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Curly - Hilfe!!!

SEnners / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich habe die Artikel gelesen, wie Du Rolli geholfen hast, Du scheinst echt Ahnung zu haben.
Ich habe gleich zwei Probleme. Ende Mai habe ich via Internet bei Alternate einen ext. Streamer + Tape sowie ein SB64 PCI mit 4 Boxenanschlüssen bestellt. Bekommen habe ich eine SB64 PCI mit einen Anschluss für eine Boxenpaar bekommen. Das währe nicht so schlimm gewesen aber der Ext. Streamer hatte einen amerikanischen Stecken und war nur für den Betrieb am 120 Volt-Netz bedacht. Ich weiß nicht wie man in Deutschland solch ein Gerät verkaufen kann. Die ganzen Sachen habe ich dann wieder eingepackt und am 01.06. zurück geschickt. Eine Woche später habe angerufen. "Das Packet ist angekommen und es wird nun geprüft", hieß es. Das war ja o.k. Aber gestern habe ich nochmal angerufen und nachgefragt. "Die Sachen müssen noch geprüft werden", hieß es wieder. Dann habe ich gefragt: "Dafür brauchen Sie einen Monat?" "Ja, es waren ja schließlich drei Teile" bekam ich zur Antwort.
Was kann ich tun? Ich finde es unverschämt so mit seinen Kunden zu verfahren.
Dann habe ich noch ein Mainboard, daß schon seit über zwei Monaten bei K&M Elektronic liegt. Das Board tat kein Mucks mehr also habe ich es am 16.04.1999 nach K&M geschickt weil noch 1 Monat Garantie drauf war. Am 21.04. bekam ich die Bestättigung, daß es auch dort angekommen ist und man sich um eine schnelle Bearteitung bemühe. Nach einen Monat habe ich dort angerufen und nachgefragt. Das Board lag noch bei K&M weil man dort wohl nicht mit meiner Fehlerbeschreibung anfangen konnte. Ich hatte geschrieben, das das Board keinen Mucks mehr tut, aber die angeschlossenen Lüfter noch laufen. Ich weiß nicht was man bei einem Kaputten Mainboard sonst als Fehlerbeschreibung angeben soll.
Gestern habe ich nochmal dort angerufen, man werden im Service nochmal nachfragen, was damit ist und sich wieder melden.
Da habe die selbe Frage, was kann ich tun? Wie lange muß man denen Zeit lassen?
Bitte Hilfe!

Sascha (SEnners)

Antwort:
erstens: selber schuld, kauf doch im fachhandel.
zweitens: nicht mehr anrufen, sondern schreiben. einschreiben mit rückschein, und setz ihnen klare fristen. bist du rechtschutzversichert? dann ab zum anwalt! gerade bei k&m geht es erst weiter, wenn schon fast der gerichtsvollzieher bei denen vor der tür steht. bist du nicht selbst in der lage, einen brief entsprechend eindringlich zu formulieren, stehen deine chancen schlecht. in beiden fällen.
(Popeye)

Antwort:
Hi Popeye,
unter Punkt "zweitens:" gebe ich SEnners recht. Das hatte ich seinerzeit ja auch Rollie entsprechend dargestellt.
Also:
Insbesondere für Dich selbst: Fakten (Status: Gewährleistung / Garantie, Zeiten, Bestelldaten, Auftragsbestätigung - falls vorhanden, Aktionen: WER hat WAS gemacht) festhalten - Firma anschreiben und unter Bezugnahme auf Sachstand konkreten (angemessenen) Termin (2-4 Wochen) für Dein Wunschziel benennen (Erstattung des Geldes - nicht auf Gutschein einlassen, Umtausch der Ware gegen einwandfreie Artikel - wie bestellt etc.) - 1. Mahnung - Mahnbescheid - Gerichtsvollzieher (siehe: bei Rollie).
Achtung!
Es gibt Firmen, die sich gerne dem Kundenwunsch auf Wandlung (Ware gegen Geld zurück) unter Hinweis auf ihre AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) entziehen möchten. Dazu ist anzumerken, daß firmenspezifische AGB-Klauseln, die den Mindestregelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) widersprechen, schlicht NICHTIG sind. Der Kunde hat während der Gewährleistungsfrist (gesetzlich: 6 Monate ab Kauf) grundsätzlich bei fehlerhafter Ware einen Anspruch auf Wandlung (s.o.). Unter "fehlerhaft" ist zu verstehen, daß die Ware ihren Zweck nicht mehr erfüllt (defekt ist) oder wesentliche zugesagte Eigenschaften (z.B.: 4 Anschlüsse bzw. europäisches/deutsches Netzteil) vom Produkt nicht erfüllt werden.
Was den Punkt "erstens:" angeht, sehe ich das ein wenig differenzierter als mein Vorredner.
Das Web ist DER Markt der Zukunft. Einschlägige Unternehmen (z.B. die Firma Cisco) haben ganz klare und eindeutige Strategien und entwickelt und Ziele formuliert, den größten Teil ihrer Ges

Popeye SEnners „Curly - Hilfe!!!“
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erstens: selber schuld, kauf doch im fachhandel.
zweitens: nicht mehr anrufen, sondern schreiben. einschreiben mit rückschein, und setz ihnen klare fristen. bist du rechtschutzversichert? dann ab zum anwalt! gerade bei k&m geht es erst weiter, wenn schon fast der gerichtsvollzieher bei denen vor der tür steht. bist du nicht selbst in der lage, einen brief entsprechend eindringlich zu formulieren, stehen deine chancen schlecht. in beiden fällen.
(Popeye)

Curly Popeye „Curly - Hilfe!!!“
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Hi Popeye,
unter Punkt "zweitens:" gebe ich SEnners recht. Das hatte ich seinerzeit ja auch Rollie entsprechend dargestellt.
Also:
Insbesondere für Dich selbst: Fakten (Status: Gewährleistung / Garantie, Zeiten, Bestelldaten, Auftragsbestätigung - falls vorhanden, Aktionen: WER hat WAS gemacht) festhalten - Firma anschreiben und unter Bezugnahme auf Sachstand konkreten (angemessenen) Termin (2-4 Wochen) für Dein Wunschziel benennen (Erstattung des Geldes - nicht auf Gutschein einlassen, Umtausch der Ware gegen einwandfreie Artikel - wie bestellt etc.) - 1. Mahnung - Mahnbescheid - Gerichtsvollzieher (siehe: bei Rollie).
Achtung!
Es gibt Firmen, die sich gerne dem Kundenwunsch auf Wandlung (Ware gegen Geld zurück) unter Hinweis auf ihre AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) entziehen möchten. Dazu ist anzumerken, daß firmenspezifische AGB-Klauseln, die den Mindestregelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) widersprechen, schlicht NICHTIG sind. Der Kunde hat während der Gewährleistungsfrist (gesetzlich: 6 Monate ab Kauf) grundsätzlich bei fehlerhafter Ware einen Anspruch auf Wandlung (s.o.). Unter "fehlerhaft" ist zu verstehen, daß die Ware ihren Zweck nicht mehr erfüllt (defekt ist) oder wesentliche zugesagte Eigenschaften (z.B.: 4 Anschlüsse bzw. europäisches/deutsches Netzteil) vom Produkt nicht erfüllt werden.
Was den Punkt "erstens:" angeht, sehe ich das ein wenig differenzierter als mein Vorredner.
Das Web ist DER Markt der Zukunft. Einschlägige Unternehmen (z.B. die Firma Cisco) haben ganz klare und eindeutige Strategien und entwickelt und Ziele formuliert, den größten Teil ihrer Geschäftsvorfälle (Verkauf / Support / Service) über das Web abzuwickeln. Dazu müssen aber i.d.R. noch entsprechende Schutzkonzepte vorangetrieben werden, die Anbieter wie Konsumenten vor Mißbrauch bewahren.
Ein großes Problem dabei sind die heute z.T. noch mangelhaften Möglichkeiten, die Abzocker der Branche in ihre Schranken zu weisen.
Abgesehen davon kann Dir etwas Vergleichbares allerdings auch im so hochgelobten "Fachhandel" passieren. Fast jeder kann sich doch unter Vorlage der nötigen Unterlagen legal einen Gewerbeschein besorgen und einen Laden aufmachen (ob als Ladengeschäft oder Versandhandel ist egal), ohne das geringste Maß einer Qualifikation (unternehmerisch / betriebswirtschftlich / technisch-fachlich) nachweisen zu brauchen. Einziger Vorteil eines Fachändlers "um die Ecke" ist der Umstand, daß man ihm regelrecht physisch "auf die Pelle rücken", bzw. u.U. rechtzeitig an div. Anzeichen erkennen kann, daß da in Kürze ein Konkurs ins Haus steht. Dann sollte man sich eh besser einen anderen Händler suchen, auch wenn die Preise 5,-DM billiger erscheinen.
Abschließend am Rande:
Kannst Du den genauen Umfang der Bestellung über's Web in irgendeiner Form nachweisen? Hast Du Dir die Online-Bestätigung ausgedruckt? Befindet sich evtl. noch irgendwas verwertbares in Deinem Internet-Cache (auf der Festplatte)?
Je umfangreicher, lückenloser und eindeutiger man die Sachlage aufzeigen kann, desto günstiger stehen die Chancen in einem evtl. anhängigen Rechtsstreit. Selbst wenn es sich z.B. bei dem besagten Ausdruck nicht um einen klassischen Beweis (nicht eindeutige Beweiskraft) handelt, sind die Richter inzwischen geneigt, den Fall aus der Sicht des Verbrauchers "nach Treu und Glauben" zu seinen Gunsten zu bewerten.
Ich hoffe, das hilft Dir für's Erste
Curly
(Curly)

SEnners Curly „Curly - Hilfe!!!“
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Ich habe gestern einen Brief per Fax, Post und EMail an die Geschäftsleitung von K&M mit der Bitte sich der Angelegenheit anzunehmen geschickt.
Ich hatte zuvor mit einem Mitarbeiter gesprochen, der mir wieder sagte, daß das Mainboard nicht defekt ist. Auf die Frage warum ich es dann noch nicht längst zurück hätte konnte er mir keine Antwort geben.
Da ich mir eigentlich ziemlich sicher bin, daß das Mainboard defekt ist (habe es auch von anderen Leuten testen lassen die Ahnung und Fehler in anderen Teilen des Systems auszuschließen), habe ich jetzt angst, daß man das bei K&M als Verzögerungstaktik genutzt hat, weil nun natürlich die Garantie abgelaufen ist. Ich habe bei Gigabyte nachgefragt, ob ich es, wenn es wieder zurück kommt, nun zu ihnen schicken kann aber die wollen es nicht haben. Also wenn es zurück kommt, und es immer noch def. ist, bleibe ich darauf sitzen.
Wie kann ich den im Zweifel nachweisen, daß das Mainboard in nicht funktionstüchtigen Zustand bei mir angekommen ist.
(SEnners)

Curly SEnners „Curly - Hilfe!!!“
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Nun warte doch erstmal ab, was Du in welchem Zustand zurückbekommst.
Richtige Weltfirmen frickeln und basteln wild an Kundenkarten oder -geräten rum, machen u.U. auch BIOS-Updates (siehe Rollie) schicken dem Kunden dann das möglicherweise inzwischen funktionierende Board zurück und behaupten dann, das es noch nie defekt gewesen sei. Ganz findige schicken ihren Kunden auch schon mal ganz neue Ware zurück...was ja grundsätzlich nicht schlecht ist.
Zu Deiner letzten Frage: Im Zweifelsfall kannst Du doch hoffentlich die Leute als Zeugen benennen, die die diversen Tests durchgeführt haben. Auf der anderen Seite, wenn das Board aus Deiner Sicht unverändert zurückkommt, ist der Fehler doch reproduzierbar. Du schriebst in Deinem ersten Posting, daß das Board keinen Mucks mehr von sich gibt. Wenn das Board tatsächlich OK ist, fällt mir spontan das Netzteil als Übeltäter ein. Vielleicht hilft aber auch verändertes Jumpering oder andere BIOS-Einstellungen weiter, wenn man wenigstens etwas aus ihm herauskitzeln kann.
Wie gesagt, warte mal ab, was Dich erwartet und beschreib' anschließend mal, was diesen "keinen Mucks" exakt ausmacht. Die Frage, die dann zu klären ist, dreht sich darum, warum das Board in Deinem Rechner (bei Deiner Peripherie) NICHT läuft. Das kann man aber durchaus in den Griff bekommen...
Übrigens: Was heißt, daß die GARANTIE inzwischen abgelaufen ist?
Meinst Du die gesetzliche 6-monatige Gewährleistung nach Kauf oder gibt "Gigabyte" keine längerdauernde Herstellergarantie (z.B. 1 Jahr), bzw. ist diese jetzt abgelaufen?
Ich bin der Ansicht, daß noch nichts verloren ist.
Immer schön fröhlich bleiben!
Laß von Dir hören!
Curly
(Curly)

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Heute habe ich das Mainboard zurück erhalten. Ich habe es erst gar nicht ausgepackt und sofort bei K&M angerufen. Also ich dachte auch es währe 1 Jahr Garantie auf dem Board. Sowie ich das mitbekommen habe ist das wohl nicht so. Auch nimmt Gigabyte von Kunden keine def. Boards entgegen.
Ich habe dem Mitarbeiter im Support den Sachverhalt geschildert. Das Mainboard ist entgegen der Aussage von Dienstag ungeprüft an mich zurückgesandt worden. Mein Gespräch von Anfang Juni hat man dort überhaupt nicht registriert.
Ich bin mit dem Herrn von der Technik so verblieben, daß ich das Paket so wie es ist zurück schicke. Die Versandkosten in Höhe von 24,81 DM will man mir erstatten.
Ich bin mal gespannt, ob das jetzt wieder so lange dauert.
Zum Glück kann ich mir Sicher sein, daß das Teil nicht mehr läuft, weil ich die Sachen die Du vorgeschlagen hast ausprobiert habe, b.z.w. ausprobiert wurden. Das Ding ist einfach nach einem Reset nich t mehr zum leben erwacht, also denke ich eine Umstellung von Jumpern hilft in dem Fall nicht weiter. Auch lief das System nach einbau eines neuen Mainboard zu 100% wieder, was andere def. Komponenten ausschließt.
ich werde weiter berichten und in zukunft über jedes Telefonat mit denen genaustens Protokoll führen.
bis Bald
Sascha
(SEnners)

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Traurig, traurig, aber bleib' am Ball und berichte über Neuigkeiten!
Curly
(Curly)

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Ich habe heute ein Fax von der Geschäftsleitung erhalten. Das Ding wurde mal so schnell runtergetippt, sind einige Fehler drin. Man dauere meine Unannehmlichkeiten und stellt die Sache so dar als hätte sich die Technik mit mir in Verbindung gesetzt, dabei ist es umgekehrt und wer weiß ansonsten gewesen währe, hätte ich gestern nicht mit der Technik gesprochen. Ich habe nämlich, das Gefühl, daß die Tel- Nummer des Service ein Geheimnis ist, das nicht gern Preis gegeben wird. Die Menschen im Vertrieb können (oder wollen) einen nicht Verbinden, geschweige den die Telefonnummer rausrücken. Hätte ich einmal mehr mit der Technik gesprochen, hätte ich das Board heute nicht weiterhin schicken müssen. Auch finde ich es nicht gerade kundenfreundlich, wenn keine Fehlerbeschreibung vorliegt, das jeweilige Teil so zu behandeln, als währe es nicht defekt. Im Zweifel, also wenn etwas nur eine Macke hat, es für den Leihen eh nicht möglich den Fehler konkret zu beschreiben und einen Rücksprache wird ohnehin erforderlich. In m
Auf jeden Fall habe ich es heute wieder hingeschickt, damit es dann nach Gigabyte weitergeleitet wird. Dann passiert da einne Panne und ich warte bis ins nächste Jahrtausend auf das Board, was bis dahin nur noch schrottwert hat.
bis bald
Sascha
(SEnners)

SEnners Nachtrag zu: „Curly - Hilfe!!!“
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Ich habe jetzt noch sieben Wochen und einem bösem Brief per Einschreiben-Rückschein eine Gutschrift von Alternate erhalten. Keine Erstattung von Versandkosten oder eine Entschuldigung.
Auf mein Board von K&M warte ich immernoch. Aber die zweiten zweieinhalb Monate sind ja noch nicht rum.
(SEnners)

Sauer SEnners „Curly - Hilfe!!!“
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Bei K&M kann man eigentlich nur "unproblematische" Dinge wie Kabel, Einbaurahmen kaufen.
(Sauer)