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Angebot für Massenmail!!

msm9112 / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo erstmal.

Vor einigen tagen erhielt ich eine e-mail, in der mir auf englisch (deswegen bin ich mir nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe) ein angebot gemacht wurde, kostenpflichtig meine spams zu versenden. die preise waren gestaffelt. für 1 000 000 empfänger ca. 200 us$. der absender hielt mich wohl für ein unternehmen. nun meine frage: ist sowas nicht verboten? oder betifft das verbot nur den handel mit den adressen? was würdet ihr machen, ausser das zu ignorieren? irgenwo melden?

gruß

msm9112

Herman Munster msm9112 „Angebot für Massenmail!!“
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Verpetze die Typen sofort an Deinen Provider, die werden das sicher sehr tinteressant finden.

(Anonym) msm9112 „Angebot für Massenmail!!“
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Man verpetzt doch keinen..

Das machen kleine Mädchen:)

Tacoma msm9112 „Angebot für Massenmail!!“
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Doch sowas verpetzt man, weil es einfach nicht OK ist Spams zu versenden, oer was hälst du davon wenn man dir jeden Tag Spam Post schickt und dich zumüllt? Ich würds auch sofort weiter sagen. Wer spamen will kriegt einen drüber aber wer damit auf Illegale weise auch noch versucht Geld zu verdienen ist echt ein mieser Kerl.

eidannemo msm9112 „Angebot für Massenmail!!“
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Da muß ich TACOMA zustimmen, die SPAMS nerven wie Sau. Bei Newsletter ist das was anderes, die bestellt man selbst, oder jemand der Dich ärgern will, aber selbst da gibt es Unterschiede, seriöse Pages geben Dir die Möglichkeit a) am Ende des Newsletter einen direkten Link um Dich wieder austragen zu können oder b) sie senden Dir ne Mail und warten darauf, das Du diese bestätigst und erst "dann" bekommst Du den Newsletter..... So gehört sich das.

Hab schon versucht den Spammern den "Mailserver" mit Mailbomben zu "verschönern" *G*, aber meist haben die ne Empfangssperre, die Säcke :((( Ist zwar auch nicht die feine Art, aber man kann die Spammer nur mit eigenen Waffen schlagen.

Liebling Kreuzberg (Anonym) msm9112 „Angebot für Massenmail!!“
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Aus juristischer Sicht: In jedem Fall melden; am besten die e-Mail
ausdrucken und an die nächstgelegene Staatsanwaltschaft oder Polizei-
dienststelle übersenden mit der Bitte, die notwendigen strafrecht-
lichen Ermittlungen (gegen Unbekannt) einzuleiten. Gleiches an das
zuständige Gewerbeaufsichtsamt und an die Industrie- und Handels-
kammer mdB um Kenntnisnahme und zur entsprechenden Ahndung in eigener
Zuständigkeit.