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Einmal gezahlt, immer zahlen. Abbos.

WVB-38 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Es geht um die Tatsache, ein Zeitschriftenabbo, eine Leistung eines Verbandes, ADAC z.B. oder eine Virenskanner, vielleicht auch NICKELS.
Vor einigen Jahren kaufte ich im Computer-Shop ein Virenskanner und Firewal-Paket, installiere es und so meine Meinung, ich habe 1 Jahr Recht auf Ubdates und wenn ich mich danach nicht mehr darum kümmere, ist das Abbo verfallen, heist, ich muss nicht ausdrücklich kündigen. Leider musste ich eine andere Erfahrung mit einem Hersteller von Virensoftware machen, nach dem Jahr der Updateunterstützung, wurde ich aufgefordert für ein weiteres Jagr 29,90 Euro zu überweisen. als ich nicht darauf reagierte, bekam ich eine Mail vom "Verwanugsservice" oder ähnlich, der Hersrellers der Software.
Nach einigen Mails akzeptierte der Hersteller dann groszügig meine Kündigung.
Daher meine rechtliche Frage, oder besser gesagt Forderung.
Einem 70-jährigen sollte es möglich sein, die Bestellung einer Leistung zu ortern, ohne automatische Verpflichtung der Zeit-unendlichen Verpflichtung. Vielmehr sollte mir als über 70-jährigen jedes Jahr das Abbo neu angeboten werden müssen, und meine Akzeptanz zu grunde liegen.
Junge Leute (Geschäftsleute) haben dafür natürlich nicht das Verständniss.

Andreas42 WVB-38 „Einmal gezahlt, immer zahlen. Abbos.“
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Hi!

Wenn sich ein Abo, wie in diesem Fall, offenbar ohne Ankündigung ungefragt verlängert, ist das IMHO Nepp - egal wie alt der betroffene ist. Ich habe mir daher erlaubt Beitrag nach "Contra Nepp" zu verschieben.

Bis dann
Andreas