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Sozialleistungen (geschlossen)

jueki / 129 Antworten / Flachansicht Nickles

Auf wiederholte Anfrage der Opposition im Ausschuß für Arbeit und Soziales gab die Bundesregierung zur Antwort:
"EU- Ausländer haben in Deutschgland zwar keinen Anspruch auf HartzIV, aber dafür auf Sozialhilfe.
Für die Kosten müssen die Kommunen aufkommen."
(Pressemeldung Morgenpost)
Interessant. Deutschland als Welt- Sozialhilfe- Station.

Jürgen

Ein Ost Deutscher Karlheinz5
gelöscht_300542 groggyman „Asyl ist eine andere Sache, dazu sollte man die Hintergründe...“
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Einem von vielen Bürgern empfundenen Mißstand damit zu entgegnen, dass man auf das Gesetz verweist, ist ja wohl mehr als fraglich.

Das besagte Gesetz war und ist nicht Gott gegeben. Es wurde irgendwann mal, aus welchen Gründen auch immer, von Menschen (so zumindest der äussere Anschein) eingeführt und kann auch wieder von Menschen geändert, bzw. abgeschafft werden.

Und genau das ist auch die oberste Pflicht der betreffenden, bzw. von allen Politikern, nämlich Schaden vom deutschen Volk abzuwenden und seinen Nutzen zu mehren! Es geht also in erster Linie darum, den Nutzen der deutschen Bevölkerung, bzw. den des Landes als Ganzes zu mehren, und nicht den Nutzen von zugereisten Ausländern.

Damit, Gesetze bis in den Staatsruin zu befolgen, ist niemandem geholfen. Das gilt natürlich nicht nur für die Sozialhilfe-Thematik, sondern für alle hirnrissigen Gesetze, die angeblich z.B. auch einer schwachsinnigen "Euro-Rettung" dienen, usw..

Warum in drei Teufels Namen sollen deutsche Steuerzahler quasi für einen unbefristeten, bezahlten Urlaub zugereister Ausländer aufkommen?? Wer sich in seinem Heimatland in keinster Weise in humanitärer Not befindet, hat doch kein moralisches Recht im Nachbarland die Hände aufzuhalten.

Was anderes wäre es, wenn in Deutschland befindliche Ausländer plötzlich in Not geraten, dann wäre eine Hilfe selbstverständlich angebracht. Aber doch nicht auf Lebenszeit, sondern maximal so lange, wie die Notlage anhält und danach hat der Ausländer das Land wieder zu verlassen, sofern er keiner Arbeit nachgeht, mit der er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

mfg :)

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