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News: Wichtige Infos für Betroffene

Erste Hilfe bei Abzocke im Internet

Max Payne / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Die Verbraucherzentrale NRW hat nützliche Informationen zu Abzockseiten im Netz zusammengestellt. Genannt werden die Methoden der Abzocker sowie Tipps, wie man sich dagegen zur Wehr setzen kann.

Die Seite ist es wert in die Bookmarks aufgenommen und zukünftigen Opfern verlinkt zu werden.

Hier der Link: Abzocke im Internet

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Olaf19 Max Payne „Erste Hilfe bei Abzocke im Internet“
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Danke Max - das scheint mir das Zeug zum "Referenzthread" zu haben.

Besonders interessant finde ich diesen Abschnitt:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ122272030822164/link462381A.html
...den ich ein paar Threads tiefer gleich mal verlinken werde.

THX
Olaf

dein.nachbar Max Payne „Erste Hilfe bei Abzocke im Internet“
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Früher oder später kann wohl jeder solche Infos gebrauchen, dankeschön. Werd mir die Seite merken, Max.

Olaf hat ja nochmal auf den Inkasso-Abschnitt dort hingewiesen, wohl weils Kellermailer auf diese Weise erwischt hat.

Und dazu hab ich eine Frage:
Wenn ich Mahnungen nicht beachten muß, wie weit dürfen die den geforderten Betrag denn nach oben "korrigieren"?
So eine Mahnung machts ja in der Regel unterm Strich noch teurer.

Und wenn dann ein Mahnbescheid vom Gericht kommt:
Über welche Summe??
Den ursprünglichen Betrag oder den zuletzt geforderten???

Für den Fall dass man doch falsch liegt oder es zumindest durch irgendwelche Tricks so aussieht...
Und wenn ich daraufhin doch zahlen will, wird dann nochwas für den gerichtl. Mahnbescheid fällig?


Weiß das jemand? Hast Du dort vielleicht beim Stöbern was gefunden, Olaf?


(Wahrscheinlich ist das ja Methode von den Spitzbuben. Aber selbst wenn ich mir eigentlich sicher bin...wenn der Betrag immer höher wird werd ich irgendwann dann doch kribbelig)

Max Payne dein.nachbar „Frage“
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Vielleicht helfen Dir die Infos hier weiter.

Da das Gericht nicht prüft, ob der Zahlungsanspruch zu Recht besteht, kann der Gläubiger den Betrag nach eigenem Gutdünken einsetzen. Nur: Das Geschäftsmodell dieser Abofallen und Abzockseiten ist insgesamt so windig, dass die Betreiber sicher keine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Anspruchs erreichen wollen.

Daher der Rat: Nicht zahlen, nicht reagieren - im Normalfall ist nach einigen Mahnungen Schluss. Den Psychoterror bis dahin muss man halt durchstehen. Und wenn dann doch ein Mahnbescheid kommen sollte: Umgehend widersprechen! Dann müsste der Gläubiger als nächstes Klage erheben - mit dem Risiko, den Prozess zu verlieren und auf den Kosten sitzenzubleiben.

dein.nachbar Max Payne „Vielleicht helfen Dir die Infos hier weiter. Da das Gericht nicht prüft, ob der...“
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Nochmals danke, Max - schau ich mir gleich mal an.

Borlander dein.nachbar „Frage“
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Und wenn dann ein Mahnbescheid vom Gericht kommt:
Über welche Summe??
Den ursprünglichen Betrag oder den zuletzt geforderten???

Über die Summe die der Antragsteller eingetragen hat. Das wird i.d.R. die Summe incl. aller geforderten Inkassgebühren sein...

Für den Fall dass man doch falsch liegt
Wenn Du eine offensichtsich berechtigte Forderung nicht begleichst bist Du definitiv selbst schuld.

Und wenn ich daraufhin doch zahlen will, wird dann nochwas für den gerichtl. Mahnbescheid fällig?
Die Gebühren für den Mahnbescheid muß der Antragsteller erstmal vorstrecken, wahrscheinlich werden die dann aber gleich in die Forderung eingerechnet...