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News: Teurer als am Schalter

Bahnticket-Reinfälle bei Ebay

Redaktion / 15 Antworten / Baumansicht Nickles

Die Bahn versteigert aktuell Tickets bei Ebay. Inzwischen häufen sich negative Bewertungen der Kundschaft und die Verbraucherzentrale Berlin hat ein Abmahnverfahren gegen die Bahn eingeleitet. Ein Grund für den Zoff ist die Tatsache, dass die versteigerten Bahntickets teils teurer kommen, als sie bei Direktkauf bei der Bahn kosten.

Wer sich also drauf verlässt bei Ebay ein Ticket-Schnäppchen machen zu können, fällt schnell rein. Kunden die draufgezahlt haben, ärgern sich darüber, dass die Bahn nicht bereit ist die ersteigerten Tickets zurückzunehmen, kein Widerrufsrecht einräumt. Die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale kam zustande, weil die Gültigkeitsdauer der versteigerten Tickets ihrer Ansicht nach zu kurz ist.

Wer trotzdem mitsteigern will: eine Suche nach "bahn ticket" bei Ebay listet aktuell fast 600 laufende Auktionen auf.

Quelle: Heise.de.

Tommy22 Redaktion „Bahnticket-Reinfälle bei Ebay“
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öhm...

http://www.nickles.de/static_cache/538442018.html

(nicht, dass sich am Ende noch jemand wundert)

peterson Tommy22 „öhm... http://www.nickles.de/static_cache/538442018.html nicht, dass sich am...“
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Der Heise-Artikel ist von heute und auf den hat Nickels ja hingewiesen.

Der andere Thread ist schon viel älter. Und auf Threads im eigenen Forum hinzuweisen ist plöd.

jedi_minds Redaktion „Bahnticket-Reinfälle bei Ebay“
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Ach Gott. Ist ja schlimmer als im Kindergarten. Wer die Tickets teuer gekauft hat ist eben selbst schuld. Gibt so viele Fälle in denen Dinge die man gekauft hat ein paar Tage/Wochen günstiger sind. Da hat man einfach Pech. Man hat ja niemanden gezwungen die Ticktes zu kaufen... Beschwert sich irgend jemand wenn man beim Blöd Markt einen TV kauft und ne Woche später gibts den im Prospekt für einiges weniger... Ich glaub kaum, Blöd Markt ist schließlich immer günstig [/irone off]

Borlander jedi_minds „Ach Gott. Ist ja schlimmer als im Kindergarten. Wer die Tickets teuer gekauft...“
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ACK. Wenn die Leute die Tickets so in den Himmel bieten sind die einfach nur selbst schuld.

Alchemist Borlander „ACK. Wenn die Leute die Tickets so in den Himmel bieten sind die einfach nur...“
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ganz meine Meinung. Wer sich vorm mitsteigern bei eBay nicht vorher informiert, was das "was auch immer" im Laden kostet ist selbst schuld.
Ist bei eBay außerdem schon ein alter Hut, dass nach einer Biet-Schlacht Dinge über Wert weggehen.

Crusty_der_Clown Alchemist „ganz meine Meinung. Wer sich vorm mitsteigern bei eBay nicht vorher informiert,...“
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So gesehen habt ihr mit eurer Meinung ja vollkommen recht. Dennoch gibt es eine Sache, die mich unheimlich stört.

Jeder normale Händler muß, von relativ wenigen Ausnahmen mal abgesehen, seinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumen. Wenn ich heute einen Drucker versteigern würde, der für EUR 100,- dann über den virtuellen Ladentisch geht und nächste Woche würde ich ein Dutzend davon für EUR 69,- Sofortkaufpreis einstellen, dann müsste ich damit rechnen, daß der erste Käufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht und womöglich beim günstigeren Sofortkaufpreis wieder zuschlägt.

Die Bahn scheint da ja Gleicher als Gleich zu sein. Letztlich werden wohl die Gerichte darüber entscheiden müssen, ob es sich um nicht widerrufsfähige Bahnfahrkarten (Sicht der Bahn) oder um eben doch widerrufsfähige Gutscheine (Sicht der Verbraucherzentralen) handelt.

Ein Geschmäckle hat die Sache also schon. Siehe dazu auch den Artikel bei Telepolis unter http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28477/1.html

Gruß
Jürgen

Crazy Eye Alchemist „ganz meine Meinung. Wer sich vorm mitsteigern bei eBay nicht vorher informiert,...“
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und deshalb schmeißen wir jetzt das fernabsatz gesetzt weg ;)

Crusty_der_Clown Crazy Eye „und deshalb schmeißen wir jetzt das fernabsatz gesetzt weg “
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Psst. Ganz leise, muß nicht jeder mithören.

Das Fernabsatzgesetz wurde schon vor geraumer Zeit weggeschmissen, die entsprechenden Regelungen stehen seitdem im BGB.

Aber davon ab, stimmt schon, was du schreibst.

Stefan40 Crazy Eye „und deshalb schmeißen wir jetzt das fernabsatz gesetzt weg “
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Also ich denke das FAG hat schon seinen Sinn. So wie ich das verstanden habe, dient dies dazu um Kunden zu ermöglichen zuhause die Ware zu testen so wie es im Geschäft möglich wäre.

Jetzt mal ne blöde Frage, was kann man bei Bahnkarten zuhause testen?

Wenn es nach mir ginge müssten die Id**en die erst die Tickets zu teuer kaufen und sich danach aufregen noch Strafe zahlen. Aber Deutschland is ja eh auf einem verblödungstrip, da braucht man sich über nix mehr zu wundern....

Crusty_der_Clown Stefan40 „Also ich denke das FAG hat schon seinen Sinn. So wie ich das verstanden habe,...“
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Weiß du, bei Sicht auf viele Kunden wäre ich geneigt, dir uneingeschränkt recht zu geben.

Allerdings: Gleiches Recht für alle. Ich habe mal vollkommen wahllos per Google unter Angabe der Suchbegriffe "Gutscheine Widerruf" folgendes Suchergebnis herausgesucht: http://www.ritteressen-kirchberg.de/gutschein.html

Den Gutschein kann man auch nicht zu Hause testen. Wenn so ein Anbieter ein Widerrufsrecht einräumen muß, dann kann ich den Standpunkt der Verbraucherzentralen, daß das auch für die Bahn gelten muß, durchaus verstehen.

Nur leider scheint die Bahn irgendwelche Sesselpupser zu beschäftigen, die der Meinung sind, sich nicht an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland halten zu müssen. Vermutlich nicht weiter verwunderlich, die der Bahn eng verbundene Politik ist da ja auch nicht gerade als leuchtendes Vorbild geeignet.

Mir geht es also weniger um die "armen" Käufer, sondern vielmehr um den Wettbewerbsvorteil, den sich die Bahn gegenüber anderen gewerblichen Verkäufern herausnimmt. Wobei da eben noch die Gerichte ranmüssen, ob diese das genauso sehen. Ob man dann hinterher schlauer ist, muß man sehen. Anwalt A muß ja für seinen PC in der Kanzlei auch keine GEZ mehr bezahlen, während sein Kollege in einem anderen Bundesland sehr wohl zahlen muß.

Borlander Crusty_der_Clown „Weiß du, bei Sicht auf viele Kunden wäre ich geneigt, dir uneingeschränkt...“
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Wie schaut das eigentlich bei der Online-Buchung von Flugtickets aus? Gibt es da auch ein Widerrufsrecht? Im Prinzip könnte man die doch auch - wie Bahntickets - als einen Gutschein für eine Beförderungsleistung ansehen.

Gruß
bor

Crusty_der_Clown Borlander „Wie schaut das eigentlich bei der Online-Buchung von Flugtickets aus? Gibt es da...“
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Der Streit geht wohl um eine bestimmte Auslegung, siehe die Passage Doch Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin beurteilt die auf eBay versteigerten Bahn-Tickets anders: Sie seien nicht für eine bestimmte Fahrt konkretisiert und ließen sich mit Kinogutscheinen vergleichen. Für diese gebe es einschlägige Urteile. Legt man diese zugrunde, sei die Gültigkeitsdauer der über eBay verkauften Bahn-Tickets zu kurz. Außerdem gelte für solche Gutscheine auch das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen. Die Verbraucherzentrale habe daher am Dienstag die Bahn abgemahnt und ihr eine Frist bis zum 14. August gesetzt. Eine Sprecherin der Bahn bestätigte gegenüber heise online den Eingang der Abmahnung; man werde dazu fristgerecht Stellung nehmen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/eBay-Keine-Massnahmen-gegen-die-Bahn-nach-Abmahnung-und-negativen-Bewertungen--/meldung/114003

Man wird sehen, wie die Stellungnahme der Bahn ausfällt und wie sich die Sache weiterentwickelt. Das letzte Wort ist in der Angelegenheit sicher noch lange nicht gesprochen.

Mit Flugbuchungen habe ich nun überhaupt keine Erfahrung, Reisen gehört nicht zu meinen Hobbys, da kann ich überhaupt nichts zu sagen.

Gruß
Jürgen

Crazy Eye Stefan40 „Also ich denke das FAG hat schon seinen Sinn. So wie ich das verstanden habe,...“
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Unrecht hast du nicht, das Fernabsatz gesetzt trägt schon teilweise komische Blüten*.

Allerdings ist mit den Kauf der Ticket noch lange keine Leistung von der Bahn ausgegangen, die Züge fahren sowieso und es werden auch keine Ticket geblockt da man zu ungünstigen Zeiten eh auf den boden sitzt. Daher sollte ein Unternehmen von vornerein hier schon die Ticket zurücknehmen.

Wenn ich mir aber tickets kaufe, vllt auch als Überaschung willst du mich an XY besuchen etc. und mich auf Fernabsatz gesetzt verlasse anstatt ihr/ihn einen gutschein zuschenken danach lsozurenenn etc. und die Bahn sagt, nö sowas machen wir nicht. Sicher die begründung mit den geld ist schlecht, aber hier werden vornerein alle Sachen abgeriegelt und wenn man dort dann gesetzlich ein Auge zudrückt bröckelt das gesetzt das den Kunden schützen soll.

* das schlimmste ist was ich bisher gehört hab, war ein geschäft wechsels auch Tapeten versendet und da gibt es dann imemr wieder Kunden die sich 3 Tapeten schicken lassen und eine Behalten und den rest an besten unfrei zurückschicken. Ich denke man sollte die Portoklausel streichen solange kein Mangel an der Ware vorliegt, den diese Kosten hat man ja selber verurusacht.

fschunke Redaktion „Bahnticket-Reinfälle bei Ebay“
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.....sind doch Alle selbst Schuld, warum ersteigern sie denn die Tickets, man sollte sich vorher schlau machen, was die Tickets im Normalfall kosten. Anschließend gibts dann negative Bewertungen, sehr ungewöhnlich !!!

gelöscht_103956 Redaktion „Bahnticket-Reinfälle bei Ebay“
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Hallo,

ich kann da weniger klagen.
4 Einfach-Ticket durchs Bundesgebiet mit Kindermitnahme für 113 Euro teuer???
Einziges Manko, Befristet bis Ende Okt.
Wer aber sowieso vorher fahren will, spart richtig Geld.

Einfachticket Pott-Berlin 85 Euro.