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News: Der Wahnsinn geht weiter

Leistungsschutzrecht 3.0 wurde verabschiedet

Michael Nickles / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Suchmaschinen wie Google finden selbsterklärend Inhalte im Netz und präsentieren sie in ihren Fundlisten. Beiträge von Webseiten werden mit deren Überschrift und einem "Satz" angezeigt.

Auch in Blogs und Foren wird häufig auf Inhalte anderer Seiten verlinkt und für den Link ein "Satz", eine "Überschrift" der jeweiligen Seite verwendet. Genau das ist es was das Internet ausmacht und genau das wollen eigentlich alle: in Google gefunden und von anderen Seiten verlinkt werden. Beziehungsweise fast alle.

Einige deutsche Verlagshäuser sehen sich durch diese Verlinkungen ihrer Leistung beklaut. Denn: Google und auch Webseiten die Verlinken, haben generell Werbung drauf um Geld zu verdienen. Und genau an diesen Einnahmen wollen die Verlage beteiligt werden.

Da Google so was nicht bezahlt, wurde die Regierung gedrängelt ein Gesetz zu schaffen: das "Leistungsschutzrecht". Jahre lang wurde diskutiert und es kam erst nichts und dann Irrsinn dabei raus (siehe Wird das Verlinken von Nachrichten verboten?). Bei der ersten Variante des Gesetzentwurfes wurde quasi jegliches "Verlinken" mit Verwendung von Überschriften/Inhaltsauszügen verboten.

Dann setzte mit Version 2 (siehe Leistungsschutzrecht soll Google zum Blechen bringen) ein Hauch von "Vernunft" ein. Der Gesetzestext wurde so abgemildert, dass ausdrücklich nur noch Suchmaschinenbetreiber betroffen sind. Der "Vernunft" folgte jetzt mit Version 3 des Gesetzentwurfes wieder kompletter Wahnsinn.

Die jetzt durchgewunkene Fassung kann hier angeguckt werden: Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Der heikle Faktor ist §87g Abschnitt 4. Dort steht:

"Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten."

Damit sollen "nicht gewerbliche" Webseiten-Betreiber also vom Verbot ausgeschlossen werden. Aber die Schwammigkeit ist wieder mal die, ab wann eine Webseite als gewerblich gilt. Generell kann jede Webseite, auf der sich auch nur eine einzige Werbungseinblendung befindet, als gewerblich eingestuft werden.

Kritik am neuen Entwurf übt auch wieder der Bitkom. Sie betrachtet den Beschluss als einen weltweiten Alleingang der Bundesregierung, der an internationale Gründer und Investoren ein ungutes Signal aussende: Innovative Online-Dienste sind in Deutschland nicht erwünscht! Junge Web-Unternehmen werden so von Deutschland abgeschreckt.

Michael Nickles meint:

Gäbe es keine Suchmaschinen wie Google, dann würden die Seitenabrufzahlen der Verlage (und damit auch deren Werbeinnahmen) ins Bodenlose zusammenbrechen. Es ist also Irrsinn, von Google für diesen "Dienst" Geld zu verlangen.

Ganz falsch gedacht ist das Gesetz aber nicht! Generell will es verbieten, dass irgendwer Inhalte aus dem Internet "klaut" und beliebig verwurstet um damit Geld zu verdienen. Das würde quasi auch für die verhassten "Linkfarmen" das Aus bedeuten.

Leider ist das halt alles eine Interpretationssache, jeder der im Internet was verlinkt muss mit einer Abmahnung rechnen, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt.

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Ma_neva Michael Nickles „Leistungsschutzrecht 3.0 wurde verabschiedet“
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Hallo Mike,

es ist Realität das man bei vielen Suchanfragen sofort auf Nickles bei Google verwiesen wird, besonders bei aktuellen Anfragen.
Doch wie verhält es sich da innerhalb dieses Forums? Meine wir haben doch fast in jedem Thread oder Posting einen Link drin. Ist das dann nun auch "unerlaubt"?

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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reader Michael Nickles „Leistungsschutzrecht 3.0 wurde verabschiedet“
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wollen wir mal schauen, was passiert wenn die versuchen google zu ZWINGEN die zu indexieren?

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torsten40 Michael Nickles „Leistungsschutzrecht 3.0 wurde verabschiedet“
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hm, ob ich dann Kohle von google bekommen kann, von jedem gefunden Thread, der von mir erstellt wurde. deren Autor bin ich ja schliesslich. Jede gefundene Beepworldseite, auf 2000/2002, dazu die von mir erstellten Bilder, die über die google Bildersuche zu finden sind. Von 2000-heute, da sammelt such einiges an. oh mein Gott mit all den Suchergebnissen werde ich Reich. [ironie off]

Mit solchen Gesetzen vernichten die das Internet, und das suchen nach Inhalten wird extrem erschwert.
Der Satz in der Google - Suche entscheidet schliesslich dadrüber, ob ich eine Website besuche, oder eben nicht. Ansonsten kann ich auch gleich auf "Gut Glück" suchen, und mal gucken wo ich lande.

Freigeist
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The Wasp Michael Nickles „Leistungsschutzrecht 3.0 wurde verabschiedet“
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"Leider ist das halt alles eine Interpretationssache, jeder der im Internet was verlinkt muss mit einer Abmahnung rechnen, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt."
Ich fürchte ähnliches...

Ende
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mi~we Michael Nickles „Leistungsschutzrecht 3.0 wurde verabschiedet“
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Google & Co. sollten einfach mal für ein paar Wochen deutsche Internetseiten "ignorieren". Das gäbe es ein Riesengejaule und danach wäre die Sache vom Tisch.

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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razielkanos Michael Nickles „Leistungsschutzrecht 3.0 wurde verabschiedet“
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Mit der Androhung der Abmahnung ganz gewiss. Jedoch ist es weniger schwammig wenn man sich den Inhalt einer Website anschaut. Ich habe das oft schon selbst erlebt dass ein verfahren erst gar nicht aufgenommen wird, obwohl die Gegenpartei lautstark "gewerblich" brüllt, weil Lieschen Müller auf ihrem Blog Werbung drin hat.

Die müssen immer noch beweisen dass eine Seite gewerblich ist, und solang man da für nicht eine Mitgliedschaft oder ähnliches hat ist damit Essig. Meine Modding Projekt Seite wollte auch mal so ein Lackaffe verklagen, und sich an den Spendengeldern der User bereichern. Das Gericht war nicht blöd und hat sofort erkannt das es keine gewerbliche Seite war. Die Kritikpunkte um so etwas fest zu stellen sind ja mannigfaltig, ich denke da muss man als Endverbraucher sich keinen Kopp machen.

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Vagabundo Michael Nickles „Leistungsschutzrecht 3.0 wurde verabschiedet“
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Na ja - problematisch wird es eben, wenn ein User hier bei nickles.de (gewerblich) einen Link auf einen Artikel auf einer Verlagsseite macht.

Das wurde z.B. bei den Diskussionen ueber unseren Freund Kim Dotcom ja staendig gemacht.....

Vagabundo

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violetta7388 Michael Nickles „Leistungsschutzrecht 3.0 wurde verabschiedet“
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Hallo Forum,

es geht nicht (mehr) um den lächerlichen Link, den einzelne User verwenden und in ihre Threads einstellen.
Es geht um den Diebstahl geistigen Eigentums der Autoren, die (hoffentlich) viel Hirn bei der Erstelllung ihrer Texte (und Bilder) verwandt haben. Es geht um die Verlagshäuser, die ihre Autoren über den "Ankauf und letztlich den Druck der Texte" bezahlen (müssen).

Aber des geht auch um das "Internet", welches, durch das wissentliche Verwenden und Verbreiten von ganzen Textes, Büchern, Druckstücken etc. ohne dafür zu zahlen, nun seine Unschuld endgültig verloren hat. Google hat es mit globalen Scannaktionen vorgemacht und keiner hat sie gestoppt. Guttenberg u. a. haben es nachgemacht und gerechterweise alles verloren.

Es geht aber auch um uns, die User und den wichtigen Teil unserer weltweiten Internetfreiheit! Diese darf zugunsten wirtschaftliche Interessen nicht geopfert werden.

MfG.
violetta

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Elvereth Michael Nickles „Leistungsschutzrecht 3.0 wurde verabschiedet“
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Was ist, wenn Google die Verlage einfach in den Suchlisten ausblendet, die Google verklagen oder sonst irgendwie ans Geld wollen... dann haben die Verlage das Nachsehen, denn die meisten Besucher kommen über Links, die zum Anfüttern Inhalte der jeweiligen Seite verwenden. Schwupps raus ausm Index - da haste Dein Leistungsschutzrecht!

Meine Heizung hat drei Gigahertz. http://www.svenspages.de/
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gelöscht_305164 Elvereth „Was ist, wenn Google die Verlage einfach in den Suchlisten...“
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Schwupps raus ausm Index - da haste Dein Leistungsschutzrecht!
Google wird kurz + knapp reagieren:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/artikel-gesperrt-google-findet-belgische-zeitungen-wieder-a-775351.html
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