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News: Gerichtsurteil fördert Internet-Abzocker

Taschengeldstrafe für Gebrüder Schmidtlein

Redaktion / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Die Masche ist längst bekannt: auf zig Internetseiten werden vermeintlich kostenlose Dinge angeboten, wer sich drauf einlässt, kriegt ruckzuck eine fette Rechnung. Die anfallenden Kosten werden einfach im Kleingedruckten in den AGB versteckt. Die belaufen sich dann beispielsweise auf ein 24monatiges Abo für 7 Euro pro Monat, die im Voraus zu blechen sind.

Die Gebrüder Schmidtlein betreiben seit längerem zig Webseiten, die mit dieser Masche arbeiten - darunter www.sms-heute.de, www.klingeltoene.de, www.wohnen-heute.de und weitere. Die Wettbewerbszentrale hat gegen die intransparente Preisgestaltung der Gebrüder Schmidtlein geklagt.

Das Landgericht Darmstadt hat die Schmidtlein GbR jetzt zu einer Vertragstrafe in Höhe von 24.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird von der Wettbewerbszentrale als beispielgebendes Urteil zur Stärkung des seriösen Online-Handels gefeiert: Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale.

Inzwischen hat die Wettbewerbszentrale gegen vier weitere Unternehmen Klage eingereicht, die nach gleichem Schema kassieren:

- Internetservice AG (Rotkreuz, Schweiz) (www.lebensprognose.com),

- VitaActive Ltd., Großbritannien (www.lebenserwartung.de, www.iq-fight.de)

- Genealogie Ltd., Großbritannien (www.genealogie.de)

- Netcontent Ltd., Großbritannien (www.routenplaner-server.com, www.kochrezepte-server.com, www.grafik-archiv.com etc.).

Hinweis: die aktuell in vielen News genannten Beispielseiten www.sms-heute.de, www.klingeltoene.de und www.wohnen-heute.de funktionieren inzwischen nicht mehr, beziehungsweise wurde auf andere Internet-Seiten umgebogen. www.wohnen-heute.de führt jetzt beispielsweise zu einer Seite der Siemens.ag.

Michael Nickles meint: eine Taschengeldstrafe die klarmacht, dass sich Abzocke im Internet lohnt. Pro 24monats-Abo kassieren die Schmidleins rund 160 Euro. Es braucht also gerade mal 150 Abgezockte um die Taschengeldstrafe von 24.000 Euro reinzuholen.

out-freyn Redaktion „Taschengeldstrafe für Gebrüder Schmidtlein“
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eine Taschengeldstrafe die klarmacht, dass sich Abzocke im Internet lohnt.

Diese Strafe ist das Ergebnis eines wettbewerbsrechtlichen Prozesses gegen die Betreiber. Die Geschädigten haben jedoch ihrerseits ggf. zivilrechtliche Ansprüche, die sie - auf Basis eines rechtskräftigen Urteils - leichter geltend machen können.
Einen Strafrechtsprozess gab es bisher (leider) noch nicht, dort dürfte - bei einer Verurteilung - die Strafe aber deutlich höher ausfallen, zudem werden i.d.R. die durch die Straftat erzielten Einnahmen von Amts wegen eingezogen - zusätzlich zur Strafe.

Die Rechnung wird also für die Schmidtleins nicht ganz so milchmädchenhaft aufgehen.
Olaf19 out-freyn „ Diese Strafe ist das Ergebnis eines wettbewerbsrechtlichen Prozesses gegen die...“
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Genau das war auch meine Überlegung ein paar Threads tiefer:
http://www.nickles.de/thread_cache/538240538.html

Die 24.000 sind ja nur der Aufgalopp, weitere zivilrechtliche Ansprüche werden folgen, bestenfalls sogar ein Strafprozess.

CU
Olaf

winnigorny1 Olaf19 „Genau das war auch meine Überlegung ein paar Threads tiefer:...“
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Geil!

Hausmeister Krause Olaf19 „Genau das war auch meine Überlegung ein paar Threads tiefer:...“
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es ist ein schritt in die richtige richtung, aber mehr auch nicht. die strafen für sowas sind hier viel zu lasch.

oldman44 Redaktion „Taschengeldstrafe für Gebrüder Schmidtlein“
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Da " bemühen " sich wohl einige Richter in Darmstadt - noch besser - zu sein als die Kollegen in Hamburg! Dem Vorbilde nacheifern.

Gruß oldman44

fschunke oldman44 „Da bemühen sich wohl einige Richter in Darmstadt - noch besser - zu sein als...“
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Das hört sich doch erst mal nicht so schlecht, dass die Richter etwas unternehmen. Sonst tun sich die Behörden doch reichlich schwer sich mit Internet-Kriminalität zu beschäftigen, es sei denn die Straftat ist eindeitig nachzuweisen.
Ich hab im Moment genauso ein Ding an der Backe "Easy IT-Solutions GmbH" aus Wien Österreich. Die behaupten stur ich hätte auf der Seite .mega-downloads.net ein Abo bei denen agbeschlossen über 12 Monate a' 8 Euro = 96 Tacken, inkl. 20% MwSt, wie gnädig.
Ich war nie auf deren Seite und warum soll ich für Freeware bezahlen, wenn's das überall umsonst gibt...??? Schwachsinn, aber es gibt immer noch einige Leute, die darauf reinfallen, bezahlen und nix unternehmen.
Ich hab der Rechnung wiedersprochen und alles beiseite gelegt! Einmal kam noch eine Mahnung, aber scheint nun Ruhe zu sein.

Crazy Eye Redaktion „Taschengeldstrafe für Gebrüder Schmidtlein“
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Michael Nicklesbild meint: eine Taschengeldstrafe die klarmacht, dass sich Abzocke im Internet lohnt. Pro 24monats-Abo kassieren die Schmidleins rund 160 Euro. Es braucht also gerade mal 150 Abgezockte um die Taschengeldstrafe von 24.000 Euro reinzuholen.

Naja da kommen ja noch andere kosten auf sie zu, der Servie ist vermutlich überteuert aber sicherlcih nicht für lau zu finazieren ... Zudem kommen dann noch zivilrechtliche Ansprüche dazu und in der Regel die gewissheit beim einen neuen ähnlichen vergehen härter bestraft zu werden.
Anonym Redaktion „Taschengeldstrafe für Gebrüder Schmidtlein“
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ja ja, die gebrüder schmidtlein...

ich hab auch mal eine von ihren websites gefunden, und wollte von denen vorabinfos über die VDE VOrschrift "0 100"

eine antwort kam, und zwar sinngemäss:

wir möchten sie darauf hinweisen, dass es sich hier um eine seite für hobbybastler handelt, die nicht so tief in die matherie eindringt. nun ja, dem leihen sei gesagt, VDE 0 100 regelt den berührungsschutz und die isolation von elektrisch leitenden bauteilen... so etwas sollte GERADE der hobbybastler wissen.

das habe ich denen dann auch verklickert, leider kam nie eine antwort... *g*

Tilo Nachdenklich Redaktion „Taschengeldstrafe für Gebrüder Schmidtlein“
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Selbst wenn die Schlaumeier irgendwann noch mehr ablöhnen müssen, die Signalwirkung eines solchen Urteils ist fatal.

Borlander Redaktion „Taschengeldstrafe für Gebrüder Schmidtlein“
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Mich würde in diesem Zusammenhang natürlich noch interessieren wie die 2000€ Vertragsstrafe (pro Verstoß) zustande kommen. Womöglich war aus rechtlichen Gründen auch gar nicht mehr möglich, weil es hier ja "nur" darum ging "den ruf des Online-Handels zu retten" und nicht um die Schäden die dadurch den "Kunden" dieser Dienste entstanden sind...

Auf jeden Fall aber schonmal ein Schritt in die richtige Richtung, das dürfte weitere Unterlassungsklagen gegenüber solchen Seiten unterstützen.


Borlander