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News: Gerichtsurteil gefallen

Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte gestern einen EBay-Anbieter der sein Verkaufsangebot vorzeitig zurückzog. Dabei handelte es sich um ein Auto mit 7000 Euro Zeitwert für das als Höchstgebot nach einer Woche lediglich 4550 Euro zustande kamen.

Aufrund des zu geringen Höchstgebots beendete der Anbieter die Auktion vorzeitig. Der Höchstbieter zog vor Gericht und forderte als Schadensersatz die Preisdifferenz des Auto-Marktwertes und seines Höchstgebots und kriegte Recht. Ausreden des Klägers waren zwecklos.

Zwar gestatten die EBay-Spielregeln die Zurücknahme eines Angebots unter bestimmten Bedingungen, die waren laut Gericht in diesem Fall allerdings nicht gegeben.

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Inwiefern? Olaf19
Warum auch? SmallAl
marsmaggioni Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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Ich denke auch, dass hier ein grobes Fehlurteil vorliegt. Meinungsfreiheit bedeutet immer auch Entscheidungsfreiheit - und zwar bis zuletzt.

Auch auf dem Standesamt kann man noch 'nein' sage; und zwar bis schließlich beide ihre Unterschrift geleistet haben. Oder etwas krasser: auch jede Frau hat das Recht zu jeder Zeit 'nein' zu sagen, auch noch beim Verkehr und auch in der Ehe.

Weitere Beispiele: in der Immobilienbranche sind sogar schriftliche Vorverträge nichts weiter als eine Absichtserklärung... und rechtlich niemals bindend. Und laut Fernabsatzgesetz kann man auch eine bestellte und gelieferte Ware 2 Wochen zurückgeben.

Ein Geschäft kann immer nur dann einen Wert haben, wenn Käufer UND Verkäufer profitieren. Wenn jemand ein wertvolles Auto ab einem Euro einstellt, mag das riskannt oder sogar dumm sein - es ist aber keinesfalls ein Grund, die Bürgerrechte des Einstellers zu beschneiden, wenn dieser es sich anders überlegt und sich weiterhin frei entscheiden will. Schließlich handelt es sich nicht um eine Zwangsversteigerung.

Ebay gilt in vielen Belangen noch als rechtsfreier Raum, einfach weil viele Punkte noch ungeklärt sind. Ich sehe in diesem Urteil aber noch viel mehr als nur ein Fehl-Urteil.

Viel gravierender ist doch, dass in diesem regelüberfrachteten Staat nun durch ein Urteil wie dieses noch weiter in die noch halbwegs freien Märkte eingegriffen wird.
Wir alle kennen die geschäftsmäßige Abzocke durch Massen-Abmahnungen. Ich sehe hier bereits einen neuen 'Markt' entstehen - dann nämlich, wenn die ersten eine Methodik entwickeln, diese neue Form der Rechtssprechung zu ihrem Vorteil zu nutzen.

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