und Datum und beide
Unterschriften.
Mit einer für den Händler angefertigten Kopie dieser Vereinbarung be-
gibt sich "Bruder/Freund/oder etc." zum Händler, überreicht Kopie der
Abtretungsvereinbarung sowie eine Kopie der nachfolgenden Rücktritts-
erklärung:
Rücktritt
Hiermit erkläre ich, "Bruder/Freund/ oder etc." des Herrn Hansen, den
Rücktritt aus dem Kaufvertrag betreffend den Fuji ... aus abgetrete-
nem Recht. Herr Hansen hat mit seiner Unterschrift die Abtretungsver-
einbarung angenommen. Hiermit fordere ich Sie auf, mir den Kaufpreis
in Höhe von ..... DM sofort auszuzahlen. Im Falle der Zahlungsverwei-
gerung werde ich ohne weiteres Zuwarten Zahlungsklage erheben.

Ort, Datum Unterschrift "Bruder/Freund/oder etc."

Falls der Händler zahlt, ist alles o.k.. Falls nicht, bitte in einem
gut sortierten Schreibwarengeschäft einen Mahnbescheidsvordruck erwer-
ben und sich zusammen mit der Korrespondenz zum Amtsgericht, Abteilung
Mahnbescheids-/Zivilsachen begeben. Den dortigen Rechtpfleger bitten,
beim Ausfüllen des Mahnbescheidsformulars behiflich zu helfen.
Wegen der weiteren Verfahrensweise im einzelnen sich bitte aus meinem
weiter oben befindlichen Beitrag "CPU kaputt" informieren zu wollen.
Toi, toi, toi von
Liebling Kreuzberg