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News: Der die Vorstrafen sammelt

Abmahnanwalt zu Haftstrafe verurteilt

Redaktion / 28 Antworten / Baumansicht Nickles

Das Amtsgericht München hat einen dort ansässigen berühmt, berüchtigten Abmahnanwalt zu 9 Monaten Haft auf vier Jahre Bewährung verurteilt. Er hatte Mandantengelder in Höhe von 7000 € veruntreut. Das Gericht bemängelte seine "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein".

"Strafverschärfend wurde zudem eine Vorstrafe des Angeklagten wegen Urkundenfälschung in 60(!) Fällen gewertet, für die er mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen bedacht wurde."

Quelle: abzockwelle.de

Vagabund Redaktion „Abmahnanwalt zu Haftstrafe verurteilt“
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Nur eine Frage:
9Monate oder 4 Jahre auf Bewährunf? o.O

Weil 9 Monate auf 4 Jahre Bewährung klingt irgendwie... okay, juristisch, aber nicht wirklich.. logisch?

Olaf19 Vagabund „Nur eine Frage: 9Monate oder 4 Jahre auf Bewährunf? o.O Weil 9 Monate auf 4...“
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Hi Vagabund,

die Haftstrafe geht über 9 Monate, wird aber zur Bewährung ausgesetzt. Sollte sich unser Freund *g* in den nächsten vier Jahren etwas zuschulden kommen lassen, muss er die 9 Monate doch noch absitzen.

Ansonsten muss ich meinen Vorpostern beipflichten: Wieso ist der überhaupt noch zugelassen?

CU
Olaf

P.S. @InvisibleBot: "mal in einer Diskussion mit dem Berater der Arbeitsagentur erörtern müssen..." => *LOOOL*!!

sopur Vagabund „Nur eine Frage: 9Monate oder 4 Jahre auf Bewährunf? o.O Weil 9 Monate auf 4...“
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Das heisst, er hat eine Strafe von 9 Monaten, aber auf Bewährung. Die Bewährungsfriste ist 4 Jahre. Wenn er also in 4 Jahren sich was zu Schulden kommen lässt, muss er die 9 Monate absitzen (und gegeben falls eine zusätzliche Strafe für das Delikt, mit dem er sich eben wieder strafbar macht).
M
F
G
Sopur

Edit: komisch, habe das Post von Olaf vorhin nicht gesehen... Naja, doppelt genäht hält besser :-)

515515 Redaktion „Abmahnanwalt zu Haftstrafe verurteilt“
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Hallo
Was mir nicht klar ist wieso hat der Hr. v. XXX denn eigentlich noch seine Zulassung ?
MfG
René

Oliver321 Redaktion „Abmahnanwalt zu Haftstrafe verurteilt“
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Jede Wette, er schickt jetzt ein paar teure Abmahnungen los, um die Geldstrafe und das veruntreute Geld zurückzuzahlen.

InvisibleBot Redaktion „Abmahnanwalt zu Haftstrafe verurteilt“
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Der eigentliche Skandal daran ist, dass jemand, der wegen Urkundenfälschung in 60 (!!) Fällen vorbestraft ist, überhaupt noch als Anwalt praktizieren darf.

Der sollte seine, Zitat:
"äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein"
mal in einer Diskussion mit dem Berater der Arbeitsagentur erörtern müssen...

|dukat| InvisibleBot „Der eigentliche Skandal daran ist, dass jemand, der wegen Urkundenfälschung in...“
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Ab 60 Tagessätzen gilt das als Vorstrafe.
Mit 150 Tagessätzen ist er locker drüber.
Eigentlich kann der einpacken, mit Vorstrafe geht in Deutschland nirgendwo irgendetwas.
Und schon gar nicht als Anwalt.

Olaf19 |dukat| „Ab 60 Tagessätzen gilt das als Vorstrafe. Mit 150 Tagessätzen ist er locker...“
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...ich bin mir zwar nicht 100% sicher, meine aber gelesen zu haben: Mit'm Pieker in der Hand durch den Stadtpark gehen und Kothäufchen einsammeln - das darf man auch als Vorbestrafter. Ist aber möglich, dass das inzwischen geändert ist...

*SCNR*
Olaf

P.S. sorry für so viel Albernheit - aber heute ist einfach ein schöner Tag!! :-D

Pumbo Olaf19 „Das würde ich nicht so pauschal sehen...“
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"Mit'm Pieker in der Hand durch den Stadtpark gehen und Kothäufchen einsammeln -"

Versuch' mal so einen dosenfutterweichen Standard-Hundeschiß aufzupieken (auf so Ideen kommen eigentlich nur Lehrer - bist Du einer??). Dreh' am besten ein Video davon und stell's hier ein.

Gruß

Dein Pumbo *g*

Olaf19 Pumbo „@Olaf offensichtlich ohne Vorstrafen“
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Oops, verdammt, jetzt habe ich mich geoutet. Ja, es ist wahr: Ich bin tatsächlich nicht vorbestraft. Den Lehrer muss ich mir aber verbitten!!

:-D

Cheers
Olaf

Pumbo Olaf19 „@Pumbo, offensichtlich vorbestraft :-o“
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LOL!

weka1 |dukat| „Ab 60 Tagessätzen gilt das als Vorstrafe. Mit 150 Tagessätzen ist er locker...“
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Scheinbar ist der Rechtsstaat auf diesen Auge besonders blind.
Das baut Vertrauen gegenüber Anwälte & Co besonders auf.So Einer gehört zu seines Gleichen-in den Knast.Aber eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

MfG-weka

Tilo Nachdenklich InvisibleBot „Der eigentliche Skandal daran ist, dass jemand, der wegen Urkundenfälschung in...“
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Hallo InvisibleBot!

Aber nun hat er Sachkenntnis und ist hinreichend qualifiziert!

InvisibleBot Tilo Nachdenklich „Hallo InvisibleBot! Aber nun hat er Sachkenntnis und ist hinreichend qualifiziert!“
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>> Aber nun hat er Sachkenntnis und ist hinreichend qualifiziert!

Wie meinst Du das? So nach dem Motto er wusste was er tut, und er wusste dass es illegal ist? Das wäre für das Gericht doch eher ein Grund ihm noch richtig eins mitzugeben.

moin moin1 InvisibleBot „ Aber nun hat er Sachkenntnis und ist hinreichend qualifiziert! Wie meinst Du...“
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Irre ich mich oder gilt man ab 91 Tagessätzen als vorbestraft ??? Wenn ihm jedes Unrechtsbewußtsein fehlt, wird er ja möglicherweise Berufung einlegen. Mal sehen, was dabei herauskommt.
Aber schön, daß es endlich mal einen von dieser Fraktion erwischt hat.

Tilo Nachdenklich InvisibleBot „ Aber nun hat er Sachkenntnis und ist hinreichend qualifiziert! Wie meinst Du...“
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Hallo InvisibleBot!

Wie ich das meine?
Learning by doing auf einem neuen Tätigkeitsfeld (diesmal nicht Abmahnung)...und nun darf man soviel Sachkenntnis nicht verkommen lassen. Da wird er wohl weiter praktizieren sollen.

InvisibleBot Tilo Nachdenklich „Hallo InvisibleBot! Wie ich das meine? Learning by doing auf einem neuen...“
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Naja, man kann geteilter Meinung darüber sein, ob Schmarotzertum in unklaren Rechtslagen viel Sachkenntnis erfordert. Ich meine eher nicht, denn wenn er richtig Ahnung hätte, könnte er sich auch anders einen Namen machen. (und damit größere Brötchen verdienen)

Wird auf jeden Fall Zeit, dass eine Neuregelung des Abmahnrechts kommt. So wie es aussieht, soll eine erste Abmahnung in Zukunft den Abgemahnten maximal 50 Euro kosten dürfen - zumindest bei Bagatellfällen. Schaun mer mal...

Olaf19 InvisibleBot „Naja, man kann geteilter Meinung darüber sein, ob Schmarotzertum in unklaren...“
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Das wünsche ich mir auch - zumal viele Abmahnungsgründe ja nicht dadurch zustande kommen, dass jemand versucht, sich wettbewerbsrechtswidrig einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern zu verschaffen, sondern wohl eher dadurch, dass unser deutsches Recht derart kompliziert ist, dass man überhaupt keine Chance hat, alles richtig zu machen. Wenn also auf diese Weise Fehler quasi provoziert werden, muss man dem Betroffenen wenigstens Gelegenheit geben, diesen auszubügeln, ohne ihn gleich finanziell zu ruinieren.

Stattdessen wird groß herumgeheult, dass wir in Deutschland so wenig Selbstständige haben - kein Wunder, wenn kleinen Unternehmern derartig das Fell über die Ohren gezogen wird :-(

CU
Olaf

TAsitO Redaktion „Abmahnanwalt zu Haftstrafe verurteilt“
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Hallo.
Das ist eigentlich noch viel zu wenig bei derzeit so vielen Abmahnanwälten -
eigentlich sollte endlich da mal ein Statut geschaffen werden.
Gruss.

onkel beffen Redaktion „Abmahnanwalt zu Haftstrafe verurteilt“
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das ich das noch erleben darf

Alibaba onkel beffen „Danke, Gott,“
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schliesse mich voll und ganz meinem gläubigen Vorposter an. Halleluja !! Und noch dreimal ! Als ich 1988 anfing, mich für Computer zu interessieren und mir voller Begeisterung Alles zusammenkaufte, was es für einen Schneider CPC 464 (Homecomputer, Konkurrenzprodukt zum C64), da lief gerade diese unsägliche Teenie-Lockvogel-Geschichte. Für die, dies nicht kennen: In allen möglichen Kontaktanzeigen für Teenies tauchten Bilder auf von hübschen 15-16jährigen Mädchen mit Briefkontaktwunsch und so. Dann hiess es standardmässig etwa so: Ich steh ja so auf das und das Spiel, aber meine Eltern geben mir zu wenig Taschengeld. Bla bla bla.." Und schon erboten sich div. Kavaliere (man beachte das Bild einer gutaussehenden jungen Frau !!), mal kurz ne Kopie zu schicken. Gesagt, getan, und Klatsch !! Erwischt ! Die zig Gabis, Karins oder Claudis gabs nur auf dem Papier und die Bildchen waren vielleicht aus der Bravo oder so. Es hiess auch noch, dass andere Jugendliche sogar noch die Drecksarbeit gemacht hätten mit der Schreiberei. Schätze mal, das war die Ur-Masche der Abmahnwelle und klar auf einen gewissen bigotten Freiherrn zurückzuführen. Merke ! Wer immer schön bieder im Kirchenchor trällert und sich in der Gemeinde "verdient" macht, kann sein Geld trotzdem ziemlich dreckig verdienen.
Ich finde allerdings, aufgrund der Vorstrafe (Wiederholungstaten) hätte die Strafe höher ausfallen sollen und auch durchaus vollstreckt werden. Es gibt für derartige "Fälle" auch den offenen Vollzug. Wird ja auch oft genug genutzt, wenn man Verkehrswiederholungstätern nicht die Existenz kaputtmachen will (mit Rücksicht auf Frau und Kind(er)). Vielleicht mal 6 Monate unter strenger Anleitung leben müssen, incl. einer kompl. amtlichen Feststellung seiner finanziellen Umgebung mit Schuldenregelung und so, und bei Einsicht UND guter Führung/Mitarbeit DANN den Rest auf Bewährung. Es gibt da durchaus angemessene Möglichkeiten. Aber schon in Bezug auf seine völlige Uneinsichtigkeit wird der werte Herr wohl grad mal weitermachen wie gehabt - worauf dann sauteure Strafhaft resultieren plus Insolvenzverfahren, etc. etc. Damit kostets die Gesellschaft Unsummen und die Mitarbeiter sowie die Familie werden völlig unnötig mitgeschädigt bis hin zu Ruin, Arbeitslosigkeit, Hartz4, usw. Liesse sich sicher verhindern.
Dem Kerl gönne ichs ja. Mir tun nur die Menschen drumrum leid.
Alibaba

DannyCoburg Redaktion „Abmahnanwalt zu Haftstrafe verurteilt“
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sea Redaktion „Abmahnanwalt zu Haftstrafe verurteilt“
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Solch ein arrogantes, schmarotzendes und nichtsnutziges Subjekt gehört mind. 9 Monate auf Wasser und Brot, wo in der Einzelzelle in aller Ruhe über den Sinn und Zweck des Lebens mit- und untereinander nachgedacht werden kann.

Gruss

sea

YIN-YANG Redaktion „Abmahnanwalt zu Haftstrafe verurteilt“
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Da kann ich einigen Komentaren nur zustimmen. So ein Gauner erhält auch noch Bewährung. Bewährung hilft selten und schon garnicht, wenn jemand so viel kriminelle Energie hat und obendrein noch uneinsichtig ist. Über das "Urteil" kann der ja nur lachen. Am besten wäre, den/die Richter/rin umzuschulen für einen Job in der Müllabfuhr. Vielleicht lernt er/sie dann, wie man mit Müll umgeht

hans751 YIN-YANG „Da kann ich einigen Komentaren nur zustimmen. So ein Gauner erhält auch noch...“
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Abmahnanwalt : Ich stelle mir das so vor : Reiche Eltern , der Junge braucht aber einen Titel .
Gymnasium gerade so geschafft , also Studium . Das leichteste Studium ist nunmal Jura .
Und schon geht es los . Wie mache ich Kohle ? Ganz einfach , bei den Ärmsten , den Anfängern
auf dem PC , die sich mit viel Mühe und Hungerkosten , so ein Ding angeschafft haben , aber von
der Materie I.net , geschweige denn ( lauernden Juristen ) nicht den kleinsten Schimmer einer Chance
oder Ahnung haben , noch schlimmer :Sie wurden vor solchen ( üblen Elementen ) nichtmal gewarnt .
Das schlimmste aber ist ..Richter haben auch Jura studiert . Nun wären wir bei den Krähen .
Meine ganz bescheidene Meinung : Wir können froh sein daß da ein Richter war , der einen Anwalt
überhaupt ( erstmal ) verurteilt hat !
Wir sollten hoffen , dass das Schule macht !
Für mich ist dieser Anwalt ein Mann der , sollte er einen Nagel in die Wand schlagen müßen ,
alles träfe , nur nicht den Nagel .
Im realen Leben eine totale Null , als Anwalt ( siehe Urteil ) ebenfalls 'minderwärtig' ! Also hat man
ihm den Anwalt gelassen , er wäre sonst der Sozialhilfe verfallen .
Man könnte noch einiges hinzufügen , das ist dieser 'Mensch'aber garnicht wert , finde ich !
Gruß hans

Herid Junior hans751 „Abmahnanwalt : Ich stelle mir das so vor : Reiche Eltern , der Junge braucht...“
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Ein reichliches Angebot an frischgebackenen Juristen ist sicher ein Faktor in dem Mechanismus, den du beschreibst. Ausgerechnet dem guten Herrn von G. kann man allerdings den Vorwurf der Bequemlichkeit nicht machen, schließlich ist er derjenige, der die Abmahnmasche erfunden hat (wohlgemerkt, nicht die Abmahnung als juristisches Mittel zur Wahrung von Marken- oder Urheberrechten, sondern die Massenabmahnung als Abkassiermaschine). Insofern muß man ihm sogar, Anstand und Moral mal beiseite gelassen, sogar Einfallsreichtum und unternehmerische Initiative bescheinigen. Und das sogar völlig im Rahmen des Gesetzes (*würg*), verknackt wurde er ja nicht wegen seiner Abmahnerei, sondern wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung.

Möge er in einer angemessen tiefen Hölle schmoren!

hans751 Herid Junior „Ein reichliches Angebot an frischgebackenen Juristen ist sicher ein Faktor in...“
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Hallo Junior
>Einfallsreichtum und unternehmerische Initiative bescheinigen. Och ne , Ich nenne sowas ganz gemeine kriminelle Energie * Stand hier schon irgendwo*
Ansonsten: >Möge er in einer angemessen tiefen Hölle schmoren! Gruß hans

winnigorny1 Redaktion „Abmahnanwalt zu Haftstrafe verurteilt“
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HIP, HIP, HURRAY!!