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Einmal gezahlt, immer zahlen. Abbos.

WVB-38 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Es geht um die Tatsache, ein Zeitschriftenabbo, eine Leistung eines Verbandes, ADAC z.B. oder eine Virenskanner, vielleicht auch NICKELS.
Vor einigen Jahren kaufte ich im Computer-Shop ein Virenskanner und Firewal-Paket, installiere es und so meine Meinung, ich habe 1 Jahr Recht auf Ubdates und wenn ich mich danach nicht mehr darum kümmere, ist das Abbo verfallen, heist, ich muss nicht ausdrücklich kündigen. Leider musste ich eine andere Erfahrung mit einem Hersteller von Virensoftware machen, nach dem Jahr der Updateunterstützung, wurde ich aufgefordert für ein weiteres Jagr 29,90 Euro zu überweisen. als ich nicht darauf reagierte, bekam ich eine Mail vom "Verwanugsservice" oder ähnlich, der Hersrellers der Software.
Nach einigen Mails akzeptierte der Hersteller dann groszügig meine Kündigung.
Daher meine rechtliche Frage, oder besser gesagt Forderung.
Einem 70-jährigen sollte es möglich sein, die Bestellung einer Leistung zu ortern, ohne automatische Verpflichtung der Zeit-unendlichen Verpflichtung. Vielmehr sollte mir als über 70-jährigen jedes Jahr das Abbo neu angeboten werden müssen, und meine Akzeptanz zu grunde liegen.
Junge Leute (Geschäftsleute) haben dafür natürlich nicht das Verständniss.

Olaf19 WVB-38 „Hallo Leute, danke, dass Ihr so rege an der Diskussion Teil nehmt, mit oder ohne...“
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Vor 3 Jahren habe ich mir eine neue Brille gegönnt. Der Verkäufer fragte mich, ob ich nicht gleich eine Brillenversicherung mit abschließen wolle - immerhin sei diese im ersten Jahr kostenlos. Das habe ich natürlich gemacht! Schusseligerweise hatte ich es versäumt, entweder gleich zu kündigen oder aber den Kündigungstermin gegen Ende der Laufzeit in meinen Terminkalender einzutragen. So verlängerte sich die Versicherung um ein weiteres Jahr. Das wusste ich aber vorher und hätte dieses zusätzliche Jahr leicht(!) vermeiden können.

Die Musikzeitschrift KEYS beziehe ich bereits seit 13 Jahren im Abo. Die Abo-Form ist "open end", d.h. ich könnte jederzeit aussteigen und würde dann auch ein im voraus bezahltes Restguthaben ausbezahlt bekommen. Das machen heutzutage eigentlich alle Verlage so. Eine Ausnahme bilden die sog. "Prämien-Abos". D.h. jemand abonniert eine Zeitschrift für mindestens 1 Jahr - bei sehr hochwertigen Prämien wie z.B. Rennrädern gibt es mitunter auch 2 Jahre Verpflichtung - und nach Ablauf des Pflichtzeitraums verlängert es sich mindestens um ein weiteres Jahr, sofern es nicht rechtzeitig - z.B. x Wochen vor Ende des Ablaufs - gekündigt worden ist.

Eine sehr unschöne Nebenform des Prämienabos ist die per Haustürgeschäft verkaufte. Unschön deswegen, weil der Abonnent nichts, aber auch gar nichts von der Prämie hat. Das "Rennrad" bekommt die Drückerkolonne, der Abonnent hat lediglich die Verpflichtungen an der Backe. Noch schlimmer: Sein Vertragspartner ist dann nicht der Verlag, sondern die Drückerkolonne.

Aber das sind alles Dinge, die zur Allgemeinbildung zählen. An der Haustür kauft man eben nichts, und wenn man einen Vertrag abschließt, dann nur, nachdem man sich davon überzeugt hat, dass man mit dessen Bedingungen einverstanden ist. Wenn man sich immer nur die Vorteile herauspickt, die Verpflichtungen ignoriert und später kommt das böse Erwachen - tut mir leid, aber dann hat man selber schuld. Und Kündigungen muss man sich, wie gesagt, auf Termin legen, sonst vergisst man sie fast zwangsläufig. So wie ich bei meiner Brillenversicherung - nur, dass ich da auch nicht anderen die Schuld geben kann, sondern nur mir selbst.

CU
Olaf