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News: Der Wahnsinn geht weiter

Leistungsschutzrecht 3.0 wurde verabschiedet

Michael Nickles / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Suchmaschinen wie Google finden selbsterklärend Inhalte im Netz und präsentieren sie in ihren Fundlisten. Beiträge von Webseiten werden mit deren Überschrift und einem "Satz" angezeigt.

Auch in Blogs und Foren wird häufig auf Inhalte anderer Seiten verlinkt und für den Link ein "Satz", eine "Überschrift" der jeweiligen Seite verwendet. Genau das ist es was das Internet ausmacht und genau das wollen eigentlich alle: in Google gefunden und von anderen Seiten verlinkt werden. Beziehungsweise fast alle.

Einige deutsche Verlagshäuser sehen sich durch diese Verlinkungen ihrer Leistung beklaut. Denn: Google und auch Webseiten die Verlinken, haben generell Werbung drauf um Geld zu verdienen. Und genau an diesen Einnahmen wollen die Verlage beteiligt werden.

Da Google so was nicht bezahlt, wurde die Regierung gedrängelt ein Gesetz zu schaffen: das "Leistungsschutzrecht". Jahre lang wurde diskutiert und es kam erst nichts und dann Irrsinn dabei raus (siehe Wird das Verlinken von Nachrichten verboten?). Bei der ersten Variante des Gesetzentwurfes wurde quasi jegliches "Verlinken" mit Verwendung von Überschriften/Inhaltsauszügen verboten.

Dann setzte mit Version 2 (siehe Leistungsschutzrecht soll Google zum Blechen bringen) ein Hauch von "Vernunft" ein. Der Gesetzestext wurde so abgemildert, dass ausdrücklich nur noch Suchmaschinenbetreiber betroffen sind. Der "Vernunft" folgte jetzt mit Version 3 des Gesetzentwurfes wieder kompletter Wahnsinn.

Die jetzt durchgewunkene Fassung kann hier angeguckt werden: Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Der heikle Faktor ist §87g Abschnitt 4. Dort steht:

"Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten."

Damit sollen "nicht gewerbliche" Webseiten-Betreiber also vom Verbot ausgeschlossen werden. Aber die Schwammigkeit ist wieder mal die, ab wann eine Webseite als gewerblich gilt. Generell kann jede Webseite, auf der sich auch nur eine einzige Werbungseinblendung befindet, als gewerblich eingestuft werden.

Kritik am neuen Entwurf übt auch wieder der Bitkom. Sie betrachtet den Beschluss als einen weltweiten Alleingang der Bundesregierung, der an internationale Gründer und Investoren ein ungutes Signal aussende: Innovative Online-Dienste sind in Deutschland nicht erwünscht! Junge Web-Unternehmen werden so von Deutschland abgeschreckt.

Michael Nickles meint:

Gäbe es keine Suchmaschinen wie Google, dann würden die Seitenabrufzahlen der Verlage (und damit auch deren Werbeinnahmen) ins Bodenlose zusammenbrechen. Es ist also Irrsinn, von Google für diesen "Dienst" Geld zu verlangen.

Ganz falsch gedacht ist das Gesetz aber nicht! Generell will es verbieten, dass irgendwer Inhalte aus dem Internet "klaut" und beliebig verwurstet um damit Geld zu verdienen. Das würde quasi auch für die verhassten "Linkfarmen" das Aus bedeuten.

Leider ist das halt alles eine Interpretationssache, jeder der im Internet was verlinkt muss mit einer Abmahnung rechnen, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt.

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