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News: Köhler verrückt geworden?

Bundespräsident erzwingt Internetzensur

Michael Nickles / 33 Antworten / Baumansicht Nickles

Das Thema Internetzensur im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Kinderpornografie, sorgte bis zum Wahlkampf 2009 gehörig für Schlagzeilen. Die Sinnlosigkeit einer solchen Zensur wurde von Studien und Experten belegt und auch zunehmend setzten sich Politiker für ein Kippen des Gesetzes ein.

Der Gesetzesentwurf lag die letzten Wochen auf dem Tisch von Bundespräsident Horst Köhler rum, der sich offensichtlich nicht entscheiden konnte. Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung der Diskussionen zum Thema Kinderpornografie, wurde Köhler wohl auch nicht gerade zu gedrängelt, eine Entscheidung zu treffen. Jetzt hat er allerdings entschieden und den Gesetzesentwurf abgesegnet.

Laut Mitteilung sieht er "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten"

Köhler geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft. Bizarr bei der Sache: in der besagten Stellungsnahme ist die Bundesregierung eigentlich umgekippt und hat eingeräumt, dass es sinnvoller ist, sich um eine Löschung von Kinderpornoseiten einzusetzen, statt sie nur zu sperren.

Man hatte sich also offiziell vom ursprünglichen Zensurplan distanziert. Unter anderem hat Spiegel.de hier drüber berichtet: Schwarz-Gelb rückt von Internetsperren ab. Anscheinend hat unter anderem auch die Online-Petition gegen die Zensur mit mehr als 130.000 Teilnehmern (siehe Internet-Zensurgegner haben es geschafft), einige Politiker zum Nachdenken motiviert.

Noch bizarrer: Köhler selbst hatte sich Ende November 2009 noch geweigert, den Gesetzesentwurf zu unterzeichnen und bestand auf die besagte Stellungsnahme der Regierung (siehe Bundespräsident Köhler stoppt Internetsperre).

Das Fazit: Mit Köhler's Unterschrift ist die Regierung jetzt gezwungen ein Gesetz durchzuziehen, das sie in dieser Form eigentlich selbst schon längst nicht mehr haben will.

Michael Nickles meint: Das Gesetz ist durch, das Thema aber garantiert nicht vom Tisch. JETZT brodelt es erst richtig. Köhler's Entscheidung ist für alle mehr als überraschend. Gewiss hätte sich auch die Regierung gefreut, wenn er den "Wisch" einfach "weggeworfen" hätte.

Jetzt kann nur spekuliert werden. Hat Köhler's Entscheidung einen raffinierten Hintergrund? Oder ist das Staatsoberhaupt einfach nur verrückt geworden?

Olaf19 Michael Nickles „Bundespräsident erzwingt Internetzensur“
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An Raffinesse mag ich nicht glauben - Köhler wirkt auf mich nicht so, als wäre er in Sachen zeitgemäßer Informationstechnologien mit mehr Fachwissen beleckt als andere Politiker-Kollegen.

Ich hatte seine anfängliche Ablehnung gegenüber dem neuen Gesetz eher so in Erinnerung gehabt, als dass er in der Sache nicht überzeugt davon wäre, z.B. weil Fachleute einhellig davon abgeraten haben. Schade, dass es anscheinend doch nicht so war.

Warum er jetzt noch zustimmt, wird sein Geheimnis bleiben - immerhin ist dieses Gesetz ein Relikt aus der Ära Schwarz-Rot. Dass der neue Koalitionspartner FDP bei dieser Thematik völlig anders tickt als die in IT- und Sicherheitsfragen reichlich konservativ eingefärbte SPD hätte Köhler eigentlich klar sein müssen.

CU
Olaf

digitalray Michael Nickles „Bundespräsident erzwingt Internetzensur“
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wahrscheinlich musste er dazu stellung nehmen und hatte es bisher aufgeschoben und sich auf neue ergebnisse gestützt.

ich denke aber schon, dass die regierung das nochmal umändern kann, zumal der antrag aus der letzten regierungsperiode ist.

kann ja wohl kaum sein, dass der bundespräsident jetzt sagen könnte, dass es NUR so sein soll, klar muss er bei einer kippung des gesetzes wieder unterschreiben, aber ich glaube es hat andere gründe, dass er das getan hat. denn somit ist die cdu raus aus dem ganzen und hat das ziel trotzdem erreicht.

hat es denn keinen gewundert, dass die cdu/csu auf einmal öffentlich GEGEN zensur war ?

jetzt wissen wir warum.

winnigorny1 Michael Nickles „Bundespräsident erzwingt Internetzensur“
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@: digitalray

Der Bundespräsident ist nicht die Legislative. - Er hat ein aufschiebendes Vetorecht nicht weniger, aber schon gar nicht mehr.

Damit hat er damals das Gesetz (vorübergehend) blockiert und jetzt scheint es ihm offensichtlich opportun, dies nicht mehr zu tun. - Warum muss Spekulation bleiben.

Allerdings hat er damit nicht das Gesetz verabschiedet, sondern nur signalisiert, dass das jetzt an ihm vorbeigehen könnte, so es noch politisch gewollt ist.

hanswien Michael Nickles „Bundespräsident erzwingt Internetzensur“
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"Köhler verrückt geworden?"
wieviel obrigkeitshörigkeit mag da dahinterstecken, dass man sich frägt - statt auf die gesamte politikerkaste als wissen anzuwenden ?!

digitalray Michael Nickles „Bundespräsident erzwingt Internetzensur“
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meine meinung trotzdem: dem bundespräsidenten kann keiner was, köhler hat genug gutes getan und muss sich keine sorgen machen. das klingt nach reiner cdu/csu taktik um sich da rauszuziehen und gut dazustehen in zukunft. das klang eh alles für mich sehr illusorisch auf einmal mit der löschung anstatt zensur. wenn man das auch löschen kann, wieso ist da von anfang an keiner drauf gekommen..

das ist einfach nur ganz schlechtes fernsehen..

gelöscht_189916 Michael Nickles „Bundespräsident erzwingt Internetzensur“
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Und so fügt sich eins und eins zusammen...

...wer jetzt noch glaubt, das dieses Hamburger Urteil ein Zufall war?

Jetzt kann nur spekuliert werden. Hat Köhler's Entscheidung einen raffinierten Hintergrund? Oder ist das Staatsoberhaupt einfach nur verrückt geworden?

Ersteres ja, zu zweitens glaube ich nicht, da wird der W.S. schon vorher im Auftrag seiner Lobby unseren Bundes-Horst vorher mal nett zum Mittagessen eingeladen haben.
Diese Flachzange (entschuldigt den Ausdruck, aber mehr gibt der einfach nicht her) als Staatsoberhaupt zu bezeichnen, ist schon der Witz in Tüten.
Wenn jemand den Opportunisten in persona sehen will, dann muß er sich nur Köhler geben.
Der drückt auch nur durch, was die Hintermänner verlangen, nur das es nach vorne noch scheinheilig unter "Protest" verkauft wird, immerhin war der auch lange genug mit dem Bankenwesen verbandelt und alte Freunde läßt man doch nicht hängen.
Unser werter Herr Bundespräsident hat jedenfalls auch zu manchem eine Meinung, aber zu vielem keine Ahnung, geschweige denn einen Plan.

fakiauso

Olaf19 gelöscht_189916 „Und so fügt sich eins und eins zusammen... ...wer jetzt noch glaubt, das dieses...“
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Der drückt auch nur durch, was die Hintermänner verlangen, nur das es nach vorne noch scheinheilig unter "Protest" verkauft wird, immerhin war der auch lange genug mit dem Bankenwesen verbandelt und alte Freunde läßt man doch nicht hängen.

Prinzipiell kann ich dir da zustimmen, nur - was hat das Bankenwesen mit der Internetzensur zu tun? Da einen Zusammenhang herzustellen, fände ich schon arg konstruiert.

CU
Olaf
gelöscht_189916 Olaf19 „ Prinzipiell kann ich dir da zustimmen, nur - was hat das Bankenwesen mit der...“
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Hallo Olaf

Da einen Zusammenhang herzustellen, fände ich schon arg konstruiert.

Da gibt es auch nichts zu konstruieren, mir ging es in diesem Zusammenhang mehr um die Beweggründe unseres Staatsoberhauptes, diesem Gesetzentwurf nun auf einmal zuzustimmen.
Diese Entscheidung hat Köhler sicher nicht aus rein persönlichen Erwägungen getroffen, sondern da wurde bestimmt etwas von außen nachgeholfen.
Das mit dem Bankenwesen war dann als Beispiel angedacht, war vor diesem Hintergrund wohl etwas weit hergeholt;-)
Viel spannender wird in dem Zusammenhang die Frage, was außer Kinderpornografie noch alles auf die Liste des "Zugangserschwerungsgesetzes" kommt im Laufe der Zeit.

fakiauso

Ulmer_Paulchen1 gelöscht_189916 „Hallo Olaf Da gibt es auch nichts zu konstruieren, mir ging es in diesem...“
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Viel spannender wird in dem Zusammenhang die Frage, was außer Kinderpornografie noch alles auf die Liste des "Zugangserschwerungsgesetzes" kommt im Laufe der Zeit.

Wie kann ich denn dann meine heissgeliebten (Erwachsenen)Porno-Seiten mit den nackigen Frauen anschauen :-))))

Meiner Ansicht nach gehört jedes Bundestagsmitglied an die Ohren gehauen, der für solch wirkungslosen Mist einer Internetsperre von Kinderpornografie-Seiten mitverantwortlich ist.
Ich hoffe das das Gesetz vom BuVerfG überprüft wird, denn machen wir uns nichts vor, ohne gemeinsame Anstrengungen (weltweit !) soche Seiten, egal auf welchem Server sie liegen, aufzuspüren und zu sperren sehe ich persönlich meine Informationsfreiheit hochgradig gefährdet.
China lässt grüßen!

Leider wird bei uns in Deutschland das Straf-Delikt von Kinderpornografie und Kindsmissbrauch nur sehr lasch verfolgt und viel zu milde bestraft. Sicher liegt es daran, dass sich diese Abartigen Mitmenschen in allen Bevölkerungsschichten (Richter, Staatsanwälte, Lehrer, Politiker etc) finden lassen.

Ich mag zwar Köhler nicht, denke aber, dass er dieses Mist-Gesetz kraft Amtes unterzeichnen musste. Warten wir doch mal ab, ob das Bundesverfassungsgericht eine Überprüfung vornimmt.

Gruß
Paulchen
Max Payne gelöscht_189916 „Und so fügt sich eins und eins zusammen... ...wer jetzt noch glaubt, das dieses...“
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Der drückt auch nur durch, was die Hintermänner verlangen, nur das es nach vorne noch scheinheilig unter "Protest" verkauft wird

Der Bundespräsident "drückt" gar nichts durch. Es ist seine verfassungsmäßige Aufgabe, Gesetze zu unterzeichen und zu veröffentlichen. Er hat keine Gestaltungs- oder Gesetzgebungsbefugnis (vgl. Art. 82 GG) - da steht kein Wort davon, dass der Bundespräsident das Gesetz nur unterzeichnen soll/muss, wenn er inhaltlich damit einverstanden ist. Keiner seiner Amtsvorgänger hat sich überhaupt herausgenommen, ein Gesetz auch mal *nicht* zu unterzeichnen - die Aufgabe zur Kontrolle, ob ein erlassenes Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, hat laut Verfassung das Bundesverfassungsgericht (vgl. Art 20 (2) GG).

Der Bundespräsident ist zwar protokollarisch die Nr. 1 in der Hierarchie, seine politischen Rechte sind aber sehr überschaubar.
winnigorny1 Max Payne „ Der Bundespräsident drückt gar nichts durch. Es ist seine verfassungsmäßige...“
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Genau, Max Payne!

.... Wie von mir oben schon mal gepostet. - Der hat nur ein aufschiebendes Veto-Recht bei Gesetzen....

gelöscht_189916 winnigorny1 „Genau, Max Payne! .... Wie von mir oben schon mal gepostet. - Der hat nur ein...“
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Wie von mir oben schon mal gepostet. - Der hat nur ein aufschiebendes Veto-Recht bei Gesetzen

Ob so oder so, dann kann er vom Veto ja mal Gebrauch machen, aber PTEulenspiegel hat es sehr treffend formuliert mit der Durchleitung an das Bundesverfassungsgericht.
Womit wir wieder beim Opportunisten wären, egal wie es ausgeht, Köhler ist aus dem Schneider.

fakiauso
Max Payne gelöscht_189916 „ Ob so oder so, dann kann er vom Veto ja mal Gebrauch machen, aber...“
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dann kann er vom Veto ja mal Gebrauch machen

Nochmal: Die Verfassung räumt ihm kein Vetorecht ein. Der Grund sind u.a. die schlechten Erfahrungen mit dem Reichspräsidenten in der Weimarer Republik.

Die Gesetzgebung obliegt einzig und allein dem Parlament; die Normenkontrolle ist Aufgabe des Verfassungsgerichts.
winnigorny1 Max Payne „ Nochmal: Die Verfassung räumt ihm kein Vetorecht ein. Der Grund sind u.a. die...“
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Hey, Max!

... Hat er schon, eben nur ein beschnittenes. - Man achte auf die Feinheiten: Ich habe geschrieben "aufschiebendes Vetorecht". Und das hat er durchaus. - Aber das heißt auch: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben...

Nun hat er halt im vorauseilenden Gehorsam sein Veto wieder glattbebügelt, bevor's ein anderer machte.

Fakiauso hat also Recht (und ich sehe das genau so): Er ist ein eldender Opportunist!

Max Payne winnigorny1 „Vetorecht.....“
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Hat er schon, eben nur ein beschnittenes.

Hast Du mal den Verfassungsartikel parat, in dem das steht?
winnigorny1 Max Payne „ Hast Du mal den Verfassungsartikel parat, in dem das steht?“
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Nee, habe ich gerade nicht parat, aber ich habe das damals, 1977, während meines Verfassungsrecht-Studiums so gelernt - OK, ich habe Verfassungsrecht nur interessehalber belegt und nur 2 Semester davon gemacht, bin mir jedoch sicher, dass das so ist...

Olaf19 winnigorny1 „Nee, habe ich gerade nicht parat, aber ich habe das damals, 1977, während...“
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Ehrlich gesagt... ich sehe da gar keinen Widerspruch zwischen Max' Darstellung und deiner.

Das heißt: Der Präsident hat *kein* Vetorecht, nur weil ihm ein Gesetzentwurf nicht behagt. Er hat es nur insofern, als er offensichtlich nicht verfassungskonforme Entwürfe stoppen kann. Wenn man das als "beschnittenes Vetorecht" definiert, ist schon wieder alles im Lot.

Was den Opportunismus des Herrn Präsidenten angeht, würde ich das an ganz anderen Dingen festmachen - jahrelang war er Vorreiter dieses modischen markt-radikalen, wirtschaftsliberalen Geschwafels. Als uns dann die Krise heimgesucht hat, war er wieder mit dem Mundwerk ganz vorneweg dabei - von wegen "wir brauchen vernünftige Regeln für die Finanzmärkte" - aha, also plötzlich nix mehr von wegen "mehr Markt, weniger Staat" oder noch besser "der Markt regelt alles, der Staat hält sich gefälligst komplett raus".

CU
Olaf

PTEulenspiegel Olaf19 „Beschnittenes Vetorecht des Bundespräsidenten“
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jau, olaf19 et. al. , den Marktradikalismus hat er schon VOR Lehman Brothers Plumps aufgegeben. Seine pro-kapitalistische Grundhaltung wird er nicht mehr verlieren - seine Generation hat " so wenig Staat wie möglich " ja auch aus anderen Gründen - Stalin, Hitler, Mao, Pol Pot - verfochten, dabei aber immer auf den eigenen Profit geschielt. Nur hat er das inzwischen nicht mehr nötig, und wer an die finale Kapitalismuskrise noch in den nächsten zwanzig Jahren glaubt oder sie nur für möglich hält, ist eher auf der sicheren Seite, wenn er davor warnt, als wenn er aller Tage heile-heile-Gänschen singt, um des Volkes Stimmung und Kauflust zu befeuern. ( übrigens auch die der Kleinkapitalisten, die nicht wissen, ob sie investieren oder emigrieren sollen, solange die Konten in der Schweiz noch nicht gesperrt sind ). Köhler hat imo eine fast so positive Wandlung in seinem Amt durchgemacht wie seinerzeit Roman Herzog, der als innenministerielles Arschloch in Baden-Württemberg begann und als respektabler - auch liberaler - Präsident geendet hat, nach einer ebenso überraschenden positiven Amtszeit an der Spitze des BVerfG. Wir links- bis linksliberalen Juristen waren damals verdammt angenehm überrascht von seinen Urteilen. Er hat die Grundrechte gegen den Staat verdeidigt und seinen eigenen Kommentar nicht mehr benutzt. Als wir ihn kennenlernten in Speyer 1970, war er nur , siehe oben. Köhler hat auch einen Auffassungswandel durchgemacht; lassen wir ihm das doch und verstärken wir ihn dabei. Sobald auf seiner Beerdigung die Internationale gesungen wird, war es ein positiver Prozeß

Grüezi PTE

Olaf19 PTEulenspiegel „jau, olaf19 et. al. , den Marktradikalismus hat er schon VOR Lehman Brothers...“
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Sobald auf seiner [Köhlers] Beerdigung die Internationale gesungen wird, war es ein positiver Prozeß

*LOOOL*... dem ist nichts mehr hinzuzufügen :-)

Interessante und diskussions-bereichernde Aspekte in deinen Posts, dafür vielen Dank... was du über Roman Herzog geschrieben hast, wusste ich gar nicht, jedenfalls nicht über seine Zeit vor dem Bundesverfassunggericht.

THX
Olaf
gelöscht_189916 Max Payne „ Nochmal: Die Verfassung räumt ihm kein Vetorecht ein. Der Grund sind u.a. die...“
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Hallo

Um das mal so zu sagen, der Bundespräsident ist in meinen Augen einer der sinnlosesten Posten in diesem Land.
Zu entscheiden hat er mehr oder weniger nichts, außer eben ab und zu ein wenig den Zeigefinger zu erheben.
Die interessantesten Funktionen sind u.a. laut Wikipedia da noch eben die in diesem Zusammenhang ausgeübte Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen (damit hätte er also pro forma durchaus die Macht, so einen Unsinn wie diesen abzuschmettern, auch wenn es sich hierbei eher um einen formellen Akt handelt).
Die Auflösung des Bundestages im Falle von drei erfolglosen Wahlen und die Ernennung und Beglaubigung von Ministern, Bundesrichtern, -beamten usw.
Allerdings ist er selbst da eingeschränkt, da i.d.R. immer eine andere partei bzw. der Bundeskanzler im Spiel ist usw.
Zum Thema Ablehnung von Gesetzen (was schon vorgekommen ist) soviel:

Wird ein Gesetz vom Bundespräsidenten nicht unterschrieben, so kommt es nicht zustande. Der Politik verbleiben als Möglichkeiten

* die (verfassungskonforme) Änderung des Gesetzes selbst,
* die Änderung des als verletzt beanstandeten Artikels des Grundgesetzes (mit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, vgl. Art. 79 Abs. 2 GG),
* Organstreit vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und damit die Unrechtmäßigkeit der Verweigerung festzustellen und
* den Bundespräsidenten, was bisher noch nie erfolgt ist, vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen, was zu dessen Amtsenthebung führen kann (Art. 61 GG). Dazu benötigt es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag oder Bundesrat.


Alles aus Wikipedia entnommen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_%28Deutschland%29

Köhler mag fachlich sicher beschlagen sein, als Bundespräsident ist er einer der schlechtesten, die ich so mitbekommen habe, da war Johannes Rau noch einer der charismatischsten Vertreter unseres Landes.

Um das Thema Kinder aufzugreifen, statt solcher wirkungsloser Gesetze, die in Wahrheit etwas ganz anderes bezwecken als den Kampf gegen Kinderpornografie, könnte sich ein Bundespräsident und die Volksvertreter dafür stark machen, das jedes Kind unabhängig von Herkunft und Stand die gleichen Chancen hat in seinem Leben (steht übrigens so ähnlich auch im Grundgesetz).
Und die Diskussion über die Kosten ist in dem Zusammenhang unnötig, für anderen Unsinn und die Durchdrückung solcher Gesetze ist genug Knete da.
Damit ist den Kindern sicher mehr geholfen, noch dazu, weil das gesetz an der Grenze zu Ende ist, die Geschäftemacher mit diesen Dreckszeug sitzen im Ausland und damit weit weg von der deutschen Justiz.

fakiauso

digitalray gelöscht_189916 „Hallo Um das mal so zu sagen, der Bundespräsident ist in meinen Augen einer der...“
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wie schon eine mitschülerin in der schule sagte:

lehrer: wofür ist der bundespräsident da ?
sie: er repräsentiert deutschland
lehrer: richtig, und wie macht er das ?
sie: mit seinem körper.


:)

winnigorny1 gelöscht_189916 „Hallo Um das mal so zu sagen, der Bundespräsident ist in meinen Augen einer der...“
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Ja, genau!

Das Amt ist so überflüssig wie ein Kropf. - Nur leider deutlich teurer - da kostet UNS als Steuerzahler Geld und ist nichts anderes, als ein Überbleibselchen Monarchie.

- Der BuPrä repräsentiert. - Alles nur Vorzeige-Amt und dafür viieel zu teuer!

gal211 Michael Nickles „Bundespräsident erzwingt Internetzensur“
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Das Zitat: .....oder ist das Staatsoberhaupt einfach nur verrückt geworden? ist in dem Zusammenhang Polemik, unangemessen und an der Sache "Internetzensur" vorbei gedacht.

Entscheidung und Beweggründe unseres Staatsoberhauptes, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen ist sicher nicht aus persönlichen Erwägungen getroffen worden. Natürlich hätte es auch nicht zustimmen können, doch er, unsere Regierung und alle Internet-Nutzer die heute ein "sauberes" Internet ohne Kinderpornografie möchten, müssen gfls. auch Einschränkungen (Zensur) in Kauf nehmen - denn die Würde der Kinder hat vor allen Eigeninteressen Vorrang! Wie sich die Gestaltung und Umsetzung des Gesetzes auf Dauer bewährt wird alleine die Zukunft zeigen.

Gruß, Georg

Alibaba Michael Nickles „Bundespräsident erzwingt Internetzensur“
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Vielleicht konnte er ja aus sonst-was-für-Gründen dieses grenzdebile Machwerk nicht länger schimmeln lassen oder hat Angst, dass die darin komprimiert steckende Dummheit ansteckend sein kann ? Andererseits hat sich der Protest ja fast schon wieder gelegt, zumal in der Zwischenzeit einfach zuviel geschehen ist.Und damit, dass er das Machwerk (entschuldigung, ich finde einfach keine Worte für ein derartiges... nun, Machwerk eben) nun durchwinkt, dürfte das Thema wieder voll aufbranden.

Ich muss aber gestehen, dass mir z. Zt. die Hetzpolemik von Westerwelle mehr Sorgen macht. Das ist m. M. nach ja bloss ein ganz billiger Versuch, die Stimmen der Schlechtbezahlten an sich zu reissen, aber die dümmste Taktik im Politikgeschäft scheint ja immer aufzugehen. Vielleicht kommt ja tatsächlich mal jemand drauf, dass grad Ws Klientel die ist, die Kellnerinnen, Friseusen und Verkäuferinnen u. v. A. so erbärmlich schlecht bezahlt, dass sie trotz harten Arbeitens immer noch Stütze beantragen müssen, um mit Hartz4 gleichzuziehen. Traurig genug, dass der Staat diese Sklavenhalter noch sponsort.

Zum Kotzen, das Affentheater ! Wo kommen nur all die viertklassigen Politiker rausgekrochen ? Kann mich nicht erinnern, die gewählt zu haben. Ekel......!!!!

Alibaba

PTEulenspiegel Michael Nickles „Bundespräsident erzwingt Internetzensur“
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schuhuu, die Beiträge sind von Kenntnis der Verfassung der BRD kaum getrübt:

1. Der Bundespräsident MUSS ein Gesetz ausfertigen, wenn es NICHT OFFENKUNDIG verfassungswidrig ist. Andere Prüfungen auf Zweckmäßigkeit, Sinnlosigkeit, Widersprüchlichkeit und ähnlichem sind ihm versagt. Bestehende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes muss er dem Bundesverfassungsgericht überlassen.

2. Die Ausfertigung zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ( vorher gilt es nicht ) ist also nichts weiter als eine Meinungsäußerung im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Kompetenzen: " Dieses Gesetz ist nicht offenkundig verfassungswidrig ".

3. Auch darüber kann man/frau geteilter Meinung sein ( über die Offenkundigkeit ) , aber die angeforderte Stellungnahme bezog sich nur auf die beabsichtigte Verwaltungspraxis - man kann nämlich von einem verfassungsgemäßen Gesetz auch einen verfassungswidrigen GEBRAUCH machen. In dem Falle ist nicht offenkundig, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, gleichwohl bezieht sich die Prüfungspflicht des BP auch auf diesen Fall. Daher die Nachfrage.

4. Ich GLAUBE ( = ich weiß nicht ), dass Horst Köhler mit der Unterzeichnung auch ein objektiv raffiniertes Verhalten an den Tag legt: indem er die Gesetzesprüfung dem BVerfG überläßt, hält er sich raus und läßt die Blamage vor dem BVerfG - auf die ich hoffe - als von ihm nicht verursacht erscheinen. Er hat sich nämlich auch vergewissert, dass die hierzu berufenen anderen Verfassungsorgane vor Karlsruhe gegen das Gesetz vorgehen werden.

ALSO: Beschimpft nicht den Notar für die Beurkundung, sondern den Verfasser ( MEHRHEIT des Deutschen Bundestages )

MfsG PTEulenspiegel

winnigorny1 PTEulenspiegel „schuhuu, die Beiträge sind von Kenntnis der Verfassung der BRD kaum getrübt:...“
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@ PTEulenspiegel

Super, endlich mal ne vernünftige Stellungnahme dazu! - Noch dazu mit einer sehr genauen Erklärung für's Volk, was Recht ist und wie Recht zustandekommt.

Übrigens, ich teilen deinen "Glauben"...

... Unabhängig davon, ob ich den Köhler nun mag oder nicht....

Olaf19 PTEulenspiegel „schuhuu, die Beiträge sind von Kenntnis der Verfassung der BRD kaum getrübt:...“
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...wobei es durchaus Bedenken verfassungsrechtlicher Natur gegeben hat - Fortsetzung hier:
http://www.nickles.de/thread_cache/538658159.html

Es geht also durchaus nicht darum, was der Bundespräsident persönlich gut oder nicht gut findet, sondern um - zumindest nach Expertenmeinungen - mangelnde Verfassungskonformität.

CU
Olaf

PTEulenspiegel Olaf19 „...wobei es durchaus Bedenken verfassungsrechtlicher Natur gegeben hat -...“
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schuhuuu egänn, seit 1949 hat es kaum ein Gesetz gegeben, dem nicht verfassungsrechtliche Bedenken hinterhergeschlichen sind. Der BuPrä DARF sich nur von solchen zur Nichtausfertigung hinreißen lassen, deren Verfassungswidrigkeit offenkundig oder nahezu offenkundig ist., ( herrschende Meinung, zB Maunz Dürig Herzog, Kommentar zum GG , im übrigen vor allem auch Meinung des BVerfG, das diesen Grundsatz mehrfach bestätigt hat. ) Der BuPrä darf also nur dann nicht ausfertigen, wenn er als sicher annehmen darf, dass das Gesetz vor dem BVerfG scheitern WÜRDE:
BEDENKEN reichen nicht. Sobald eine Abwägung verfassungsrechtlicher Güter - wie hier Schutz vor kriminellen Handlungen gegen REcht auf freie Entfaltung, Menschenwürde ( Art. I und III GG ) usw.- so oder anders gehändelt werden kann, darf er sich nicht an die Stelle des BVerfG setzen. Nur in klaren Fällen ( Flugzeug-Abschussgesetz , mal untechnisch gesagt zB ) MUSS er die Ausfertigung verweigern. DAS kann dann wieder verfassungsrechtlich überprüft werden !!!
Also lass den Mann in Ruhe, er war es NICHT ! Beschimpft jeden einzelnene Abgeordneten für seine Zustimmung, aber nicht den Präsidenten für die Ausfertigung.

PS Ich finde das Gesetz übrigens auch verfassungswidrig, und es wird auch in Karlsruhe scheitern, aber Horstie Schmandhoff durfte dem Gesetz nicht in den Arm fallen.

PTEulenspiegel

PTEulenspiegel Michael Nickles „Bundespräsident erzwingt Internetzensur“
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hóla nochmal

noch etwas Verfassungsrecht - nach Durchsicht etlicher unzutreffender "Meinungs"äußerungern mit Gesetzeshintergrund zum Köhler - Thema .

Der BuPrä ist wie ein Notar anzusehen, wenn es um die Ausfertigung von Gesetzen geht. Hat der Bundestag und/oder der Bundesrat oder die Exekutive aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung ein Gesetz verbrochen,so beurkundet er dessen formal rechtmäßiges Zustandekommen und gibt es zum Abdruck und damit zum Inkrafttreten frei. Erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gilt das Gesetz - frühestens ( es kann im Gesetz selber eine Befristung oder ein späterer Wirk-Termin angeordnet sein ).
Wie jeder gewöhnliche Notar auch darf er NUR prüfen, ob das Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Dies könnte auch dann der Fall sein, wenn ein verfassungswidriger GEBRAUCH geplant ist. Da liest der Präsident dann die Bundestags- oder Ausschußprotokolle.

Der gewöhnliche Notar muss auch ein verlangte Beurkundung verweigern, wenn sie inhaltlich eine Straftat ist oder zu einer solchen beiträgt oder einen verfassungswidrigen Inhalt hat usw.

Wenn der Verfassungsverstoß oder die Absicht verfassungswidrigen Gebrauchs offenkundig ist - ABER NUR OFFENKUNDIG !!!!! - DANN MUSS ER DIE AUSFERTIGUNG VERWEIGERN.
Zweifel allein reichen nicht. Der BuPrä ist nicht befugt, positiv die Verfassungswidrigkeit FESTZUSTELLEN. Passt das dem gesetzgebenden Organ nicht, ruft es das BVerfG an, welches dem Präsidenten die Ausfertigung befehlen KANN. ( Ist in der Geschichte der BRD noch nicht vorgekommen ).

Also: Kein Vetorecht, eingeschränktes Prüfungsrecht.

Allerdings kann er sich - nicht justiziabel - erhebliche Zeit mit der Prüfung lassen . . . .
Ein klein bißchen Politik kann er also doch machen , - - - - wenn man/frau das so sehen möchte.

Nochmal: belehrt und beschimpft die Abgeordneten, nicht die Bürokraten - diesmal nicht, hihihi

hasta luego PTEulenspiegel

gelöscht_189916 PTEulenspiegel „hóla nochmal noch etwas Verfassungsrecht - nach Durchsicht etlicher...“
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Hallo

Das sind sehr interessante Ausführungen zum Thema.
Die verfassungsgemäße Ausfertigung des Gesetzentwurfs kann ich natürlich nicht beurteilen, aber aus der Sicht des normalen Nutzers stimmen mich vor allem die §§ 3,6,8 und 9 bedenklich.
Schon alleine der §3 ist in der heutigen Zeit, wo "Diensteanbieter" wechseln wie Hannes das Hemd ein Witz in Tüten.
Auch das neutrale Wirken der vorgesehenen 5-köpfigen Expertengruppe wird schwer, da dort vermutlich Einflußnahme am ehesten ansetzen dürfte.
Aber der größte Knackpunkt ist nach wie vor, das dieses Gesetz, wenn es erst einmal endgültig ist, jederzeit auf andere Bereiche erweitert werden kann. Wer garantiert dann je nach Regierung und gesellschaftlichen Umständen die neutrale Aufsicht über den Einsatz?
Ich bin nach wie vor der Meinung, das hier nur ein Grundstein für eine Kontrollierung des Internets geschaffen werden soll, um nach entsprechender Reifung der Technologie diese auf andere, mißliebige Inhalte auszudehnen.
Jetzt kann man nur noch hoffen, das dieser Unsinn nach dem Protest der verschiedenen Parteien durch das BVG gekippt wird.

fakiauso

PTEulenspiegel gelöscht_189916 „Hallo Das sind sehr interessante Ausführungen zum Thema. Die...“
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schuhuu, faki au so

ich hatte nur den Horstie gegen UNGERECHTFERTIGTE Anwürfe in Schutz genommen, nicht aus Überzeugung, sondern aus Verfassungstreue.

Das Gesetz wird entweder vom Bundestag selber - die dürfen das - oder vom BVerfG gekippt.

Das Grundproblem lautet ja nicht Verhinderung der Ermöglichung von Straftaten - das darf der Rechtsstaat allemal - , sondern die Wahl der Mittel zu diesem Zweck.
Verfassungsrechtliche Eingriffe in die Grundrechte, also auch in ungehinderten Internetverkehr, dürfen nur dann vom Gesetzgeber beschlossen werden, wenn der Eingriff ein höheres Gut schützt als es das beschränkte Recht darstellt. Damit fallen alle Maßnahmen = gesetzliche Regelungen heraus, die a ) ungeeignet sind, das Ziel zu erreichen ( liegt schon vor bei diesem Stoppschild- und Abschaltmurks ) oder/ und b) in grundgesetzliche Rechtsgüter OHNE ABWÄGUNG oder mit fehlerhafter Güterabwägung eingreifen ( liegt nur teilweise vor, da ja auch der Grundrechtsschutz der pornographierten Kinder zu berücksichtigen ist !!!! ).

Das Gesetz scheitert an seiner fehlenden Zweckerreichung und damit an sinnlosen Eingriffen in Grundrechte eher als an einem überragenden Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ( das hat das BVerfG gerade erst "erfunden" - beachtlich, nicht wahr ? ).

So, nun reicht es an juristischem Seminarkram, schreibt euren Abgeordneten Briefe frei von der Leber weg. Die wächst bekanntlich mit jedem Brief - ähm mit jeder Aufgabe . .

Grüezi allemand PTEule

Alibaba Michael Nickles „Bundespräsident erzwingt Internetzensur“
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Ich glaube an gar nichts mehr !!!

Alibaba

PTEulenspiegel Alibaba „Ich glaube an gar nichts mehr !!! Alibaba “
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schuhuu , alibaba mit den 40 Räuberinnen, wenn Du die Augen schließt, gibts die Sonne nicht mehr? Leben funktioniert nicht ohne Glauben, also glaube ! Und damit meine ich nicht den transzendenten . . .

(;-))