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Einmal gezahlt, immer zahlen. Abbos.

WVB-38 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Es geht um die Tatsache, ein Zeitschriftenabbo, eine Leistung eines Verbandes, ADAC z.B. oder eine Virenskanner, vielleicht auch NICKELS.
Vor einigen Jahren kaufte ich im Computer-Shop ein Virenskanner und Firewal-Paket, installiere es und so meine Meinung, ich habe 1 Jahr Recht auf Ubdates und wenn ich mich danach nicht mehr darum kümmere, ist das Abbo verfallen, heist, ich muss nicht ausdrücklich kündigen. Leider musste ich eine andere Erfahrung mit einem Hersteller von Virensoftware machen, nach dem Jahr der Updateunterstützung, wurde ich aufgefordert für ein weiteres Jagr 29,90 Euro zu überweisen. als ich nicht darauf reagierte, bekam ich eine Mail vom "Verwanugsservice" oder ähnlich, der Hersrellers der Software.
Nach einigen Mails akzeptierte der Hersteller dann groszügig meine Kündigung.
Daher meine rechtliche Frage, oder besser gesagt Forderung.
Einem 70-jährigen sollte es möglich sein, die Bestellung einer Leistung zu ortern, ohne automatische Verpflichtung der Zeit-unendlichen Verpflichtung. Vielmehr sollte mir als über 70-jährigen jedes Jahr das Abbo neu angeboten werden müssen, und meine Akzeptanz zu grunde liegen.
Junge Leute (Geschäftsleute) haben dafür natürlich nicht das Verständniss.

Olaf19 WVB-38 „Einmal gezahlt, immer zahlen. Abbos.“
Optionen
> Einem 70-jährigen sollte es möglich sein, die Bestellung einer Leistung zu ortern,
> ohne automatische Verpflichtung der Zeit-unendlichen Verpflichtung. Vielmehr sollte mir als über
> 70-jährigen jedes Jahr das Abbo neu angeboten werden müssen, und meine Akzeptanz zu grunde liegen.

Tut mir leid, aber diese Forderung ist nicht realistisch. Wenn jemand minderjährig ist und der Vertrag den Rahmen eines "Taschengeldgeschäfts" übersteigt, ließe er sich annullieren - von Erwachsenen wird dagegen erwartet, dass sie wissen was sie tun bzw. es sich vorher überlegen. Es gibt natürlich immer ein paar Sonderfälle: Wenn jemand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlussesan zum Beispiel an altersbedingter Demenz erkrankt oder schlicht "sternhagelvoll" war, dann ließe sich ein Vertrag auf jeden Fall anfechten, sehr wahrscheinlich mit Erfolg.

Nur - eine "Pauschalabsolution" für alle > 70jährigen, dass ihre Verträge sich automatisch selbst auflösen, das wird es nie geben, und das fände ich ehrlich gesagt auch nicht fair. Auch Jüngere müssen sich Stichtage wie "Vertragskündigung spätestens dann und dann" auf Termin legen, sonst vergisst man das selbstverständlich, auch wenn man sonst nicht vergesslich ist. Ich kann nicht finden, dass das zu viel verlangt ist.

Davon abgesehen: Kündige doch jetzt! Dann hättest du noch bis Ende des laufenden Vertragsjahres die Updates für dein Sicherheitspaket, danach nicht mehr. Dann würdest du zwar "länger zahlen" als ursprünglich gewünscht, aber doch noch lange nicht "immer zahlen".

CU
Olaf